Studien Zum AusläNdischen und Internationalen Privatrecht: Richtlinienverstoß und Verschiebung der Contra-Legem-Grenze Im PrivatrechtsverhäLtnis: der Konflikt Zwischen Richtlinie und Nationalem Recht Bei der Rechtsanwendung
معرفی کتاب «Studien Zum AusläNdischen und Internationalen Privatrecht: Richtlinienverstoß und Verschiebung der Contra-Legem-Grenze Im PrivatrechtsverhäLtnis: der Konflikt Zwischen Richtlinie und Nationalem Recht Bei der Rechtsanwendung» نوشتهٔ Nicole Baldauf، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2013. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Nicole Baldauf behandelt die Problematik der richtlinienkonformen Rechtsfindung im Privatrechtsverhältnis. Ausgangspunkt sind zum einen die Voraussetzungen und Grenzen des nationalen Verfassungsrechts und Methodenverständnisses, zum anderen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtskonformen Interpretation des nationalen Rechts und der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. In diesem Spannungsfeld werden von der Verfasserin die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansätze zu der Problematik des Konflikts zwischen Richtlinien der Union und dem nationalen Recht strukturiert und bewertet. Unter Herausarbeitung verschiedener Fallgruppen der richtlinienkonformen Rechtsfindung und unter Auseinandersetzung mit den vertretenen Ansätzen entwickelt Nicole Baldauf eine Möglichkeit der verfassungs- und europarechtskonformen Auflösung des Konflikts mithilfe des Instituts der Staatshaftung. Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften; 2013 Promotion; wissenschaftliche Mitarbeiterin; seit Oktober 2011 Rechtsreferendarin am Landgericht Tübingen. Cover Danksagung Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Teil 1: Die Veränderungen durch Richtlinien und die Ausgangslage im nationalen Recht A. Die Veränderungen im nationalen Recht durch den Erlass der Richtlinie I. Meinungen zur Frage der Geltung der Richtlinie in der nationalen Rechtsordnung 1. Die Befürworter der unmittelbaren Geltung von Richtlinien a) Das europäische Bundesstaatsmodell b) Die völkerrechtliche Theorie der unmittelbaren Geltung von Richtlinien 2. Die Gegner der unmittelbaren Geltung der Richtlinie: Die Transformationsthese a) Grundsatz: Das Transformationserfordernis für die Richtlinie b) Ausnahme: Die Anordnung der unmittelbaren Geltung durch den EuGH II. Die Rechtsprechung des EuGH 1. Erster Schritt: Unmittelbare Wirkung von Sekundärrecht – das Urteil van Duyn (1974) 2. Zweiter Schritt: Die Rechtsmissbrauchsratio – das Urteil Ratti (1979) 3. Fazit: Keine unmittelbaren Wirkungen im Horizontalverhältnis III. Stellungnahme 1. Die Auslegung von Art. 288 AEUV a) Wortlaut b) Grammatikalisch-systematische Interpretation c) Historisch-systematische Interpretation d) Regelungszweck von Art. 288 III AEUV 2. Die Möglichkeit zulässiger Rechtsfortbildung von Art. 288 AEUV a) Die Unvollständigkeit von Art. 288 AEUV b) Die Planwidrigkeit der fehlenden unmittelbaren Geltung von Richtlinien 3. Ergebnisse der Interpretation von Art. 288 AEUV a) Die unterschiedlichen Kategorien von Sekundärrecht b) Der primärrechtliche Umsetzungsbefehl (1) Der Umsetzungsbefehl gilt innerstaatlich (2) Der Umsetzungsbefehl richtet sich an die nationalen Organe (3) Der Inhalt des Umsetzungsbefehls ist dynamisch IV. Zwischenergebnis B. Gesetzesanwendung im nationalen Kontext (Einebenensystem) I. Die Bindung des Richters an geltende Gesetze, Art. 20 III GG II. Auslegung und Rechtsfortbildung im nationalen Kontext 1. Die gemischt-objektive Theorie a) Die Auslegung nach der gemischt-objektiven Theorie (1) Das Ziel der Auslegung (2) Die Auslegungskriterien, insbesondere die objektiv-teleologischen Kriterien (3) Das Vorgehen bei der Gesetzesanwendung (a) Grundsatz: Keine Rangfolge der Auslegungskriterien (b) Ausnahme: Vorliegen einer interpretatorischen Vorrangregel (i) Die Unterscheidung von Abwägungslösung und interpretatorischer Vorrangregel (ii) Die interpretatorischen Vorrangregeln und ihre Stufung (aa) Vorrangregel auf der ersten Stufe: Der eindeutige Wortlaut (bb) Vorrangregeln auf der zweiten Stufe: Das Doppelkriterium (historische) Regelungsabsicht des Gesetzgebers und Wortsinn (aaa) Gesetzgeberische Regelungsentscheidung und Wortsinn decken sich (bbb) Die wesentliche Umstrukturierung einer Norm, insbesondere ihre Reduktion „auf Null“ (ccc) Keine Vorrangregel bei fehlender Kongruenz von (historischer) Regelungsabsicht bzw. Wertentscheidung und Wortsinn (cc) Vorrangregel auf dritter Stufe: Vorrang objektiv-teleologischer Kriterien? (aaa) Objektiv-teleologische Kriterien und Wortsinn decken sich (bbb) Objektiv-teleologische Kriterien und Wortsinn decken sich nicht b) Die Rechtsfortbildung nach der gemischt-objektiven Theorie (1) Die Unvollständigkeit des Gesetzes (2) Das Merkmal der Planwidrigkeit (a) Die positive Bestimmung: Der Maßstab für die Rechtsfortbildung (b) Die negative Bestimmung: Die Contra-legem-Grenze c) Die Stufen der Interpretation von Gesetzen nach der gemischt-objektiven Theorie 2. Die subjektive Theorie a) Auslegung nach der subjektiven Theorie (1) Das Ziel der Auslegung und die Auslegungskriterien (2) Die Grenze zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung b) Die Rechtsfortbildung nach der subjektiven Theorie (1) Voraussetzungen der Lückenfeststellung (a) Die positive Bestimmung der Lücke (i) Primäre bzw. anfängliche Lücken (ii) Sekundäre bzw. nachträgliche Lücken (b) Die negative Bestimmung der Lücke: Die Contra-legem-Grenze (2) Der Maßstab der Lückenschließung c) Die Stufen der Rechts- und Gesetzesanwendung nach subjektiver Theorie III. Die Behandlung von Normenkollisionen nach dem Lex-superior-Grundsatz im nationalen Kontext 1. Die Existenz, Geltung und Anwendbarkeit der konfligierenden Normen innerhalb einer Rechtsordnung 2. Die inhaltliche Kollision bei gleichem Adressat 3. Normen unterschiedlichen Ranges 4. Folge: Die Verwerfung des niederrangigen Rechts und die Anwendung der höherrangigen Norm durch den zur Entscheidung berufenen Richter 5. Fazit C. Zwischenergebnis und Ausblick Teil 2: Gesetzesanwendung im Einwirkungsbereich von Richtlinien (Zweiebenensystem) A. Die Vorgaben des EuGH zur richtlinienkonformen Rechtsfindung I. Die volle Ausschöpfung des methodischen Beurteilungsspielraums: Die Urteile von Colson & Kamann und Harz (1984) II. Erweiterungstendenzen in Bezug auf das Institut der richtlinienkonformen Rechtsfindung 1. Das Urteil Marleasing (1990) a) Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht b) Die methodischen Vorgaben des EuGH c) Folgen für die nationale Methode 2. Das Urteil Wagner Miret (1993) a) Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht b) Die methodischen Vorgaben des EuGH c) Folgen für die nationale Methode 3. Das Urteil Unilever Italia (2000) a) Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht b) Die methodischen Vorgaben des EuGH c) Folgen für die nationale Methode 4. Das Urteil Björnekulla Fruktindustrier (2004) a) Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht b) Die methodischen Vorgaben des EuGH c) Folgen für die nationale Methode 5. Das Urteil Pfeiffer (2004) a) Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht b) Die methodischen Vorgaben des EuGH und Folgen für die nationale Methode (1) Keine unmittelbare Anwendung der Richtlinie und Soweit-wie-möglich-Formel (2) Fiktive Normenkollision zwischen Richtlinie und nationalem Recht (3) Absicht zur korrekten Richtlinienumsetzung 6. Das Urteil Mangold (2005) a) Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht b) Die methodischen Vorgaben des EuGH c) Folgen für die nationalen Methoden III. Die Klarstellung der Grenzen der Verpflichtung: Das Urteil Adeneler (2006) 1. Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht 2. Die methodischen Vorgaben des EuGH 3. Folgen für die nationalen Methoden IV. Fazit B. Meinungen in der Literatur zur Lösung des Konflikts zwischen Richtlinie und nationalem Recht im Privatrechtsverhältnis durch richtlinienkonforme Gesetzesanwendung I. Die Lösung des Konflikts zwischen Richtlinie und nationalem Recht bei verbleibendem Rechtsfindungsspielraum nach traditioneller Gesetzesanwendung: Die These vom Ergebnisvorrang 1. Der gedankliche Ansatz 2. Das methodische Vorgehen a) Besonderheiten der Auslegung des nationalen Rechts im Richtlinienkontext (1) Die richtlinienkonforme Auslegung (2) Sonderfall: Die richtlinienorientierte Auslegung b) Besonderheiten der Rechtsfortbildung im Richtlinienkontext 3. Probleme der Methode 4. Begründung der Methode 5. Fazit II. Die Lösung des Konflikts zwischen Richtlinie und nationalem Recht bei der Gesetzesanwendung 1. Die Richtlinienkonformität als Vorrangregel bei der Gesetzesanwendung a) Richtlinienkonformität als interpretatorische Vorrangregel (1) Gedanklicher Ansatz (2) Das methodische Vorgehen (a) Die richtlinienkonforme Auslegung (b) Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung (i) Die Lückenfeststellung und -schließung (ii) Instrumente zur Lückenschließung (c) Grenzen der richtlinienkonformen Rechtsfindung (i) Der eindeutige Wortlaut (ii) Gesetzgeberische Regelungsentscheidung und Contra-legem-Grenze (3) Begründung und Vorteile der Methode (4) Probleme der Methode (5) Fazit b) Die Auffassung von C. Herresthal (1) Der gedankliche Ansatz (a) Die unmittelbare Geltung von Rechtssetzungspflichten (i) Der Beachtungsvorrang der Richtlinie (ii) Die Modifikation des Modells vom Stufenbau der Rechtsordnung durch die „integrative Verbindung“ von nationaler und Unionsrechtsordnung zu einer Gesamtrechtsordnung (b) Die Verschiebung der innerstaatlichen Kompetenzen (2) Methode und Vorgehen (a) Der neue Maßstab der Gesetzesanwendung (b) Die gemeinschaftsrechtskonforme Rechtsfortbildung (i) Lückenfeststellung: Das Vorliegen einer systemwidrigen Regelungslücke (ii) Die Lückenschließung (iii) Zeitlicher Beginn der gemeinschaftsrechtskonformen Rechtsfortbildung (c) Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung (3) Grenzen der Rechtsfortbildung nach C. Herresthal (a) Ablehung traditioneller Grenzen (i) Der Wortlaut der nationalen Norm (ii) Der Wille des nationalen Gesetzgebers (iii) Tradierte Konkretisierungen von Verfassungsinhalten (b) Verbleibende Grenzen der gemeinschaftsrechtskonformen Rechtsfortbildung (i) Grenzen aus dem Prinzip der Gewaltenteilung (aa) Die (weiterhin) aktuelle Wertungsentscheidung des Gesetzgebers (bb) Die (weiterhin) aktuelle gesetzgeberische Ablehnung einer Umsetzung oder Durchsetzung (cc) Sperrwirkung bevorstehender Gesetze (ii) Funktionale Grenzen (iii) Strukturelle Grenzen (4) Fazit 2. Die Richtlinienkonformität als nationaler Gesetzgeberwille: Die These vom Vorrang des Umsetzungswillens a) Der gedankliche Ansatz b) Das methodische Vorgehen (1) Fall 1: Der Umsetzungswille liegt konkret nachweisbar vor, ohne dass der Gesetzgeber eine materielle Regelungsentscheidung getroffen hat (2) Fall 2: Widerspruch von konkretem Umsetzungswillen und gesetzgeberischer Regelungsentscheidung (3) Fall 3: Fehlender bzw. nicht nachweisbarer Umsetzungswille (a) Problematik: Die Vermutung eines (generellen) Umsetzungswillens (b) Die Begründung der generellen Vermutung des Vorliegens eines Umsetzungswillens c) Grenzen des Vorrangs des Umsetzungswillens (1) Die Wortlautgrenze (2) Die Grenze der konkreten Regelungsabsicht des (historischen) Gesetzgebers d) Fazit III. Die Lösung des Konflikts zwischen Richtlinie und nationalem Recht (auch) auf Normebene 1. Vorgehen und Methode a) Die Richtlinie als unmittelbar geltende, höherrangige Norm b) Einschränkungen der Anwendbarkeit der Richtlinie im Horizontalverhältnis (1) Zeitliche Einschränkung: Ablauf der Umsetzungsfrist (2) Methodische Einschränkung: Gesetzesanwendung vor Verwerfung der nationalen Norm (a) 1. Stufe: Anwendung des nationalen Rechts nach den traditionellen Methoden (b) 2. Stufe: Die Verwerfung von richtlinienwidrigen Auslegungskriterien als richtlinienkonforme Rechtsfindung (c) 3. Stufe: Die Verwerfung der gesamten nationalen Norm (3) Inhaltliche Einschränkungen bei der Wirkung der Richtlinie (a) Die Theorie von den positiven Richtlinienwirkungen (i) Vorgehen bei der Gesetzesanwendung (ii) Begründung (b) Die Theorie von den negativen Richtlinienwirkungen (i) Vorgehen bei der Gesetzesanwendung (ii) Begründung (iii) Probleme (aa) Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH (bb) Nichtvorhandensein von richtlinienkonformem nationalem Recht (cc) Methodische Probleme 2. Fazit C. Die Ansätze in der deutschen Rechtsprechung zur Ausgestaltung der richtlinienkonformen Rechtsfindung I. Die Ansicht des Bundesgerichtshofs 1. Der Fall Heininger (BGHZ 150, 248-263) a) Sachverhalt und Problemstellung b) Lösung des BGH (1) Grammatikalische Interpretation (2) Genetische Interpretation c) Fazit 2. Der Fall Quelle (BGHZ 179, 27-43) a) Sachverhalt und Problemstellung b) Die Lösung des BGH (1) Grammatikalische Interpretation (2) Genetische Interpretation (3) Reichweite der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung c) Rechtfertigung des Lösungsansatzes d) Fazit 3. Der Fall Weber (BGH NJW 2012, 1073 ff.) a) Sachverhalt und Problemstellung b) Lösung des BGH zum 1. Problemkomplex c) Lösung des BGH zum 2. Problemkomplex (1) Grammatikalische Interpretation (2) Genetische Interpretation d) Fazit 4. Zusammenfassung II. Die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts im Fall Urlaubsabgeltung 1. Sachverhalt und Problemdarstellung 2. Lösung des BAG a) Die richtlinienkonforme Auslegung b) Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung 3. Fazit III. Die Rechtsprechung des BVerfG 1. Honeywell (BVerfGE 126, 286 ff.) a) Sachverhalt und Problemstellung im nationalen Recht b) Lösung des BVerfG c) Fazit 2. Beschluss Haustürwiderrufsgesetz (BVerfGE NJW 2012, 699 ff.) a) Lösung des BVerfG b) Fazit 3. Zusammenfassung D. Zusammenfassung und Zwischenergebnis Teil 3: Zulässigkeit und Notwendigkeit der Veränderung traditioneller Methoden im Kontext der Richtlinie A. Zulässigkeit der Modifikation traditioneller Rechtsfindungsmethoden I. Rechtfertigung der mit der Modifikation traditioneller Rechtsfindungsmethoden verbundenen Kompetenzverschiebung auf der Grundlage eines unveränderten Verfassungsverständnisses 1. Die Kompetenz zur Setzung von materiellen Regelungszielen a) Argumente (1) Der nationale Gesetzgeber hat die Kompetenz zu materieller Entscheidung im Richtlinienbereich verloren (2) Die Judikative trifft keine eigene rechtspolitische Entscheidung, sondern führt nur den Willen des Unionsgesetzgebers aus b) Stellungnahme (1) Vorliegen einer verfassungsrechtlich relevanten Kompetenzverschiebung durch die Modifikation der traditionellen Methoden (2) Rechtfertigung der Verschiebung der verfassungsrechtlichen Kompetenzen (a) Die materielle Regelungsentscheidung im Richtlinienbereich (b) Rechtfertigung der Kompetenzverschiebung, wenn Verordnungserlass möglich (c) Rechtfertigung, weil sich die Legislative ihre Kompetenz zurückholen kann 2. Vermutete Entsprechung des judikativen Ergebnisses mit dem Gesetzgeberwillen a) Argumente (1) Die Vermutung des Gesetzgeberwillens zur korrekten Umsetzung (2) Die Alterung des nationalen Gesetzes allein durch die Richtlinie b) Stellungnahme (1) Gleichwertigkeit von Umsetzungswillen und materieller Regelungsentscheidung (2) Keine Rechtfertigung der Vermutung der ordnungsgemäßen Richtlinienumsetzung (a) Umkehrung des festgestellten Auslegungsergebnisses (b) Keine empirische Beweisbarkeit der Vermutung (3) Keine Alterung des nationalen Gesetzes 3. Zwischenergebnis II. Rechtfertigung der mit der Modifikation traditioneller Rechtsfindungsmethoden verbundenen Kompetenzverschiebung durch Aufwertung von Art. 23 GG als Staatsstrukturprinzip 1. Argument: Veränderung der Verfassungsstruktur und der nationalen Methoden durch das Staatsstrukturprinzip der integrierten Staatlichkeit 2. Stellungnahme a) Der Ansatz über die Veränderung der nationalen Verfassungsstruktur b) Vorliegen einer Veränderung der nationalen Verfassungsstruktur (1) Auslegung von Art. 23 GG (a) Wortlaut (b) Genetische Auslegung (c) Systematisch-teleologische Auslegung (d) Fazit (2) Jedenfalls keine Reduktion auf Null III. Zwischenergebnis B. Schutzlücken bei richtlinienkonformer Rechtsfindung im Sinne eines Ergebnisvorrangs I. Verfassungskonforme Konfliktlösungsmechanismen für den Konflikt zwischen Richtlinie und nationalem Recht 1. Die richtlinienkonforme Rechtsfindung im Sinne eines Ergebnisvorrangs 2. Die unionsrechtliche Staatshaftung a) Hintergründe für die Entwicklung des Instituts der unionsrechtlichen Staatshaftung b) Die Voraussetzungen der Staatshaftung c) Die Qualifikation des Umsetzungsverstoßes (1) Hintergrund für das Erfordernis der Qualifikation des Umsetzungsverstoßes (2) Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs (a) Das Ob der Umsetzung (b) Das Wie der Umsetzung d) Fazit II. Bestimmung der Schutzlücken durch Anwendung der verfassungskonformen Konfliktlösungsmechanismen 1. Der Gesetzgeber hat die Richtlinie nicht umgesetzt (Altrecht) a) Bewusste Untätigkeit des Gesetzgebers (1) Reichweite der richtlinienkonformen Rechtsfindung im Sinne eines Ergebnisvorrangs (2) Reichweite der Staatshaftung b) Unbewusste Untätigkeit des Gesetzgebers (1) Reichweite der richtlinienkonformen Rechtsfindung im Sinne eines Ergebnisvorrangs (2) Reichweite der Staatshaftung 2. Der Gesetzgeber hat die Richtlinie fehlerhaft umgesetzt a) Bewusst fehlerhafte Umsetzung des nationalen Gesetzgebers b) Unbewusst fehlerhafte Umsetzung des nationalen Gesetzgebers (1) Der Gesetzgeber hat das nationale Recht zur Umsetzung der Richtlinie verändert (a) Reichweite der traditionellen Rechtsfindungsmethoden (i) Rechtsfindung nach subjektiver Theorie (ii) Die Rechtsfindung nach objektiver Theorie (b) Reichweite der Staatshaftung (2) Der Gesetzgeber hat das nationale Recht unverändert gelassen, aber vermerkt, dass dieses der Umsetzung der Richtlinie dienen soll (a) Reichweite der traditionellen Rechtsfindungsmethoden (i) Rechtsfindung nach subjektiver Theorie (ii) Rechtsfindung nach objektiver Theorie (b) Reichweite der Staatshaftung c) Die Unterscheidung zwischen unbewusst und bewusst fehlerhafter Umsetzung 3. Fazit: Es verbleiben Schutzlücken III. Unzulässigkeit des Offenlassens von Schutzlücken 1. Effektive Durchsetzung des Unionsrechts 2. Ungleichbehandlung der Marktbürger 3. Verantwortungsverlagerung C. Notwendigkeit der Modifikation der Staatshaftungsvoraussetzungen I. Methode II. Absicherung der Methode 1. Unzulässigkeit des Offenlassens von Schutzlücken als Rechtfertigung der Ausdehnung der richtlinienkonformen Rechtsfindung a) Vertrauensschutz und Rechtssicherheit b) Verantwortungsprinzip 2. Das Effektivitätsprinzip a) Abstufung im Vertrauen aufgrund der Dogmatik der Richtlinie b) Effektive Durchsetzung auf zweiter Ebene c) Effektive Umsetzung der Richtlinie 3. Gleichbehandlung der Marktbürger 4. Keine Ausuferung der Staatshaftung Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Verzeichnis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs Literaturverzeichnis Sachverzeichnis Long description: Nicole Baldauf behandelt die Problematik der richtlinienkonformen Rechtsfindung im Privatrechtsverhältnis. Ausgangspunkt sind zum einen die Voraussetzungen und Grenzen des nationalen Verfassungsrechts und Methodenverständnisses, zum anderen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtskonformen Interpretation des nationalen Rechts und der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. In diesem Spannungsfeld werden von der Verfasserin die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansätze zu der Problematik des Konflikts zwischen Richtlinien der Union und dem nationalen Recht strukturiert und bewertet. Unter Herausarbeitung verschiedener Fallgruppen der richtlinienkonformen Rechtsfindung und unter Auseinandersetzung mit den vertretenen Ansätzen entwickelt Nicole Baldauf eine Möglichkeit der verfassungs- und europarechtskonformen Auflösung des Konflikts mithilfe des Instituts der Staatshaftung Hauptbeschreibung Nicole Baldauf behandelt die Problematik der richtlinienkonformen Rechtsfindung im Privatrechtsverhältnis. Ausgangspunkt sind zum einen die Voraussetzungen und Grenzen des nationalen Verfassungsrechts und Methodenverständnisses, zum anderen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtskonformen Interpretation des nationalen Rechts und der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. In diesem Spannungsfeld werden von der Verfasserin die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansätze zu der Problematik des Konf
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