Solvendo quisque pro alio liberat eum.: Studien zur befreienden Drittleistung im klassischen römischen Recht.. Dissertationsschrift
معرفی کتاب «Solvendo quisque pro alio liberat eum.: Studien zur befreienden Drittleistung im klassischen römischen Recht.. Dissertationsschrift» نوشتهٔ von Christian Emunds، منتشرشده توسط نشر Duncker & Humblot; Duncker & Humblot GmbH در سال 2007. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Der Grundsatz des klassischen Rechts, nach dem jeder Dritte mit befreiender Wirkung für den Schuldner leisten kann, gilt als systemwidrig und wird überwiegend als Relikt eines älteren Rechtszustands begriffen, in dem die förmliche Lösung des verhafteten Schuldners auch oder sogar nur von Dritten vorgenommen werden konnte. Diese historische Erklärung findet in den Quellen keinen Anhalt. Sie beruht auf dem modernen Verständnis der solutio als Pflichterfüllung und verstellt den Blick für die bis heute prägende Erfassung und Ausgestaltung der befreienden Drittleistung durch die klassische Jurisprudenz. Wie die Analyse der Quellen zeigt, ist die solutio des klassischen Rechts weder "Lösung" noch "Erfüllung", sondern die in Tilgungsabsicht bewirkte Leistung des Geschuldeten. Daß sie als solche nicht an die Person des Schuldners gebunden ist, das bestimmungsgemäße Ende der obligatio vielmehr von jedem Dritten herbeigeführt werden kann, gehört zu den allgemeinen Grundlagen des römischen Schuldrechts. Die klassischen Juristen führen die vielfältigen Erscheinungsformen der Drittleistung gezielt auf den Tatbestand der solutio zurück und unterstellen sie damit denselben Regeln wie die Leistung des Schuldners. Sie gelangen so zu einem einheitlichen, dogmatisch stimmigen Konzept, das der Befriedigung des Gläubigers unbedingten Vorrang einräumt und gleichwohl Raum läßt für differenzierte, sach- und interessengerechte Lösungen im Verhältnis zwischen Schuldner und Drittem. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis § 1 Einleitung I. Drittleistung und Pflichterfüllung II. Gegenstand und Gang der Untersuchung III. Inhalt und Authentizität der Hauptquellen Erstes Kapitel: Die Drittleistung als solutio § 2 Terminologisches I. Der sprachliche Befund II. ,Leisten‘ und ,lösen‘ III. Das solvere des Dritten § 3 Leistung auf Schuld I. Solvendi animo dare II. Drittleistung und concursus causarum § 4 Leistung des Geschuldeten I. Solvere und in solutum dare II. Drittleistung und datio in solutum III. Zu Kretschmars ,Solutionsbegriff‘ § 5 Ergebnisse Zweites Kapitel: Drittleistung und Klagenkauf § 6 Zur Konstruktion I. ,Solutionsmodell‘ und ,Zessionsmodell‘ II. Das beneficium cedendarum actionum als erzwungener Klagenkauf § 7 Zur Unterscheidung von Drittleistung und Klagenkauf I. Zessionsregreß kraft Parteivereinbarung II. C 8.42.5 Gord (238) III. Die übrigen Quellen § 8 Das beneficium cedendarum actionum bei der Drittleistung I. Die überlieferte ,Fallgruppe‘ II. Die gemeinsame Ratio § 9 Ergebnisse Drittes Kapitel: Drittleistung und Deckungsverhältnis § 10 Das ,Deckungsverhältnis‘ bei der Drittleistung I. Begriff und Fragestellung II. Exkurs: Die actio mandati in factum concepta § 11 Drittleistung und negotiorum gestio I. Vorbemerkungen II. Die utilitas der Drittleistung III. Der Widerspruch des Schuldners IV. Drittleistung im Auftrag eines Vierten V. Zusammenfassung § 12 Drittleistung und donatio I. Vorbemerkungen II. Zur Drittleistung donandi animo III. Die Drittleistung und das Verbot der Ehegattenschenkung IV. Zusammenfassung § 13 Ergebnisse § 14 Exkurs: Die solutio des Repräsentanten I. Kasers Unterscheidung II. D 46.3.87 Cels 20 dig und D 12.6.6 pr. Paul 3 ad Sab III. Pro und contra ,stellvertretende solutio‘ IV. Ergebnis Viertes Kapitel: Pro alio und alieno nomine solvere als ,Tatbestand‘ der Drittleistung § 15 Vorüberlegungen I. Die Drittleistung als Leistung auf fremde Schuld II. Zur Bedeutung von pro alio und alieno nomine solvere § 16 Die beiden Formen der solutio bei den adjektizischen Klagen I. D 14.1.1.24 Ulp 28 ad ed II. D 46.3.59 Paul 2 ad Plaut und D 13.5.2 Iul 11 dig III. Abweichender Sprachgebrauch § 17 Die beiden Formen der solutio bei der Bürgschaft I. Die solutio des Bürgen II. D 46.1.69 Tryph 9 disp III. D 46.1.51.1 Pap 3 resp und D 46.3.37 Iul 2 ad Urs Fer IV. Abweichender Sprachgebrauch § 18 Quod quis suo nomine solvit, non debitoris, debitorem non liberat I. Vorbemerkungen II. D 46.3.17 Pomp 19 ad Sab III. Deliktische und vertragliche Haftung in Höhe einer fremden Schuld § 19 Ergebnisse I. Drittleistung und Haftung für fremde Schuld II. Pro alio und alieno nomine solvere als Leistung auf fremde Schuld III. Pro alio und alieno nomine solvere im Tatbestand der Drittleistung IV. Exkurs: ,Fremdtilgungswille‘ und ,Empfängerhorizont‘ Fünftes Kapitel: Vertretbare und unvertretbare Leistungen § 20 Vorbemerkungen § 21 Justinians Reform und das klassische Recht I. C 8.37.13 Iust (530) II. C 8.37.15 Iust (532) III. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen IV. Exkurs: Zur Unvererblichkeit von Obligationen in faciendo § 22 D 46.3.31 Ulp 7 disp: Eine spätklassische disputatio über die Unvertretbarkeit von facta I. Überblick II. Zum Ausschluß der Drittleistung bei Stipulationen auf facere III. Zum Ausschluß der Drittleistung bei Stipulationen auf non facere § 23 Ergebnisse und Ausblick I. Ergebnisse II. Exkurs: Zur Vertretbarkeit von facta im bonae fidei iudicium III. Exkurs: D 46.3.31 und die angebliche Unvertretbarkeit von operae Sechstes Kapitel: Drittleistung invito debitore § 24 Einführung und Überblick I. Justinian, Gaius und Pomponius II. Labeos ,Sondermeinung‘ und die romanistische Literatur § 25 D 46.3.91 Lab 6 pith a Paulo epit: Eine Kontroverse zur Befreiung invito debitore? I. Zur Inskription II. Labeos Pithanon III. Die Note des Paulus IV. Das Verhältnis zwischen Pithanon und Note V. Zusammenfassung und Stellungnahme zu Kretschmars Deutung § 26 Gaius’ Erklärung der eigenmächtigen Drittleistung I. Einführung II. Die Darstellung und das Rechtsproblem III. Das Argument aus der melior condicio – normatives Prinzip oder juristischer Topos? IV. Die ,doppelte ratio‘ V. Zusammenfassung und Einordnung § 27 Ergebnisse und Schlußfolgerungen zur Theorie der Drittleistung I. Ergebnisse II. Gaius’ Erklärung und die modernen Theorien zur Drittleistung Quellenverzeichnis A. Vorjustinianische Rechtsliteratur B. Justinianische Rechtsbücher C. Byzantinische Rechtsquellen D. Inschriften usw. E. Nichtjuristische Quellen Main description: Der Grundsatz des klassischen Rechts, nach dem jeder Dritte mit befreiender Wirkung für den Schuldner leisten kann, gilt als systemwidrig und wird überwiegend als Relikt eines älteren Rechtszustands begriffen, in dem die förmliche Lösung des verhafteten Schuldners auch oder sogar nur von Dritten vorgenommen werden konnte. Diese historische Erklärung findet in den Quellen keinen Anhalt. Sie beruht auf dem modernen Verständnis der solutio als Pflichterfüllung und verstellt den Blick für die bis heute prägende Erfassung und Ausgestaltung der befreienden Drittleistung durch die klassische Jurisprudenz. Wie die Analyse der Quellen zeigt, ist die solutio des klassischen Rechts weder "Lösung" noch "Erfüllung", sondern die in Tilgungsabsicht bewirkte Leistung des Geschuldeten. Daß sie als solche nicht an die Person des Schuldners gebunden ist, das bestimmungsgemäße Ende der obligatio vielmehr von jedem Dritten herbeigeführt werden kann, gehört zu den allgemeinen Grundlagen des römischen Schuldrechts. Die klassischen Juristen führen die vielfältigen Erscheinungsformen der Drittleistung gezielt auf den Tatbestand der solutio zurück und unterstellen sie damit denselben Regeln wie die Leistung des Schuldners. Sie gelangen so zu einem einheitlichen, dogmatisch stimmigen Konzept, das der Befriedigung des Gläubigers unbedingten Vorrang einräumt und gleichwohl Raum läßt für differenzierte, sach- und interessengerechte Lösungen im Verhältnis zwischen Schuldner und Drittem
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