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Ungleichbehandlung als Norm: Eine dogmatische Analyse des unional determinierten Antidiskriminierungsrechts in Deutschland. Habilitationsschrift

معرفی کتاب «Ungleichbehandlung als Norm: Eine dogmatische Analyse des unional determinierten Antidiskriminierungsrechts in Deutschland. Habilitationsschrift» نوشتهٔ Oliver Mörsdorf، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2018. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Long description: Das Privatrecht wird durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt und durch unionsrechtlich vorgegebene Diskriminierungsverbote eingeschränkt, über deren Ziel und Inhalt noch immer Unklarheit besteht. Als Ursache hierfür benennt Oliver Mörsdorf eine im nationalen Systemdenken verhaftete Wahrnehmung der Materie, der er einen autonom-unionsrechtlichen Erklärungsansatz gegenüberstellt. Ausgangspunkt ist die Verwurzelung des Antidiskriminierungsrechts im Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der das Unionsrecht als Ganzes prägt und originär die Mitgliedstaaten bindet. Diese Verwurzelung dient als Beleg für eine egalitär-individuelle Schutzkonzeption des Antidiskriminierungsrechts und stützt zudem die Deutung seiner Regelungen als normbezogene Anknüpfungsverbote. Anschließend entfaltet der Autor auf Basis allgemein-unionsrechtlicher Grundsätze ein obligatorisch-privatrechtliches Rechtsfolgenregime und misst das deutsche Recht an diesem Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Einleitung § 1 Problemstellung § 2 Untersuchungsmethode A. Rechtsphilosophische und sozialethische Ansätze zur Legitimation privatrechtlicher Diskriminierungsverbote B. Ökonomische Analyse des Rechts I. Effizienz von privatrechtsbezogenen Diskriminierungsverboten 1. Präferenzbedingte versus statistische Diskriminierung 2. Relevanz der Erkenntnisse für den Untersuchungsgegenstand? a) Rechtspolitische Bewertung b) Berücksichtigung bei der Auslegung der bestehenden Diskriminierungsverbote II. Ökonomische Analyse der Rechtsdurchsetzung C. Rechtsvergleichung § 3 Gang der Untersuchung Erster Teil: Die ratio legis der in Deutschland bestehenden privatrechtsbezogenen Diskriminierungsverbote § 1 Diskussionsstand – egalitaristische versus nicht-egalitaristische Erklärungsmuster A. Diskriminierungsschutz als Ausfluss des Gleichheitsprinzips I. Materialisierung des Gleichheitsbegriffs durch Anerkennung einer gesellschaftlichen Dimension von Gleichheit II. Die Frage nach dem Grad der Materialisierung – Formelle und materielle Gleichheit im engeren Sinn B. Alternative (nicht-egalitaristische) Begründungsansätze I. Freiheitliche Begründungsansätze 1. Diskriminierungsverbote als Ausfluss der Vertragsfreiheit 2. Privatrechtsbezogene Diskriminierungen als Persönlichkeitsverletzung II. Herleitung von Diskriminierungsverboten aus dem Gedanken sozialstaatlicher Teilhabesicherung § 2 Analyse und Bewertung A. Defizite der nicht-egalitaristischen Erklärungsansätze B. Die Flucht in nicht-egalitaristischen Erklärungsansätze als Ausdruck der Ablehnung einer gesellschaftlichen Dimension von Gleichheit I. Die deutsche Angst vor dem Totalitarismus II. Alte Schlachten, neues Schlachtfeld? – vom nationalen Umsetzungsrecht zur unionalen Regelungsvorgabe 1. Das Unionsrecht als zwingender Bezugspunkt für die Ergründung der ratio legis des deutschen Antidiskriminierungsrechts 2. Rückzugsgefechte auf verlorenem Posten – Der Versuch einer nicht-egalitaristischen Deutung unionaler Regelungsvorgaben und die Gründe seines Scheiterns § 3 Die ratio legis des unionalen Antidiskriminierungsrechts – egalitaristisches Schutzkonzept mit originär-individueller Schutzfunktion A. Die dogmatisch-konzeptionelle Verwurzelung des Rechts auf Nichtdiskriminierung im allgemeinen unionsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz B. Die Zielkonzeption hinter dem Prinzip der Gleichbehandlung – vom binnenmarktbezogenen Diskriminierungsschutz zum Grundrecht auf Gleichbehandlung I. Ein Grundsatz – zwei Zielkonzeptionen II. Hintergrund: Metamorphose der EU von der Wirtschaftszur Wertegemeinschaft III. Auswirkungen auf die Zielrichtung des Diskriminierungsschutzes 1. Indienststellung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zur Verwirklichung des Binnenmarktes 2. Die (nicht mehr ganz so) neue Zielkonzeption: Diskriminierungsverbote als originär-individuelle Rechte auf Gleichbehandlung a) Das Urteil Defrenne II oder die Geburtsstunde eines Grundrechts auf gleiches Entgelt b) Ausweitung auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben außerhalb des Entgelts c) Ausweitung auf weitere Unterscheidungsmerkmale und Lebensbereiche IV. Das Verhältnis der beiden Zielkonzeptionen in Bezug auf die einzelnen Diskriminierungsverbote 1. Dichotomie oder Wandel der Zielkonzeption als fortschreitender Prozess? 2. Der Grad des Wandels der Zielkonzeption in Bezug auf die einzelnen Diskriminierungsverbote a) Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit b) Diskriminierung im Hinblick auf die übrigen Unterscheidungsmerkmale außerhalb der Staatsangehörigkeit Zweiter Teil: Die Rechtsquellen des Diskriminierungsschutzes in Deutschland § 1 Die unionsrechtliche Ebene A. Die Rechtsquellen des gesellschaftspolitisch motivierten Diskriminierungsschutzes im Einzelnen I. Primärrecht 1. Inhaltliche Gewährleistungen a) Diskriminierungsverbote aa) Diskriminierungsverbote der (Gründungs-)Verträge (1) Artikel 157 Abs. 1 AEUV (Artikel 141 EG/119 EWG) (2) Artikel 18 Abs. 1 AEUV (Artikel 12 bzw. 7 EG/5 EWG), Artikel 21 Abs. 2 GR-Ch bb) Diskriminierungsverbote der Grundrechte-Charta (1) „Doppelung“ der vertraglichen Diskriminierungsverbote in Bezug auf Staatsangehörigkeit und Geschlecht (Artikel 21 Abs. 2, Artikel 23 GR-Ch) (2) Diskriminierung aus anderen Gründen (Artikel 21 Abs. 1 GR-Ch) b) Konfligierende Freiheitsrechte privater Verbotsadressaten 2. Kompetenzen zum Erlass von Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierungen im Privatrechtsverkehr a) Artikel 157 Abs. 3 AEUV (ex Artikel 141 Abs. 3 EG) b) Artikel 19 AEUV aa) Gegenstand, Entstehungsgeschichte und Funktion bb) Die Reichweite der Ermächtigung (1) Artikel 19 AEUV als subsidiäre Kompetenznorm (2) Artikel 19 AEUV als akzessorische Kompetenznorm? II. Sekundärrecht 1. Überblick 2. Die Richtlinien im Einzelnen a) Diskriminierung wegen des Geschlechts aa) Richtlinie 2006/54/EG (konsolidierte Gleichbehandlungsrichtlinie) bb) Richtlinie 2010/41/EU cc) Richtlinie 2004/113/EG (Gender-Richtlinie) b) Diskriminierung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft – die Richtlinie 2000/43/EG (Antirassismus-Richtlinie) c) Diskriminierung wegen anderer Gründe aa) RL 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf) bb) Der fehlende Baustein: Richtlinienentwurf vom 2.7.2008, KOM (2008) 426 endgültig B. Das Binnenverhältnis der Regelungsebenen des unionalen Diskriminierungsschutzes I. Das rechtsquellentheoretische Ideal: Primärrecht als Auslegungs- und Gültigkeitsmaßstab für das Sekundärrecht II. Friktionen mit dem rechtsquellentheoretischen Ideal: Umkehr der Normhierarchie als Folge der Mangold-Rechtsprechung des EuGH 1. Sekundärrecht als Rechtserkenntnisquelle für das Primärrecht a) Das Urteil Mangold oder die „Entdeckung“ eines Grundrechts auf Nichtdiskriminierung wegen des Alters durch den EuGH aa) Sachverhalt und Vorlagefragen bb) Entscheidung des EuGH cc) Kritik im Schrifttum dd) Alternative Deutung: Genese und inhaltliche Definition des Primärrechts durch den Unionsgesetzgeber? b) Bestätigung durch nachfolgende Urteile aa) Navas, Palacios de la Villa bb) Bartsch cc) Kücükdeveci dd) AMS ee) Rasmussen 2. Verlust der Kontrollfunktion des Primärrechts als unausweichliche Konsequenz – der Fall Test Achats 3. Legitimation für eine inverse Normhierarchie im unionalen Antidiskriminierungsrecht a) Schwache Binnenhierarchisierung als allgemeines Charakteristikum des Unionsrechts b) Inverse Normhierarchie als Konsequenz der Steuerungsfunktion grundrechtskonkretisierender Richtlinien aa) Die Aktivierung der mitgliedstaatlichen Bindung an Charta-Grundrechte durch konkretisierende Richtlinien bb) Rückkoppelungseffekte hinsichtlich der Grundrechtsbindung des Unionsgesetzgebers cc) Öffnungsklauseln 4. Detailfragen a) Reichweite: Keine Bedeutung für die Vertragsgrundrechte aus Artikel 157 und 18 AEUV b) Äußerste Konkretisierungsgrenze? c) Fesselung des Sekundärrechtsgebers oder dynamische Verweisung auf Richtlinieninhalt? III. Folgen für den Untersuchungsgegenstand C. Außenverhältnis der unionsrechtlichen zur nationalen Ebene – Die Bindung der Mitgliedstaaten an die unionsrechtlichen Diskriminierungsverbote I. Die Bindung an die Vorgaben des Unionsrechts als Ausfluss des Loyalitätsgebots des Artikels 4 Abs. 3 EUV II. Sonderproblem: Reichweite der mitgliedstaatlichen Bindung in Bezug auf die primärrechtlichen Diskriminierungsverbote 1. Unbeschränkte Bindung an die Vertragsgrundrechte 2. Beschränkte Bindung der Mitgliedstaaten an Artikel 21 Abs. 1 GR-Ch gemäß Artikel 51 Abs. 1 GR-Ch a) Die vom Begriff der „Durchführung des Unionsrechts“ erfassten Konstellationen b) Die Türöffnerfunktion von Richtlinien für die Anwendbarkeit der Charta-Grundrechte nach dem Urteil Kücükdeveci c) Die Reichweite der Bindung an Artikel 21 Abs. 1 GR-Ch bei der Umsetzung von Richtlinien aa) Unbeschränkte Bindung an die Charta-Grundrechte auch bei Umsetzungsspielräumen bb) Verhältnis zum nationalen Grundrechtsschutz III. Art der Bindung 1. Bindung des Gesetzgebers a) Richtlinien b) Primärrechtliche Diskriminierungsverbote 2. Bindung der Judikative a) Unionsrechtskonforme Auslegung b) Unmittelbare Wirkung aa) Das Urteil Van Gend en Loos bb) Funktion der unmittelbaren Wirkung subjektiver unionaler Rechtsverbürgungen cc) Gegenständliche Voraussetzungen – Subsumtionsfähigkeit der unionsrechtlichen Vorgabe unter den vorliegenden Sachverhalt dd) Persönliche Voraussetzung – Der Verfahrensgegner als Adressat der unionsrechtlichen Vorgabe (1) Rechtsstreitigkeiten gegenüber dem Staat (Vertikalverhältnis) (2) Rechtstreitigkeiten zwischen Privatpersonen (Horizontalverhältnis) (a) Keine Horizontalwirkung von Richtlinien (b) Horizontalwirkung primärrechtlicher Diskriminierungsverbote? (aa) Artikel 157 Abs. 1 AEUV und Verbot der Geschlechtsdiskriminierung im Übrigen (bb) Artikel 18 Abs. 1 AEUV (cc) Diskriminierungsverbote des Artikels 21 Abs 1 GR-Ch außerhalb des Verbotes der Entgeltdiskriminierung? (c) Zwischenergebnis c) Negative Ausschlusswirkung unionsrechtlicher Normen als Ausweg? aa) Das Urteil Simmenthal II als Ausgangspunkt bb) Negative Ausschlusswirkung auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten? – Koppelung des Unanwendbarkeitspostulats an die unmittelbare Wirkung der unionsrechtlichen Maßstabsnorm (1) Keine (horizontale) Ausschlusswirkung von Richtlinien (2) Negative Ausschlusswirkung primärrechtlicher Diskriminierungsverbote – von Caballero zu Mangold (3) Staatliche Pflicht zum Schutz vor privater Diskriminierung als zusätzliche Voraussetzung für eine Kontrolle des nationalen Antidiskriminierungsrechts am Maßstab des Artikels 21 Abs. 1 GR-Ch (a) Grundsätzliche Anerkennung des Schutzpflichtkonzepts durch den EuGH (b) Übertragbarkeit auf die Diskriminierungsverbote des Artikel 21 Abs.1 GR-Ch? (aa) Sicherstellung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern gemäß Artikel 23 GR-Ch, 8 AEUV (bb) Artikel 5 Abs. 2 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (cc) Im Übrigen: Keine Herleitung von Schutzpflichten aus Artikel 52 Abs. 3 GR-Ch in Verbindung mit Artikel 14 EMRK (dd) Die Antidiskriminierungsrichtlinien als Rechtserkenntnisquelle für einen Schutzpflichtfunktion des Artikels 21 Abs. 1 GR-Ch? – Von der inhaltlichen zur funktionalen Konkretisierung des Primärrechts cc) Zwischenfazit zur Ausschlusswirkung d) Folgen für den Untersuchungsgegenstand § 2 Die nationale Ebene A. Verfassungsrecht I. Die beschränkte Maßstabswirkung des Grundgesetzes für das deutsche Antidiskriminierungsrecht II. Die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts für das autonom-nationale Antidiskriminierungsrecht – Zwischen Übermaß und Untermaßverbot B. Einfaches Gesetzesrecht I. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 1. Überblick 2. Partielle Determinierung durch Vorgaben des Unionsrechts 3. Struktur und Inhalt des Gesetzes II. Sonstige Regelungen mit Bezug zum Antidiskriminierungsrecht Dritter Teil: Der Tatbestand des Diskriminierungsverbots § 1 Der Diskriminierungstatbestand als Bruchlinie zwischen Gleichheit und Freiheit A. Die Instrumentalisierung des Einzelnen zur Gewährleistung gesellschaftlicher Gleichheit und deren Begrenzung durch die Privatautonomie B. Folgerungen für die Ausgestaltung des Diskriminierungstatbestands I. Die freiheitswahrende Funktion der Elemente des Diskriminierungstatbestands II. Implikationen aus der Einordnung als Gleichheitsverbürgung § 2 Die Strukturelemente des Diskriminierungstatbestands im Einzelnen A. Verbotene Unterscheidungsmerkmale I. Allgemeine Fragen 1. Abschließender Katalog oder offener Tatbestand? 2. Klassifizierung von Unterscheidungsmerkmalen a) Symmetrische und asymmetrische Merkmale b) Veränderbarkeit des Merkmals als Kriterium für eine Hierarchie der Unterscheidungsmerkmale? II. Merkmale im Einzelnen 1. Rasse und ethnische Herkunft a) Die herkunftsbezogene Ablehnung von Personen als gesellschaftliches Phänomen b) Rasse c) Ethnische Herkunft d) Abgrenzung zur Staatsangehörigkeit 2. Geschlecht 3. Behinderung 4. Religion und Weltanschauung 5. Sexuelle Identität 6. Alter B. Der gegenständlich-personelle Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots I. Funktion 1. Gegenständlicher Anwendungsbereich 2. Personeller Anwendungsbereich: Einseitige Schutzrichtung oder Ausdehung auf die Marktgegenseite? II. Erwerbsbezogenes Diskriminierungsverbot 1. Allgemeines 2. Diskriminierungsrechtlicher Status von Organmitgliedern a) Organmitglieder und unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff b) Schutz nur vor Zugangsdiskriminierung oder voller Schutz? c) Schutz vor Diskriminierung auch in Bezug auf das Organverhältnis? d) Friktionen mit divergierenden Freiheitsrechten der Anteilseigner? 3. Allgemeiner Anwendungsausschluss des AGG in Bezug auf Kündigungen gem. § 2 Abs. 4 AGG III. Zivilrechtliches Diskriminierungsverbot 1. Deutsche Regelung 2. Die Staffelung des Anwendungsbereichs als Antwort auf die Frage nach der Grenze zwischen öffentlicher und privater Sphäre C. Verbotenes Verhalten I. Das Verhältnis der Handlungsformen – eigenständige Tatbestände oder Flankenschutz? II. Das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung als normbezogenes Anknüpfungsverbot 1. Die Bedeutung des Verbots der unmittelbaren Diskriminierung für das Verständnis des unional determinierten Antidiskriminierungsrechts 2. Annäherung an den Tatbestand der unmittelbaren Diskriminierung a) Die klassische Fokussierung auf das Diskriminierungsopfer und die Defizite dieses Ansatzes im Hinblick auf die Ergründung des Wesenskerns des Verbots der unmittelbaren Diskriminierung b) Alternative Herangehensweise 3. Der Rumpftatbestand: Personale Benachteiligung unter Anknüpfung an ein verbotenes Merkmal a) Abstrakte Benachteiligung von Personen b) Anknüpfung an ein verbotenes Merkmal aa) Die Bedeutung des Wortes „wegen“ und seine Auslegung in Rechtsprechung und Literatur bb) Normen im Kopf – Die private Entscheidungsmaxime des Verbotsadressaten als Bezugspunkt des Anknüpfungsverbots cc) Konsequenzen im Hinblick auf einzelne Fallgruppen (1) Schutz vor Diskriminierung von Nicht-Merkmalsträgern (Putativdiskriminierung) (2) Drittdiskriminierung 4. Das Vergleichspersonenkonzept und seine Bedeutung für die Definition der unmittelbaren Diskriminierung a) Vergleichsperson und Vergleichsrahmen – auf der Suche nach dem heiligen Gral des Antidiskriminierungsrechts b) Die Vergleichsperson aa) Konkrete versus abstrakte Vergleichsperson – zwei Wege führen nach Rom bb) Vergleichsperson und verbotenes Merkmal cc) Der situative Vergleichbarkeitstest als materiell-rechtliches Korrektiv? c) Diskriminierung ohne Diskriminierungsopfer? – Das Urteil Feryn als Probe aufs Exempel für die Deutung des Verbots der unmittelbaren Diskriminierung als normbezogenes Anknüpfungsverbot 5. Rechtfertigung a) Das System der Rechtfertigungsgründe im unional determinierten Antidiskriminierungsrecht b) Funktion des Rechtfertigungselements im Tatbestand der unmittelbaren Diskriminierung aa) Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung zweier Sachverhalte als Ausdruck wesentlicher Unterschiede im Rahmen des Tatbestands von Gleichheitsgeboten bb) Besondere Funktion in Bezug auf privatrechtsbezogene Diskriminierungsverbote: Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen als Ausdruck der Privatautonomie c) Rechtfertigungsgründe im Einzelnen aa) Erwerbsbezogenes Diskriminierungsverbot (1) Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung (a) Allgemeines (b) Sonderproblem: Kundenpräferenzen (c) Nichterfüllung des Anforderungsprofils wegen Behinderung, Schwangerschaft oder Mutterschaft (2) Ungleichbehandlung durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – Freiraum für Präferenzen des Arbeitgebers (3) Diskriminierungen wegen des Alters – Segmentierung des Arbeitslebens zum Wohle der Allgemeinheit oder des Arbeitgebers? bb) Allgemeines Zivilrecht (1) Sachlicher Grund (2) Verhältnismäßigkeit als ungeschriebenes Merkmal (3) Sonderproblem statistische Diskriminierungen: Lehren aus dem Urteil Test Achats cc) Positive Maßnahmen: Die sensible Bruchlinie zwischen formeller und materieller Gleichheit III. Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung als Verbot der Anknüpfung an ein neutrales Merkmal 1. Definition und Genese 2. Funktion 3. Der Tatbestand a) Anknüpfung an ein neutrales Merkmal b) Besondere Benachteiligung aa) Der Gruppenvergleich als Herzstück des Tatbestands der mittelbaren Diskriminierung bb) Homogene und inhomogene Gruppenbildung als Abgrenzung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung cc) Die Benachteiligung von Teilgruppen als Grenzfall dd) Nachweis c) Rechtfertigung Vierter Teil: Die Rechtsfolgen § 1 Der unionsrechtliche Rahmen: Freie Wahl der Rechtsfolgen oder obligatorisch privatrechtlicher Rechtsbehelf? A. Die Bedeutung des Begriffs Sanktion B. Die Kontroverse um die angebliche Sanktionsneutralität des Unionsrechts C. Sichtung des Normbestands – Vorgaben der Richtlinien I. Spezifische Regelungen zur Nichtigkeit diskriminierender Vertragsbedingungen und zum Schadensersatz II. Die beiden Generalklauseln: Rechtsschutz und Sanktionen D. Ein Blick zurück: Die Rechtsprechung des EuGH zur Richtlinie 76/207/EWG I. Das Urteil von Colson als Ausgangspunkt für die Dichotomie der Rechtsfolgen 1. Gegenstand des Verfahrens und Feststellungen des Gerichtshofs 2. Schlussfolgerungen a) Der Schutz subjektiver Rechte des Diskriminierungsopfers als zentrales Ziel von Rechtsfolgenanordnungen b) Individualschutz nach dem Grundsatz ubi ius, ibi remedium c) Verhaltenssteuerung als zusätzliches Element d) Zwischenfazit: Doppelte Zielrichtung von Rechtsfolgenregelungen II. Das Urteil Marshall II E. Kodifizierung der Rechtsprechung des EuGH durch den Unionsgesetzgeber und Ausweitung auf geschlechtsbezogene Diskriminierungen außerhalb des Erwerbslebens F. Übertragung auf Diskriminierungen wegen anderer Unterscheidungsmerkmale? § 2 Die privatrechtlichen Rechtsbehelfe im Einzelnen A. Die primäre Ebene – unmittelbare Abhilfe I. Nichtigkeit diskriminierender Bestimmungen in Einzeloder Kollektivverträgen 1. Unionsrechtliche Vorgaben 2. Deutsches Recht II. Abhilfe gegen Diskriminierungen außerhalb vertraglicher Regelungen 1. Unionsrechtliche Vorgaben a) Keine unionsrechtliche Verpflichtung zur Etablierung primärer Abhilfemöglichkeiten b) Möglichkeit und Grenzen der Etablierung primärer Abhilfemöglichkeiten aa) Diskriminierende Vertragsverweigerung bb) Diskriminierende Beendigung von Vertragsverhältnissen cc) Sonderproblem: Organverhältnisse 2. Deutsches Recht a) Unwirksamkeit diskriminierender Kündigungen gemäß § 134 BGB b) Kontrahierungszwang im Falle der Vertragsverweigerung? B. Die sekundäre Ebene: Schadensersatzansprüche des Diskriminierungsopfers I. Unionsrechtliche Vorgaben 1. Grundlegende Feststellungen a) Die Rechtsprechung des EuGH zur Ausgestaltung von Schadensersatzansprüchen b) Insbesondere: Die Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität 2. Einzelne Aspekte a) Verschuldensunabhängige Haftung b) Voller Schadensausgleich (Totalreparation) aa) Allgemeine Regel bb) Materieller und immaterieller Schaden cc) Insbesondere: Materieller Schadensersatz (1) Entgangener Gewinn und Zinsen (2) Ersatzfähiger Schaden bei Auswahlentscheidungen (a) Chance als Schaden versus Alles-oder-Nichts-Prinzip (b) Höhe des materiellen Schadens des subjektiv bestqualifizierten Bewerbers dd) Haftungsobergrenzen ee) Überkompensatorische Schadenselementezur Gewährleistung der Abschreckungswirkung versus „Prävention durch Kompensation“? c) Ausschlussfristen II. Deutsches Recht 1. Überblick 2. Vertretenmüssen 3. Materieller Schadensersatz a) Voller Schadensausgleich oder Beschränkung auf den Vertrauensschaden? b) Berechnung bei diskriminierender Verweigerung des Zugangs zu Dauerschuldverhältnissen 4. Immaterieller Schadensersatz a) Immaterieller Schadensersatz und Prävention b) Vorhandensein eines immateriellen Schadens c) Berechnung C. Beweisfragen I. Das Problem: Die Verborgenheit der diskriminierenden Entscheidungsmaxime und die Auswirkungen auf die Effektivität des Diskriminierungsverbots II. Die Reaktion des Unionsrechts: Verlagerung der Beweislast auf den Beklagten 1. Vorliegen einer Diskriminierung a) Entwicklung b) Bedeutung für die einzelnen Arten der Diskriminierung c) Tatsachen, die eine Diskriminierung vermuten lassen aa) Allgemein bb) Das erforderliche Beweismaß cc) Mögliche Indizien, inbesondere: Vergleichspersonenkonzept dd) Fehlende Auskunft als Indiz für eine Diskriminierung? d) Gegenbeweis des Beklagten 2. Subjektive Bestqualifikation bei der Bewerbung um eine Beschäftigung 3. Auswirkungen und Grenzen des prozessualen Vergleichspersonenkonzepts a) Objektivierung subjektiver Entscheidungsmaxime als Preis für die effektive Durchsetzung des Diskriminierungsverbots b) Die Grenzen des Vergleichspersonenkonzepts in Abhängigkeit zur Leistungspflicht des potentiellen Diskriminierungsopfers III. Deutsches Recht Gesamtergebnis § 1 Erster Teil § 2 Zweiter Teil § 3 Dritter Teil § 4 Vierter Teil Literaturverzeichnis Sach- und Personenregister
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