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Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar/ Band 7, §§ 211 bis 241a. Teilband 1, §§ 211 bis 231 / Bearbeiter: Ruth Rissing-van Saan, Perdita Kröger [und 7 weitere

معرفی کتاب «Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar/ Band 7, §§ 211 bis 241a. Teilband 1, §§ 211 bis 231 / Bearbeiter: Ruth Rissing-van Saan, Perdita Kröger [und 7 weitere» نوشتهٔ Ruth Rissing-van Saan, Anette Grünewald, Perdita Kröger, Matthias Krüger, et et. al، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2018. این کتاب در 7 صفحه، فرمت epub، زبان آلمانی ارائه شده است.

Murder and __Manslaughter__ as well as lifelong imprisonment are key elements of the overall criminal justice system as determined by the German Criminal Code. They have once again been the object of intensive reform efforts in recent years. For the first time, since 2015, § 217 Criminal Code punishes some otherwise non-punishable aids to suicide. This has been a matter of dispute from the outset and is still the subject of ongoing disagreement. Der "Leipziger Kommentar" bietet als der traditionelle Gro{uFFFD}kommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gew{uFFFD}ahrleistet wird. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erl{uFFFD}auterten V{uFFFD}olkerstrafrecht, {uFFFD}uber rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erl{uFFFD}auterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine ersch{uFFFD}opfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur L{uFFFD}osung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Ber{uFFFD}ucksichtigung finden. Er gibt den gegenw{uFFFD}artigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollst{uFFFD}andig wieder und zeigt Wege f{uFFFD}ur die L{uFFFD}osung rechtlicher Streitfragen auf. Band 7 liegt in zwei Teilb{uFFFD}anden vor. In diesem Teil 1 sind die Vorschriften des Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB kommentiert ({u00A7} 211 bis {u00A7} 231 StGB). Die Tatbest{uFFFD}ande "Mord" und "Totschlag" ({u00A7} 211 StGB und {u00A7} 212 StGB) und die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind zentrale Regelungen f{uFFFD}ur das gesamte Strafensystem des StGB. Sie waren in den letzten Jahren erneut Gegenstand intensiver Reformdiskussionen und -bem{uFFFD}uhungen. Der seit dem 10.12.2015 geltende {u00A7} 217 StGB stellt erstmals die gesch{uFFFD}aftsm{uFFFD}a{uFFFD}ige F{uFFFD}orderung der Selbstt{uFFFD}otung unter Strafe und damit einen Ausschnitt der sonst straflosen Beihilfe zum Suizid. {u00A7} 217 StGB war von Anfang an umstritten und ist immer noch Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und {uFFFD}Offentlichkeit Der "Leipziger Kommentar" bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf. Band 7 liegt in zwei Teilbänden vor. In diesem Teil 1 sind die Vorschriften des Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB kommentiert ({u00A7} 211 bis {u00A7} 231 StGB). Die Tatbestände "Mord" und "Totschlag" ({u00A7} 211 StGB und {u00A7} 212 StGB) und die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind zentrale Regelungen für das gesamte Strafensystem des StGB. Sie waren in den letzten Jahren erneut Gegenstand intensiver Reformdiskussionen und -bemühungen. Der seit dem 10.12.2015 geltende {u00A7} 217 StGB stellt erstmals die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe und damit einen Ausschnitt der sonst straflosen Beihilfe zum Suizid. {u00A7} 217 StGB war von Anfang an umstritten und ist immer noch Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Öffentlichkeit

Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.

Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, vom erstmals mit erläuterten Völkerstrafrecht, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Gesetze und Gebiete wie der Kriminologie findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die in keinem anderen Werk Berücksichtigung finden. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung rechtlicher Streitfragen auf.

Band 7 liegt in zwei Teilbänden vor. In diesem Teil 1 sind die Vorschriften des Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB kommentiert (§ 211 bis § 231 StGB). Die Tatbestände „Mord" und „Totschlag" (§ 211 StGB und § 212 StGB) und die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind zentrale Regelungen für das gesamte Strafensystem des StGB. Sie waren in den letzten Jahren erneut Gegenstand intensiver Reformdiskussionen und -bemühungen. Der seit dem 10.12.2015 geltende § 217 StGB stellt erstmals die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe und damit einen Ausschnitt der sonst straflosen Beihilfe zum Suizid. § 217 StGB war von Anfang an umstritten und ist immer noch Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Öffentlichkeit.

Biographical note: Ruth Rissing-van Saan, Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Hans Lilie, Universität Halle-Wittenberg; Perdita Kröger, Bundesministerium für Justiz, Berlin; et al
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