معرفی کتاب «Strafbare Handlung und Zuwiderhandlung : Versuch einer materiellen Unterscheidung zwischen Kriminal- und Verwaltungsstrafrecht» نوشتهٔ Michels, Hans Gerhard، منتشرشده توسط نشر De Gruyter; Walter de Gruyter Inc. در سال 2014. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Vili Seite VII. Die grundsätzliche Gemeinsamkeit aller positiven Abgrenzungstheorien Sechstes Kapitel. Typische Strukturelemente eines nur positiv begründeten Ordnungsrechts 88 I. Das Uberwiegen von Gebotszuwiderhandlungen II. Der verwaltungsbehördliche Erlaubnisvorbehalt als typisches Zeichen sozialethisch wertneutraler Verhaltensweisen III. Blankettgesetze als typisches Zeichen für den bloßen Ordnungscharakter einer Vorschrift Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung. Fragestellung und Ziel der Arbeit Erster Teil. Das Problem eines qualitativen Unterschieds zwischen Kriminalstrafrecht einerseits und Polizei-, Verwaltungs- oder Ordnungsstrafrecht andererseits und der positiv-rechtliche Begriff der Zuwiderhandlung Erstes Kapitel. Darstellung des Streitstandes Vorbemerkungen I. Die in der Literatur vertretenen Meinungen zur Auffindung eines begrifflichen Unterschiedes zwischen Kriminal- und Verwaltungsstrafrecht II. Die Entwicklung eines besonderen Verwaltungsstrafrechts in der Gesetzgebung III. Die Stellungnahmen des Reformgesetzgebers in den Entwürfen zu einem neuen StGB IV. Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung zur begrifflichen Unterscheidung zwischen Kriminal- und Verwaltungsunrecht Zweites Kapitel. Die positiv-rechtliche Dreiteilung in echte Straftaten, Zuwiderhandlungen mit Straffolge und Zuwiderhandlungen mit Bußfolge als Ausgangspunkt Drittes Kapitel. Die staats- und verwaltungsrechtliche Seite des Problems I. Die Begründung der Dreiteilung in Verwaltungsstrafrecht mit Ordnungssanktionen, Verwaltungsstrafrecht mit Straffolge und echtes Kriminalstrafrecht aus der staatsrechtlichen Grundkonzeption des Bonner Grundgesetzes II. Das Verwaltungsstrafrecht ist kategorial „Strafrecht“, nicht „Verwaltungsrecht“ Viertes Kapitel. Die strafrechtsdogmatische Seite des Problems Vorbemerkungen I. Die Lehre von der materiellen Rechtswidrigkeit als Grundlage für die Unterscheidung zwischen Kriminal- und Verwaltungs- oder Ordnungsstrafrecht II. Die echte kriminelle Straftat primär als Rechtswertwidrigkeit III. Die Zuwiderhandlung primär als Gebots- oder Verbotswidrigkeit IV. Wesens- und Strukturidentität zwischen Zuwiderhandlungen mit Bußfolge und Zuwiderhandlungen mit Straffolge V. Die strafrechtsdogmatische Begründung der Dreiteilung in echte kriminelle Straftaten, Zuwiderhandlungen mit Bußfolge und Zuwiderhandlungen mit Straffolge VI. Der Unterschied zwischen Kriminal- und Verwaltungs- oder Ordnungsstrafrecht in seiner komplexen Mehrschichtigkeit Fünftes Kapitel. Konfrontierung des gewonnenen Ergebnisses mit den verschiedenen Abgrenzungstheorien Vorbemerkungen I. Die Unterscheidung Feuerbachs und Ludens zwischen Rechts- und Gesetzesverletzung II. Die Unterscheidung zwischen Rechtsgutsverletzung und bloßem Ungehorsamsdelikt III. Die Identifizierung der Verwaltungsdelikte mit den abstrakten Gefährdungsdelikten VI. Goldschmidts Verwaltungsstrafrechtstheorie V. Kritik an Max Ernst Mayers Kulturbegriff als tauglichem Abgrenzungskriterium VI. Die Einbeziehung der sozialethischen Wertordnung in das Abgrenzungsproblem VII. Die grundsätzliche Gemeinsamkeit aller positiven Abgrenzungstheorien Sechstes Kapitel. Typische Strukturelemente eines nur positiv begründeten Ordnungsrechts I. Das Überwiegen von Gebotszuwiderhandlungen II. Der verwaltungsbehördliche Erlaubnisvorbehalt als typisches Zeichen sozialethisch wertneutraler Verhaltensweisen III. Blankettgesetze als typisches Zeichen für den bloßen Ordnungscharakter einer Vorschrift IV. Der Ersatz der unrechtstypischen Handlung durch „künstliche Indizien“ Zweiter Teil Die Stellung der Zuwiderhandlungen im strafrechtlichen System Vorbemerkungen Erstes Kapitel. Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit I. Die Entwicklung der Tatbestandslehre vom wertfreien Tatbestand Belings bis zur Auffassung des Tatbestands als „vertypter Rechtswidrigkeit“ II. Alle unrechtskonstituierenden Merkmale sind Tatbestandsmerkmale III. Die Tatbestandslehre Welzels und seine Lehre von den „speziellen Rechtswidrigkeitsmerkmalen“ IV. Bei den echten kriminellen Straftaten ist die formelle Rechtswidrigkeit kein Tatbestandsmerkmal V. Bei den Zuwiderhandlungen ist die Tatsache des gesetzlichen Verbots oder Gebots als unrechtskonstituierendes Merkmal Tatbestandsmerkmal VI. Die Tatsächlichkeit des positiven Ordnungsaktes Zweites Kapitel. Die Schuld Vorbemerkungen I. Die Schuld als Vorwerfbarkeit II. Der Vorsatz und sein Verhältnis zum Bewußtsein der Rechtswidrigkeit III. Für die echten kriminellen Straftaten gilt die Schuldtheorie IV. Für die Zuwiderhandlungen gilt die Vorsatztheorie V. Die Wertverschiedenheit von Verbots- oder Rechtsfahrlässigkeit bei echten kriminellen Straftaten und Zuwiderhandlungen VI. Kritik an der Irrtunisrechtsprechung des Bundesgerichtshofs VII. Die Irrtumsrechtsprechung des Reichsgerichts zu den Blankettstrafgesetzen VIII. Die Stellungnahme des modernen Strafgesetzgebers im Nebenstrafrecht Drittes Kapitel. Der Handlungsbegriff Vorbemerkungen I. Die Identität von ontologischem und strafrechtlichem Handlungsbegriff bei der finalen Handlungslehre II. Der strafrechtliche Handlungsbegriff als ein positiv-rechtlicher Begriff nach der herkömmlichen Lehre III. Die Unmöglichkeit der Erfassung der „Zuwiderhandlung“ als eine ausschließlich ontologische Kategorie
Schon seit ihrer Gründung in den 1970er-Jahren ist die Reihe Germanistische Linguistik (RGL) exponiertes Forum des Faches, dessen Namen sie im Titel führt. Hinsichtlich der thematischen Breite (Sprachebenen, Varietäten, Kommunikationsformen, Epochen), der Forschungsperspektiven (Theorie und Empirie, Grundlagenforschung und Anwendung, Inter- und Transdisziplinarität) und des methodologischen Spektrums ist die Reihe offen angelegt. Das Aufgreifen neuer Trends hat in ihr ebenso Platz wie das Fortführen von Bewährtem. Die Publikationsformen reichen von Monographien und Sammelbänden bis zu Wörterbüchern.
Wissenschaftlicher Beirat (ab November 2011):
Prof. Dr. Karin Donhauser (Berlin)
Prof. Dr. Stephan Elspaß (Augsburg)
Prof. Dr. Helmuth Feilke (Gießen)
Prof. Dr. Jürg Fleischer (Marburg)
Prof. Dr. Stephan Habscheid (Siegen)
Prof. Dr. Rüdiger Harnisch (Passau)