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Menschenrechtsschutz durch Deliktsrecht: Unternehmerische Pflichten in internationalen Lieferketten. Dissertationsschrift

معرفی کتاب «Menschenrechtsschutz durch Deliktsrecht: Unternehmerische Pflichten in internationalen Lieferketten. Dissertationsschrift» نوشتهٔ Marie von Falkenhausen; Mohr Siebeck GmbH & Co. KG، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2020. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

In vielen Lieferketten weltweit herrschen derart desolate soziale und ökologische Verhältnisse, dass sie als Menschenrechtsverletzungen bezeichnet werden. Marie von Falkenhausen untersucht, ob den Opfern einer solchen Menschenrechtsverletzung nach deutschem Deliktsrecht Schadenersatzansprüche gegen ein inländisches Unternehmen zustehen, das unter entsprechenden Bedingungen hergestellte Produkte einkauft. Dafür ist einerseits ausschlaggebend, ob das Deliktsrecht für den Abnehmer Pflichten zur Vermeidung der von einem Zulieferbetrieb ausgehenden menschenrechtlichen Gefahren vorsieht. Andererseits müssen für eine Haftung die menschenrechtlich geschützten Güter auch vom deliktsrechtlichen Schutzbereich erfasst sein. Die vorliegende Untersuchung bewegt sich somit im Zusammenspiel von Völkerrecht und nationalem Deliktsrecht. Dabei berücksichtigt sie die aktuelle Rechtsprechung in Großbritannien und gibt Impulse für eine mögliche Rechtsentwicklung in Deutschland. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Grundlagen I. Einleitung II. Konturen 1. Unternehmen 2. Lieferketten a) Machtstrukturen in Zulieferketten b) Lieferkettengestaltungen in menschenrechtlich problematischen Branchen aa) Einzelhandelsproduktion bb) Landwirtschaft cc) Rohstoffindustrie c) Lieferkettenmanagement in der Praxis aa) Reiner Kauf beim Händler bb) Individualisierte Bestellung cc) Einseitige Auferlegung von CSR-Codes dd) Audits ee) Akzeptanz unzureichender Gefahrvorsorge ff) Überlegenes Wissen gg) Kooperation hh) Detaillierte Anweisungen ii) Konzernierung d) Fazit zu Lieferketten 3. Menschenrechte a) Die Internationale Menschenrechtscharta b) Die ILO-Kernarbeitsnormen 4. Einfluss der Menschenrechte auf das nationale Recht a) Unmittelbare Bindung privater Unternehmen an Völkerrecht b) Wirkung der Menschenrechte durch Art. 25 GG oder Art. 1 Abs. 2 GG c) Wirkung der Menschenrechte durch Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes aa) Nicht im Anwendungsbereich des IP I bb) Nicht im Anwendungsbereich des IP II cc) Nicht im Anwendungsbereich der ILOKernarbeitsnormen dd) Keine völkerrechtskonforme Auslegung der Grundrechte ee) Fazit: Keine Berücksichtigungspflicht aus Völkerrechtsfreundlichkeit d) Möglichkeit sich im Ausland auswirkender Regelungen e) Fazit: Bloße Möglichkeit der Berücksichtigung menschenrechtlicher Werte 5. Deliktsrecht a) § 823 Abs. 2 BGB b) § 826 BGB c) Beteiligung am Delikt des Zulieferers gem. § 830 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB d) § 831 BGB e) „Durchgriffshaftung“ f) Fazit: Höchste Erfolgswahrscheinlichkeit bei § 823 Abs. 1 BGB B. Verhaltenspflichten des Deliktsrechts I. Stellung der Verhaltenspflicht in der deliktischen Haftung 1. Mittelbare Rechtsgutsverletzung 2. Deliktisches Unterlassen 3. Fahrlässigkeitsdelikt: Im Verkehr erforderliche Sorgfalt 4. Vorsatzdelikt: Zurechnung 5. Fazit: Zentrale Rolle II. Die Rechtsfigur Verkehrspflicht 1. Entwicklung der Verkehrspflicht 2. Systematisierung: Nach welchen Prinzipien entstehen Verkehrspflichten? a) Entstehungsgrund: Gefahrschaffung oder -erhöhung b) Entstehungsgrund: Gefahrbeherrschung c) Entstehungsgrund: Vertrauen d) Abwägungsfaktor: Vorteilsziehung e) Abwägungsfaktor: Gefahrzusammenhang f) Abwägungsfaktor: Ausnutzen einer wirtschaftlichen Machtstellung g) Weitere Abwägungsfaktoren h) Einfluss technischer Regelwerke 3. Übernahme, Delegation und Übergang von Verkehrspflichten III. Einfluss internationaler Menschenrechtsprobleme als Gegenstand der Verkehrspflicht 1. Verkehrspflichten in internationalen Fallkonstellationen 2. Rechtsgüter mit Menschenrechtsrang 3. Einfluss internationaler Standards a) Industriestandards aa) UN-Leitprinzipien (1) Direkte Rechtswirkung (2) Legitimation als „Stand der Technik“ (3) Konkretisierungsleistung bb) OECD-Leitsätze cc) ISO 26000 und andere DIN- und ISO-Standards dd) Fazit b) Gesetzliche Standards c) Fazit: Geringer Einfluss internationaler Standards IV. Verkehrspflichten des Abnehmers in Lieferketten 1. Gibt es diese Fallgruppe schon? a) BGH zur Abfall- und Abraumentsorgung b) BGH zum Reiseveranstalter c) Organisationspflichten d) Produzentenhaftung e) Fazit: Bisher keine vergleichbare Fallgruppe 2. Verkehrspflichten nach Verhaltensmustern a) „Outsourcing“ b) Reiner Kauf beim Händler aa) Gefahrschaffung bb) Gefahrbeherrschung cc) Vertrauen dd) Abwägung c) Individualisierte Bestellung aa) Gefahrschaffung bb) Gefahrbeherrschung cc) Vertrauen dd) Abwägung d) Einseitige Auferlegung von CSR-Codes aa) Gefahrschaffung bb) Gefahrbeherrschung cc) Vertrauen dd) Abwägung e) Audits aa) Gefahrschaffung bb) Gefahrbeherrschung cc) Vertrauen dd) Abwägung f) Akzeptanz unzureichender Gefahrvorsorge aa) Gefahrschaffung bb) Gefahrbeherrschung cc) Vertrauen dd) Abwägung g) Überlegenes Wissen h) Kooperation aa) Gefahrschaffung bb) Gefahrbeherrschung cc) Vertrauen dd) Abwägung i) Detaillierte Anweisungen aa) Gefahrschaffung bb) Gefahrbeherrschung cc) Vertrauen dd) Abwägung j) Konzernierung aa) Keine Involvierung in die Geschäftsführung (1) Gefahrschaffung (2) Gefahrbeherrschung (3) Vertrauen (4) Abwägung bb) Vorgabe eines CSR-Codes cc) Involvierung in allgemeine Geschäftsführung (1) Gefahrschaffung (2) Gefahrbeherrschung (3) Vertrauen (4) Abwägung dd) Detaillierte Anweisungen in sozialen und/oder ökologischen Fragen (1) Gefahrschaffung (2) Gefahrbeherrschung (3) Vertrauen (4) Abwägung ee) Partielle personelle Verflechtung ff) Vollständig einheitliche Geschäftsführung gg) Fazit zur konzernierten Lieferkette k) Einfluss unternehmerischer Selbstverpflichtungen aa) Entstehen einer Verkehrspflicht aus einer Selbstverpflichtung bb) Verschärfung des Sorgfaltsmaßstabes durch eine Selbstverpflichtung l) Verschleierung wahrer Zustände m) Höhere Ebenen der Lieferkette 3. Fazit: Keine pauschalen Verkehrspflichten des Abnehmers V. Internationaler Vergleich: Der Blick ins Vereinigte Königreich 1. Cape-Fälle 2. Lungowe v Vedanta 3. Okpabi v Shell 4. AAA v Unilever 5. Rechtsprechungslinie 6. Anwendbarkeit auf vertraglich organisierte Lieferketten 7. Vergleich zum deutschen Recht VI. Fazit: Vereinzelte Verkehrspflichten des Abnehmers in Lieferketten C. Schutzbereich der Menschenrechte und Schutzbereich des Deliktsrechts I. Unternehmen als Pflichtenträger: Herausforderungen für die Bestimmung des Schutzbereichs der Menschenrechte II. Korrelation der Schutzbereiche 1. Leben 2. Körper und Gesundheit 3. Freiheit 4. Eigentum 5. Allgemeines Persönlichkeitsrecht a) Schutz von Privat- und Familienleben, Wohnung, Schriftverkehr, Ehre und Ruf b) Verbot der Folter und der unmenschlichen, grausamen oder erniedrigenden Behandlung c) Schutz der Familie, Recht auf Heirat und Familiengründung d) Diskriminierungsverbot e) Recht auf soziale Sicherheit f) Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und wissenschaftlichen Fortschritt g) Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit h) Recht auf Arbeit i) Verbot der Zwangsarbeit j) Verbot der Kinderarbeit k) Gewerkschaftsfreiheiten l) Fazit zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 6. Sonstige Rechte a) Menschenrechte als sonstige Rechte b) Sonstige Rechtspositionen c) Fazit zu sonstigen Rechten III. Fazit: Menschenrechte oft außerhalb des deliktsrechtlichen Schutzbereichs D. Kollisionsrecht I. Bereichsausnahme: Persönlichkeitsrechte 1. Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte 2. Wahlrecht nach Art. 40 Abs. 1 EGBGB II. Grundregel: Art. 4 Abs. 1 Rom II III. Rechtswahl: Art. 14 Abs. 1 Rom II IV. Ausnahme: Art. 4 Abs. 3 Rom II V. Ausnahme: Art. 7 Rom II 1. Tatbestand des Art. 7 Rom II 2. Bestimmung des Handlungsortes 3. Wahlrecht VI. Ausnahme: Art. 17 Rom II 1. Handlungsort 2. Sicherheits- und Verhaltensregeln 3. Haftungsverschärfung durch Art. 17 Rom II 4. Fazit zu Art. 17 Rom II VII. Ausnahme: Art. 16 Rom II VIII. Ausnahme: Art. 26 Rom II IX. Fazit: Erhebliche Hürden für Anwendung deutschen Rechts E. Ergebnisse, Chancen und Handlungsbedarf I. Status quo: Deliktische Haftung für Menschenrechtsverletzungen? 1. Ergebnisse der Untersuchung a) Grundlagen zu Lieferketten, Menschenrechten und Deliktsrecht b) Deliktsrechtliche Verhaltenspflichten des Abnehmers in der Lieferkette c) Menschenrechte im Schutzbereich des Deliktsrechts d) Anwendbarkeit deutschen Rechts 2. Wirkung für den Menschenrechtsschutz? II. Eignet sich die deliktische Haftung als Lösungsmodell? 1. Ist Menschenrechtsschutz eine Aufgabe für Unternehmen? 2. Alternative Regelungsmodelle zum Deliktsrecht a) Rechtspflicht oder soft law? b) Privatrecht oder öffentliches Recht? c) Sorgfalts- oder Transparenzpflicht? 3. Fazit: Kombinationsregelung am besten geeignet III. „Wirtschaft und Menschenrechte“ – die richtige Debatte? IV. Fazit: Konkretisierungsbedarf im Schutzbereich F. Schlusswort Entscheidungsverzeichnis Materialienverzeichnis Literaturverzeichnis Sachverzeichnis "The social and environmental conditions governing many business supply chains throughout the world are so dire that they frequently constitute violations of human rights. In this study, Marie von Falkenhausen examines whether German tort law allows victims to claim damages from German companies whose suppliers abuse human rights. The first step is to establish whether the legislation recognises any duties of care to avert human rights risks in the supply chain. The second prerequisite for liability is that the relevant human rights are covered by the law's scope of protection. The author also explores opportunities for legal development in Germany and the possible impetus from recent UK rulings on the issue"-- Provided by publisher
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