Nach dem Unrecht : Plädoyer für einen neuen Rechtspositivismus
معرفی کتاب «Nach dem Unrecht : Plädoyer für einen neuen Rechtspositivismus» نوشتهٔ Hans Jörg Sandkühler، منتشرشده توسط نشر VERLAG KARL ALBER در سال 2016. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Wie Deutschland nach 1945, so stehen auch andere Gesellschaften, die Diktaturen überwunden haben, vor der Frage, wie man mit Verbrechen staatlichen Terrors umgehen soll. In der modernen Rechtskultur findet sich die scheinbar klare Antwort: nulla poena sine lege. Doch es muss aus Gründen der Gerechtigkeit Grenzen des Rückwirkungsverbots geben, nicht zuletzt bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die nach 1945 für die Entlegitimierung der NS-Rechtsordnung wegweisende These, die Gerechtigkeit verlange angesichts "gesetzlichen Unrechts" nach "übergesetzlichen" Normen, geht auf G. Radbruch zurück. Er verband sie mit der Unterstellung, der Rechtspositivismus habe aufgrund der Trennung von Moral und Recht die Justiz im "Dritten Reich" wehrlos gemacht. Obwohl das "Recht" im NS-Regime in einem offen erklärten Antipositivismus gründete, wurde die Positivismuslegende zum Gründungsmythos der westdeutschen Republik. Es schien nur den Weg zurück zum Naturrecht zu geben - gegen den oft antisemitisch denunzierten Rechtspositivismus. In diesem Buch wird über historische, politische und juristische Ereignisse seit den Nürnberger Prozessen und über die Geschichte des Rechtspositivismus berichtet. Plädiert wird für einen Rechtspositivismus, der Elemente sowohl der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens als auch von Gustav Radbruchs Positivismuskritik aufnimmt und zugleich zu beiden Theorien auf Distanz geht: Recht und Gesetz verlangen keinen vom Prinzip " Gesetz ist Gesetz" diktierten blinden Gehorsam. Normen gerechten Rechts bedürfen keines Rückgriffs auf das Naturrecht: Sie gründen im positiven Recht der die Menschenwürde-Norm konkretisierenden Menschenrechte. Inhalt Vorbemerkung Kapitel 1: Nach dem Unrecht Nulla poena sine lege – Das Rückwirkungsverbot Die Nürnberg-Klausel, die Aufhebung des Rückwirkungsverbots und die Revolutionierung des Völkerstrafrechts Deutsche Exil- und Widerstandsgruppen zum Rückwirkungsverbot Gesetze des Alliierten Kontrollrats Zur rechtstheoretischen Debatte über das Rückwirkungsverbot Der Internationale Strafgerichtshof Kapitel 2: Gustav Radbruch – Nationalsozialismus, gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht Nationalsozialistische Rechtsideologie Kapitel 3: Eine Gründungslegende – Positivismuskritik und Naturrechtsrenaissance Rechtssicherheit und Gerechtigkeit Naturrecht vs. Rechtspositivismus Kelsens Verteidigung des demokratischen Rechtsstaats Kapitel 4: Was heißt Rechtspositivismus? Die rechtspositivistische These der Trennung von Moral und Recht Recht und Moral Kelsens Konzeption der ›Grundnorm‹ Die Norm als ›Deutungsschema‹: Zur juristischen Methoden- und Auslegungslehre Die Bindung der Richter an Gesetz und Recht Kapitel 5: Elemente einer Vorgeschichte und Geschichte des Rechtspositivismus Positivismus in Anlehnung an die Naturwissenschaften als Vorgeschichte des Rechtspositivismus? ›Positive‹ Gesellschaftstheorie nach dem Muster der Naturwissenschaft Saint-Simon und Fourier Comtes ›Physique sociale‹ Die Krise des Positivismus und die Philosophie der induktiven Wissenschaften Vom älteren Rechtspositivismus zum Neukantianismus Der ältere Rechtspositivismus Jeremy Bentham und John Austin Karl Bergbohm Interessenjurisprudenz Freirechtslehre Hans Kelsens ›Reine Rechtslehre‹ Mit Kant über Kant hinaus Kelsen: Sein, Sollen und Zurechnung Kelsen in Nähe zum Wiener Kreis? Herbert Lionel Adolphus Harts Konzeption des Rechts Kapitel 6: Der Rechtspositivismus als Sündenbock Katholische Kritik am Rechtspositivismus Marxistische Kritik am Rechtspositivismus Kapitel 7: Die ›Renaissance des Naturrechts‹ nach 1945 Naturrecht und positives Recht bei Entstehung des Grundgesetzes Der vorbereitende ›Verfassungskonvent‹ Der Parlamentarische Rat 1948–1949 Naturrecht in der Rechtsprechung nach 1945 Das Grundgesetz als ›objektive Wertordnung‹ Kapitel 8: Rechtspositivismus oder Naturrecht? Eine offene Frage Das Grundgesetz, die Würdenorm und das Naturrecht Religion und Naturrecht: Die katholische Kirche Bioethik, Naturrecht und Rechtspositivismus Naturrecht oder Rechtspositivismus im Völkerrecht Staatenrecht oder Völkerrecht? Die Revolutionierung des Völkerrechts nach 1945 Die UNO-Charta und das ›ius cogens‹ Bibliografie Siglen Literatur Personenregister Sachregister Wie Deutschland nach 1945, so stehen auch andere Gesellschaften, die Diktaturen überwunden haben, vor der Frage, wie man mit Verbrechen staatlichen Terrors umgehen soll. In der modernen Rechtskultur findet sich die scheinbar klare Antwort: nulla poena sine lege. Doch es muss aus Gründen der Gerechtigkeit Grenzen des Rückwirkungsverbots geben, nicht zuletzt bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit.Die nach 1945 für die Entlegitimierung der NS-Rechtsordnung wegweisende These, die Gerechtigkeit verlange angesichts "gesetzlichen Unrechts" nach "übergesetzlichen" Normen, geht auf G. Radbruch zurück. Er verband sie mit der Unterstellung, der Rechtspositivismus habe aufgrund der Trennung von Moral und Recht die Justiz im "Dritten Reich" wehrlos gemacht. Obwohl das "Recht" im NS-Regime in einem offen erklärten Antipositivismus gründete, wurde die Positivismuslegende zum Gründungsmythos der westdeutschen Republik. Es schien nur den Weg zurück zum Naturrecht zu geben - gegen den oft antisemitisch denunzierten Rechtspositivismus. Die nationalsozialistische Vorgeschichte hatte und hat ihre Nachgeschichte in ideologischen Polemiken, nicht zuletzt in Katholizismus und Marxismus.In diesem Buch wird über historische, politische und juristische Ereignisse seit den Nürnberger Prozessen und über die Geschichte des Rechtspositivismus berichtet. Plädiert wird für einen Rechtspositivismus, der Elemente sowohl der Reinen Rechtslehre Hans Kelsens als auch von Gustav Radbruchs Positivismuskritik aufnimmt und zugleich zu beiden Theorien auf Distanz geht: Recht und Gesetz verlangen keinen vom Prinzip "Gesetz ist Gesetz" diktierten blinden Gehorsam. Normen gerechten Rechts bedürfen keines Rückgriffs auf das Naturrecht: Sie gründen im positiven Recht der die Menschenwürde-Norm konkretisierenden Menschenrechte.
دانلود کتاب Nach dem Unrecht : Plädoyer für einen neuen Rechtspositivismus