Strafrechtlicher Bildnisschutz in Modernen Darstellungsszenarien (German Edition)
معرفی کتاب «Strafrechtlicher Bildnisschutz in Modernen Darstellungsszenarien (German Edition)» نوشتهٔ Roman Schneider، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Co. KG در سال 2023. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Die Relevanz eines strafrechtlichen Bildnisschutzes ist im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung und des neuen Primats sozialer Medien gewaltig. Allerdings ist der Bildnisschutz durch das Strafrecht nicht neu. Die Strafnorm der unerlaubten Verbreitung von Bildnissen existiert im Kunsturhebergesetz bereits seit über 100 Jahren. Doch mit Blick auf die Ubiquität der Bildnisverbreitung in modernen Darstellungsszenarien zeigt sich: Diese wird in der Gesellschaft als sozial übliche Berührung von Persönlichkeitsrechten anderer empfunden und nicht als strafbewehrte Rechtsverletzung. Wie hat ein moderner strafrechtlicher Bildnisschutz unter diesen Vorzeichen auszusehen? Diese Fragestellung bildet den Ausgangspunkt für eine weitreichende Analyse des gesamten Bildnisrechts unter Berücksichtigung aller insoweit relevanten Straftatbestände. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Einführung und Bedeutung des Themas in der modernen Medienlandschaft A. Moderne Kommunikationsplattformen: Soziale Netzwerke im Internet I. Personenbilder bilden Meinungsbilder – Kommunikation durch Bilder II. Personenbilder bilden Persönlichkeitsbilder – Selbstdarstellung III. Ausblick – Fortwährender Trend zu bildhaften Kommunikationsformen B. Moderne Darstellungstechniken I. Die Digitalfotografie als Wegbereiter moderner Darstellungstechnik II. Dreidimensionale Rekonstruktionsmethoden 1. Scanning 2. Photogrammetrie III. Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen als Ausgangspunkt für weitere neue bildhafte Darstellungsformen IV. Ausblick – Augmented Reality und imaginärer Fotorealismus C. Problemaufriss und weiterer Gang der Darstellung I. Renaissance des strafrechtlichen Schutzes des Rechts am eigenen Bild II. Zielsetzung und weitere Vorgehensweise Kapitel 1: Strukturprinzipien des Rechts am eigenen Bild im Zeitalter moderner Darstellungsszenarien A. Charakteristika menschlicher Wahrnehmung von Personenbildern I. Die Unmittelbarkeit menschlicher Bildrezeption 1. Relationsspektrum, Informationsgehalt und Informationsdichte von Bildern 2. Hohe Geschwindigkeit der Rezeption 3. Wirklichkeitssuggestion isomorph-realistischer Darstellungen 4. Hohes Emotionalisierungspotential 5. Bildüberlegenheitseffekt 6. Hohe Aufmerksamkeitsrate 7. Multimediale Kombinationsaffinität bildlicher Darstellungen II. Charakteristika des konkreten Bildobjekts Mensch 1. Nonverbale Kommunikationsdimensionen von Personenbildern a) Rezipient: Generalisierende Urteile über das Wesen der dargestellten Person b) Dargestellter: Selbstdarstellung als conditio humana c) Verifikation 2. Schlussfolgerungen für das Veröffentlichen von Personenaufnahmen gegen den Willen des Abgebildeten III. Zwischenergebnis für die Charakteristika menschlicher Wahrnehmung von Personenbildern B. Die Entwicklung des Rechts am eigenen Bild I. Das Verbreiten von Personendarstellungen im frühen Altertum 1. Frühes Bestehen von Sensibilität für das Zeigen von Personenabbildungen 2. Schlussfolgerungen zur Verbreitung von Personenaufnahmen im frühen Altertum II. Das Verbreiten von Personendarstellungen in der Antike 1. Das Aufkommen von Herrscherbildnissen in Form von Idealen 2. Schutz individueller Personendarstellungen im antiken Theater 3. Das Aufkommen römischer Portraitskulpturen 4. Das Ius Imaginum 5. Schlussfolgerungen für das Verbreiten von Personendarstellungen in der Antike III. Das Verbreiten von Personendarstellungen im Mittelalter 1. Christliche Bildzensur und „Erster Bilderstreit“ 2. Verbreitung von Wallfahrtsbildern 3. Das Wappen und das Wappenrecht 4. Das Siegel und das Siegelrecht 5. Entstehung des Bildnisses im kunsthistorischen Kontext 6. Executio in effigie und Schandgemälde 7. Erfindung neuer Bildmedien 8. Schlussfolgerung zum Verbreiten von Personendarstellungen im Mittelalter IV. Das Verbreiten von Personendarstellungen in der Neuzeit 1. Reformatorischer Bildersturm ab Mitte des 16. Jahrhunderts 2. Folgen des Bildersturms für die Bildwahrnehmung nach der Renaissance 3. Erfindung der analogen Fotografie 1816 a) Frühe Entwicklungen in Deutschland b) Entwicklung der Portraitfotografie in Deutschland c) Massen- und Amateurfotografie in Deutschland d) Fotomechanische Druckverfahren 4. Erste Normierungsbemühungen zum Schutz des Abgebildeten in Deutschland a) Gesetzesentwurf des Börsenvereins deutscher Buchhändler 1857 b) Petitionen der Berufsfotografen zum Schutz vor Nachbildung in den 1860er Jahren c) Das bayrische Urhebergesetz vom 28. Juni 1865 – G 1865 d) Erste Erwägungen zur schutzwürdigen Position des Abgebildeten – NBE I (1868) e) Urheberrechtsgesetze v. 9. und 10. Januar 1876 5. Frühe Triebe des Eigenbildschutzes in der Rechtswissenschaft 6. Resultierende Problemfälle der Rechtsprechung um die Jahrhundertwende a) Dame im Badekostüm – RG vom 29. November 1898 b) Bismarck auf dem Totenbett – RGZ 45, 170 vom 28. Dezember 1899 c) Damenportrait – RGSt 33, 295 vom 26. Mai 1900 d) Privatdetektiv – OLG Hamburg vom 20. November 1900 e) Haarfärbemittel Unter den Linden – LG Berlin vom 21. Februar 1902 f) Reklameplakat für Hoffriseur – Kammergericht vom 27. Mai 1902 7. Wissenschaftlicher Diskurs um die Jahrhundertwende zum Recht am eigenen Bild a) Keyßner – Das Recht am eigenen Bilde 1896 b) Gareis – Gutachten zum 26. Deutschen Juristentag 1902 c) Cohn – Neue Rechtsgüter 1902 d) Kohler – Das Eigenbild im Recht 1903 e) Rietschel – Das Recht am eigenen Bilde 1903 8. Schlussfolgerungen für das Verbreiten von Personenaufnahmen in der Neuzeit V. Das Verbreiten von Personendarstellungen in der neuesten Geschichte bis zur Genese des Rechts am eigenen Bild 1. Entwurf und Begründung zu einem Gesetz betreffend an Werken der Fotografie 1902 2. Zusammenführung von Kunst- und Photographieschutzgesetz in einem Entwurf 1904 3. Der Folgeentwurf von 1905 und dessen Begründung 4. Erste Beratung des Gesetzesentwurfs am 25. Januar 1906 5. Beratungen der X. Kommission 6. Zweite und dritte Beratung des resultierenden Gesetzentwurfs 1906 7. Schlussfolgerungen aus der Schaffensphase bis zur Genese des Rechts am eigenen Bild C. Resultierende Strukturprinzipien des Rechts am eigenen Bild I. Die Repräsentation der abgebildeten Person 1 „Anwesenheitsmachung“ einer abwesenden Person beim Rezipienten 2. Kongruenz der visuellen Wahrnehmung von Personenbild und abgebildeter Person 3. Fortbestand der Zuschreibung der Informationsentäußerung 4. Verhältnis von Ehrschutz- und Persönlichkeitsschutz bei der Repräsentation 5. Erkennungsmerkmale einer Repräsentation 6. Die Repräsentation der Angehörigen II. Fazit 1. Das Ob der Präsentation 2. Das Wann, Wo und Wie der Präsentation 3. Grenzen Kapitel 2: Integration des Rechts am eigenen Bild in der modernen Rechtsordnung A. Vorzeichnung des Rechts am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts I. Ausgangspunkt: Das Recht am eigenen Bild als besonderes Persönlichkeitsrecht II. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als „Mantelrecht“ des Rechts am eigenen Bild 1. „Spätheimkehrer“ – BGH v. 10.05.1957 2. „Vor unserer eigenen Tür“ – BGH v. 16.09.1966 B. Verortung des Rechts am eigenen Bild im Grundgesetz I. Die verfassungsgerichtliche Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 1. Schutz eines absolut geschützten Persönlichkeitskerns seit der „Elfes“-Entscheidung 2. Abschichtung geschützter Persönlichkeitsbereiche seit der „Mikrozensus“-Entscheidung 3. Ausdrückliche Anerkennung mit der „Soraya“-Entscheidung II. Verfassungsrechtlicher Gewährleistungsgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die Einbettung des Rechts am eigenen Bild 1. Verschiedene Gewährleistungsdimensionen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 2. Ausgangspunkt der zwei Dimensionen des Persönlichkeitsschutzes 3. Möglichkeiten zur Sicherung einer Garantie individueller Identitätsbildung a) Garantie von Raum zur Persönlichkeitsentfaltung aa) Die Garantie räumlicher Rückzugsorte ohne räumlichen Sozialbezug bb) Systematisierung der Rückzugsräume in Sphären der Privatheit cc) Thematische Durchbrechungen des streng-örtlichen Sphärenkonzepts (1) Erweiterungen des räumlichen Sozialbezugs in den §§ 22, 23 KUG (a) Die Zeitgeschichtlichkeit einer Bildnisveröffentlichung als primäre Durchbrechung des räumlichen Sphärenkonzepts in § 23 I Nr. 1 KUG (b) Bilder einer Landschaft oder Örtlichkeit mit Personen als Ausprägung des räumlichen Sphärenkonzepts in § 23 I Nr. 2 KUG (c) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen als gewandelte thematische Durchbrechung des räumlichen Sphärenkonzepts in § 23 I Nr. 3 KUG (d) Höheres Interesse der Kunst als thematische Durchbrechung des räumlichen Sphärenkonzepts in § 23 I Nr. 4 KUG (e) Die berechtigten Interessen des Abgebildeten in 23 II KUG als thematische Durchbrechung des räumlichen Sphärenkonzepts (2) Zwischenergebnis zu den §§ 22, 23 KUG als thematische Durchbrechungen des räumlichen Sphärenkonzepts b) Die Garantie einer Selbstbestimmung zur Persönlichkeitsentfaltung aa) Garantie der Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit (1) BVerfGE 34, 238 – „Tonband“ vom 31. Januar 1973 (2) BVerfGE 35, 202 – „Lebach“ vom 5. Juni 1973 (3) BVerfGE 101, 361 – „Caroline von Monaco II“ vom 15. Dezember 1999 bb) Garantie der informationellen Selbstbestimmung (1) Schnittmengen des einfachgesetzlichen Rechts am eigenen Bild in den §§ 22, 23 KUG mit der informationellen Selbstbestimmung (a) Die Erkennbarkeit im Bildnisbegriff der §§ 22 ff. KUG als Hürde des einfachgesetzlichen Bildnisrechts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung (b) Die Veröffentlichungshandlungen in § 22 ff. KUG als Hürde des einfachgesetzlichen Bildnisrechts zur informationellen Selbstbestimmung (2) Neujustierung der informationellen Selbstbestimmung – „Recht auf Vergessen I“ III. Zwischenergebnis zur Rolle des Rechts am eigenen Bild für die verfassungsrechtlich garantierte Persönlichkeitsentfaltung IV. Das „postmortale Recht am eigenen Bild“ als besondere Konstellation C. Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes des Rechts am eigenen Bild I. § 33 KUG in der Fassung vom 01. Januar 1975 II. § 201a StGB in der Fassung vom 22.09.2021 1. Die erste Fassung des § 201a StGB vom 06.08.2004 2. Erste Novelle und zweite Fassung des § 201a StGB vom 27.01.2015 3. Zweite Novelle und dritte Fassung von § 201a StGB vom 01.01 2021 sowie angepasste Fassung vom 22.09.2021 III. § 184k StGB in der Fassung vom 01.01.2021 IV. Exkurs: § 238 I Nr. 6 StGB in der Fassung vom 01.10.2021 V. Zusammenfassende Schlussfolgerungen zur aktuellen Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes des Rechts am eigenen Bild 1. Andauernde Unwägbarkeiten durch unterschiedlichen Rechtsgüterbezug 2. Verknüpfung der bisherigen Erkenntnisse anhand der Ausrichtung des strafrechtlichen Schutzes vor Bildaufnahmen am Recht am eigenen Bild D. Der Einfluss der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf das Recht am eigenen Bild I. Sinn und Zweck der DS-GVO und die übergeordnete Problematik zur Auswirkung auf das deutsche Bildnisrecht II. Durchführung der DS-GVO anhand deren Einbettung in andere Regelwerke III. Das einfachgesetzliche Recht am eigenen Bild als paralleles Altgesetz zur DS-GVO 1. Die Kontroverse um die Einpassung des KUG in die Öffnungsklauseln der DS-GVO als bisheriger Dreh- und Angelpunkt für die weitere Anwendbarkeit der §§ 22 ff. KUG a) Art. 85 II DS-GVO als Einfallstor für das KUG b) Art. 85 I DS-GVO als Einfallstor für das KUG 2. Stellungnahme zur weiteren Anwendbarkeit des KUG a) Zu den Öffnungsklauseln der DS-GVO und deren Durchlässigkeit für das KUG aa) Zu Art. 84 I DS-GVO bb) Zu Art. 85 DS-GVO b) Zum bislang vernachlässigten Verhältnis von DS-GVO und KUG aa) Eigener Anwendungsbereich des KUG bei Verstorbenen bb) Kein eigener Anwendungsbereich des KUG aufgrund der Haushaltsausnahme in sozialen Netzwerken cc) Eigener Anwendungsbereich des KUG aufgrund der Verdrängung der informationellen Selbstbestimmung durch die Kommunikationsfreiheiten 3. Zwischenergebnis zum Einfluss des Europäischen Datenschutzes (DS-GVO) auf das Recht am eigenen Bild E. Zusammenfassende Schlussfolgerungen zur Integration des Rechts am eigenen Bild in der modernen Rechtsordnung Kapitel 3: Der Strafrechtliche Bildnisschutz in modernen Darstellungsszenarien de lege lata A. Das Tatobjekt des Bildnisses im Sinne des § 22 KUG I. Menschliches Erscheinungsbild 1. Fragen zum personalen Anwendungsbereich a) Kein Recht am eigenen Bild juristischer Personen oder Sachen b) Kein pränatales Recht am eigenen Bild c) Abbildungen Verstorbener zu Lebzeiten d) Abbildungen von Leichen 2. Fragen zum sachlichen Anwendungsbereich a) Reduzierung auf unmittelbar rezipierbare Abbildungen b) Mindestvoraussetzung eines menschlichen Körperteils c) Mindestanforderungen an die Beschaffenheit des menschlichen Erscheinungsbilds d) Kein Ausschluss des Anwendungsbereichs bei „Bildern“ im Sinne des § 23 KUG e) Äußerlichkeit des menschlichen Erscheinungsbilds f) Echtheit des menschlichen Erscheinungsbilds am Beispiel von Deepfakes g) Unmenschliche Gesamterscheinungsbilder II. Erkennbarkeit der abgebildeten Person 1. Erkennungskriterien für ein Bildnis im Sinne des § 22 KUG a) Darstellung des Meinungsstands b) Eigene Erwägungen zur Heranziehbarkeit von Merkmalen für die Erkennbarkeit aa) Wortlaut und Bildnishistorie bb) Systematische Erwägungen cc) Teleologische Aspekte dd) Schlussfolgerung für die Heranziehbarkeit von Merkmalen für die Erkennbarkeit im Sinne des § 22 KUG: Universaler Erkennbarkeitsbegriff 2. Relevanter Bezugspunkt für die Erkennbarkeit a) Parallelität des Erkennbarkeitsmaßstabs von Wort- und Bilddarstellungen b) Der „mehr oder minder große Bekanntenkreis“ als relevanter Maßstab c) Eigene Erwägungen zum „mehr oder minder großen Bekanntenkreis“ III. Resultierende Schlussfolgerungen für umstrittene Konstellationen 1. Divergenz zwischen „Identifizierbarkeit“ und „Erkennbarkeit“ im Rechtssinne 2. Sukzessive Erkennbarkeit von menschlichen Erscheinungsbildern 3. Keine Differenzierung zwischen Erkennbarkeit und Erinnerung oder einer sonstigen Rekonstruktion der Zuordenbarkeit 4. Ablehnung einer Wechselbeziehung zwischen der Erkennbarkeit und der Intensität des Abbildungsinhalts 5. Mehrdeutige Bildnisse a) Schauspieler, Doppelgänger und look-alikes in der Rechtsprechung b) Eigene Erwägungen zu mehrdeutigen Bildnissen aa) Trennbarkeit des Rechts am eigenen Bild in einem menschlichen Erscheinungsbild bb) Das optische Urbild als Maßstab des Rechts am eigenen Bild cc) Relativierung des Typus und der Absolutheit der Namensnennung als Erkennungsmerkmale dd) Offensichtliche Manipulationen des menschlichen Erscheinungsbilds am Beispiel von sogenannten face blends und face swaps IV. Zusammenfassende Abschlusserwägungen zum Tatobjekt B. Die Tathandlungen von § 33 KUG I. Das Verbreiten im Sinne des § 33 I Var. 1 KUG 1. Die Körperlichkeitsdimension des bildnisrechtlichen Verbreitungsbegriffs a) Das klassische Begriffsverständnis medienstrafrechtlicher Vorschriften nach presserechtlichem Vorbild b) Der internetspezifische Verbreitungsbegriff der Rechtsprechung c) Kritik am internetspezifischen Verbreitungsbegriff durch die Literatur d) Reaktion des Gesetzgebers durch die Neujustierung des § 11 III StGB durch das 60. StrÄndG vom 30. November 2020 e) Zur Übertragbarkeit des strafrechtlichen (Inhalts-)Verbreitens- begriffs auf § 33 KUG 2. Mindestanforderung an das Verbreiten im Sinne einer Adressatenmehrheit a) Orientierung der bildnisrechtlichen Literatur am kernstrafrechtlichen Verbreitungsbegriff b) Rechtsprechung zum kernstrafrechtlichen Verbreiten: Ketten- und Mengenverbreitung unter korrigierender Anknüpfung an ein finales Element c) Erwägungen des Gesetzgebers zur Reformierung der Schriftenverbreitungsdelikte d) Rechtsprechung zu § 22 ff. KUG: Tendenz zur einzelfallbezogenen Auslegung des Verbreitensbegriffs aa) Vorlage bei Gericht bb) Presseinterne Verbreitungen e) Zusammenfassende Schlussfolgerungen 3. Problematische Konstellationen bei Heranziehung des Verbreitensbegriffs der kernstrafrechtlichen Inhaltsdelikte a) Vollendung des Verbreitens aa) Ausbleibende Speicherung auf dem Rechner bb) Verbreiten eines digitalen Schlüssels oder digitalen Pfads cc) Rückholmöglichkeiten des Absenders durch Löschfunktionen und Einmalansichten dd) Eigener Vorschlag: Kontrollmöglichkeit des Absenders als maßgebliches Kriterium b) Verbreiten an einzelne Personen aa) Zu presseinternen Verbreitungen bb) Zur teleologischen Reduktion des Verbreitensbegriffs bei der Vorlage an Gerichte cc) Finale Anforderungen für Einzelverbreitungen II. Das öffentliche Zurschaustellen im Sinne des § 33 I Var. 2 KUG 1. Allgemeine Grundsätze des öffentlichen Zurschaustellens in § 33 I Var. 2 KUG a) Mehrzahl von Personen b) Finales Element der Bestimmung innerhalb der Handlung c) Einschränkung der Öffentlichkeitszugehörigkeit durch das Merkmal der Verbundenheit d) Unionsrechtliche Einflüsse auf diese Grundsätze e) Resümee und weitere Stellungnahme 2. Das öffentliche Zurschaustellen durch internetspezifische Handlungen a) Das Verweisen auf Bildnisinhalte im Internet aa) Herkömmliches Verständnis von Verlinkungen in Anlehnung an die öffentliche Wiedergabe im Urheberrecht bb) Unionsrechtliche Einflüsse auf die Bewertung von Verlinkungen cc) Differenzierung zwischen Verbreitens- und Äußerungsdelikten dd) Teile der Literatur: Keine Täterschaft aufgrund fehlender Tatherrschaft/Herrschaftsmacht über den verlinkten Inhalt ee) Weitere Literaturansätze: Übertragung des Kriteriums des Zueigenmachens auch auf Verbreitensdelikte ff) Vereinzelte Literaturstimmen: Strenge Orientierung am isolierten Wortlaut des Sichtbarmachens gg) Resümee und weitere Stellungnahme hh) Eigener Vorschlag für eine einschränkende Auslegung: Bildnisrechtliches Zueigenmachen und visuelle Tatherrschaft (1) Sichtbarmachung eines Bildnisses (2) Kein Verweis auf bereits bestehende Veröffentlichung (3) Strafbare (sukzessive) Beihilfe i. S. d. . .§ 27 I StGB durch Verweis auf eine öffentliche Zurschaustellung b) Übertragung der Ergebnisse auf Handlungen in sozialen Netzwerken im Internet c) Öffentliches Zurschaustellen durch Unterlassen aa) Unterlassungstat durch Nichtlöschen einer mittlerweile rechtswidrigen Bildnisveröffentlichung (1) Grundkonstellation: Nachträglicher Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 33 I Var. 2 KUG (2) Nachträglicher Eintritt von Rechtswidrigkeit und Schuld bb) Beihilfe (durch Unterlassen) des Verweisenden durch Nichtlöschen seines Verweises (1) Garantenstellung des Verweisenden bei nachträglich eingetretener Rechtswidrigkeit des Zielinhalts (2) Garantenstellung des Verweisenden bei unvorsätzlichem Verweis auf rechtswidrigen Zielinhalt und nachträglichem Hinzutreten des Vorsatzes cc) Nichtlöschen fremder Inhalte auf eigenen Pinnwänden oder Gruppen in sozialen Netzwerken III. Kurze Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse zu den Tatvariaten C. Die Einwilligung nach § 22 S. 1 KUG I. Die rechtliche Entfaltungsebene der bildnisrechtlichen Einwilligung II. Zur Rechtsnatur der bildnisrechtlichen Einwilligung 1. Die bildnisrechtliche Einwilligung nicht Geschäftsfähiger a) Die bildnisrechtliche Einwilligung einsichtsfähiger Minderjähriger b) Übertragung der Grundsätze auf das Phänomen des sogenannten sharenting 2. Bindungswirkung der bildnisrechtlichen Einwilligung a) Allgemeine Grundsätze zur Nichtigkeit einer bildnisrechtlichen Einwilligung b) Übertragung der Anfechtungsregeln auf die bildnisrechtliche Einwilligung c) Widerruf der bildnisrechtlichen Einwilligung bei Annahme eines wichtigen Grundes III. Zu den Anforderungen und der Reichweite einer bildnisrechtlichen Einwilligung 1. Zur ausdrücklichen Einwilligung in modernen Darstellungsszenarien nach § 22 KUG a) Vorgaben zur Einbeziehung von AGB für eine bildnisrechtliche Einwilligung b) Vorgaben hinsichtlich überraschender Klauseln für eine bildnisrechtliche Einwilligung c) Vorgaben zum Transparenzgebot für eine bildnisrechtliche Einwilligung 2. Zur konkludenten Einwilligung in modernen Darstellungsszenarien nach § 22 KUG a) Die Zustimmung zur Bildnisaufnahme als Einwilligung in ihre Veröffentlichung b) Die Einwilligung durch das Einstellen eines Bildnisses ins Internet IV. Das Verhältnis der bildnisrechtlichen Einwilligung zur rechtfertigenden Einwilligung in § 33 I KUG D. Einwilligungsfreie Veröffentlichungen nach § 23 KUG I. Einordnung von § 23 KUG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund II. Das Zeitgeschehen als zentrales Kriterium für zulässige einwilligungsfreie Veröffentlichungen nach § 23 I Nr. 1 KUG 1. Die historische Entwicklung des Begriffsverständnisses des Bildnisses aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 I Nr. 1 KUG a) Die Person der Zeitgeschichte und das Veranlassungsprinzip b) Die frühe Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs c) Die absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte d) Rezeption in der Rechtsprechung und in der Literatur e) Verhaltene Rezeption des Bundesverfassungsgerichts bis 1999 f) Zäsur durch die sogenannte Caroline-Rechtsprechung der deutschen Instanzgerichte g) Die Caroline II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 h) Die Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 i) Unmittelbare Auswirkungen der EGMR-Entscheidung auf die nationale Rechtsprechung j) Etablierung des abgestuften Schutzkonzepts k) Die „neue“ Person des öffentlichen Interesses l) Fortbestehende Relevanz des Bekanntheitsgrads der abgebildeten Person im Rahmen des abgestuften Schutzkonzepts m) Entscheidende Bedeutung des Informationswerts der Berichterstattung neben dem Bekanntheitsgrad der abgebildeten Person n) Fortbestehende Ungewissheit über das Verhältnis von § 23 I Nr1 und § 23 II KUG o) Zwischenergebnis zur Ermittlung des Bildnisses aus dem Bereich der Zeitgeschichte 2. Das Kriterium der Bekanntheit des Abgebildeten für das Zeitgeschehen 3. Das Kriterium des Informationswerts für die Öffentlichkeit für die Ermittlung des Zeitgeschehens a) Der Informationswert von Bildnissen mit Bezug zur Politik b) Der Informationswert von Bildnissen mit Wirtschafts- und Berufsstandsbezug c) Der Informationswert von Bildnissen bei kulturellen/ gesellschaftlichen Ereignissen d) Zum Informationswert von Bildnissen im Zusammenhang mit Straftaten e) Der Informationswert von Bildnissen mit Bezug zu sozialschädlichem Verhalten f) Zum abgeleiteten Informationswert und der sogenannten Begleiterrechtsprechung aa) Zum Fortbestand der Begleiterrechtsprechung unter dem abgestuften Schutzkonzept bb) Zum abgeleiteten Informationswert aus anderen Personen g) Der Informationswert von Bildnissen mit Kunst- und Satirebezug aa) Zum Verhältnis von § 23 I Nr. 1 KUG und § 23 I Nr. 4 KUG bb) Zu satirischen Bildnisveröffentlichungen cc) Resümee und Stellungnahme zum Verhältnis von Zeitgeschichte und Kunst h) Der Informationswert von wissenschaftlichen Bildnissen aa) Analoge Anwendung des § 23 I Nr. 4 KUG bei rein wissenschaftlichen Zwecken bb) Grundsätzlich strenge Maßstäbe bei wissenschaftlichen Bildnisveröffentlichungen i) Der Informationswert von zeittypischen Zustände und Lebenslagen und der Kernbereich der Privatsphäre j) Der Informationswert von Bildnissen Minderjähriger und sogenannten Eltern – Kind Beziehungen aa) Abbildungen von Momenten der elterlichen Hinwendung bb) Abbildungen von Begleitsituationen cc) Niederschlag der Grundsätze auf das räumliche Sphärendenken dd) Grenze der bewussten Zuwendung Minderjähriger ee) Strengere Maßstäbe für Wort-Bild Kombinationen bei Bildnissen Minderjähriger ff) Resümee und Stellungnahme zu Veröffentlichungen von Bildnissen Minderjähriger (1) Zur Ablehnung der Zeitgeschichtlichkeit von Minderjährigenbildnissen (2) Zum Verhältnis der bewussten Zuwendung zur konkludenten Einwilligung k) Der Informationswert höchstpersönlicher Bildnisse aa) Abbildungen von Momenten der Unkontrolliertheit bb) Abbildungen im Zusammenhang mit krankhaften Zuständen cc) Abbildungen mit Bezug zur Nacktheit und Sexualität l) Der Informationswert peinlicher oder bloßstellender Bildnisse m) Der Einfluss des Veröffentlichungskontexts auf den Informationswert aa) Die Kombination eines Personenbildes mit (Sprach-)Text (1) Die erste Verfahrensserie über Caroline von Hannover (2) Die zweite Verfahrensserie über Charlotte Casiraghi (3) Divergenzen von höchstrichterlicher und verfassungsrichterlicher Rechtsprechung (4) Eigener Vorschlag zur Funktionalität von Bild und (Sprach-)Text bb) Einfluss des Wahrheitsgehalts einer Bildnisveröffentlichung auf den Informationswert (1) Fortwährende Unsicherheiten mit Bildnismanipulationen (2) Eigene Erwägungen zum Wahrheitsgehalt von Bildnisveröffentlichungen cc) Werbender Kontext der Bildnisveröffentlichung (1) Die Ausnutzung des Image- und Werbewerts des Abgebildeten (2) Der Einfluss des Schutzes vermögenswerter Persönlichkeitsrechtsbestandteile (3) Resümee und eigene Erwägungen zu werbenden Bildnisveröffentlichungen (a) Ablehnung des normhierarchischen Arguments des BGH (b) Kritik an der Abbildendenmotivation mittels der Schwerpunktlösung (c) Kritik an einer Differenzierung anhand verschiedener Rezipientenmotivationen (d) Die Stigmatisierungswirkung als entscheidendes Kriterium dd) Der Geheimhaltungswille des Abgebildeten n) Einfluss des Herstellungskontexts auf den Informationswert III. Verhältnis der anderen Nummern des § 23 KUG zu § 23 I Nr. 1 KUG 1. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen gem. § 23 I Nr. 3 KUG a) Bilder von Demonstrationen und Bildnisse von Demonstranten b) Bildnisse von Polizeibeamten 2. Bilder, auf denen Personen als Beiwerk erscheinen gem. § 23 I Nr 2 KUG IV. Die Selbstöffnung bzw. -begebung des Abgebildeten durch mediales Vorverhalten 1. Allgemeine Erwägungen zur Verortung des medialen Vorverhaltens in § 23 II KUG 2. Niederschlag des Selbstöffnungsgedankens in den Normen des Bildnisrechts 3. Das öffentliche Vertrauen als Maßstab für die Reichweite des widersprüchlichen Vorverhaltens im Bildnisrecht 4. Rückgriff auf den venire contra factum proprium-Grundsatz zur Ermittlung von Kriterien zur Ermittlung des öffentlichen Vertrauens 5. Eingeschränkte Übertragbarkeit vertrauensschützender Erwägungen aus dem venire contra factum proprium in das (Persönlichkeits-)Recht am eigenen Bild 6. Abwägungskriterien zur Ermittlung eines Vertrauenstatbestandes für die Selbstöffnung im Bildnisrecht a) Eigene Veranlassung und nach außen erkennbare Motivation des Abgebildeten als Indizien einer freien Selbstdarstellung b) Vertrauensbildung anhand erkennbarer Kontrollmöglichkeiten des Abgebildeten c) Konsistenz und Kontinuität des Vorverhaltens d) Die Privatheit als Maßstab für die Anforderungen des selbstöffnenden Vorverhaltens e) Erkennbare Grenzziehung durch den Abgebildeten 7. Resümee der Erkenntnisse zur Selbstöffnung 8. Das öffentliche Interesse am Widerspruch 9. Folgen einer Selbstöffnung im Bildnisrecht a) Ablehnung einer individuellen Sphärenverschiebung für den strafrechtlichen Bildnisschutz b) Ungültigkeit der Geltendmachung widersprüchlicher Interessen im Einzelfall V. Resümee und Schlussfolgerungen zu einwilligungslosen Bildnisveröffentlichungen 1. Kritik am abgestuften Schutzkonzept des BGH 2. Vorschlag eines Drei-Stufen-Modells zur Ermittlung des Informationswerts Kapitel 4: Der strafrechtliche Bildnisschutz in modernen Darstellungsszenarien de lege ferenda A. Unzulänglichkeiten des geltenden strafrechtlichen Bildnisschutzes in § 33 KUG B. Eigener Vorschlag I. Tatobjekt: Wirklichkeitsnahe Bilddarstellung II. Tathandlung: Zugänglichmachen gegenüber einer dritten Person III. Kausale Verletzung des persönlichen Lebensbereichs IV. Streichung des Erfordernisses einer kausalen erheblichen Ansehensschädigung V. Anknüpfung an überwiegende berechtigte Interessen im Sinne des § 201a IV StGB VI. Anknüpfungsmöglichkeit für widersprüchliches Vorverhalten als Selbstöffnung VII. Hinreichend klares Verhältnis zum Datenschutzrecht VIII. Sonstige Vorzüge im Hinblick auf das Cyberstalking Schluss A. Rekapitulation der gewonnenen Erkenntnisse B. Ausblick zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Repräsentationsschutzes Literatur Sachregister
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