وبلاگ بلیان

Zession und Zuständigkeit unter der EuGVO : Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Auswirkungen von Abtretung und Legalzession auf die Bestimmung des nach Maßgabe der Brüssel Ia-VO zuständigen Gerichts

معرفی کتاب «Zession und Zuständigkeit unter der EuGVO : Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Auswirkungen von Abtretung und Legalzession auf die Bestimmung des nach Maßgabe der Brüssel Ia-VO zuständigen Gerichts» نوشتهٔ Dominik Stefer; Universität Heidelberg، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2022. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Welches Gericht ist für eine Klage des Zessionars gegen den Schuldner international zuständig, wenn Forderungen grenzüberschreitend abgetreten wurden oder im Wege der Legalzession übergegangen sind? Inwieweit ist noch das Verhältnis zwischen Zedent und Schuldner oder nunmehr dasjenige zwischen Zessionar und Schuldner ausschlaggebend? Die mitunter vom EuGH verwendete Formel, dass die Forderungsabtretung für sich alleine keinen Einfluss auf die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit haben könne, lässt offen, ob dies für alle Fälle der Zession und für alle internationalen Gerichtsstände verallgemeinerungsfähig ist. Dominik Stefer unternimmt es daher, die Auswirkungen von Abtretung und Legalzession vor Klageerhebung auf die internationale Zuständigkeit unter der Brüssel Ia-Verordnung aufzuzeigen. Dabei berücksichtigt er sowohl die Leitprinzipien des europäischen Zivilprozessrechts als auch rechtsordnungsübergreifende Wertungen des materiellen Zessionsrechts. Cover Titel Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einführung A. Einleitung B. Untersuchungsgegenstand I. Materiell-rechtlicher Untersuchungsgegenstand 1. Abtretung 2. Legalzession II. Prozessrechtlicher Untersuchungsgegenstand C. Gang der Untersuchung Teil 1: Die Forderungszession § 1 Grundlagen des materiellen Zessionsrechts A. Abtretung und Legalzession im deutschen Recht I. Abtretung 1. Übertragungsobjekt 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen a) Abtretungsvertrag b) Existenz und Bestimmbarkeit der Forderung c) Abtretbarkeit der Forderung 3. Rechtsstellung des Zessionars 4. Rechtsstellung des Schuldners II. Legalzession 1. Anwendungsfälle 2. Verweis auf die Rechtsfolgen der Abtretung B. Rechtsvergleichung I. Methodische Vorüberlegungen 1. Mehrwert für die Untersuchung 2. Wahl der zu betrachtenden Rechtsordnungen 3. Vergleichsfokus II. Singularsukzessiver Forderungserwerb nach italienischem Recht 1. Cessione del credito a) Voraussetzungen aa) Übertragungsobjekt bb) Abtretungsvertrag cc) Existenz und Bestimmbarkeit dd) Abtretbarkeit b) Rechtsfolgen aa) Rechtsstellung des Zessionars bb) Schuldnerschutz 2. Surrogazione a) Voraussetzungen b) Rechtsfolgen III. Singularsukzessiver Forderungserwerb nach englischem Recht 1. Assignment of choses in action a) Rechtshistorischer Kontext: common law versus equity b) Statutory assignment aa) Übertragungsobjekt bb) Schriftliche Abtretungserklärung des Zessionars cc) Bekanntmachung der Abtretung gegenüber dem Schuldner dd) Unbedingte und vollständige Abtretung c) Equitable assignment d) Abtretungsverbote e) Rechtsstellung des Zessionars f) Rechtsstellung des Schuldners 2. Subrogation a) Contractual und legal subrogation b) Abgrenzung zum assignment C. Rechtsordnungsübergreifende Prinzipien des Zessionsrechts I. Freie Übertragbarkeit von Forderungen II. Schuldnerschutz III. Forderungsidentität IV. Materiell-rechtlich bedingte Einschränkung der Vorhersehbarkeit V. Gemeinsamkeiten rechtsgeschäftlicher und gesetzlich angeordneter Forderungszession § 2 Das IPR der rechtsgeschäftlich und gesetzlich ausgelösten Forderungszession A. Kollisionsrecht der Abtretung, Art. 14 Rom I-VO I. Anwendungsbereich II. Zessionsstatut, Art. 14 Abs. 1 Rom I-VO III. Forderungsstatut, Art. 14 Abs. 2 Rom I-VO IV. Exkurs: Kollisionsrechtliche Drittwirkung der Abtretung B. Kollisionsrecht des gesetzlichen Forderungsübergangs I. Gesetzlicher Forderungsübergang, Art. 15 Rom I-VO/Art. 19 Rom II-VO II. Übergang bei mehrfacher Haftung, Art. 16 Rom I-VO/Art. 20 Rom II-VO C. Zwischenergebnis Teil 2: Zession und internationale Zuständigkeit unter der EuGVO § 1 Grundlagen des europäischen Zuständigkeitsrechts A. Relevanz der internationalen Zuständigkeit für grenzüberscheitende Streitigkeiten B. Die Entwicklung europäischer Zuständigkeitsvorschriften C. Die Auslegung europäischer Zuständigkeitsvorschriften I. Die Auslegung unionsrechtlicher Normen im Allgemeinen II. Im Besonderen: Leitprinzipien des europäischen Zuständigkeitsrechts 1. Beklagtenschutz 2. Parteiautonomie 3. Schutz der sozial-ökonomisch schwächeren Partei 4. Vorhersehbarkeit 5. Sach-, Beweis- und Rechtsnähe § 2 Auswirkungen der Zession auf den Anwendungsbereich der EuGVO A. Auswirkungen der Zession für die Einordnung als Zivilsache I. Zivilsachen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 EuGVO 1. Hintergrund und Zweck der Begrenzung auf Zivilsachen 2. Autonome Auslegung II. Zivilsachen nach Zession: Die Rechtsprechung des EuGH 1. Hoheitsträger als Zessionar a) Rechtssache „Baten“ b) Rechtssache „Blijdenstein“ 2. Hoheitsträger als Zedent: Rechtssache „Frahuil“ 3. Entscheidungsübergreifende Maßstäbe a) Wandelbarkeit bei Zession b) Qualifikation nach allgemeiner Formel aa) Erwerbsmodus und Erwerbsgrund bb) Rechtsweg cc) Ausübung besonderer hoheitlicher Befugnisse 4. Kritik an der Rechtsprechung III. Eigener Ansatz: Zivilrechtliche Streitigkeiten i. S. d. Art. 1 Abs. 1 EuGVO nach Zession 1. Keine Anknüpfung an die am Verfahren beteiligten Rechtsubjekte 2. Keine Anknüpfung an den Rechtsweg 3. Keine Anknüpfung an den Erwerbsgrund 4. Keine Anknüpfung an den Erwerbsmodus 5. Keine Anknüpfung an die Rechtsnatur der zedierten Forderung a) Wortlaut des Art. 1 Abs. 1 EuGVO b) Systematik der Verordnung c) Teleologische Überlegungen 6. Ausschluss bei nach Zession bestehendem Zusammenhang zu hoheitlichem Handeln a) Zusammenhang zu hoheitlichem Handeln entsteht durch Zession b) Zusammenhang zu hoheitlichem Handeln entfällt durch Zession aa) Notwendige Bedingung – keine hoheitlichen Befugnisse bei Durchsetzung der Forderung bb) Hinreichende Bedingung – eigener Regressanspruch des privaten Zessionars c) Zwischenergebnis: Wandelbarkeit bei Zession 7. Ergebniskontrolle: Kein Widerspruch zu zivilprozessualen oder materiell-rechtlichen Prinzipien a) Kein Widerspruch zum Prinzip der Vorhersehbarkeit b) Kein Widerspruch zum Prinzip der Rechtsnähe c) Kein Widerspruch zum Prinzip der Forderungsidentität 8. Ergebnis B. Auswirkungen der Zession auf den Ausschluss von Insolvenzsachen I. Ausschluss von Insolvenzsachen unter der EuGVO 1. Hintergrund und Zuständigkeitsregime der EuInsVO 2. Insolvenzsachen i. S. d. Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVO II. Anwendbarkeit der EuGVO nach Zession 1. Zession des Rückgewähranspruchs nach Insolvenzanfechtung – Rechtssache „F-Tex“ 2. Rezeption in der Literatur 3. Bewertung a) Insolvenzspezifischer Zweck b) Verfahrenseffizienz c) Beklagtenschutz – Gefahr durch forum shopping? aa) Vertragsgerichtsstand, Art. 7 Nr. 1 lit. a EuGVO bb) Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, Art. 7 Nr. 2 EuGVO cc) Gerichtsstand des Belegenheitsorts, Art. 24 Nr. 1 EuGVO dd) Allgemeiner Beklagtengerichtsstand, Art. 4 Abs. 1 EuGVO 4. Ergebnis § 3 Auswirkung der Zession auf die besonderen Gerichtsstände der EuGVO A. Zession und Erfüllungsgerichtsstand, Art. 7 Nr. 1 EuGVO I. Grundlagen des Vertragsgerichtsstands 1. Anwendungsbereich 2. Zweck des Erfüllungsgerichtsstands a) Theorie der materiell-rechtlichen Leistungspflicht b) Sach- und Beweisnähe des Gerichts am Erfüllungsort c) Schaffung eines vorhersehbaren Gerichtsstands 3. Systematik des Art. 7 Nr. 1 EuGVO a) Erfüllungsort in Abhängigkeit der lex causae, lit. a b) Einheitlicher Erfüllungsort für Kauf- und Dienstleistungsverträge, lit. b II. Anwendbarkeit des Vertragsgerichtsstands auch nach Zession 1. Freiwillige Verpflichtung im Verhältnis von Zessionar und Schuldner 2. Übereinstimmung mit dem Zweck des Erfüllungsgerichtsstands 3. Kein Widerspruch zum Prinzip des Schuldnerschutzes 4. Zwischenergebnis III. Wandelbarkeit des Erfüllungsgerichtsstands bei Zession 1. Erfüllungsort im Verhältnis zum Zessionar nach materiellem Recht a) Deutsches Recht b) Italienisches Recht c) Englisches Recht d) UN-Kaufrecht e) PECL, DCFR und UPICC f) Zwischenergebnis 2. Mitgliedstaatliche Rechtsprechung zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ 3. Keine zessionsbedingte Zuständigkeitsänderung unter Art. 7 Nr. 1 lit. b EuGVO 4. Zessionsbedingte Zuständigkeitsänderung im Falle von Art. 7 Nr. 1 lit. a EuGVO? a) Sach-, Beweis- und Rechtsnähe b) Vorhersehbarkeit c) Beklagtenschutz d) Materiell-rechtliche Leistungspflicht e) Schuldnerschutz f) Ergebnis: Erhalt der Zuständigkeit am ursprünglichen Erfüllungsort IV. Besonderer Fall: Rückgriff aus zedierter Forderung bei gleichzeitigem Vertragsregress 1. Erneut: Rechtssache „Frahuil“ a) Vorlagefrage und Antwort des EuGH b) Bedeutung der Entscheidung: Gerichtsstand des Vertragsregresses auch für zedierte Forderungen c) Qualifikation als Vertragssache oder Annexkompetenz? d) Erfüllungsort des Vertragsregresses 2. Bewertung der „Frahuil“-Formel nach prozessrechtlichen Maßstäben a) Vorteile von Zuständigkeitskonzentrationen im Allgemeinen b) Sach- und Beweisnähe c) Vorhersehbarkeit d) Beklagtenschutz e) Zwischenergebnis 3. Widerspruchsfreiheit zum materiellen Zessionsrecht a) Kein Widerspruch zum Prinzip der Forderungsidentität b) Eingeschränkter Schuldnerschutz bei vertraglich motiviertem Regress c) Zwischenergebnis V. Gesamtergebnis Zession und Vertragsgerichtsstand B. Zession und Gerichtsstand der unerlaubten Handlung I. Zweck des Art. 7 Nr. 2 EuGVO II. Eröffnung auch für den Zessionar: Rechtssache „ÖFAB“ III. Keine zessionsbedingte Zuständigkeitsänderung IV. Ergebnis § 4 Zession und Gerichtsstände mit besonderer Schutzwirkung A. Zession und Gerichtsstände in Versicherungssachen I. Grundlagen II. Anwendbarkeit der Art. 10 ff. EuGVO nach Zession III. Eröffnung des forum actoris für den Zessionar 1. Rechtsprechung des EuGH und mitgliedstaatlicher Gerichte a) Zessionar als Versicherer – Rechtssache „Vorarlberger Gebietskrankenkasse“ b) Zessionar als Arbeitgeber – Rechtssache „KABEG“ c) Zessionar als Factor – Rechtssache „Hofsoe“ d) Entscheidungen mitgliedstaatlicher Gerichte e) Synthese der Rechtsprechung 2. Bewertung und eigener Ansatz a) Wortlaut aa) Wortlaut des Art. 11 Abs. 1 lit. b EuGVO bb) Wortlaut des Art. 13 Abs. 2 EuGVO b) Telos: Schutz der sozial-ökonomisch schwächeren Partei aa) Schutzzweck umfasst auch den Zessionar bb) Definition des in Versicherungssachen schutzbedürftigen Zessionars c) Vorhersehbarkeit d) Schuldnerschutz e) Ergebnis IV. Eröffnung sonstiger versicherungsrechtlicher Gerichtsstände in Zessionsfällen 1. Nicht schutzbedürftiger Zessionar 2. Schutzbedürftiger Zessionar B. Zession und Verbrauchergerichtsstand I. Grundlagen II. Die Rechtsprechung des EuGH in Zessionsfällen 1. Zessionar ist Unternehmer – Rechtssache „Shearson“ 2. Zessionar ist Verbraucherschutzorganisation – Rechtssache „Henkel“ 3. Zessionar ist Verbraucher – Rechtssache „Schrems/Facebook“ 4. Zusammenfassung und Folgen der Rechtsprechung III. Bewertung 1. Wortlaut und Systematik der Art. 17 und 18 EuGVO a) Art. 18 EuGVO b) Art. 17 EuGVO c) Systematische Zusammenschau der Art. 17 und 18 EuGVO d) Zwischenergebnis 2. Vergleich zum Versicherungsgerichtsstand 3. Schutz des Verbrauchers als sozial-ökonomisch schwächere Partei a) Schutzzweck nicht auf ursprüngliche Vertragspartei beschränkt b) Zessionar als Verbraucher i. S. d. Art. 17 Abs. 1 EuGVO 4. Vorhersehbarkeit für den anderen Vertragspartner 5. Beklagtenschutz – Gefahr eines missbräuchlichen forum shoppings? 6. Vermeidung unechter Sammelklagen 7. Schuldnerschutz 8. Ergebnis C. Folgefragen in Versicherungs- und Verbrauchersachen I. Anwendung sonstiger Schutzvorschriften II. Wiederaufleben des Klägergerichtsstands bei Rückübertragung? D. Zession und Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Streitigkeiten I. Grundlagen II. Anwendbarkeit der Art. 20–22 EuGVO in Zessionsfällen III. Ergebnis § 5 Zession und Gerichtsstandsvereinbarungen A. Gerichtsstandsvereinbarungen nach Art. 25 EuGVO I. Anwendungsvoraussetzungen II. Einigung und Wirksamkeit III. Rechtsfolgen der Vereinbarung B. Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für den Zessionar I. Fortgeltung von Gerichtsstandsvereinbarungen aus Sicht des nationalen Zessionsrechts 1. Deutschland 2. England 3. Italien a) Bindung des Zessionars b) Fehlende Berechtigung des Zessionars? aa) Keine Berechtigung aus einer Schiedsvereinbarung bb) Übertragbarkeit auf internationale Gerichtsstandsvereinbarungen? 4. Zwischenergebnis II. Die Drittwirkungsdogmatik des EuGH 1. Begünstigung Dritter – Rechtssache „Gerling Konzern“ 2. Eintritt in Rechte und Pflichten – Rechtssachen „Tilly Russ“ und „Coreck“ 3. Keine Bindung bei action directe – Rechtssache „Refcomp“ 4. Drittwirkung nur bei vollständiger Substitution? Rechtssachen „CDC“ und „DelayFix“ 5. Kenntnisnahme oder internationaler Handelsbrauch – Rechtssache „Profit Investment“ 6. Bedeutung der Rechtsprechung für die Forderungszession III. Beurteilung in mitgliedstaatlicher Rechtsprechung und Literatur IV. Eigener Ansatz: Maßstab zur Bestimmung der Drittwirkung in Zessionsfällen 1. Ablehnung einer vollständig verordnungsautonomen Lösung 2. Kein Verweis auf das prozessuale Drittwirkungsstatut 3. Verordnungsautonome Drittwirkung bei materiell-rechtlich angeordnetem Forderungsübergang a) Ermittlung des auf die Rechtsnachfolge anwendbaren Rechts b) Rechtsfolgen des Eintritts nach verordnungsautonomem Maßstab aa) Parteiautonomie bb) Vorhersehbarkeit cc) Beklagtenschutz dd) Grundsätze des materiellen Zessionsrechts ee) Ergebnis V. Sonderfall: Drittwirkung bei fehlender Prorogationsfähigkeit 1. Fehlende Prorogationsfähigkeit des Zessionars a) Abwägung der widerstreitenden Prinzipien b) Entscheidung des EuGH in „Assens Havn“ aa) Sachverhalt und Entscheidung des EuGH bb) Bedeutung für Bindung eines nicht prorogationsfähigen Zessionars c) Vergleich zu § 38 ZPO d) Zwischenergebnis 2. Fehlende Prorogationsfähigkeit des Zedenten 3. Keine Neubewertung der Prorogationsfähigkeit des Schuldners VI. Ergebnis Thesen der Arbeit Literaturverzeichnis Sachregister
دانلود کتاب Zession und Zuständigkeit unter der EuGVO : Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Auswirkungen von Abtretung und Legalzession auf die Bestimmung des nach Maßgabe der Brüssel Ia-VO zuständigen Gerichts