Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. : Eine auch rechtsvergleichende Evaluation von Normen des deutschen und schweizerischen zivilprozessualen Wiederaufnahmerechts.
معرفی کتاب «Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. : Eine auch rechtsvergleichende Evaluation von Normen des deutschen und schweizerischen zivilprozessualen Wiederaufnahmerechts.» نوشتهٔ Schulz-Arenstorff, Achim، منتشرشده توسط نشر Duncker & Humblot GmbH در سال 2013. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Die Arbeit ist als $aGesetzesevaluation$z konzipiert, gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des von der ZPO mittels der außerordentlichen Rechtsbehelfe gebotenen Rechtsschutzes gegen judikatives Unrecht in nicht (mehr) rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren, und fällt damit in das Gebiet der $aWirkungsforschung.$z Nach einem Rekurs auf die Problematik des »Rechtsschutzes $agegen$z den Richter« und die gesetzgeberischen Implementationsfehler bei Einführung der Anhörungsrüge befasst sich die Studie mit der vom BGH zu verantwortenden $aErodierung$z des § 339 StGB zu einer Rechtsnorm mit nur noch symbolischer Funktion, die zur faktischen Eliminierung der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO in den Fällen der Rechtsbeugung führte. Begründet wird außerdem die Notwendigkeit der Sanktionierung massiver Verstöße der Gerichte gegen die $aEntscheidungsbegründungspflicht$z bei letztinstanzlichen Urteilen. Die Arbeit ist als Gesetzesevaluation konzipiert, gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des von der ZPO mittels der außerordentlichen Rechtsbehelfe gebotenen Rechtsschutzes gegen judikatives Unrecht in nicht (mehr) rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren, und fällt damit in das Gebiet der Wirkungsforschung. Nach einem Rekurs auf die Problematik des "Rechtsschutzes $agegen$z den Richter" und die gesetzgeberischen Implementationsfehler bei Einführung der Anhörungsrüge befasst sich die Studie mit der vom BGH zu verantwortenden $aErodierung$z des ʹ 339 StGB zu einer Rechtsnorm mit nur noch symbolischer Funktion, die zur faktischen Eliminierung der Restitutionsklage des ʹ 580 Nr. 5 ZPO in den Fällen der Rechtsbeugung führte. Begründet wird außerdem die Notwendigkeit der Sanktionierung massiver Verstöße der Gerichte gegen die Entscheidungsbegründungspflicht bei letztinstanzlichen Urteilen
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