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Studien Zum Ausländischen und Internationalen Privatrecht: Die Streitsache Im Deutschen und Englischen Zivilverfahren

معرفی کتاب «Studien Zum Ausländischen und Internationalen Privatrecht: Die Streitsache Im Deutschen und Englischen Zivilverfahren» نوشتهٔ Hendrik Albrecht، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2013. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Um ein Zivilverfahren sinnvoll führen zu können, müssen die Parteien wissen, worüber sie genau streiten. Hendrik Albrecht untersucht, mit welchen Mechanismen englische Juristen den Inhalt ihres Rechtsstreits bestimmen und Klagen voneinander abgrenzen. Hierfür nutzt Hendrik Albrecht den dogmatisch unvorbelasteten Begriff der Streitsache. Er erklärt unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bestimmung der Streitsache aus der historischen Entwicklung des deutschen und englischen Rechts heraus und analysiert die Lösungen für das sich anschließende Problem, dass es keine mehrfachen Klagen über dieselbe Streitsache geben soll. Immer deutlicher zum Vorschein kommt dabei die Suche der Verfahrensordnungen nach einer Balance zwischen Parteiherrschaft und Verfahrensökonomie. Schließlich vergleicht und bewertet der Autor die deutsche und englische Herangehensweise an die Streitsache mit der europarechtlichen Rechtsprechung, um Impulse für die zukünftige Auslegung der Streitsache zu geben. Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften und des europäischen Rechts an der Universität Würzburg und der University of Bristol; 2011 Kollegiat des Internationalen Max-Planck Forschungskollegs für vergleichende Rechtsgeschichte in Frankfurt; 2012 Promotion; seit Dezember 2011 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht. Cover Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungen Einleitung I. Gegenstand und Methode dieser Arbeit II. Zur Begrifflichkeit III. Forschungsstand Kapitel 1: Regeln für die Streitfestlegung vor Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen I. Inhalt der Klage und Streitfestlegung im gemeinen Prozess 1. Entwicklungslinien der gemeinrechtlichen Klageerhebung 2. Inhalt der Klage a) Hauptbestandteile der gemeinrechtlichen Klage b) Ableitung des Rechtsgrundes aus Lebenssachverhalt und Antrag 3. Festlegung des Streitpunktes durch die Einlassung des Beklagten 4. Herrschaft der Parteien über die Streitfestlegung II. Formularmäßige Streitfestlegung im früheren common law 1. Herausbildung des „gemeinen“ englischen Rechts 2. Prägung durch das System der writs a) Definition des writ b) Bedeutung für das common law (1) Klageeinleitung (2) Auswahl der Verfahrensordnung (3) Anerkennung materieller Rechtsregeln c) Entwicklung des writ-Systems 3. Streitbestimmung durch die Technik der pleadings a) Entstehung der pleadings b) Herrschaft der Parteien über die Streitfestlegung mittels der issues c) Zusammenspiel der Parteivorträge d) Bedeutung für die Präzisierung materieller Rechtsregeln e) Übergang von mündlichen zu schriftlichen pleadings f) Einfluss auf den Streitstoff des trial III. Zweigleisiges englisches Verfahren durch das Recht der equity 1. Aufstieg der chancery zum Gerichtshof 2. Begründung des eigenständigen Rechtszweiges der equity 3. Streitbestimmung der equity im Vergleich zum common law IV. Vergleich der Regeln zur Streitfestlegung vor den Verfahrensvereinheitlichungen im 19. Jahrhundert 1. Klageinhalt und Streitfestlegung a) Gemeiner Prozess und common-law-Prozess (1) Verhältnis der Klageelemente Sachverhalt, Antrag und Rechtsgrund (2) Konkretisierung des Streits durch Einlassung des Beklagten (3) Unterscheidung von Tatsachen- und Rechtsfragen b) Gemeiner Prozess und equity-Verfahren 2. Abgrenzung der Streitsache a) Gemeinrechtliche Prozesslehre des 19. Jahrhunderts (1) Römische actio als Ausgangspunkt (2) Bedeutung der actio in der gelehrten Literatur des 19. Jahrhunderts (3) Abgrenzung von Klagen durch die res zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen b) Common-law-Verfahren c) Equity-Verfahren 3. Schlussfolgerungen für das Rechtsdenken Kapitel 2: Widerstreitende Konzepte und schrittweise Erneuerung des Zivilverfahrens im 18. und 19. Jahrhundert I. Verfahrensrechtliche Vielfalt in Deutschland 1. Partikularrechtliche Abgrenzungen gegenüber dem gemeinen Prozess a) Inhalt der Klage (1) Codex Juris Bavarici Judicarii von 1753 (2) Allgemeine Gerichtsordnung für die preußischen Staaten von 1793 (3) Allgemeine bürgerliche Proceßordnung für das Königreich Hannover von 1850 b) Regulierung der Streitpunkte c) Vergleich mit der gemeinrechtlichen Klage 2. Rechtsvereinheitlichung durch Prozesskonferenzen II. Gesetzliche Reformschritte im englischen Recht 1. Beweggründe für eine Reform des Zivilverfahrens a) Gesellschaftspolitische Herausforderungen durch die Industrielle Revolution b) Kodifikationsimpulse durch die Lehren Jeremy Benthams c) Reformbedürftigkeit des Rechtsbetriebs (1) Common law (2) Equity (3) Umgehung des Aktionensystems durch Fiktionen im common law 2. Vorarbeiten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts a) Uniformity of Process Act 1833 b) Common Law Procedure Act 1852 c) Common Law Procedure Act 1854 d) Court of Chancery Procedure Act 1852 3. Grundlegende Reformierung durch die Judicature Acts 1873–1875 a) Vereinfachung der Gerichtsverfassung b) Anwendung des gesamten materiellen Rechts c) Festlegung einer modernen Verfahrensordnung III. Vergleich der Erneuerungsbestrebungen 1. Motivation für Reformen 2. Konzepte der Verfahrensgestaltung Kapitel 3: Festlegung der Streitsache im vereinheitlichten Zivilverfahren I. Deutsche Streitgegenstandslehren 1. Gesetzliche Ausgangslage a) Herrschaft der Parteien über die Streitfestlegung b) Inhalt der Klage 2. Entwicklung vom Klagerecht zum eigenständigen prozessualen Anspruch a) Anerkennung eines eigenständigen materiellen Anspruchs durch Windscheid b) Anspruchsbegriff der Reichscivilprozeßordnung von 1877 c) Herausbildung eines eigenständigen prozessualen Anspruchs gegen Ende des 19. Jahrhunderts 3. Kontrast zwischen materiellen und prozessualen Ansätzen in der deutschen Streitgegenstandslehre a) Neue materiellrechtliche Ansätze b) Prozessuale Ansätze c) Ansicht der Rechtsprechung 4. Relativierungstendenzen in den deutschen Lehrmeinungen a) Nach Klageart b) Nach Prozessmaximen c) Nach Verfahrensstadium d) Nach Verfahrensökonomie und Parteiinteressen 5. Status quo der heutigen deutschen Streitgegenstandsdebatte a) Überwiegende Kritik an den materiellrechtlichen Ansätzen b) Verhältnis der prozessualen Theorien untereinander c) Vermittlungsbemühungen zwischen der herrschenden prozessualen Einheitslehre und ihren Kritikern II. Elemente der englischen Streitsache 1. Gesetzliche Grundlage des englischen Zivilverfahrens 2. Inhalt des klageeinleitenden Formulars a) Judicature Act 1875 b) Rules of Supreme Court 1965 c) Civil Procedure Rules 1998 3. Regeln zur Präzisierung des Streits in den vorbereitenden Schriftsätzen a) Funktion der modernen pleadings b) Ablauf des Schriftsatzwechsels c) Vortrag der wesentlichen Tatsachen (1) Auswirkung auf die Gestaltung der Schriftsätze (2) Inhalt der Klagebegründung zur Bestimmung der cause of action (3) Zusammenspiel von Klage und Klageerwiderung zur Bestimmung der issues d) Bezugnahme auf die materielle Rechtslage e) Beweisanführungen f) Einschränkung der Herrschaft der Parteien über die Streitfestlegung 4. Bedeutung des trial III. Vergleich der Übergänge zur gegenwärtigen Methodik der Streitsachenfestlegung 1. Aufbau des reformierten Verfahrens 2. Mechanismen der Streitfestlegung a) Klageeinleitung b) Gestaltung der Klagebegründung c) Schlüssigkeit oder Identifizierbarkeit der Klage d) Gebot frühzeitigen Vorbringens 3. Parteiherrschaft und richterliche Lenkung IV. Vergleich der Lehren zur Streitsache 1. Präzisierungsbedarf im Zuge der Verfahrensreformen 2. Bedeutung des klägerischen Antrags 3. Bedeutung des Sachverhalts a) Verhältnis zu den Tatbestandsvoraussetzungen materieller Berechtigungen b) Verhältnis zum Antrag 4. Ergebnis Kapitel 4: Bedeutung der Streitsache als Abgrenzungswerkzeug im vereinheitlichten Zivilverfahren I. Problemkonstellationen im deutschen Zivilverfahren 1. Änderung der Klage 2. Zeitgleiche Verhandlung derselben Sache an mehreren Gerichten 3. Verhandlung mehrerer Klagen in einem Verfahren 4. Sicherung des Urteilsinhalts II. Vergleich mit den englischen Lösungsansätzen 1. Änderung der Klage 2. Zeitgleiche Verhandlung derselben Sache an mehreren Gerichten 3. Verhandlung mehrerer Klagen in einem Verfahren 4. Sicherung des Urteilsinhalts a) Einordnung der res-judicata-Lehre b) Wirkung der res judicata c) Umfang der res judicata (1) Cause of action estoppel (2) Issue estoppel (3) Nicht jede streitige Tatsache ergibt ein issue estoppel (4) Deutsche Entscheidung gegen einen weiten Umfang der Rechtskraft d) Ausweitung des res-judicata-Effekts zur Verhinderung von Verfahrensmissbrauch 5. Gründe für die unterschiedlichen Lösungsansätze a) Disposition über Streitsache und Streitstoff b) Prozessökonomie c) Relevanz des Parteiverhaltens d) Verfahrenskonzentration 6. Ergebnis Kapitel 5: Verhältnis zur europarechtlichen Abgrenzung der Streitsache I. Reduzierung eines Streits auf seinen Kernpunkt II. Resonanz auf die Rechtsprechung des EuGH III. Vergleich der deutschen und englischen Lehren mit der Kernpunktlösung 1. Systematische Bedeutung der Streitsache 2. Spannungsfeld zwischen Konzentration des Verfahrens und Parteiherrschaft 3. Mögliche Auswirkungen der Kernpunkttheorie auf den Umfang der Rechtskraft IV. Ergebnis Schlussfolgerungen: Von der strengen Klageformel zur sachverhaltsgeleiteten Streitsache 1. Aktionenrechtliche Systeme über Klagerechte und Klageformeln 2. Einheitliche oder relative Streitsache im vereinheitlichten Zivilverfahren 3. Mögliche Annäherungen der deutschen und englischen Streitbestimmung 4. Anregungen für die Zukunft der europäischen Streitsache Summary: The road from forms of action to a subject matter of litigation based on facts 1. The historical system of writs and other legal set phrases 2. Uniform or relative subject matter of litigation in the unified civil procedure 3. Possible convergence of German and English determination of legal disputes 4. Suggestions for a European subject matter of litigation Literaturverzeichnis Sachregister Long description: Um ein Zivilverfahren sinnvoll führen zu können, müssen die Parteien wissen, worüber sie genau streiten. Hendrik Albrecht untersucht, mit welchen Mechanismen englische Juristen den Inhalt ihres Rechtsstreits bestimmen und Klagen voneinander abgrenzen. Hierfür nutzt Hendrik Albrecht den dogmatisch unvorbelasteten Begriff der Streitsache. Er erklärt unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bestimmung der Streitsache aus der historischen Entwicklung des deutschen und englischen Rechts heraus und analysiert die Lösungen für das sich anschließende Problem, dass es keine mehrfachen Klagen über dieselbe Streitsache geben soll. Immer deutlicher zum Vorschein kommt dabei die Suche der Verfahrensordnungen nach einer Balance zwischen Parteiherrschaft und Verfahrensökonomie. Schließlich vergleicht und bewertet der Autor die deutsche und englische Herangehensweise an die Streitsache mit der europarechtlichen Rechtsprechung, um Impulse für die zukünftige Auslegung der Streitsache zu geben Hauptbeschreibung Um ein Zivilverfahren sinnvoll führen zu können, müssen die Parteien wissen, worüber sie genau streiten. Hendrik Albrecht untersucht, mit welchen Mechanismen englische Juristen den Inhalt ihres Rechtsstreits bestimmen und Klagen voneinander abgrenzen. Hierfür nutzt Hendrik Albrecht den dogmatisch unvorbelasteten Begriff der Streitsache. Er erklärt unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bestimmung der Streitsache aus der historischen Entwicklung des deutschen und englischen Rechts heraus und analysiert die Lösungen für das sich anschließende Problem, dass es keine Long description: Anders als das deutsche sucht das englische Zivilverfahren nicht nach einem einheitlichen Begriff des Streitgegenstandes, sondern grenzt Klagen über die cause of action sowie die issues eines Rechtsstreits ab. Hendrik Albrecht untersucht die Auslegung der Streitsache im englischen Zivilverfahren, um sie dann ins Verhältnis zum deutschen Recht und der europarechtlichen Entwicklung zu setzen Long description: In order to conduct civil proceedings sensibly, the parties concerned have to know exactly what they are disputing about. Hendrik Albrecht studies the interpretation of the matter in dispute in English civil proceedings and then compares it to German law and the development in European law
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