Verhandlungen, Mitteilungen und Berichte des Centralverbandes Deutscher Industrieller, Band 119, Juli 1910
معرفی کتاب «Verhandlungen, Mitteilungen und Berichte des Centralverbandes Deutscher Industrieller, Band 119, Juli 1910» نوشتهٔ H. A. Bueck (editor)، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Berlin, den 6. Mai 1910. Die Kommission des Reichstages ist bei der Vorberatung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen bestrebt gewesm, tief eingreifende sozialpolitische Bestimmungen mit diesem Gesetz zu verbinden. Von den Vertretern des Zentrums wurde die zwangsweise Beteiligung der Arbeiter am Gewinn beantragt. Von dem 5pCt. des eingezahltm Kapitals übersteigenden Reingewinn sollten 7» an die während des Jahres beschäftigten Arbeiter im Verhältnis zu ihrer Jahreslohnsumme ausgezahlt werden. Die Sozialdemokraten beantragten, daß der Bundesrat durch das Gesetz verpflichtet werdm sollte, den Abschluß von Tarifverträgen in der Kaliindustrie auf der Grundlage eines Minimallohnes und eines Maximatarbeitstages zu fördern. Durch Gesetz sollte den Arbeitern ein Lohnzuschlag von 10 pCt. in Betrieben gesichert werden, in denen die Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverträge geregelt seien. Diese Anträge sind auf den Einspruch des Herrn Handels ministers abgelehnt worden. Von dem konservativen Abgeordneten von Brockhausen ist darauf ein anderer Antrag eingebracht worden. Nach ihm soll die Beteiligungs ziffer eines Kaliunternehmens um mindestens 10 pCt. gekürzt werden, wenn bei ihm "der innerhalb einer Arbeiterklasse im Jahresdurchschnitt für eine Arbeitsschicht gezahlte Lohn unter den für diese Klaffe im Durchschnitt des Jahres 1909 gezahlten Lohn sinkt, desgleichen, wenn bei einer Arbeiterklasse die regelmäßige Arbeitszeit über die im Jahre 1909 üblich gewesene verlängert wird". Dem Anträge liegt der Gedanke zugrunde, daß bei der Kaliindustrie ganz besondere Verhält nisse obwalten, wie sie bei keiner anderen Industrie Deutschlands sich wieder vorfinden. Dieser Industrie soll im Wege des Gesetzes eine gewisse Kontinuität des Betriebes und damit ein gewisser Ertrag gewährleistet werdm. In einem solchen ganz ausnahmsweise gelagertm Falle erscheine es zulässig, auch dm Arbeitem dieser Industrie eine gewisse Stetigkeit bezüglich der Arbeitsbedingungen gesetzlich zu gewähr leisten. Ohne die gute Absicht dieses Antrages zu verkmnm, halten wir uns im Interesse der Industrie für verpflichtet, zu erklären, daß wir jede gesetzliche Bestimmung irgendwelcher Art über die Höhe der \*\ Vgl. z. B. Landmann II S. 65.
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