Normen als tatsächliche Umstände: Die sachrechtliche Berücksichtigung von Eingriffsnormen im anwendbaren Vertragsrecht. Dissertationsschrift
معرفی کتاب «Normen als tatsächliche Umstände: Die sachrechtliche Berücksichtigung von Eingriffsnormen im anwendbaren Vertragsrecht. Dissertationsschrift» نوشتهٔ Alexander Kronenberg; Mohr Siebeck GmbH & Co. KG، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Mit seinem Urteil in der Rechtssache Nikiforidis hat der EuGH im Jahre 2016 bestätigt, dass im internationalen Vertragsrecht über Art. 9 Rom-I-Verordnung nur Eingriffsnormen des Forumstaates und des Erfüllungsstaates Beachtung finden. Eingriffsnormen anderer Herkunft können jedoch innerhalb des auf den Vertrag anwendbaren Rechts als "tatsächliche Umstände" berücksichtigt werden. Alexander Kronenberg stellt das Konzept dieser sachrechtlichen Berücksichtigung auf ein breiteres Fundament, das neben einer Analyse des Art. 9 Rom-I-Verordnung auch die grundrechtliche Dimension in den Blick nimmt. Zudem prüft er, inwieweit die Lösungen der deutschen Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Rom-I-Verordnung auf das heute geltende Recht übertragbar sind, und entwickelt ein Gesamtkonzept der sachrechtlichen Berücksichtigung von Eingriffsnormen. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil I: Einleitung A. Untersuchungsgegenstand B. Begriffsbestimmungen: „Anwendung“ und „Berücksichtigung“ als Formen der „Beachtung“ von Eingriffsnormen I. Anwendung II. Berücksichtigung C. Gang der Untersuchung Teil II: Die Problematik der Eingriffsnormen A. Restriktive Handhabung B. Begriffsbestimmung gemäß Art. 9 Abs. 1 Rom-I-Verordnung I. Definitionsnorm des Art. 9 Abs. 1 Rom-I-Verordnung II. Die Kriterien des Art. 9 Abs. 1 Rom-I-Verordnung 1. Zwingende Norm 2. Internationaler Geltungsanspruch 3. Öffentliches Interesse C. Differenzierung nach der Herkunft der Eingriffsnormen I. Eingriffsnormen der lex fori II. Forumsfremde Eingriffsnormen 1. Eingriffsrecht des Erfüllungsorts 2. Unrechtmäßigkeit der Vertragserfüllung 3. Rechtsfolge „Wirkungsverleihung“ III. Sonderrolle der Eingriffsnormen des Vertragsstatuts IV. Eingriffsnormen des Unionsrechts D. Kompetenz zur Auslegung des Art. 9 Rom-I-Verordnung Teil III: Eingeschränkte kollisionsrechtliche Beachtung forumsfremden Eingriffsrechts gemäß Art. 9 Abs. 3 Rom-I-Verordnung A. Beschränkung auf Eingriffsnormen des Erfüllungsorts B. Widerlegungsansätze I. Vorgaben des primären Unionsrechts 1. Art. 4 Abs. 3 EUV: Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit a) Unionsrechtliche Verpflichtung? b) Loyalitätsgrundsatz in Verbindung mit der Vereinheitlichung des IZPR c) Zwischenergebnis 2. Art. 18 AEUV: Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit 3. Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV: Gleichbehandlungsgrundsatz a) Ungleichbehandlung b) Rechtfertigung aa) Rechtssicherheit bb) Parteiautonomie c) Zwischenergebnis 4. Zwischenergebnis II. Methodische Ansätze unmittelbar an Art. 9 Abs. 3 Rom-I-Verordnung 1. Auslegung 2. Analogie 3. Zwischenergebnis C. Zwischenergebnis Teil IV: Beachtung im anwendbaren Recht: Sachrechtliche Berücksichtigung forums- und erfüllungsortsfremden Eingriffsrechts A. Begriffskonkretisierung: Berücksichtigung ausschließlich faktischer, nicht normativer Wirkungen I. Inhalt des Begriffs „sachrechtliche Berücksichtigung“ II. Methodische Umsetzung B. Weiterbestehende Möglichkeit einer sachrechtlichen Berücksichtigung aus kollisionsrechtlicher Sicht I. Grundrechtliche und grundfreiheitliche Anforderungen an Art. 9 Rom-I-Verordnung 1. Eingriff in grundrechtliche Schutzbereiche a) Gewährleistungen der Freizügigkeit b) Berufsfreiheit (Art. 15, 16 GRCh) c) Eigentumsfreiheit (Art. 17 GRCh) d) Vertragsfreiheit e) Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 20 GRCh) 2. Fehlende Rechtfertigung 3. Konsequenz: Möglichkeit der sachrechtlichen Berücksichtigung als grundrechtskonforme Auslegung II. Regelungsgehalt des Art. 9 Abs. 3 Rom-I-VO umfasst kein Verbot III. Widerlegungsansätze 1. Vorgebrachte Kritik 2. Stellungnahme 3. Zwischenergebnis IV. Zwischenergebnis C. Pflicht zur sachrechtlichen Berücksichtigung aus sachrechtlicher Sicht I. Ausgangslage: Tatsächlicher Einfluss von Eingriffsrecht auf den Sachverhalt 1. Normdurchsetzung durch den Erlassstaat 2. Normbefolgung durch private Dritte 3. Sanktionserwartung von Eingriffsrecht: Beeinflussung der Handlungsoptionen der Vertragsparteien 4. Zwischenergebnis II. Ignorieren von Fakten als Gefahr für die Funktionsfähigkeit abstrakt-genereller Rechtsregeln III. Grundrechtliche Anforderungen an das Sachrecht und seine Anwendung 1. Vorüberlegung: Für die Sachrechtsanwendung maßgebliches Grundrechtsregime 2. Unmöglichkeit der Herstellung praktischer Konkordanz im Falle des Ignorierens von Tatsachen 3. Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) 4. Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) 5. Ergänzung: Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) 6. Ergänzung: Berufsfreiheit (Art. 12 GG) IV. Zwischenergebnis Teil V: Die Durchführung der sachrechtlichen Berücksichtigung A. Bisherige Lösungswege in der Rechtsprechung I. Vorüberlegung: Kollisionsrechtliche Unbeachtlichkeit ausländischer Eingriffsnormen II. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) III. Verstoß gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) 1. „Schmuggelfälle“ a) Erfasste Geschäfte b) Nur bruchstückhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB c) Besondere Voraussetzung: Anerkennenswertes Interesse des ausländischen Eingriffsgesetzes d) Zusammenfassung 2. Bestechungsfälle 3. Weitere Einzelfälle 4. Synthese und Zwischenergebnis IV. Nebenpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB / § 242 BGB) V. Vertragliches (Mit-)Verschulden VI. Unmöglichkeit 1. Tatsächliche (naturgesetzliche) Unmöglichkeit a) Unmöglichkeit der Leistung infolge staatlicher Durchsetzung oder Befolgung durch Dritte b) Besonderheit: Unmöglichkeitsrecht und Leistungsmodalitäten aa) Verortung im Unmöglichkeitsrecht bb) Unmöglichkeit der Einhaltung vereinbarter Zahlungsmodalitäten cc) Unmöglichkeit am vereinbarten Leistungsort 2. Unzumutbarkeit a) Erhebliche Erschwerung der Leistungserbringung b) Sanktionsandrohung 3. Rechtliche Unmöglichkeit a) RG, Urt. v. 17.6.1939 – II 19/39 b) OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 9.5.2011 – 23 U 30/10 c) LAG Nürnberg, Urteile v. 25.9.2013 – 2 Sa 253/12 („Nikiforidis“) und 2 Sa 172/12 d) Zwischenergebnis zur rechtlichen Unmöglichkeit 4. Zwischenergebnis zur Unmöglichkeit VII. Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) 1. BGH, Urt. v. 8.2.1984 – VIII ZR 254/82 („Iranischer Bierlieferungsvertrag“) 2. LG Hamburg, Urt. v. 3.12.2014 – 401 HKO 7/14 3. LAG Nürnberg, Urteile v. 25.9.2013 – 2 Sa 253/12 („Nikiforidis“) und 2 Sa 172/12 4. RG, Urt. v. 14.5.1918 – II 72/18 5. Zwischenergebnis VIII. Kaufrecht IX. Arbeitsrechtliches Kündigungsschutzrecht X. Zusammenfassung B. Erklärungsansatz der Literatur auf materiell-rechtlicher Ebene: Die Datumtheorie als dogmatische Grundlage für die Rechtsprechungslösungen? I. Currie und Ehrenzweig II. Jayme III. Heranziehung der Datumtheorie im Zusammenhang mit ausländischen Eingriffsnormen IV. Folgen für den vorliegenden Untersuchungsgegenstand C. Übertragbarkeit der bisherigen Rechtsprechung auf die Rechtslage unter der Rom-I-Verordnung I. Problematik der normativ geprägten Tatbestandsmerkmale 1. Berücksichtigung über § 138 Abs. 1 BGB a) „Gute Sitten“ als normativer Begriff b) Berücksichtigung von Eingriffsrecht bei der Bestimmung der „guten Sitten“ im Einzelfall: Berücksichtigung normativer Natur aa) Hinter der konkreten sittlichen Regel stehende Interessen (1) Sittenwidrigkeit von Geschäften mit unmittelbarem Verstoß gegen ausländisches Eingriffsrecht zum Gegenstand (a) Maßgeblichkeit der ausländischen Interessen in analysierten Urteilen (b) Bloße Filterfunktion der richterrechtlichen Sondervoraussetzung des Interessengleichklangs (c) Verkappte kollisionsrechtliche Prüfung durch Interessenabgleich (d) Untauglichkeit einer „allgemeinen Rechtstreuepflicht“ als inländischen Interesses (e) Zwischenergebnis: normative Berücksichtigung (2) Sittenwidrigkeit von Geschäften, die mit einem Verstoß gegen Eingriffsrecht in Zusammenhang stehen bb) Formulierung der konkreten sittlichen Regel unter Rückgriff auf ausländisches Eingriffsrecht (1) Sittenwidrigkeit von Geschäften mit unmittelbarem Verstoß gegen ausländisches Eingriffsrecht zum Gegenstand (2) Sittenwidrigkeit von Geschäften, die mit einem Verstoß gegen Eingriffsrecht in Zusammenhang stehen c) Mit den Vorgaben der Rom-I-Verordnung kompatible Alternativlösungen aa) Alternativlösung über sachrechtliche Spezialvorschriften bb) Alternativlösung über Art. 9 Abs. 3 Rom-I-VO cc) Alternativlösung über § 138 Abs. 1 BGB dd) Alternativlösung über andere Tatbestände des deutschen Sachrechts 2. Berücksichtigung über § 275 Abs. 1 BGB als rechtliche Unmöglichkeit 3. Berücksichtigung über § 313 BGB 4. Berücksichtigung über das Mängelgewährleistungsrecht 5. Berücksichtigung über das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzrecht 6. Zwischenergebnis II. Klärung des Verhältnisses der „Berücksichtigung als tatsächliche Umstände“ zur „Wirkungsverleihung“ im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Rom-I-Verordnung 1. Vorüberlegung: dreidimensionale Differenzierung der Formen der Beachtung von Eingriffsrecht 2. Erste Dimension: Standort der Frage nach dem „Ob“ der Beachtung (kollisionsrechtliches „Ob“ der Beachtung) 3. Zweite Dimension: Die Frage nach der Art und Weise der Beachtung („Wie“ der Beachtung) 4. Dritte Dimension: Die Frage nach der Beachtung als Rechtsnorm oder der Beachtung als Tatsache („Was“ der Beachtung) 5. Synthese und Folgen für die sachrechtliche Berücksichtigung 6. Zwischenergebnis III. Verhältnis zu einer etwaigen Berücksichtigung von Eingriffsnormen des Vertragsstatuts 1. Kollisionsrechtliche Verweisung umfasst statutszugehöriges Eingriffsrecht nicht 2. Kollisionsrechtliche Verweisung umfasst auch statutszugehöriges Eingriffsrecht (sogenannte Einheitsanknüpfung) 3. Zwischenergebnis IV. Verhältnis zu einer etwaigen Berücksichtigung von Eingriffsnormen des Erfüllungsortsstaats bei Verneinung der „Wirkungsverleihung“ nach Art. 9 Abs. 3 Rom-I-Verordnung 1. Möglichkeit der Berücksichtigung von Eingriffsnormen des Erfüllungsorts innerhalb des anwendbaren Rechts 2. Verhältnis zur sachrechtlichen Berücksichtigung anderer forumsfremder Eingriffsnormen a) Berücksichtigung auch normativer Wirkungen auf Ebene des Sachrechts bei Eingriffsrecht des Erfüllungsorts? b) Berücksichtigung allein der faktischen Wirkungen auch bei Eingriffsrecht des Erfüllungsorts V. Zwischenergebnis Teil VI: Folgerungen – Vorgehensweise bei der Berücksichtigung unter der aktuellen Rechtslage A. Erforderlichkeit der Feststellung der Eingriffsnormeneigenschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 Rom-I-VO B. Tatsachenfeststellung als bestimmender Faktor C. Berücksichtigung auf Untersatzebene D. Aus der bisherigen Untersuchung folgende mögliche sachrechtliche Tatbestände E. Weitere mögliche sachrechtliche Tatbestände I. Auf Unausführbarkeit bestimmter Handlungen abstellende Tatbestände II. Auf Unzumutbarkeit abstellende Tatbestände Teil VII: Fazit und Ausblick A. Die sachrechtliche Berücksichtigung von Eingriffsrecht: Nutzen und Grenzen B. Sachrechtliche Berücksichtigung von Eingriffsrecht vs. andere Formen der „Berücksichtigung“ Entscheidungsverzeichnis Literaturverzeichnis Sachverzeichnis "Alexander Kronenberg addresses the concept of the substantive law level consideration of foreign overriding mandatory provisions and shows that the need for this concept follows not only from Art. 9 Rome I Regulation but also from fundamental rights considerations. This is followed by an in-depth analysis of the solutions developed by German case law prior to the Rome I Regulation. Those solutions which are transferable to the Rome I Regulation are developed further into an overall concept of substantive law consideration"-- From publisher's website.
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