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Trado atque dono: Die frühmittelalterliche private Grundherrschaft in Ostfranken im Spiegel der Traditionsurkunden der Klöster Lorsch und Fulda (750 bis 900)

معرفی کتاب «Trado atque dono: Die frühmittelalterliche private Grundherrschaft in Ostfranken im Spiegel der Traditionsurkunden der Klöster Lorsch und Fulda (750 bis 900)» نوشتهٔ Sebastian Freudenberg، منتشرشده توسط نشر BWV Berliner Wissenschafts-Verlag. in Franz Steiner Verlag GmbH در سال 2013. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie mancipia und servus muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten. VORWORT INHALTSVERZEICHNIS FORSCHUNGSSTAND UND LEITFRAGEN DAS MODÈLE ÉVOLUTIF – KOLLATERALSCHÄDEN EINER WEGWEISENDEN IDEE DIE PRIVATE GRUNDHERRSCHAFT – VORURTEILE DER FORSCHUNG ERSTE SCHRITTE – RÖSENER UND GOETZ ZUSAMMENFASSUNG UND LEITFRAGEN DIE QUELLEN VERLORENE PRIVATE GÜTERVERZEICHNISSE URKUNDEN ALS QUELLEN – CHANCEN UND PROBLEME DIE BESTÄNDE VON FULDA UND LORSCH 71 BESITZBESCHREIBUNGEN DIE SPRACHE DER URKUNDEN „UNBEZOGENER BEZUG“ UND „EXPLIKATIVES ET“ BEGRIFF UND BEDEUTUNG – „HUBA” UND „HOFBETRIEB“ „MANSUS“ UND „HAUSBEZIRK“ DIE PERSPEKTIVEN DER VERFASSER „MANCIPIUM“ UND „SERVUS“ – EIN PROBLEMAUFRISS MENSCH UND HOFBETRIEB RAUMSTRUKTUR UND BETRIEBSORGANISATION DIE GESAMTBETRIEBSGRÖßE RODUNG DIE BESITZBESCHREIBUNGEN GRUNDPRINZIPIEN DER DEUTUNG EXEGESE AUF DER GRUNDLAGE DER HÖRIGENANGABEN DIE WELT DER HUFNER WEG VON DER GUTSWIRTSCHAFT! EINGESCHRÄNKTE ERKENNTNISMÖGLICHKEITEN STRUKTURANALYSE DER PRIVATEN GRUNDHERRSCHAFT DIE PRIVATE GRUNDHERRSCHAFT IM RAHMEN DER ALLGEMEINEN TRADITIONSTÄTIGKEIT BETRIEBSGRÖßE HERREN- UND HÖRIGENLAND ORGANISATIONSFORMEN UND KORRELATIONEN ERGEBNISSE QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS VERZEICHNIS DER TABELLEN UND ABBILDUNGEN ANHANG: HERRSCHAFTLICHE BETRIEBSGEFÜGE ANHANG: ORTSNAMENBELEGE ORTS-, PERSONEN-, QUELLEN- UND SACHREGISTER "Anders als die kirchliche und königliche Grundherrschaft im Mittelalter gelten weltliche Besitzungen in der Forschung als rückständig und wirtschaftlich ineffizient. Auf der Grundlage von 71 Besitzbeschreibungen aus der urkundlichen Überlieferung der Klöster Lorsch und Fulda zwischen 750 und 900 n. Chr. erarbeitet Sebastian Freudenberg Einblicke in die Organisation privater landwirtschaftlicher Betriebe. Eine vorgelagerte Untersuchung der sprachlichen Eigenheiten der Textverfasser, ihrer gedanklichen Perspektive sowie zentraler Quellenbegriffe zeigt, dass der Besitz privater Grundherrn offenbar grundsätzlich in Herren- und Bauernland aufgeteilt war. Inhaltlich erweisen sich die meisten der bisherigen Vorstellungen zur privaten Grundherrschaft als fragwürdig: Weder die oft angenommene Zersplitterung des privaten Besitzes noch die Vermutung, Bauernstellen habe es vor 800 nur auf königlichen Ländereien gegeben, lassen sich nachweisen. Auch die Deutung so wichtiger Quellenbegriffe wie mancipia und servus muss neu aufgerollt werden. Das bisher unerschütterliche Vorurteil, die privaten Betriebe hätten sich grundsätzlich von königlichen und kirchlichen unterschieden, ist nicht zu halten."--Cover
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