NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg: Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension (Berichte Und Studien) (German Edition)
معرفی کتاب «NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg: Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension (Berichte Und Studien) (German Edition)» نوشتهٔ Bade, Claudia (editor);Skowronski, Lars (editor);Viebig, Michael (editor)، منتشرشده توسط نشر V & R unipress در سال 2014. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Der Freiburger Heeresrichter Werner Otto Müller -Hill schrieb am 11. April 1944 in sein Tagebuch : »Nächste Woche finden hier in Straßburg Sitzungen des Gerichts der Wehrmachtkommandantur Berlin, das dafür zuständig ist, gegen einige Offiziere statt, die unbedachte Kritik geäußert und die Niederlage vorausgesagt haben. Ich fürchte für sie das Schlimmste. Denn je schlechter für das Regime die Lage steht, desto drakonischer seine Abwehr nach innen. [...] Diese ganze Judikatur über die sogenannte ›Zersetzung der Wehrkraft‹ entfernt sich von dem ersten gesetzgeberischen Gedanken, der diese Strafbestimmung schuf, immer mehr. [...] Kritik am Führer war und ist eigentlich der Tatbestand des Heimtückegesetzes, das mit Gefängnis den bestraft, der öffentlich gehässige, ketzerische oder von niederer Gesinnung zeugende Aussagen über leitende Persönlichkeiten des Staates macht. Heute ist diese Kritik ›Zersetzung der Wehr kraft‹ und es rollen unzählige Köpfe dafür. Dass dies das Ende der Justiz ist, ist klar.« 1 Diese Worte sind ungewöhnlich realistisch und aufrichtig für einen Wehrmachtrichter, besonders, weil er seinem Tagebuch anvertraute, dass an der ausufernden Spruchpraxis wegen »Zersetzung der Wehrkraft« unzweifelhaft »das Ende der Justiz« zu erkennen sei. Zwar wird aus Müller -Hills Worten deutlich, dass er keine grundsätzliche Kritik am »gesetzgeberischen Gedanken« des »Heimtückegesetzes« übte, doch verglichen mit den späteren, zumeist exkulpierenden Äußerungen und Schriften vieler Wehrmachtrichter sind die Tagebucheinträge dieses Juristen sehr klarsichtig und offen. Seine Äußerungen hätten, wenn sie aufgefunden worden wären, vermutlich selbst als »Zersetzung der Wehrkraft« gegolten. Sie blieben aber unentdeckt, wurden erst jüngst in einem schmalen Band veröffentlicht, und zeugen nun davon, dass zumindest einigen der damaligen Akteure doch bewusst war, was die Institution, der sie angehörten, anrichtete. Dies ist umso bemerkenswerter, als die frühe Geschichtsschreibung zur Wehrmachtjustiz sehr von den apologetischen Intentionen ihrer Protagonisten geprägt war. Die historische Forschung zum Thema NS -Militärjustiz hat bereits selbst eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Diese ist ein Beispiel dafür, wie schnell Geschichtsschreibung -vor allem, wenn sie von den ehemaligen Akteuren selbst abgefasst ist -zu Geschichtspolitik werden kann. Denn in den ersten Nachkriegsjahrzehnten ging es tendenziell um eine positive, rechtfertigende Bewertung der Wehrmachtjustiz und weniger um Fakten. Wie kaum einer anderen Gruppe von Akteuren der NS -Zeit ist es den ehemaligen Wehrmachtrichtern gelungen, über Jahrzehnte ihre Sicht und ihre Bewertung der eigenen Tätigkeiten während des Zweiten Weltkrieges im gesellschaftlichen Bewusstsein zu platzieren. Zwar entwickelte sich spätestens in den 1980er Jahren eine kritische und mehr an den Fakten interessierte Geschichtsschreibung, doch die apologetische Sicht auf die Institution der Wehrmachtjustiz und ihr Personal, wie sie sich seit Kriegsende durch die »Veteranen« etabliert hatte, blieb bis in die jüngste Zeit in der Öffentlichkeit wirkmächtig. Erst mit der Aufhebung der Urteile gegen die sogenannten Kriegsverräter durch den Deutschen Bundestag im Jahre 2009 verlor sie endgültig an Bedeutung. Aufgrund der nachhaltigen Wirkung muss diese Historiografie bei jeder Forschung zum Thema im Grunde immer »mitgedacht« werden. Sehr häufig findet die Geschichtsschreibung zur NS -Militärjustiz somit vor der Folie der apologetischen Literatur der 1950er bis 1970er Jahre statt. Dies ist auch in zahlreichen Beiträgen des vorliegenden Bandes noch spürbar. Die rechtfertigenden Schriften der späten 1940er und der 1950er Jahre, 2 die größtenteils aus der Feder ehemaliger Wehrmachtjuristen stammten, aber zunächst in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurden, mündeten 1977 in die bekannte Monografie des ehemaligen Luftwaffenrichters Otto Peter Schweling »Die deutsche Militärjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus«. 3 Dieses noch heute als »Schweling / Schwinge« bezeichnete Werk war seinerzeit vom Münchner Institut für Zeitgeschichte ( IfZ ) in Auftrag gegeben worden und dann unter beträchtlicher Mitwirkung zahlreicher ehemaliger Akteure aus dem Kreis 8 Claudia Bade 2 Als Beispiele seien genannt Karl Michel, Der Kriegsrichter von Paris, Wiesbaden 1949; Günther Moritz, Gerichtsbarkeit in den von Deutschland besetzten Gebieten 1939 -1945, Tübingen 1955; Hans Luther, Der französische Widerstand gegen die deutsche Besatzungsmacht und seine Bekämpfung, Tübingen 1957. Die beiden letzteren Publikationen, die in einer Reihe des Tübinger Instituts für Besatzungsfragen herausgegeben wurden, sind zwar nominell von einzelnen Autoren verfasst, dies aber unter tatkräftiger Mitarbeit zahlreicher ehemaliger Wehrmachtrichter. Vgl. Claudia Bade, »Als Hüter wahrer Disziplin ...« Netzwerke ehemaliger Wehrmachtjuristen und ihre Geschichtspolitik. In: Joachim Perels / Wolfram Wette (Hg.), Mit reinem Gewissen. Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Opfer, Berlin 2011, S. 124 -139. 3 Otto Peter Schweling, Die deutsche Militärjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus. Bearbeitet, eingeleitet und herausgegeben von Erich Schwinge, 1. Auflage Marburg 1977. der Wehrmachtjustiz entstanden. Nach Einreichung des Manuskripts weigerte sich das IfZ unter Berufung auf ablehnende Gutachten allerdings, das unverkennbar apologetische Werk herauszugeben. So wurde es schließlich vom Marburger Rechtsprofessor und vormaligen Kommentator des NS -Kriegsstrafrechts Erich Schwinge nach Schwelings Tod vollendet und ohne die Mitwirkung des IfZ publiziert. Es blieb lange Zeit prägend und wurde in den Medien als »Standardwerk« 4 bezeichnet, obwohl das Institut für Zeitgeschichte und besonders dessen Direktor Martin Broszat das Werk scharf verurteilten. Der langjährige Streit um dieses Buch hatte allerdings zur Folge, dass einige Jahre später das von Schwinge und seinen Mitstreitern produzierte Geschichtsbild kritisch in Frage gestellt wurde und es somit als eine Art Initialzündung für eine breite wissenschaftliche Aufarbeitung der NS -Militärjustiz gelten kann. Die erste kritische Auseinandersetzung damit leisteten Fritz Wüllner und Manfred Messerschmidt. 5 Wenig später kamen die Forschungen von Norbert Haase, Detlef Garbe und Hans Peter Klausch hinzu, die nun frei von exkulpatorischen Absichten und jenseits von Schätzungen und Hochrechnungen auf empirischer Basis Erkenntnisse zum Funktionieren und Wirken der Wehrmachtjustiz als Teil des NS -Regimes vorlegten. 6 Geschichtswerkstätten und einzelne Forscher untersuchten -ebenfalls auf empirischer Basis -die Tätigkeit von Kriegsgerichten vor Ort oder die Auswirkungen kriegsgerichtlicher Rechtsprechung auf Wehrmachtangehörige im Hinblick auf bestimmte Delikte. 7 Somit existierte bereits Mitte der 1990er Jahre ein solider und grundlegender Forschungsstand, Einführung 9 16 Claudia Bade 17 Dimitri Roden, Van anhouding tot strafuitvoering. De werking van het Duitse gerechtelijke apparaat in bezet België en Noord -Frankrijk, 1940 -1944. In: Bijdragen tot de Eigentijdse Geschiedenis, 22 (2010), S. 113 -160. Die NS-Militärjustiz wies nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine in der deutschen Rechtsgeschichte beispiellose Bilanz an Urteilen auf: Schätzungsweise 30000 Todesurteile ergingen gegen Wehrmachtangehörige, von denen ca. 20000 vollstreckt wurden; Zehntausende wurden zu Zuchthausstrafen verurteilt oder mussten in Bewährungsbataillonen unter erbarmungslosen Bedingungen kämpfen. Weniger bekannt ist, dass die Wehrmachtgerichte in ganz Europa auch gegen die Zivilbevölkerung in den besetzten Ländern vorgingen – und dies mit einer ebenfalls drakonischen Urteilspraxis. Dieser Band mit Beiträgen zu Belgien, Frankreich, Italien, Norwegen und Polen zeigt, dass die Wehrmachtgerichtsbarkeit ein zentrales Macht- und Repressionsinstrument sowohl gegen widerspenstige eigene Soldaten als auch gegen die europäische Zivilbevölkerung war. Dabei arbeitete die NS-Militärjustiz Hand in Hand mit anderen Verfolgungsinstanzen wie der Geheimen Feldpolizei, der SS und dem SD. Weitere Beiträge informieren über spezielle Formationen des Wehrmachtstrafvollzugs, über die Gerichtsbarkeit im Ersatzheer und an der "Heimatfront" sowie über die Handlungsspielräume von Wehrmachtrichtern. Dieses Buch beleuchtet nicht nur erstmals in einer Gesamtschau die europäischen Dimensionen der NS-Militärjustiz, sondern skizziert neue Forschungsperspektiven und setzt Impulse für zukünftige Arbeiten. Biographische Informationen Dr. Claudia Bade, Historikerin, ist als freie Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte Neuengamme tätig. Lars Skowronski ist freiberuflicher Historiker und Politikwissenschaftler. Michael Viebig, Historiker, ist stellvertretender Leiter der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale). Reihe Berichte und Studien - Band 068
دانلود کتاب NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg: Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension (Berichte Und Studien) (German Edition)