Tafeln Zur Berechnung des Staatlichen Malzaufschlages: Nach Den Allgemeinen und Den Um 10 Vom Hundert Erhöhten Sätzen, des Gemeindlichen Malzaufschlages Nach 1. 90 Mk. und der Übergangsabgabe Nach Den Sätzen Von 4. 30 Mk. , 4. 40 Mk. , 4. 50 Mk. und 6. 00
معرفی کتاب «Tafeln Zur Berechnung des Staatlichen Malzaufschlages: Nach Den Allgemeinen und Den Um 10 Vom Hundert Erhöhten Sätzen, des Gemeindlichen Malzaufschlages Nach 1. 90 Mk. und der Übergangsabgabe Nach Den Sätzen Von 4. 30 Mk. , 4. 40 Mk. , 4. 50 Mk. und 6. 00» نوشتهٔ Josef Renner، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2022. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Inhaltsverzeichnis Aufschlagsatz = 10 M pro dz für Personen, die Bier nur für ihren Hausbedarf bereiten und hiezu im Kalenderjahr nicht mehr als 5 dz Malz verwenden Aufschlagsatz = 15 M pro dz +10 vom Hundert 16,50 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel bis zu 1000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 15,50 M pro dz +10 vom Hundert = 17,05 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1000 bis 1500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 16,(10 M pro dz + 10 vom Hundert = 17,60 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1500 bis 2000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 16,50 M pro dz +10 vom Hundert = 18,15 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2000 bis 2500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. inerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 17,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 18,70 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2500 bis 3000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz --17,50 M pro dz +10 vom Hundert = 10,25 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3000 bis 3500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 18,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 19,80 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3500 bis 4000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 18,50 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,35 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4000 bis 4500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 19,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,90 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4500 bis 5000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 19,50 M pro dz +10 vom Hundert = 21,45 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 5000 bis 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Aufschlagsatz = 20 M pro dz + 10 vom Hundert = 22,00 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel mehr als 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 5 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge Gemeindlicher Malzausschlag nach dem Satze von 1,90 M pro dz Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21,5 kg für 1 hl Bier = 4 M 30 Pf Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21.6, 21.7, 21.8, 21.9 und 22 kg für 1 hl Bier = 4 M 40 Pf Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 und 22.5 kg für 1 hl Bier = 4 M 50 Pf Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.6, 22.7, 22.8, 22.9 und 23.0 kg für 1 hl Bier = 4 M 60 Pf Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 30 kg = 6.00 M. Dieser Satz findet nur Anwendung, wenn die Einfuhr ohne steueramtliche Angabe der Malzverwendung erfolgt
دانلود کتاب Tafeln Zur Berechnung des Staatlichen Malzaufschlages: Nach Den Allgemeinen und Den Um 10 Vom Hundert Erhöhten Sätzen, des Gemeindlichen Malzaufschlages Nach 1. 90 Mk. und der Übergangsabgabe Nach Den Sätzen Von 4. 30 Mk. , 4. 40 Mk. , 4. 50 Mk. und 6. 00