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UN-Schutzzonen - Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen? : Eine Analyse anhand der internationalen Schutzzonen im Irak, in Ruanda und Bosnien-Herzegowina mit besonderem Blick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in der safe area Srebrenica

معرفی کتاب «UN-Schutzzonen - Ein Schutzinstrument für verfolgte Personen? : Eine Analyse anhand der internationalen Schutzzonen im Irak, in Ruanda und Bosnien-Herzegowina mit besonderem Blick auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in der safe area Srebrenica» نوشتهٔ Annette Simon، منتشرشده توسط نشر Springer-Verlag Berlin Heidelberg در سال 2005. این کتاب در 6 صفحه، فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

In den 90er Jahren etablierte sich die Idee internationaler Schutzzonen in Kriegsgebieten. So initiierten die USA im Jahr 1990 safe havens im Nordirak für die Kurden, verkündete der UN-Sicherheitsrat 1993 in Bosnien-Herzegowina safe areas und wurden 1994 safe humanitarian zones in Ruanda unter französischer Führung errichtet. Vor dem Hintergrund der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen an der Zivilbevölkerung in der UN-safe-area Srebrenica untersucht die Autorin die völkerrechtlichen Grundlagen, Befugnisse und Verpflichtungen insbesondere der UN in einer UN-Schutzzone. Neben der Herausarbeitung abstrakter Zweck- und Regelmäßigkeitskriterien für UN-Schutzzonen steht die völkerrechtliche Würdigung des UN-Engagements in der dramatisch gescheiterten safe area Srebrenica im Vordergrund der Analyse. Cover......Page 1 UN-Schutzzonen - Ein Schutzinstrument rur verfolgte Personen?......Page 4 ISBN 3540281053......Page 5 Vorwort......Page 6 Table of Contens ......Page 8 Abkiirzungsverzeichnis......Page 18 Einleitung......Page 23 Erstes Kapitel: Konzept cler Schutzzonen im Frieclenssicherungsrecht ......Page 31 I.Konzeptualisierungsansatze innerhalb der UN ......Page 33 II. Bisherige Praxis der UN-Schutzzonen ......Page 35 1. Safe Havens -lrak 1991 ......Page 36 a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe havens ......Page 37 b) Sicherung der safe havens ......Page 39 c) Schutz- und humanitarer Standard in den safe havens ......Page 42 a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe areas ......Page 44 b) Sicherung der safe areas ......Page 45 (1) Exclusion zones und Waffenstillstandsabkommen ......Page 48 (2) Fall der safe areas Srebrenica und Zepa ......Page 50 c) Schutz- und humanitarer Standard in den safe areas......Page 51 a) Politische Vorgeschichte und Errichtung der safe humanitarian zone......Page 54 b) Sicherung der safe humanitarian zone......Page 57 c) Schutz- und humanitarer Standard der safe humanitarian zone......Page 59 a) Humanitares und politisches Instrument......Page 61 b) AnlaB: Volkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit......Page 63 c) Errichtung durch Anordnung oder Erzwingung der Schutzzone......Page 64 d) Entmilitarisierung und Begrenzung des Schutzzonengebiets......Page 66 III. Ergebnis......Page 68 Zweites Kapitel: UN-Schutzzonenals Fortentwicklung und Erganzung der Schutzzonen im humanitaren Volkerrecht......Page 70 1. Neutralisierung von Orten in bewaffneten Konflikten......Page 71 2. Aufkommen des Humanitdtsgedankens......Page 72 II. Formen und Praxis humanitarer Schutzzonen......Page 75 2. Schutz der gesamten Zivilbevolkerung......Page 76 b) Unverteidigte Orte Art. 25 LKO, Art. 59 ZP I......Page 77 c) Entmilitarisierte Zonen Art. 60 ZP I......Page 78 3. Praxis des IKRK......Page 79 1. Funktion der Schutzzonen......Page 82 2. Errichtung der Schutzzonen......Page 84 3. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Errichtung der Schutzzone......Page 85 4. Eigenschaften des Schutzzonengebiets......Page 86 5. Sicherung der Schutzzonen......Page 87 6. ZusammenJassung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten......Page 89 IV. Ergebnis......Page 90 Fazit Erster Teil: UN-Schutzzonen im Schutzsystem fur verfolgte Personen......Page 93 Drittes Kapitel: Schutzzonenerrichtung als zulassige MaBnahme der Friedenssicherung......Page 96 I. Verbanclskompetenz cler UN zur Errichtung von Schutzzonen......Page 97 II. Organkompetenz des UN-Sicherheitsrats zur Errichtung von Schutzzonen......Page 98 III. Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Schutzzonenerrichtung......Page 99 a) Bruch des Weltfriedens nach Art. 39 UNC......Page 101 b) Neutralisierungsanordnung als vorlaufige MaBnahme gemaB Art. 40 UNC......Page 103 (1) Vorlaufigkeit der MaBnahme......Page 104 (2) Vorbeugung einer Verschlimmerung der Lage......Page 106 (3) Verbindlichkeit vorlaufiger Ma6nahmenund ihre Durchsetzung......Page 107 c) Militarische Einnahme des Schutzzonengebiets gemaB Art. 42 UNC......Page 108 (1) Zulassigkeit der Delegation der Schutzzonenerrichtung......Page 109 (2) Keine endgultige Streitlosung......Page 112 (3) Unabhangig von der Zustimmung des Gaststaates......Page 113 d) Interventionsverbot gemaB Art. 2 (7) 2. HS UNC......Page 114 e) VerhaltnismaBigkei ts grundsatz......Page 116 2. Zusammenfassung Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Schutzzonenerrichtung......Page 118 IV, Volkerrechtliche Anforderungen an eine Schutzzone......Page 119 1. Verhaltnismabigkeit der Ausgestaltung......Page 122 2. Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und Kombattanten......Page 124 3. Zwischenergebnis volkerrechtliche Anforderungen an eine Schutzzone......Page 126 v. Ergebnis......Page 127 I. Rechtsquellen der Befugnisse und pflichten der Schutzzonenmacht......Page 128 1. Vereinbarung mit dem Gaststaat......Page 129 2. Schutzzonenmandat......Page 130 3. Besatzungsrechtliche Regelungen des humanitaren Volkerrechts......Page 131 a) Anwendbarkeit ratione personae......Page 132 (1) Bindung der UN an humanitares Volkerrecht......Page 133 (2) Bindung der Mitgliedstaaten an humanitares Volkerrecht......Page 137 b) Anwendbarkeit ratione materiae......Page 138 (1) Besetztes Gebiet gema£ Art. 42 (1) LKO......Page 139 (2) Tatsachliche Gewalt......Page 140 (3) Sicherung der Schutz zone durch Peace-Enforcement-Truppe......Page 141 (4) Sicherung der Schutz zone durch Peace-Keeping-Truppe......Page 142 (a) Uber Zustimmunghinausgehende Gewalt derPeace-Keeping-Truppe......Page 143 (b) Dbertragung vollstandiger Kontrolle......Page 145 c) Modifizierung der Befugnisse und Pflichten fur UN-autorisierte Truppen......Page 147 (1) Weitergehende Pflichten bei einer von den UN autorisierten Besetzung......Page 148 (2) Weitergehende Befugnisse......Page 149 II. Ergebnis......Page 150 Dritter Teil Gewahrung Jundamentaler Rechte in der Schutzzone......Page 152 Funftes Kapitel: MenschenrechtlicheVerpflichtungen der Schutzzonenmacht......Page 153 1. Bindung der Schutzzonenmacht an das Volkermordverbot......Page 154 2. Bindung der Schutzzonenmachtan besatzungsrechtliche Sch utzpJlichten......Page 155 3. Bindung der Schutzzonenmacht an die Menschenrechte......Page 156 (1) Bindungratione personae......Page 157 (3) Fortgeltung der Menschenrechte wahrend eines bewaffneten Konflikts......Page 159 (4) Ausubung extra-territorialer Hoheitsgewalt in der Schutz zone -ratione loci......Page 161 b) Verhaltnis der Menschenrechte zu besatzungsrechtlichen Pflichten......Page 164 4. Bindung der Schutzzonenmacht an besondere Rechte intern Vertrie bener......Page 167 a) Analoge Anwendung des Fliichtlingsrechts......Page 168 b) Orientierung an Regelungsvorschlagen zum Schutz intern Vertriebener......Page 170 5. Ergebnis Geltung menschenrechtlicher Verpf/ichtungen fur die Schutzzonenmacht......Page 172 II. Menschenrechtlicher Mindeststandard in Schutzzonen......Page 173 1. Schutz der physischen Integritat......Page 174 a) Volkermordverbot......Page 175 (1) Teilnahmeverbot......Page 176 (3) Verhinderungspflicht aus Art. I VMK......Page 178 (4) Gewohnheitsrechtliehe Gehung der Verhinderungspflicht......Page 180 (5) Territoriale Reichweite der Verhinderungspflicht......Page 182 (6) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht aus dem Volkermordverbot......Page 183 (1) Verpflichtungen zu Schutz und Schonung der Zivilbevolkerung......Page 184 (2) Schutz gegen Gewalttatigkeiten innerhalb der Schutzzone......Page 185 (3) Schutz gegen Angriffe von auBen......Page 186 (4) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht......Page 187 (5) Pflicht zur SichersteIlung der Einhaltung des humanitaren Volkerrechts......Page 189 c) Recht auf Leben......Page 192 (1) Positive Schutzpflicht gegen Verletzungen durch Privatpersonen......Page 193 (2) Bindung der Schutzzonenmacht an die Schutzpflicht......Page 196 (3) Inhaltliche Reichweite der Schutzpflicht......Page 197 d) Ergebnis Schutz physischer Integritat......Page 199 2. Humanitare und medizinische Versorgung......Page 203 (1) Besatzungsrechtliche Schon- und Schutzpflicht......Page 204 (2) Menschenrecht auf Ernahrung und medizinische Versorgung......Page 205 b) Einschrankungen der Verpflichtung zur humanitaren Versorgung......Page 207 c) Ergebnis Humanitare Versorgung der Schutzzonenbevolkerung......Page 209 3. Freier Zugang und freies Verlassen der Schutzzone......Page 210 (1) Inhalt des Freizugigkeitsrechts......Page 212 (2) Suspendierbarkeit und Einschrankungen des Freizugigkeitsrechts......Page 214 b) Ergebnis Freizugigkeit......Page 216 a) Recht auf Zuflucht in die Schutz zone......Page 217 (1) Recht auf Freizugigkeit......Page 218 (2) Einschrankungen des Zufluchtsrechts......Page 219 (1) Freizugigkeitsrecht......Page 220 c) Zusammenfassung......Page 222 5. Ergebnis menschenrechtlicher Mindeststandard in einer Schutzzone......Page 223 Sechstes Kapitel: Sicherstellung des menschenrechtlichen Mindeststandards durch den UN-Sicherheitsrat......Page 226 I. Verpflichtung zum Erlab von Schutzmabnahmen......Page 227 1. " Garantenstellung"......Page 228 a) Selbstbindung durch Schutzerklarung......Page 230 (1) Wortlaut der UN-Charta......Page 232 (2) System kollektiver Sicherheit......Page 233 b) Ermessensbindung an zwingendes Volkerrecht......Page 234 (2) Handlungspflicht des UN-Sicherheitsrats aufgrund Verhinderungspflicht......Page 235 (3) Voraussetzungen der Verhinderungspflicht......Page 238 (4) Inhalt der Verhinderungspflicht......Page 239 (5) Humanitatsgebat......Page 240 (7) Massentotungen - Recht auf Leben......Page 243 (8) Ergebnis zwingendes Volkerrecht......Page 245 c) Ermessensbindung an Effektivitatserwagungen......Page 246 (1) Effektivitatserfordernis fur bindende MaBnahmen des UN Sicherheitsrats......Page 247 (2) Effektivitatserfordernis in Art. 51 UNC......Page 248 (a) Verhaltnis Selbstverteidigungsrecht/kollektive MaBnahmen......Page 249 (b) Effektivitat......Page 251 (c) Schranken des Beurteilungsspielraums des UN-Sicherheitsrats......Page 254 (d) Folge der offensichtlichen Ineffektivitat......Page 256 (a) Effektivitatserfordernis aus Geeignetheit......Page 257 (i) Uberprufung des Beurteilungsspielraums des UN -Sicherheitsrats......Page 258 (b) Effektivitat aus Treu und Glauben......Page 261 (i) Geltung des Treu- und Glaubens-Grundsatzes fur den UN-Sicherheitsrat......Page 262 (ii) lnhalt der Treu- und Glauben-Verpflichtung......Page 263 (4) Zusammenfassung Effektivitatserfordernis......Page 264 (5) Rechtsfolge der Verletzung des Effektivitatsgebots......Page 265 2. Zwischenergebnis: Garantenstellung und Schutzmajbnahmen......Page 269 3. Umsetzung der Verpflichtung durch Mitgliedsstaaten......Page 271 II. Verpflichtung zur Uberwachung des Mindeststandards......Page 273 1. Umfang der Uberwachungspflicht des UN-Sicherheitsrats......Page 274 a) UN-Generalsekretar......Page 277 b) UN-Spezialberichterstatter fur Menschenrechte & Sondergesandterfur intern Vertriebene......Page 279 c) Zusammenfassung und Ausblick......Page 281 III. Ergebnis: Sicherung des Mindeststandards durchden UN-Sicherheitsrat......Page 282 Fazit Dritter Teil: Konsequenzen volkerrechtswidrigen Unterlassens von SchutzmaBnahmen durchdie UN......Page 284 Zusammenfassung und Fazit......Page 288 I. Leitlinien fur den Einsatz von UN-Schutzzonen......Page 289 1. Asian-African Legal Consultative Committee......Page 290 2. Kommentar der London Declaration (2000), I LA......Page 291 3. Leitlinienentwurffur UN-Schutzzonen - eine Zusammenfassung......Page 293 II. SchluBbemerkungen......Page 300 Summary UN-Safety Zones - a Means of Protection for PersecutedPersons?......Page 305 Literaturverzeichnis......Page 313 Sachregister......Page 339

In den 90er Jahren etablierte sich die Idee internationaler Schutzzonen in Kriegsgebieten. So initiierten die USA im Jahr 1990 safe havens im Nordirak für die Kurden, verkündete der UN-Sicherheitsrat 1993 in Bosnien-Herzegowina safe areas und wurden 1994 safe humanitarian zones in Ruanda unter französischer Führung errichtet. Vor dem Hintergrund der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen an der Zivilbevölkerung in der UN-safe-area Srebrenica untersucht die Autorin die völkerrechtlichen Grundlagen, Befugnisse und Verpflichtungen insbesondere der UN in einer UN-Schutzzone. Neben der Herausarbeitung abstrakter Zweck- und Regelmäßigkeitskriterien für UN-Schutzzonen steht die völkerrechtliche Würdigung des UN-Engagements in der dramatisch gescheiterten safe area Srebrenica im Vordergrund der Analyse.

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