Parteiherrschaft und Richtermacht: Die Verhandlungs- und die Dispositionsmaxime im Lichte divergierender Prozessmodelle. Habilitationsschrift
معرفی کتاب «Parteiherrschaft und Richtermacht: Die Verhandlungs- und die Dispositionsmaxime im Lichte divergierender Prozessmodelle. Habilitationsschrift» نوشتهٔ Madeleine Tolani، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2019. این کتاب در 7 صفحه، فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Resumen del ed.: "Die angemessene Gewichtung von Parteiherrschaft und Richtermacht gehört zu den klassischen Problemstellungen des Zivilprozessrechts. Die Thematik ist in rechtsdogmatischer Hinsicht eng verknüpft mit der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime, deren prägende Bedeutung im Zuge des Novellenrechts der CPO seit 1879 einhergehend mit einem Vordringen von Richtermacht und einer Schwächung der Parteiherrschaft gesunken ist. Damit hat sich ein Wandel von einem liberalen zu einem sozialen Prozessmodell vollzogen. Madeleine Tolani widmet sich konkreten Zukunftsperspektiven der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime und skizziert einen modernen liberalen Zivilprozess des 21. Jahrhunderts. Dieser wird durch eine erhöhte Eigenverantwortung der sich im Zivilprozess kontradiktorisch gegenüberstehenden Parteien unter obligatorischer Einbindung der Anwaltschaft geprägt und sichert sowie optimiert die Funktionsbedingungen der Prozessmaximen." Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Teil: Thematische Einführung unter Berücksichtigung des Prozesszwecks und der rechtshistorischen Grundlagen A. Der Verhandlungsgrundsatz, der Dispositionsgrundsatz und der Parteibetrieb als Ausdruck von Parteiherrschaft im Zivilprozess I. Grundlagen und Bedeutung des Maximendenkens unter Berücksichtigung der Maximenkritik und des aktuellen Diskussionsstandes 1. Die Herausbildung der Dispositions- und der Verhandlungsmaxime bei Gönner 2. Die Herausbildung einer Differenzierung zwischen der Dispositions- und der Verhandlungsmaxime 3. Die Abmilderung der Maximenextreme und die Maximenkritik 4. Die gegenwärtige Bedeutung der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime unter Berücksichtigung der aktuellen prozessualen Maximendiskussion 5. Die Bedeutung der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime in den Principles of Transnational Civil Procedure und im europäischen Verfahrensrecht 6. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Maximen II. Die Dispositionsmaxime und die Verhandlungsmaxime im Einzelnen 1. Die Dispositionsmaxime 2. Die Verhandlungsmaxime bzw. der Beibringungsgrundsatz a) Vorbemerkung b) Der Begriff der Verhandlungsmaxime bzw. des Beibringungsgrundsatzes c) Der Inhalt und die Reichweite der Verhandlungsmaxime aa) Informationsbeschaffung im Wege der substantiierten Tatsachenbeibringung unter Berücksichtigung der Darlegungslast sowie der sekundären Darlegungslast bb) Beweisführung unter Berücksichtigung der Beweisbedürftigkeit, der subjektiven Beweislast sowie der Beweiserhebung auf Antrag und der Beweiserhebung von Amts wegen cc) Berücksichtigung in der richterlichen Entscheidung d) Verhandlungsmaxime und Wahrheitsfindung e) Die Untersuchungsmaxime als Gegensatz f) Mögliche Ansätze einer Legitimation der Verhandlungsmaxime aa) Verhandlungsmaxime als Fortsetzung materiellrechtlicher Privatautonomie bb) Zweckmäßigkeit und Effektivität III. Formelle und materielle Prozessleitungsbefugnisse des Gerichts und deren Verhältnis zur Parteiherrschaft 1. Die formelle Prozessleitung 2. Die materielle Prozessleitung gemäß § 139 ZPO im Spannungsverhältnis zu der Dispositions- und der Verhandlungsmaxime a) Hinweispflicht und Verhandlungsmaxime b)Hinweispflicht und Dispositionsmaxime B. Die Bedeutung des Prozesszwecks für die Verfahrensgestaltung I. Die Bedeutung einer teleologischen Betrachtungsweise im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht II.Grundlagen der Diskussion um den Prozesszweck III. Individuelle und gesamtgesellschaftliche Betrachtungsweisen und deren Folgen für die Verfahrensgestaltung 1. Individualistische Prozesszweckbestimmungen auf Grundlage der Ideen des Liberalismus des 19. Jahrhunderts 2. Gesamtgesellschaftliche Prozesszweckbestimmungen a) Die soziale Dimension und der Schutz des Schwächeren nach der Konzeption von Klein auf Grundlage der BGB-Kritik von Menger aa) Der Zivilprozess als „Sozialverhältnis“ bb) Die Neugestaltung der prozessualen Sachaufklärung – Modifikationen der klassischen Verhandlungsmaxime durch richterliche Kooperation cc) Die Wahrheitsfindung als Bedingung für ein gerechtes Urteil dd) Die Kooperation der Parteien unter Anerkennung von Editionspflichten ee) Die Beschleunigung des Verfahrens b) Der soziale Zivilprozess auf Grundlage der Konzeption von Wassermann aa) Das Modell des sozialen und des liberalen Zivilverfahrens bb) Die Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Richter und den Parteien unter Geltung der sogenannten Kooperationsmaxime cc) Das Tatsachengespräch zwischen dem Richter und den Parteien unter Stärkung der Kommunikation, der Mündlichkeit und der Effizienz des Verfahrens c) Gesamtgesellschaftliche Prozesszweckbestimmungen und Ideologie in totalitären Systemen aa) Die Ablehnung von Parteiherrschaft in den Zivilprozessordnungen der Ostblockstaaten bb) Die Ablehnung von Parteiherrschaft im Nationalsozialismus 3. Die Erzielung von Rechtsfrieden 4. Die Bewährung der Rechtsordnung mit Blick auf besondere Verfahren und neuere Entwicklungen a) Verfahren in Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit b) Recht der Revision c) Schadensersatzklage gemäß §33a I GWB d) Verbands- bzw. Musterfeststellungklagen im Lichte des sog. private law enforcement aa) Verbandsklagen nach UKlaG, UWG bb) Musterfeststellungsklagen (1)KapMuG (2)Musterfeststellungsklage für Verbraucher cc) Zwischenbetrachtung e) Strategische Prozessführung und Instrumentalisierung von Zivilprozessen IV. Zusammenfassung und eigene Stellungnahme C. Die Common-Law-Sichtweise auf den deutschen Zivilprozess unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Richtermacht und Parteiherrschaft im U.S.-amerikanischen Zivilprozess I.Vorbemerkung II. Der Zusammenhang zwischen einer Gesellschaftsstruktur und der Ausrichtung des Verhältnisses von Parteiherrschaft und Richtermacht III. Der adversatorische und der richterzentrierte bzw. bürokratische oder inquisitorische Zivilprozess IV. Kennzeichen des U.S.-amerikanischen Zivilverfahrens im Hinblick auf Parteiherrschaft und Richtermacht V. Die U.S.-amerikanische Sichtweise auf den kontinentaleuropäischen Zivilprozess 1. Unterschiede der Richteraktivität im Rahmen der Herstellung der Grundlage der Beweiswürdigung bei der Zeugenvernehmung 2. Unterschiede hinsichtlich der Bedeutung des Sachverständigen 3. Weitere Verfahrensunterschiede unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkungspflichten der Parteien an der Sachverhaltsaufklärung VI. Das Verhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht im englischen Zivilprozess 2. Teil: Die sukzessive Einschränkung von Parteiherrschaft zugunsten von Richtermacht – Die Vorläufer der CPO, die CPO von 1877 und ihre Novellen A. Vorläufer der CPO, die CPO von 1877, die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 und die Entwicklung des deutschen Zivilprozesses in den Novellen I. Der deutsche gemeinrechtliche Zivilprozess, die preußische Allgemeine Gerichtsordnung und das französische Zivilverfahren als Vorläufer der CPO von 1877 1. Der gemeinrechtliche Zivilprozess a) Schriftlichkeit des Verfahrens b) Der Verhandlungsgrundsatz c) Die Zweiteilung des Verfahrens und das Eventualprinzip 2. Der preußische Zivilprozess a) Die Instruktion des Prozesses unter Geltung der Untersuchungsmaxime zur umfassenden Wahrheitsermittlung b) Die Ersetzung der Advokaten durch das Corpus Juris Fridericianum c) Schriftlichkeit und Zweiteilung des Verfahrens und der Prozessbetrieb 3. Der französische Zivilprozess – Der Code de Procédure Civile (CPC) von 1806 als Wegbereiter des liberalen Prozessmodells a) Der Prozessbetrieb b) Der Verhandlungsgrundsatz c) Die Grundsätze der Einheitlichkeit der Verhandlung, der Öffentlichkeit und der Mündlichkeit II. Die zivilprozessuale Rechtsvereinheitlichung und die CPO von 1877 1. Kennzeichen der CPO im Hinblick auf Parteiherrschaft und Richtermacht 2. Die Ausgestaltung der formellen Prozessleitung durch das Gericht 3. Die Verteilung der Verantwortung bei der Sachverhaltsermittlung zwischen den Parteien und dem Gericht a) Die Parteipflichten bei der Sachverhaltsermittlung b) Die richterliche Mitwirkung bei der Sachverhaltsermittlung aa) Vorbemerkung bb) Die richterliche Frage- und Aufklärungspflicht gemäß § 130 I CPO und die Befugnis, das persönliche Erscheinen der Parteien anzuordnen, § 132 CPO (1) Die richterliche Frage- und Aufklärungspflicht gemäß §130 I CPO und §464 CPO (2) Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei gemäß § 132 CPO und der Parteieid cc) Die Beweiserhebung von Amts wegen, insbesondere die Anordnung der Vorlage von Urkunden gemäß § 133 CPO c) Die Bedeutung des Gütegedankens d) Die zeitliche Freiheit des Parteivorbringens III. Die österreichische ZPO als Wegbereiter eines sozialen Prozessmodells 1. Vorbemerkung unter Berücksichtigung gesamtgesellschaftlicher Aspekte 2. Die formelle Prozessleitung und die Ausgestaltung des Prozessbetriebs 3. Die Verteilung der Verantwortung für die Sachverhaltsermittlung zwischen den Parteien und dem Gericht a) Die prozessualen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Sachverhaltsermittlung unter besonderer Berücksichtigung der Editionspflichten b) Die richterliche Mitwirkung bei der Sachverhaltsermittlung unter Geltung einer abgeschwächten Untersuchungsmaxime 4. Die Bedeutung des Gütegedankens 5. Die zeitliche Freiheit des Parteivorbringens 6. Ergebnis IV.Die Novelle der deutschen CPO von 1898 V.Die Amtsgerichtsnovelle von 1909 1. Die formelle Prozessleitung 2. Die Verteilung der Verantwortung bei der Sachverhaltsermittlung zwischen den Parteien und dem Gericht VI. Die Entlastungsnovelle von 1915 (EntlVO) und weitere Kriegsgesetzgebungen VII. Tendenzen in den Nachkriegsjahren und die Emminger-Novelle von 1924 1. Die formelle Prozessleitung 2. Die Verteilung der Verantwortung bei der Sachverhaltsaufklärung zwischen den Parteien und dem Gericht 3. Die Ausgestaltung des Gütegedankens 4. Die zeitliche Freiheit des Parteivorbringens 5. Weitere Veränderungen im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht VIII. Die Wahrheitsnovelle von 1933 1. Die Verteilung der Verantwortung bei der Sachverhaltsermittlung zwischen den Parteien und dem Gericht a) Die Parteipflichten bei der Sachverhaltsermittlung b) Die richterliche Mitwirkung bei der Sachverhaltsermittlung 2. Die zeitliche Freiheit des Parteivorbringens 3. Die Bedeutung des Gütegedankens 4. Weitere Veränderungen im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht IX. Die 4. Vereinfachungsverordnung vom 12.1.1943 X.Das Rechtseinheitsgesetz von 1950 XI. Die Gerichtsstandsnovelle von 1974 XII.Die Einzelrichternovelle von 1974 XIII. Die Vereinfachungsnovelle von 1976 1. Die formelle Prozessleitung 2. Die Verteilung der Verantwortung bei der Sachverhaltsermittlung zwischen den Parteien und dem Gericht 3. Die zeitliche Freiheit des Parteivorbringens 4. Weitere Veränderungen im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht XIV.Das Rechtspflegevereinfachungsgesetz XV. Das Rechtspflegeentlastungsgesetz von 1993 XVI. Das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung XVII. Die ZPO-Reform von 2001 1. Die Verteilung der Verantwortung bei der Sachverhaltsermittlung zwischen den Parteien und dem Gericht a) Richterliche Mitwirkung bei der Sachverhaltsermittlung b) Die Parteipflichten bei der Sachverhaltsermittlung – Die Neufassung der gerichtlichen Befugnis zur Anordnung der Vorlage von Urkunden gemäß § 142 ZPO 2. Die Bedeutung des Gütegedankens 3. Weitere Veränderungen im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht XVIII. Das 1. Justizmodernisierungsgesetz von 2004 XIX. Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze von 2007 XX. Änderungen der ZPO durch das Mediationsgesetz von 2012 XXI. Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten B. Wertende Analyse der historischen Entwicklung im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht I.Die formelle Prozessleitung II. Stärkung der materiellen Prozessleitung durch das Gericht III. Ersetzung des Parteieids durch Parteivernehmung und Parteianhörung IV. Verschärfung der Parteipflichten und deren gerichtliche Sanktion V.Die Erweiterung der Beweiserhebung von Amts wegen VI.Gütliche Einigung VII. Einschränkungen von Parteidisposition im Rahmen der Rechtsinstitute Verzicht und Anerkenntnis VIII. Die Ausdehnung der Einzelrichterzuständigkeit unter Zurückdrängung des Kollegialprinzips IX. Die Verfahrensvereinfachung im Bereich der Bagatellverfahren X. Ergebnis und Bewertung der Entwicklung unter Berücksichtigung des sozialen und des liberalen Prozessmodells sowie der Bedeutung der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime 3. Teil: Die Einwirkung von EU-Recht auf das nationale Prozessrecht im Hinblick auf das Verhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht A. Vorbemerkung I. Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten und Beschränkung desselben durch die Postulate der Äquivalenz und Effektivität II. Einwirkungsebenen des Unionsrechts auf das nationale Verfahrensrecht B. Die konkrete Einwirkung des Gemeinschaftsrechts auf das nationale Verfahrensrecht im Hinblick auf die Verhandlungsund die Dispositionsmaxime I. Primäres Vertragsrecht und das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht im nationalen Zivilprozess 1. Die Entscheidung van Schijndel und van Veen 2. Die Entscheidung Peterbroeck 3. Würdigung II. Sekundäres Gemeinschaftsrecht und nationaler Zivilprozess 1. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (Bagatellverfahren) a) Bindung an Fristen und Formen b) Schriftlichkeit c) Freibeweis d) Ergebnis 2. Die Auswirkungen europäischer Richtlinienvorgaben auf die deutsche Verhandlungs- und die Dispositionsmaxime a) Die effektive Durchsetzung der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie aa) Die Klauselrichtlinie (1) Die Judikatur des EuGH im Hinblick auf die Klauselrichtlinie (2) Die Würdigung der EuGH-Judikatur unter Berücksichtigung des Prinzips der Prüfung von Amts wegen und der Verhandlungsmaxime (a) Grundlagen der Bewertung: Die Prüfung von Zuständigkeitsfragen „von Amts wegen“ (b) Die Bewertung der dargestellten Entscheidungen bb) Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1) Mögliche Einschränkungen der Verhandlungsmaxime im nationalen Zivilverfahren durch die EuGHEntscheidung Faber (2) Einschränkungen der Dispositionsmaxime durch die Entscheidung Duarte Hueros b) Die sektorale Einwirkung zur Behebung von Informationsdefiziten im Wege der Offenlegung von Beweismitteln – Die Kartellschadensersatzrichtlinie und die Enforcement-Richtlinie aa) Die Enforcement-Richtlinie bb) Die Kartellschadensersatzrichtlinie III. Bestrebungen zur Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der Dispositionsmaxime als Ausdruck von Parteiherrschaft 1. Die gegenwärtige Rechtslage 2. Auswirkungen auf das Spannungsverhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht und Entwicklungstendenzen C. Zusammenfassung und Bewertung der Wirkung des EU-Rechts auf das deutsche Verhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht 4. Teil: Die Bedeutung der Prozessgrundrechte als Schutz der Parteien gegenüber gesteigerter Richtermacht A. Vorbemerkung B. Die Bedeutung einzelner Prozessgrundrechte für den Zivilprozess im Hinblick auf das Verhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht I. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 I GG 1. Bedeutung und Inhalt 2. Die Einwirkung auf konkrete Prozessinstitute der ZPO a) Die Präklusion gemäß §§ 296, 530 ZPO b) Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO c) Die Prozesskostenhilfe gemäß §§ 114 ff. ZPO d) Das Verbot von Überraschungsentscheidungen gemäß § 139 ZPO e) Die Wirkung im Rahmen kollektiven Rechtsschutzes II. Das Gebot des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes, Art.2 I GG, i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip III. Der allgemeine Justizgewährungsanspruch bzw. der verfassungsrechtliche Rechtsschutzanspruch 1. Die Ausgestaltung des Gebührensystems und der Prozesskostenhilfe 2. Die Etablierung des Rechtsschutzes gegen den Richter bei Verletzungen von Art. 103 I GG – Der Beschluss des BVerfG vom 30. April 2003 IV. Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit gemäß Art. 3 I GG und dessen Bedeutung im Hinblick auf das Erfordernis der Behebung von Ungleichgewichtslagen zwischen den Prozessparteien C. Jüngere Reformen der ZPO zur Verwirklichung der Stärkung von Parteirechten vor dem Hintergrund der Prozessgrundrechte I. Die Stärkung von Parteirechten durch die Einführung einer Anhörungsrüge gemäß §321a ZPO 1. Möglichkeiten der Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs 2. Die Novelle der Anhörungsrüge auf Grundlage der Vorgaben des BVerfG in dem Beschluss des Plenums vom 30. April 2003 3. Die Voraussetzungen der Anhörungsrüge und deren rechtsdogmatische Einordnung 4. Die Bewertung vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses von Parteiherrschaft und Richtermacht II.Der Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer 1. Möglichkeiten der Geltendmachung einer überlangen Verfahrensdauer 2. Die Verzögerungsrüge und der Anspruch auf Entschädigung 3. Die Bewertung vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses von Parteiherrschaft und Richtermacht III. Die Reform der Berufungszurückweisung durch Beschluss 1. Die Unanfechtbarkeit des Zurückweisungsbeschlusses nach § 522 III ZPO a.F 2. Die Neufassung der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 II, III ZPO 3. Abschließende Bewertung im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Richtermacht und Parteiherrschaft D. Die Bewertung der dargestellten Entwicklung I. Die Einwirkung der Prozessgrundrechte auf die konkrete Ausgestaltung des Zivilverfahrens im Hinblick auf das Verhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht II. Die Wirkung der grundrechtlichen Konstitutionalisierung auf die herkömmliche Prozessrechtsdogmatik 5. Teil: Entwicklungsoptionen und Zukunftsperspektiven für den deutschen Zivilprozess im Hinblick auf das Verhältnis von Parteiherrschaft und Richtermacht A. Die Entwicklung eines sozialen Zivilprozesses des 21. Jahrhunderts – Perspektiven für Veränderungen durch sogenannte Materialisierung I.Vorbemerkung 1. Die Begrifflichkeit der sogenannten Materialisierung desVerfahrensrechts 2. Der Schutz des mutmaßlich Schwächeren im Prozess im Wege der Ergänzung der Verhandlungsmaxime durch eine sogenannte Leistungsmaxime 3. Vorgehensweise II. Die Begrifflichkeit des sozialen Zivilprozesses im gegenwärtigen Zivilverfahren III. Das Spannungsverhältnis zwischen der Vertragsfreiheit und dem sozialen Ausgleich im materiellen Recht 1. Das Zivilrecht auf Grundlage der weltanschaulich-politischen Grundhaltung des Liberalismus unter formaler Gleichheit 2. Rechtstheoretische Konzeptionen zur Aufnahme des Aspektes des Schutzes des sozial Schwächeren a) Die Lehre von der Richtigkeitsgewähr des Vertragsmechanismus b) Die Selbstbestimmungstheorie c) Die sozialstaatliche Zivilrechtsdogmatik 3. Der Schutz des sozial Schwächeren in der Zivilgesetzgebung a) Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg b) Die Verbraucherschutzgesetzgebung aufgrund der Annahme struktureller Unterlegenheit der Vertragspartner aa) Das Ziel der Behebung von Ungleichgewichtslagen bb) Die Bedeutung der rechtstechnischen Umsetzung im Wege der Sondergesetzgebung und der anschließenden Integration 4. Die soziale Akzentuierung des materiellen Rechts bzw. die Materialisierung des Privatrechts a) Vorbemerkung b) Die Neuausrichtung in der Judikatur des BVerfG aa) Die Bewältigung von Ungleichgewichtslagen aufgrund der Vorgabenim Rahmen des Bürgschaftsbeschlusses bb) Die Bewältigung vertraglicher Ungleichgewichtslagen im Bereich von Eheverträgen cc) Die Umsetzung der Vorgaben durch die Judikatur des BGH c) Das Spannungsverhältnis der Prinzipien der Vertragsfreiheit und des sozialen Ausgleichs d) Die sogenannte Materialisierung des materiellen Zivilrechts auf Grundlage der Differenzierung einer formalen und materialen Gerechtigkeitskonzeption e) Zwischenergebnis 5. Rechtsdogmatische Kennzeichen der Schutzvorschriften zugunsten des mutmaßlich Schwächeren und deren mögliche Konsequenzen im Hinblick auf den Durchsetzungsanspruch im Prozess a) Mangelnde Dispositivität der Schutzvorschriften b) Die Umsetzung von EU-Richtlinien und Wirkungen des Effektivitätsgrundsatzes IV. Materialisierung des Prozessrechts – Der Schutz des Schwächeren durch materiale Begrenzung der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime 1. Die Materialisierung des Zivilverfahrens im Rahmen von Spezialprozessen unter dem Einfluss des materiellen Rechts und der Waffengleichheit a) Materialisierung des Verfahrensrechts durch Einwirkung des materiellen Rechts b) Materialisierung des Verfahrensrechts durch Einwirkung des Grundsatzes der Waffengleichheit gemäß Art. 3 I GG aa) Die konkrete Einwirkung der Waffengleichheit auf das Verfahren bb) Die Reichweite des Grundsatzes der Waffengleichheit – formale versus materiale Waffengleichheit (1) Der Zusammenhang zwischen der Interpretation der Waffengleichheit und der Notwendigkeit sozialkompensatorischer richterlicher Aktivität (2) Das materiale bzw. soziale Verständnis der Waffengleichheit (3) Das formale Verständnis der Waffengleichheit mit besonderem Augenmerk auf den Arzthaftungsbeschluss des BVerfG c) Der Arzthaftungsprozess als paradigmatisches Beispiel für die Herausbildung eines Sonderprozessrechts aufgrund von „Materialisierung“ aa) Vorbemerkung bb) Die Berücksichtigung von Gerechtigkeitserwägungen zum Schutz des Patienten cc) Die Modifikationen der Verhandlungsmaxime im Arzthaftungsprozess (1) Die Unterbreitung des Prozessstoffs – Darlegungsund Substantiierungspflicht des Klägers und sekundäre Darlegungslast des Beklagten (2) Geltung besonderer richterlicher Frage- und Hinweispflichten gemäß § 139 ZPO sowie die Anhörung der Partei nach § 141 ZPO (3)Die Beweiserhebung (a) Die Vorlagepflicht des Beklagten hinsichtlich der Behandlungsunterlagen gemäß § 142 ZPO (b) Sachverständige und sachverständige Zeugen (c) Die Erhebung der Parteianhörung zum Beweismittel d) Bewertung der Modifikationen im Hinblick auf die Verhandlungsmaxime 2. Verbraucherschutz und Prozessrecht – Legitimation und Dimension eines Sonderprozessrechts im Hinblick auf die Verhandlungs- und die Dispositionsmaxime a) Vorbemerkung b) Einschränkungen der Verhandlungsmaxime aa) Modifikation der Verhandlungsmaxime auf der Ebene der Stoffbeibringung (1) Die Etablierung einer uneingeschränkten bzw. eingeschränkten Untersuchungsmaxime bzw. einer erweiterten gerichtlichen Fragepflicht (a) Die soziale eingeschränkte Untersuchungsmaxime unter rechtsvergleichender Betrachtung des Zivilprozessrechts der Schweiz (b) Die verstärkte bzw. erweiterte richterliche Fragepflicht unter rechtsvergleichender Betrachtung des Zivilprozessrechts der Schweiz (c) Die uneingeschränkte Untersuchungsmaxime nach Vorbild des FamFG (2) Die Abschaffung der Präklusion gemäß § 296 ZPO zugunsten des Verbrauchers bb) Modifikationen der Verhandlungsmaxime auf der Ebene des Beweises (1)Modifikation im Rahmen der Offenkundigkeit gemäß § 291 ZPO (2)Modifikation des Grundsatzes der Beweisbedürftigkeit nur bei bestrittenen Tatsachen, § 138 III ZPO (3)Modifikation der Geständnismöglichkeit gemäß § 288 ZPO (4) Verpflichtung des Gerichts zum Tätigwerden im Rahmen der Beweiserhebung von Amts wegen c) Einschränkungen der Dispositionsmaxime aa) Vorbemerkung bb) Modifikation der Dispositionsmaxime durch Lockerung der Bindung des Gerichts an den Klageantrag gemäß § 308 I ZPO cc) Modifikation der Dispositionsmaxime durch Einschränkungen im Rahmen der Rechtsinstitute Klagerücknahme gemäß § 269 ZPO, Anerkenntnis gemäß § 307 ZPO und Verzicht gemäß § 306 ZPO (1)Vorbemerkung (2) Die uneingeschränkte Beibehaltung der Dispositionsbefugnisse (3) Begrenzungen im Falle zwingender materiellrechtlicher Normen (4)Würdigung d) Besonderheiten für den Bereich kollektiven Rechtsschutzes V. Rechtsdogmatische Würdigung einer Materialisierung des Prozessrechts zugunsten der schwächeren Partei 1. Grundlagen für eine Kohärenz der Wertungssphären des materiellen Rechts und des Prozessrechts a) Ausgangspunkt b) Die Verknüpfung von materiellem Recht mit dem Verfahrensrecht im Rahmen konkreter Rechtsinstitute c) Rechtsvergleichende Überlegungen d) Grundsätzliche rechtsdogmatische Überlegungen unter Berücksichtigung des Prozesszweckes aa) Der Zivilprozess als Mittel zur Ausübung materieller Rechte bb) Gewährleistung eines geordneten Verfahrens im Interesse der Erzielung von Rechtsfrieden cc) Auswirkungen auf die Verhandlungs- und die Dispositionsmaxime (1) Das Aufgabenspektrum der Verhandlungsmaxime (2)Zwischenergebnis e) Das Erfordernis von Rechtssicherheit f) Der Schutz des Schwächeren im Arbeitsgerichtsprozess 2. Fazit und eigene Stellungnahme B. Der liberale Zivilprozess des 21. Jahrhunderts I. Vorbemerkung II. Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Verhandlungsgrundsatzes 1. Die Strukturierung des Parteivortrags durch die anwaltlich vertretenen Parteien a) Verhandlungsmaxime, Substantiierungsgebot und Relationstechnik aa) Grundlagen bb) Der Ablauf der Stoffbeibringung durch den Kläger und den Beklagten unter Einhaltung des Substantiierungsgebots und die Anwendung der Relation aus anwaltlicher Perspektive cc) Die Parteiherrschaft im Rahmen der Beweiserhebung dd) Das systematische Vorgehen des Richters – Relation aus richterlicher Perspektive ee) Vorteile der Relationsmethode – Effizienzgewinne ff) Systemimmanente Auflockerungen der Relation gg) Die Umsetzung der Relationstechnik in der zivilprozessualen Praxis b) Die Schlüssigkeits- und Erheblichkeitsprüfung unter Anwendung der Relationslehre nach dem sozialen Prozessmodell aa) Der Zusammenhang zwischen der Relationslehre und der Prozessauffassung auf Grundlage des Richterbildes bb) Die Ansicht von Wassermann cc) Würdigung einer Gesamtbetrachtung der Aufklärungsbeiträge unter Berücksichtigung der Aufgaben der Substantiierungslast c) Relation und Verhandlungsmaxime nach einem modernen liberalen Zivilverfahren aa) Arbeitsteilung durch gesteigerte Mitwirkung des Anwaltes im Rahmen der Stoffbeibringung im Interesse der Stärkung der Verhandlungsmaxime bb) Die anwaltliche Strukturierung des Parteivortrags – Der Vorschlag von Gaier auf Grundlage der Beschlüsse des 70. Deutschen Juristentags cc) Bewertung unter Berücksichtigung der Effizienz des Verfahrens, der Neutralität des Richters und der Prozessförderungspflicht der Parteien sowie Bedürfnisse des elektronischen Rechtsverkehrs (1)Strukturierung im Interesse der Partei (2) Strukturierung zum Zweck der Vorbereitung richterlicher Tätigkeit und der Verfahrensbeschleunigung (3)Strukturierung und Einsatz von EDV (4) Strukturierung, Prozessförderungspflicht der Parteien und Sanktionierung d) Eigene Stellungnahme aa) Bedenken im Hinblick auf eine mögliche Verkürzung des Prozessstoffs bb) „Da mihi facta, dabo tibi ius“ bzw. „iura novit curia“, argumentum e contrario § 293 ZPO (1) Tendenzen der Rechtsprechung zu einer Verpflichtung des Anwalts zur Beibringung rechtlicher Gesichtspunkte unter Abschwächung des Grundsatzes „iura novit curia“ (2)Die Judikatur des BVerfG cc) Stellungnahme 2. Einführung eines vorgerichtlichen Verfahrens zur Beweiserhebung für bestimmte Verfahrensarten a) Vorprozessuale Sachverhaltsermittlung nach dem Vorschlag von Gaier b)Würdigung c) Alternative Möglichkeiten zwecks Vorstrukturierung des Parteivorbringens aa) Die Etablierung eines vorgeschalteten Erörterungstermins bb) Differenzierung anhand der Spezialisierung der Anwaltschaft hinsichtlich gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeit 3. Die Etablierung eines generellen Anwaltszwangs a) Vorbemerkung b) Verfahrens- und parteibezogene Zweckrichtungen des Anwaltszwangs c) Die parteibezogene soziale Schutzdimension des Anwaltszwangs unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit aa) Der Aspekt der Waffengleichheit bb) Die Vorschrift des § 121 II 2. Alt. ZPO als Ausformung zivilprozessualer Waffengleichheit cc) Anwaltliche Tätigkeit und Kompensation dd) Die Schutzdimension anwaltlicher Tätigkeit im Verbraucherprozess ee) Die Qualität anwaltlicher Arbeit d) Die verfahrensbezogene Dimension anwaltlicher Tätigkeit unter dem Aspekt der Effizienz aa) Die innere Berechtigung des Anwaltszwangs bb) Die Auswirkungen eines Anwaltszwangs auf die Intensität der richterlichen Frage- und Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO mit Blick auf die Verhandlungs- und die Dispositionsmaxime (1) Die Ansichten innerhalb der Rechtsprechung (2) Würdigung cc) Die Auswirkungen eines Anwaltszwangs auf den Umgang mit dem Institut der Parteianhörung gemäß § 141 ZPO e) Vorteile des Anwaltszwangs im Hinblick auf die Rechtsdogmatik f) Bedenken gegen eine Ausweitung des Anwaltszwangs aa) Fehlende Unmittelbarkeit im Rahmen der Ermittlung des Tatsachenstoffes im Zusammenhang mit den Entwicklungen zur Verstärkung der Parteianhörung gemäß §141 ZPO bb) Verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen eine Ausweitung des Anwaltszwangs g) Abschließende Stellungnahme 4. Möglichkeiten einer Erweiterung der Parteiherrschaft im Rahmen der Beweiserhebung von Amts wegen a) Das Spannungsverhältnis zwischen Richteraktivität und Parteiherrschaft im Rahmen der Beweiserhebung gemäß § 142 I ZPO aa) Richterliche Aktivität im Rahmen der Beweiserhebung von Amts wegen bb) Begrenzung von Richtermacht (1) Vorliegen eines streitigen Tatsachenvortrags (2) Anforderungen an die Substantiierung des Parteivortrages im Rahmen der amtswegigen Sachverhaltsaufklärung im Wege von § 142 I ZPO b) Das Verhältnis der Beweiserhebung von Amts wegen gemäß § 142 ZPO und §§ 422, 423 ZPO c) Optionen der Fortentwicklung zwecks Begrenzung der Reichweite der amtswegigen Anordnung der §§ 142, 144 ZPO aa) Vorbemerkung unter Berücksichtigung des Grundsatzes „nemo contra se edere tenetur“ bb) Die Rechtsprechung bezüglich der Handhabung des § 142 I ZPO d) Berücksichtigung von Besonderheiten im Rahmen von Patentrechts- und Kartellrechtsverletzungen aa) Europäische Vorgaben vor dem Hintergrund des Effektivitätserfordernisses und eines typischerweise bestehenden Informationsgefälles bb) Die Auslegung des § 142 I ZPO entsprechend der Vorgaben durch die Enforcement-Richtlinie durch den BGH cc) Die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie und der Kartellschadensersatzrichtlinie dd) Die Berücksichtigung von Geheimhaltungsinteressen ee) Zwischenergebnis ff) Lösungsvorschläge de lege ferenda unter besonderer Berücksichtigung des Bedürfnisses des Geheimnisschutzes (1) Materiell-rechtliche und prozessuale Lösungsansätze (2) Anforderungen an die Substantiierung und Hilfe für eine Partei in Beweisnot durch Grundsätze über die sekundäre Darlegungslast (3)Antrag (4) Die Berücksichtigung von Geheimhaltungsinteressen (5) Abstimmung des § 142 ZPO mit §§ 422, 423 ZPO (6)Fazit 6. Teil: Schluss A. Die Zukunft der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime auf Grundlage einer praktischen Konkordanz des liberalen und des so "Die angemessene Gewichtung von Parteiherrschaft und Richtermacht gehört zu den klassischen Problemstellungen des Zivilprozessrechts. Die Thematik ist in rechtsdogmatischer Hinsicht eng verknüpft mit der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime, deren prägende Bedeutung im Zuge des Novellenrechts der CPO seit 1879 einhergehend mit einem Vordringen von Richtermacht und einer Schwächung der Parteiherrschaft gesunken ist. Damit hat sich ein Wandel von einem liberalen zu einem sozialen Prozessmodell vollzogen. Madeleine Tolani widmet sich konkreten Zukunftsperspektiven der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime und skizziert einen modernen liberalen Zivilprozess des 21. Jahrhunderts. Dieser wird durch eine erhöhte Eigenverantwortung der sich im Zivilprozess kontradiktorisch gegenüberstehenden Parteien unter obligatorischer Einbindung der Anwaltschaft geprägt und sichert sowie optimiert die Funktionsbedingungen der Prozessmaximen"--Jacket
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