Praxis-Guide Bildrechte : Rechtssichere Bildnutzung – der Leitfaden für Unternehmen, Behörden, Vereine, Journalisten, Blogger und Fotografen
معرفی کتاب «Praxis-Guide Bildrechte : Rechtssichere Bildnutzung – der Leitfaden für Unternehmen, Behörden, Vereine, Journalisten, Blogger und Fotografen» نوشتهٔ Christian W. Eggers، منتشرشده توسط نشر Springer Gabler در سال 2023. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Dieser Praxis-Guide ist ein ungemein hilfreicher Ratgeber, um das komplexe Thema Bildrechte gut verstehen zu können. Zugleich kann das Buch fallbezogen als Nachschlagewerk im Alltag dienen. Auf Basis der Gesetzeslage (DSGVO, KUG, UrhG, UrhDaG, u.v.m.) erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen der rechtskonformen Verwendung von Bildmaterial. Das Buch ist für Nicht-Juristen geschrieben, die im Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit, als Fotografen, Blogger oder Bildrechtemanager arbeiten. Im Fokus stehen die typischen Anwendungsfälle der digitalen Publikation von Fotos, Videos, Logos, Animationen, Designs und Grafiken. Mit vielen Bildbeispielen, Praxisfällen, Leitsätzen und Checklisten werden die rechtlichen Fragestellungen einfach und verständlich beantwortet. Kritische Punkte Ihres Handelns werden so für Sie schnell erkennbar. Die dritte Auflage wurde vollständig aktualisiert und erweitert (u.a. Recht auf Vergessenwerden, Fotografie mit Kamera-Drohnen, KI-Bilder, aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zur DSGVO, Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, ...). Auszug aus dem Inhalt - Know how u.a. zu ... Personenfotos veröffentlichenVerwendung von KI-BildernUmgang mit Architektur- und Sachaufnahmen sowie mit geschützten Produkten, Logos, Markennamen und DesignsBilder für Internetpublikationen (Social-Media-Redaktion, Blogs, etc.) Sorgfaltspflichten bei der Verwendung fremder BilderDie passende Lizenz erwerben sowie Lizenzvergabe mit Creative-Commons-LizenzenOnline-Service mit Muster-Dokumenten (Einwilligungserklärungen, Verträge, ...) On top: Testen Sie Ihr Wissen mit Fragen und Antworten zum Buch mit Springer Nature Flashcards. Vorwort Inhaltsverzeichnis Über den Autor Abbildungsverzeichnis 1 Bildrecht sehen lernen 1.1 Wie Sie mit zwei Fragen Ihre Berechtigungen prüfen 1.2 Beispiele zu den Fragestellungen 1.2.1 Beispiel Mitarbeiterfotos 1.2.2 Beispiel Fotos zur Anzeigengestaltung 1.2.3 Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit – Ein Beispiel 1.3 Der konkrete Kontext der Veröffentlichung 1.3.1 Veröffentlichungskontext und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte 1.3.2 Veröffentlichungskontext und die Motivnutzung 1.3.3 Veröffentlichungskontext und die veröffentlichende Organisation Literatur 2 Bildrechte in der Übersicht 2.1 Querschnittsmaterie Bildrecht 2.2 Die Produktionsabschnitte Fotografieren, Editieren und Publizieren 2.3 Zuordnung der Rechtsgebiete in die Produktionsabschnitte 2.4 Übersicht relevante Rechtsgebiete und Gesetze 2.4.1 Urheberrecht und Lizenznehmer 2.4.2 Datenschutzrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und das „Recht am Bild“ 2.4.3 Gewerbliche Schutzrechte 2.4.4 Sachenrecht bei der Vermarktung von fremdem Eigentum im Bild 2.4.5 Hausrecht und Fotoverbot 2.4.6 Medienstaatsvertrag und Telemediengesetz 2.4.7 Grundsätze der Störer- und Verbreiterhaftung 2.4.8 Social-Media-Recht – Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) 2.4.9 Landespresserecht 2.4.10 Drohnenverordnungen 2.4.11 Allgemeine Geschäftsbedingungen 3 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Fotografieren 3.1 Menschen fotografieren 3.1.1 Anwendbarkeit der Regelungen zum „Recht am Bild“ nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) 3.1.2 Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze 3.1.3 Dürfen Fotos, die vor Geltung der DSGVO angefertigt wurden, weiter genutzt werden? 3.1.4 Erlaubnisvorbehalt der DSGVO – Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage 3.1.5 Datenschutzrechtliche Pflichten bei der Arbeit mit Personenfotos 3.1.6 Überblick zu den Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos 3.1.6.1 Einwilligung als Rechtsgrundlage im Überblick 3.1.6.2 Einwilligung bei „besonders sensiblen Daten“ – Art. 9 DSGVO 3.1.6.2.1 Ist Art. 9 DSGVO überhaupt anwendbar auf Personenfotos? 3.1.6.2.2 Versammlungen von „sensiblen Personen“ 3.1.6.3 Einwilligung Minderjähriger 3.1.6.4 Vertragliche Rechtsgrundlagen im Überblick 3.1.6.4.1 Model-Vertrag gegen Vergütung 3.1.6.4.2 Stockfotos der Agenturen 3.1.6.4.3 Arbeitsvertragliche Mitwirkung 3.1.6.4.4 Kollektivvereinbarungen 3.1.6.5 „Interessen-Rechtsgrundlagen“ im Überblick 3.1.6.6 Ausübung der Kommunikationsrechte – Artikel 85 DSGVO in Verbindung mit Artikel 5 Grundgesetz als Rechtsgrundlage 3.1.6.6.1 Konflikt zwischen datenschutzrechtlichen Regelungen und der Kommunikationsfreiheit 3.1.6.6.2 Fehlende nationale Regelung zur Ausübung der Kommunikationsfreiheiten 3.1.6.6.3 Rechtsprechung zum „Recht auf Vergessenwerden“ 3.1.6.6.4 Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 3.1.7 Umsetzung der Einwilligung 3.1.7.1 Form und Nachweisbarkeit 3.1.7.2 Benennung der Verantwortlichen für die Fotoaufnahmen 3.1.7.3 Anlassbezogenheit und Bestimmtheit 3.1.7.4 Weitergabe der Fotos an Dritte 3.1.7.5 Freiwilligkeit der Einwilligung 3.1.7.6 Widerrufbarkeit der Einwilligung 3.1.7.7 Risikoaufklärungen 3.1.7.8 Vollständige Informationen gemäß Art. 13 DSGVO 3.1.8 Umsetzung von Model-Verträgen 3.1.8.1 Vorteile der vertraglichen Lösungen gegenüber der Einwilligung 3.1.8.2 Vertrag mit Profi-Models 3.1.8.3 Vertrag auf TFP-Basis 3.1.8.4 Model-Vertrag aus Gefälligkeit? 3.1.8.5 Form und Inhalte des Model-Vertrags 3.1.8.6 Umsetzung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten bei Model-Verträgen 3.1.9 Umsetzung der Rechtsgrundlage „berechtigte Interessen“ Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO 3.1.9.1 Grenzen des „berechtigten Interesses“ des Verantwortlichen – Spannungsfeld Meinungsfreiheit und Werbung 3.1.9.2 Grenzen des „berechtigten Interesses“ des Verantwortlichen – Intim-, Privat- und Sozialsphäre 3.1.9.3 Reichweiten von Veröffentlichungen als Kriterium der Grenzen 3.1.10 Umsetzung der Rechtsgrundlage „öffentliches Interesse“ – Personenbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Einrichtungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO 3.1.10.1 Erforderlichkeit der personenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit 3.1.10.2 Prüfungspunkte zur Erlaubnis der Öffentlichkeitsarbeit mittels Personenfotos 3.1.10.3 Veröffentlichungen in sozialen Medien 3.1.11 Mitarbeiter im Bild 3.1.11.1 Wer ist Beschäftigter im Sinne des BDSG? 3.1.11.2 Umsetzung der Einholung von Einwilligungen Beschäftigter 3.1.11.3 Arbeitsvertragliche Pflichten zur Mitwirkung an Fotoaufnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit 3.1.11.4 Model-Vertrag mit Beschäftigten 3.1.11.5 Rechtsgrundlage Betriebsvereinbarungen § 26 Abs. 1 BDSG 3.1.11.6 „Berechtigte Interessen“ des Arbeitgebers zur Anfertigung von Mitarbeiterfotos 3.1.12 Kinder und Jugendliche im Bild 3.1.12.1 Einwilligungen von Kindern und Jugendlichen 3.1.12.2 Einwilligungen unter Berücksichtigung der Fürsorgepflichten 3.1.13 Veranstaltungen im Bild 3.1.13.1 Veranstaltungsfotografie im Rahmen von Einwilligungen 3.1.13.2 Besucher als Veranstaltungsteilnehmer 3.1.13.3 Kinder und Jugendliche als Veranstaltungsteilnehmer 3.1.13.4 „Externe“ Arbeitnehmer auf Veranstaltungen 3.1.13.5 Künstler auf Veranstaltungen 3.1.14 Wenn die Presse kommt – Fotoanfertigungen unter Beteiligung der Presse 3.1.14.1 Fall 1 – Wenn die Presse auf Grund eigener Initiative tätig wird 3.1.14.2 Fall 2 – Verantwortlichkeit bei Dreh- und Fotogenehmigungen geladener Presse 3.1.14.3 Fall 3 – Verantwortlichkeit im Sonderfall der beauftragten Presse 3.1.15 Umsetzung der Informationspflichten bei der Anfertigung und Nutzung von Personenfotos 3.1.15.1 Umsetzung der Informationspflichten auf Veranstaltungen 3.1.15.2 Umsetzung der Informationspflichten bei unübersehbarer Menschenmenge 3.2 Innerhalb befriedeter Örtlichkeiten fotografieren 3.3 Kunstwerke und Architektur fotografieren 3.3.1 Öffentlicher Raum 3.3.2 Perspektive des „normalen“ Passanten 3.3.3 Bleibend im öffentlichen Raum 3.4 Fremdes Design fotografieren 3.5 Künstlerische Aufführungen fotografieren 3.6 Fotografieren mittels Drohnen 3.6.1 Regelwerk zum Betrieb von Drohnen 3.6.1.1 Fotorechtliche Regelungen 3.6.2 Mindestvoraussetzungen für den Betrieb von Foto-Drohnen 3.6.2.1 Technische Voraussetzungen 3.6.2.2 Anwendungsszenario Kameradrohne zur Personenfotografie 3.6.2.3 Weitere Voraussetzungen zum Betrieb einer Kameradrohne 3.6.2.4 Geografische Flugbeschränkungen 3.6.2.5 Flugverbot über Menschenansammlungen 3.6.3 Motivbeschränkungen des Kameradrohnen-Einsatzes 3.6.3.1 DSGVO und das „Recht am Bild“ 3.6.3.2 Urheberrecht „Panoramafreiheit“ Literatur 4 Rechteklärung des Lizenzerwerbs im Produktionsabschnitt Editieren 4.1 Rechteklärung zwischen Auftraggeber und Fotografen 4.1.1 Die drei Aspekte eines Fotoauftrages 4.1.1.1 Werkvertrag 4.1.1.2 Lizenzvertrag 4.1.1.3 Verträge über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen – Art. 26 und Art. 28 DSGVO 4.1.2 Bestandteile einer vertraglichen Lizenz 4.1.2.1 Inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte 4.1.2.2 Zeitliche Beschränkung und räumliche Beschränkung 4.1.2.3 Bestimmung des Personenkreises der Nutzungsberechtigten 4.1.2.4 Einigkeit über das Honorar herstellen – Angemessenheit der Vergütung 4.1.3 Buy-out-Lizenzen 4.1.3.1 Grenzen des „Buy-out“ 4.1.3.2 Mögliche Vorteile von Buy-out-Lizenzen 4.1.3.3 Lizenzierungen durch Urheber zum „Open Content“ des Auftraggebers 4.1.4 Was gilt, wenn keine Regelungen getroffen wurden? 4.2 Rechteklärung der Nutzungsrechte des Arbeitgebers 4.3 Rechteklärung bei Online-Bildangeboten 4.3.1 Rights Managed License 4.3.2 Wann wird ein Agenturbild redaktionell oder kommerziell genutzt? 4.3.3 Royalty Free License 4.3.4 Creative-Commons-License 4.3.4.1 Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit 4.3.4.2 Standardisierte Lizenzen der CC-Organisation 4.3.4.3 Bilder unter Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung stellen 4.3.4.4 Haftung bei vergütungsfreien Inhalten 4.3.5 Public Domain Pictures 4.3.6 Gemeinfreie Grafiken, Fotos und Filme 4.3.6.1 Gemeinfreiheit bei Lichtbildwerkern und Lichtbildern 4.3.6.2 Kein Schutz für Reproduktionen gemeinfreier Werke 4.3.7 Weitergabe von Agenturfotos an Tochterunternehmen und Vertriebspartner 4.4 Rechteklärung bei der Erstellung von Medienspiegeln 4.4.1 Gesetzliche Erlaubnis zur Erstellung und Verbreitung 4.4.1.1 Aus welchen Medien darf was übernommen werden? 4.4.1.1.1 Gesetzlich erlaubte Übernahmen von Artikeln, Kommentaren und Bildern 4.4.1.1.2 Gesetzlich erlaubte Übernahmen von einfachen Meldungen 4.4.1.2 Pflichten der Nutzer 4.4.1.2.1 Vergütungsfreie Nutzungen nur in einem engen Rahmen 4.4.1.2.2 Quellenangaben und Anerkennung der Urheberschaft 4.4.1.2.3 Änderungsverbot 4.5 Erwerb von Nutzungsrechten über Verwertungsgesellschaften 4.5.1 Vergütungsinkasso 4.5.2 Kollektive Lizenzen 4.5.3 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung 4.6 Prüfungspflichten beim Erwerb von Nutzungsrechten 4.6.1 Die Lizenzkette nachverfolgen 4.6.2 Beschränkungen der Verwendung bei Agenturfotos beachten 4.6.2.1 Veröffentlichungszusammenhang 4.6.2.2 Namensnennung der Urheber 4.7 Bildbearbeitung – Umgestaltungen, Montagen und Collagen 4.7.1 Grundsätzliche Zustimmungspflichtigkeit bei Umgestaltungen und Entstellungen 4.7.2 Ausnahmen von der Zustimmungspflichtigkeit zu Gunsten der Kunstfreiheit 4.7.2.1 § 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG – Zulässige Umgestaltung 4.7.2.2 Nutzung fremder Werke zur Ehrung eines Künstlers oder seiner Werke – „Pastiche“ im Sinne des § 51a UrhG 4.7.3 Bildbearbeitungen zur Ausübung der Meinungsfreiheit 4.7.3.1 Karikatur und Parodie 4.7.3.2 Sinn der Regelungen 4.7.3.3 Praktische Bedeutung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit 4.7.3.4 Grenzen der Nutzungen fremder Werke zur Ausübung der Meinungsfreiheit 4.7.4 Bildmontagen mittels Künstlicher Intelligenz 4.7.4.1 Produkte Künstlicher Intelligenz und der urheberrechtliche Schutz 4.7.4.2 Rechtmäßigkeit der Nutzung von Fotomontagen der Künstlichen Intelligenz 4.7.4.2.1 Gesetzliche Lizenzen zur Nutzung von Produkten der Bildgeneratoren 4.7.4.2.2 Vertragliche Lizenzen 4.7.4.3 Rechtmäßigkeit der Nutzung fremder Werke zum Training der KI 4.8 Rechteklärung bei der Verwendung von Bildzitaten 4.8.1 Voraussetzungen zum rechtmäßigen Zitieren 4.8.2 Bildzitate in Buch- Film und Musikrezensionen Literatur 5 Rechteklärung der Motivwiedergabe im Produktionsabschnitt Editieren 5.1 Rechteklärung zur Veröffentlichung von Personenfotos 5.1.1 Rechtlich relevante Personenfotos 5.1.1.1 Erkennbare Personen 5.1.1.2 Erkennbarkeit durch Veröffentlichungs- und Fotodaten 5.1.2 Vorgehensweise zur Prüfung der Veröffentlichungsberechtigung von Personenfotos 5.1.2.1 Am Anfang war die Aufnahme: Die Zweckbindung bestimmt die Reichweite der Veröffentlichungsrechte 5.1.2.2 Vier Fragen zur Prüfung der Veröffentlichungsrechte von Personenfotos 5.1.2.2.1 Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Bild ursprünglich angefertigt? 5.1.2.2.2 Geht aus den Dokumenten hervor, dass das Foto durch Ihre Organisation zur Veröffentlichung veröffentlicht werden darf? 5.1.2.2.3 Entspricht der Zweck Ihrer Veröffentlichung (Veröffentlichungskontext) den ursprünglich bestimmten Zwecken bei der Anfertigung der Aufnahme? 5.1.2.2.4 Wurde in die Erlaubnis die Reichweite Ihrer Veröffentlichung einbezogen? 5.1.2.3 Was ist zu tun, wenn Sie feststellen, dass Sie nicht berechtigt sind, das Foto zu veröffentlichen? 5.1.3 Rechteprüfung von Personenfotos nach Bildquelle, Verwendungszweck und Personeneigenschaften 5.1.3.1 Zugesicherte Einwilligung bei Agenturfotos – „Model Release“ 5.1.3.2 Rechteprüfung eines Model-Vertrags 5.1.3.3 Rechteprüfung notwendiger Einwilligungen abgebildeter Personen 5.1.3.4 Einwilligung von Künstlern in die Veröffentlichung von Fotos und Filmen ihrer Darbietung 5.1.3.5 Rechteprüfung von Personenfotos aus dem Archiv 5.1.3.6 Beweislast für die Erteilung der Einwilligung 5.1.4 Widerruf, Widerspruch und Erlöschen einer Einwilligung 5.1.4.1 Widerruf der Einwilligung des Fotografierten in die Veröffentlichung und Speicherung seines Fotos 5.1.4.2 Widerruf der Zustimmung des vertraglich gebundenen Models „aus wichtigen Gründen“ 5.1.4.3 Erlöschen der Einwilligung des Arbeitnehmers nach Kündigung? 5.1.5 Wie weit geht die Löschungspflicht von Fotodaten? 5.1.5.1 Bilder der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit – Dauerhafte Speicherung für Archivzwecke 5.1.5.2 Bilder der privaten Unternehmen und Organisationen 5.1.6 Praxis der Bildbeschaffung und die Informationspflichten – Art. 14 DSGVO 5.1.7 Umsetzung der Dokumentations- und Nachweispflichten 5.1.8 Die Freiheit der selbständigen Unternehmenspresse 5.1.8.1 Periodisch gedruckte Unternehmenspublikationen 5.1.8.2 Unternehmensblogs mit journalistisch redaktionellen Inhalten 5.1.8.2.1 Journalistisch-redaktionelle Gestaltung 5.1.8.2.2 Unabhängigkeit der Redaktion 5.1.8.3 Kein Medienprivileg für Publikationen öffentlicher Stellen 5.2 Rechteklärung bei Bauwerken 5.2.1 Nicht geschützte Bauwerke auf privaten Grundstücken fotografieren 5.2.1.1 Gebäude auf privatem Grundstück innerhalb des Grundstückes fotografiert 5.2.1.2 Gebäude auf privatem Grundstück vom öffentlichen Raum aus fotografiert 5.2.2 Sacheigentumsverletzung – Nicht geschützte Bauwerke der öffentlichen Hand fotografieren 5.2.2.1 Gebäude auf Grundstück der öffentlichen Hand innerhalb des Grundstückes fotografiert 5.2.2.2 Gebäude auf Grundstücken der öffentlichen Hand vom öffentlichen Raum aus fotografiert 5.3 Rechteklärung bei geschützter Architektur 5.3.1 Geschützte Architektur an und im „öffentlichen“ Raum – Panoramafreiheit 5.3.2 Geschützte Architektur als Beiwerk 5.4 Rechteklärung bei fremdem beweglichen Eigentum im Bild 5.5 Rechteklärung bei Kunstwerken im Bild 5.5.1 Kunstwerke und die Panoramafreiheit 5.5.2 Kunstwerke und die Beiwerkregel 5.5.2.1 Kunst als Beiwerk von Werbefotos 5.5.2.2 Urheberrechtlich geschütztes Industriedesign – Urheberschutz an Gebrauchsgegenständen 5.6 Rechteklärung bei geschützten Designs im Bild 5.6.1 Fotoveröffentlichungen fremder Designs zwecks Zitierung 5.6.2 Fremdes Design in eigenen Anzeigen und Produkt- und Werbefotos 5.6.2.1 Fremdes Design zu Dekorationszwecken eigener Produkte und Dienstleistungen 5.6.2.2 Design des fremden Hauptproduktes zur Bewerbung der eigenen Zusatzprodukte 5.6.3 Redaktionelle Verwendungen in der Unternehmenskommunikation 5.7 Rechteklärung Logos und Markennamen im Bild 5.7.1 Geschützte Marken im Werbefoto 5.7.1.1 Fremde Marke als Dekoration zum eigenen Produkt 5.7.1.2 Fremde Marken im Bild zur Erklärung eigener Zubehör- und Ergänzungsprodukte 5.7.1.3 Fremde Marken im Bild zur Erklärung der eigenen Dienstleistungen 5.7.2 Geschützte Marken in redaktionellen Beiträgen 5.7.3 Entfernen von Markenzeichen durch Retusche 5.8 Rechteklärung bei Namen von Personen im Bild 5.9 Unlauterer Wettbewerb mit Fotos 5.10 Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 5.11 Rechteklärung bei Bildbearbeitungen und Bildmontagen 5.11.1 Persönlichkeitsrechte beachten bei Bildausschnitten und Bildmontagen 5.11.2 Urheber- und Designrechte 5.11.3 Entfernen von Markennamen und Logos Literatur 6 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Publizieren 6.1 Besonderheiten der Internet-Kommunikation mit Bildern 6.1.1 Durchgeregelter Rechtsrahmen der Internetkommunikation 6.1.2 Risiken der Kommunikation mittels Bildern 6.2 Definition eigene und fremde Bilder, eigene Websites und Personenabbildungen 6.2.1 Eigene und fremde Werke 6.2.2 Eigene Websites und Blogs 6.2.3 Personenabbildungen 6.3 Einstellen von fremden Bildern in eigene Websites und das Intranet 6.3.1 Urheberrecht eigene Websites 6.3.2 Urheberrecht Intranet 6.4 Einstellen von Personenabbildungen in eigene Websites und das Intranet 6.4.1 Medienprivileg bei journalistischer Arbeitsweise und Inhalten mit Informationsinteresse der Öffentlichkeit 6.4.2 Rechtsgrundlagen nach der DSGVO 6.4.3 Personenfotos von Beschäftigten im Intranet 6.5 Urheberrechte beim Einstellen von Bildern aus eigener Produktion in soziale Netzwerke 6.5.1 Praktische Konsequenzen für die Kommunikation 6.5.2 Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Netzwerkbetreibers 6.5.3 Konsequenzen für die Stellung als Rechteinhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte der „öffentlichen Zugänglichmachung“ 6.6 Urheberrechte beim Einstellen von fremden Werken in soziale Netzwerke 6.6.1 Begriff „Social-Media-Lizenzen“ 6.6.2 Individuelle Absprachen zur Social-Media-Nutzung 6.6.3 Gesetzliche Lizenz entsprechend des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) 6.6.4 Lizenzen entsprechend des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) 6.6.4.1 Überblick zu den Lizenzen und Berechtigungskonzepten 6.6.4.2 Voraussetzungen zum Upload fremder Werke gemäß § 10 UrhDaG „geringfügige Nutzungen“ 6.6.4.3 Konzept der mutmaßlich erlaubten Nutzung 6.6.4.4 Keine erheblichen Einnahmen 6.6.4.5 Zu „nicht kommerziellen Zwecken“ 6.6.5 Vertragliche Lizenz mit Wirkung für Nutzende der Netzwerke 6.6.6 Behörden-Postings – Wer ist durch das UrhDaG begünstigt? 6.6.7 Checkliste soziale Medien 6.7 Linksetzungen auf fremde Inhalte 6.7.1 Kleine Link-Kunde 6.7.2 Die Entscheidungen des EuGH zum Framing 6.8 Teilen von Personenfotos in sozialen Netzwerken und der Datenschutz 6.8.1 Unterliegen Interaktionen zu Personenfotos in sozialen Netzwerken dem Datenschutzrecht? 6.8.2 Rechtsgrundlagen zum Teilen von Personenfotos 6.8.3 Fallkonstellationen des Teilens 6.8.3.1 Teilen von Mitglieder-Personenfotos durch Mitglieder 6.8.3.2 Teilen von Fotos netzwerkferner Personen 6.8.4 Die Lösung liegt in der Interessenabwägung 6.9 Fotos zur Veröffentlichung an Multiplikatoren weitergeben 6.9.1 Bilddownload-Service für die Presse und weiter Multiplikatoren 6.9.2 Berechtigung Dritter fremde Fotos nutzen zu dürfen 6.9.3 Berechtigung Dritter zur Wiedergabe der Bildinhalte 6.9.3.1 Persönlichkeitsrechte fotografierter Personen 6.9.3.2 Marken- und Designrechte 6.9.3.3 Urheber- und Leistungsschutzrechte 6.9.3.4 Berechtigungen und Verpflichtungen der Nutzer herstellen 6.9.3.5 Zugangsbeschränkungen 6.9.3.6 Recherchemöglichkeiten bei älteren Personenfotos einschränken 6.9.3.7 Nutzungsbedingungen der User 6.9.3.8 Löschungspflicht 6.9.4 Pressemitteilung mit Bild im E-Mail-Versand 6.10 Datenschutz bei der Vorhaltung von Personenfotos zum Download – Bereitstellungen über Unternehmens-Medienportale 6.10.1 Medienportale als Service in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Hintergrund 6.10.2 Die drei Felder des Schutzes personenbezogener Daten bei der Einrichtung von Medienportalen 6.10.3 Datenschutz abgebildeter Personen 6.10.4 Datenschutz beim Besuch und der Nutzung des Medienportals 6.10.5 Datenschutzerklärung zur Nutzung des Portals 6.10.6 Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung der Besucher- und Nutzerdaten 6.10.6.1 Datenverarbeitungen beim bloßen Besuch des Portals und bei der Bildrecherche 6.10.6.2 Datenverarbeitungen bei Bilddownloads über persönliche Zugangsberechtigungen 6.10.6.3 Technische Leistungen externer Dienstleister 6.11 Rechtskonforme Bildnachweise erstellen 6.11.1 Bestandteile eines Bildnachweises 6.11.2 Pflicht zur Namensnennung des Urhebers 6.11.3 Namensnennung des Urhebers bei Agenturfotos 6.11.4 Namensnennung bei Lichtbildern 6.11.5 Pflicht zur Namensnennung der Bildquelle 6.11.6 Bildnachweise bei Creative Commons Lizenzen 6.11.7 Bildnachweis „Foto: privat“ 6.11.8 Bildnachweise im Impressum 6.11.9 Praktische Lösungen der Platzierung von Bildnachweisen 6.11.9.1 Grundsätze zum Bildnachweis – Anerkennung der Urheberschaft 6.11.9.2 Bildnachweise bei Fotografien im Fließtext der Website 6.11.9.3 Bildnachweise bei in das CMS verlinkten Fotografien 6.11.9.4 Urhebernachweise durch Verlinkungen in ein Verzeichnis 6.11.9.5 Urhebernachweise bei Vorschaubildern – Transparentes GIF 6.11.9.6 Urhebernachweise bei Vorschaubildern – Mouseover 6.11.9.7 Urhebernachweise bei Fotografien im Header der Website 6.11.9.8 Urhebernachweise in sozialen Medien 6.12 Schutzmöglichkeiten von Bildern 6.12.1 Wiedergabe durch Teilen von Inhalten Ihrer Website in soziale Netzwerke verhindern 6.12.2 Wiedergabe durch Suchmaschinen verhindern Literatur 7 Auskunft, Haftung und Unterlassung 7.1 Urheberrechtliche Haftung im Bereich der Social-Media-Nutzungen auf marktbeherrschenden Portalen 7.1.1 Enthaftung des Diensteanbieters 7.1.2 Haftung des Nutzers gegenüber dem Diensteanbieter 7.2 Haftung im Bereich der sonstigen Internet-Kommunikationsmedien 7.3 Löschungspflicht von Personenfotos im Online-Archiv 7.4 Löschungspflicht des Unterlassungsschuldners des Google-Caches 7.5 Proaktive urheberrechtliche Auskunftspflicht über Werke im Bildpool zur Unternehmens- und Behördenkommunikation 7.5.1 Anwendbarkeit des § 32d UrhG auf Bildbestände der Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Werbung 7.5.1.1 Kein vertraglicher Ausschluss der Auskunftspflicht 7.5.1.2 Verwaltungsaufwand bei großen Bildbeständen für die Unternehmens- und Behördenkommunikation 7.5.2 Konsequenzen der Verletzung der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht 7.5.2.1 Rechte des einzelnen Urhebers bei Nichterteilung der Auskunft 7.5.2.2 Unterlassungsanspruch nach § 36d UrhG 7.5.3 Von der Auskunftspflicht umfasste Bilddaten 7.5.3.1 Entgeltlichkeit des Lizenzerwerbes und Open Content 7.5.3.2 Ausnahme Lizenzerwerb in Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen 7.5.3.3 Ausnahme Unterlizenznehmer – Stockfotos der Bildagenturen 7.5.3.4 Zumutbarkeit der Auskunft bei Unterlizenznehmern 7.5.3.5 Zwischenergebnis 7.5.4 Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern bei Foto- und Grafikaufträgen 7.5.5 Ausnahmen der Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern 7.5.5.1 Nachrangigkeit 7.5.5.2 Unverhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Einnahmen aus der Werknutzung 7.5.6 Inhalt der Auskunft und Rechenschaft 7.5.7 Beweislast zum Bestand der Ausnahmen 7.5.8 Umsetzung der Auskunft über eine Asset Management Software Literatur
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