Lagebericht und Konzernlagebericht Zentren eines Business Reporting : Kommentar zu den §§ 289 bis 289f HGB und §§ 315 bis 315d HGB
معرفی کتاب «Lagebericht und Konzernlagebericht Zentren eines Business Reporting : Kommentar zu den §§ 289 bis 289f HGB und §§ 315 bis 315d HGB» نوشتهٔ Peter Hommelhoff، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Nachdrücklich angestoßen von Vorgaben des europäischen Rechts haben sich Lage- und Konzernlagebericht zunehmend stärker als zentrale Instrumente einer umfassenden Unternehmensberichterstattung etabliert, in der finanzielle und nichtfinanzielle Informationen auch dazu dienen, große Unternehmen auf eine ökosoziale Marktwirtschaft hin auszurichten. Dies wurde bei der Kommentierung der §§ 289 bis 289f und §§ 315 bis 315d HGB berücksichtigt. * Auskopplung aus Großkommentar Staub HGB * Berücksichtigt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Anpassung der CSR-Richtlinie mit der Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur ERSTER UNTERABSCHNITT Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht SECHSTER TITEL Lagebericht § 289 Inhalt des Lageberichts § 289a Ergänzende Vorgaben für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien Vorbemerkungen vor §§ 289b ff HGB § 289b Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung; Befreiungen § 289c Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung § 289d Nutzung von Rahmenwerken § 289e Weglassen nachteiliger Angaben § 289f Erklärung zur Unternehmensführung ZWEITER UNTERABSCHNITT Konzernabschluss und Konzernlagebericht NEUNTER TITEL Konzernlagebericht § 315 Inhalt des Konzernlageberichts § 315a Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien § 315b Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen § 315c Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung § 315d Konzernerklärung zur Unternehmensführung Sachregister Nachdrücklich angestoßen von Vorgaben des europäischen Rechts haben sich Lage- und Konzernlagebericht zunehmend stärker als zentrale Instrumente einer umfassenden Unternehmensberichterstattung etabliert, in der finanzielle und nichtfinanzielle Informationen auch dazu dienen, große Unternehmen auf eine ökosoziale Marktwirtschaft hin auszurichten. Dies wurde bei der Kommentierung der Paragraphen 289 bis 289f und Paragraphen 315 bis 315d HGB berücksichtigt
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