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Staatensouveränität und ius cogens: Eine Untersuchung zu Ursprung und Zukunftsfähigkeit der beiden Konzepte im Völkerrecht (Beiträge zum ausländischen ... Recht und Völkerrecht, 287) (German Edition)

معرفی کتاب «Staatensouveränität und ius cogens: Eine Untersuchung zu Ursprung und Zukunftsfähigkeit der beiden Konzepte im Völkerrecht (Beiträge zum ausländischen ... Recht und Völkerrecht, 287) (German Edition)» نوشتهٔ Martin Philipp Sommerfeld; Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg)، منتشرشده توسط نشر Springer Berlin / Heidelberg در سال 2019. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Das Buch untersucht das Verhältnis von Staatensouveränität und ius cogens aus ideen- und rechtsgeschichtlicher Perspektive und ist bestrebt, den rechtshistorischen Befund für die aktuelle völkerrechtliche Konstitutionalisierungsdebatte fruchtbar zu machen. Während das Konzept des ius cogens im aktuellen Völkerrecht eng mit dem Ruf nach der Konstitutionalisierung einer Internationalen (Rechts-)Gemeinschaft verbunden wird, gilt das Konzept der Staatensouveränität als Hort des Unilateralismus und rücksichtslosen Autonomiestrebens. Der Autor vertritt demgegenüber eine differenziertere Sichtweise. Er unternimmt eine ideenhistorische Untersuchung der Ursprünge beider Konzepte und gelangt zu dem Befund, dass die Konzepte der Staatensouveränität und des ius cogens auf den gleichen antik-römischen Vorstellungen über das ius publicum aufbauen. Er analysiert diese römisch-antiken Gedanken und zeigt, wie sie – etwa in Form der quod-omnes-tangit-Formel – prägend für Vorstellungen von zwingendem supranationalem Recht und „souveräner“ Herrschaft in Mittelalter und Moderne wurden. Nach Auffassung des Autors gibt es demnach keine „Geburtsstunde“ der Staatensouveränität in der Antike oder dem Mittelalter, sondern vielmehr eine Gedankenevolution, die sich von den gemeinsamen antiken Ursprüngen bis zu modernen Vorstellungen über das ius cogens und die Staatensouveränität verfolgen lässt. Vor dem Hintergrund dieses Befundes führt das Buch aus, dass auch im heutigen Völkerrecht die beiden Konzepte als Ausfluss des gleichen „republikanischen“ Grundprinzips verstanden und so miteinander harmonisiert werden könnten. Dabei macht das Buch aber deutlich, dass ein durch rechtshistorische Analyse vermitteltes Verständnis bestenfalls als Inspirationsquelle für die künftige Ausgestaltung des Rechts dienen mag, rechtshistorische Befunde aber keinesfalls als rechtliche Argumente dienen können. Das Buch untersucht das Verhältnis von Staatensouveränität und ius cogens aus ideen- und rechtsgeschichtlicher Perspektive und ist bestrebt, den rechtshistorischen Befund für die aktuelle völkerrechtliche Konstitutionalisierungsdebatte fruchtbar zu machen. Während das Konzept des ius cogens im aktuellen Völkerrecht eng mit dem Ruf nach der Konstitutionalisierung einer Internationalen (Rechts- )Gemeinschaft verbunden wird, gilt das Konzept der Staatensouveränität als Hort des Unilateralismus und rücksichtslosen Autonomiestrebens. Der Autor vertritt demgegenüber eine differenziertere Sichtweise. Er unternimmt eine ideenhistorische Untersuchung der Ursprünge beider Konzepte und gelangt zu dem Befund, dass die Konzepte der Staatensouveränität und des ius cogens auf den gleichen antik-römischen Vorstellungen über das ius publicum aufbauen. Er analysiert diese römisch-antiken Gedanken und zeigt, wie sie - etwa in Form der quod-omnes-tangit-Formel - prägend für Vorstellungen von zwingendem supranationalem Recht und "souveräner" Herrschaft in Mittelalter und Moderne wurden. Nach Auffassung des Autors gibt es demnach keine "Geburtsstunde" der Staatensouveränität in der Antike oder dem Mittelalter, sondern vielmehr eine Gedankenevolution, die sich von den gemeinsamen antiken Ursprüngen bis zu modernen Vorstellungen über das ius cogens und die Staatensouveränität verfolgen lässt. Vor dem Hintergrund dieses Befundes führt das Buch aus, dass auch im heutigen Völkerrecht die beiden Konzepte als Ausfluss des gleichen "republikanischen" Grundprinzips verstanden und so miteinander harmonisiert werden könnten. Dabei macht das Buch aber deutlich, dass ein durch rechtshistorische Analyse vermitteltes Verständnis bestenfalls als Inspirationsquelle für die künftige Ausgestaltung des Rechts dienen mag, rechtshistorische Befunde aber keinesfalls als rechtliche Argumente dienen können Front Matter ....Pages I-XVI Kapitel 1: Einleitung (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 1-21 Kapitel 2: Begriffliche Grundlagen (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 23-43 Kapitel 3: Antike Wurzeln der „öffentlichen“ Rechtsidee (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 45-77 Kapitel 4: Staatensouveränität im Mittelalter (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 79-171 Kapitel 5: ius publicum und Souveränität im Denken von Bodin, Hobbes und Kant (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 173-228 Kapitel 6: Die Völkerrechtstheorie des 19. und 20. Jahrhunderts (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 229-270 Kapitel 7: Ansätze zur inhaltlichen Bestimmung des ius cogens (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 271-341 Kapitel 8: Funktion des ius cogens (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 343-353 Kapitel 9: Das Bedürfnis nach ethischer Rechtskontrolle in der Völkerrechtspraxis (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 355-388 Kapitel 10: Schlussbetrachtung (Martin Philipp Sommerfeld)....Pages 389-394 Back Matter ....Pages 395-426 Das Buch untersucht das Verhaltnis von Staatensouveranitat und ius cogens aus ideen- und rechtsgeschichtlicher Perspektive und ist bestrebt, den rechtshistorischen Befund fur die aktuelle voelkerrechtliche Konstitutionalisierungsdebatte fruchtbar zu machen.
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