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Kollektivität im Haftungsrecht : Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen

معرفی کتاب «Kollektivität im Haftungsrecht : Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen» نوشتهٔ Marika Öry، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2020. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt. Cover Titel Vorwort Inhaltsverzeichnis § 1 Einführung A. Präzisierung der Thematik I. Das subjektiv-relative Haftungssystem II. Das Kollektivphänomen 1. Koordinierung von Individuen 2. Koordinierungsbedürfnis und Funktion III. Argumentationsebenen B. Untersuchungsbedarf und These I. Verhältnis zu soziologischen und ökonomischen Untersuchungen 1. Soziologische Untersuchungen zu sozialer Interdependenz 2. Ökonomische Erkenntnisse II. Der individualistische (privat-)rechtliche Diskurs III. These C. Methodische Abgrenzung D. Erkenntnisziel E. Gang der Untersuchung § 2 Kollektives Verhalten im Haftungsrecht A. Koordinierung im individualistischen Haftungsmodell – Problemstellung I. Das Beschreibungsdilemma des individualistischen Modells 1. Das Ziel der funktionalen Gleichstellung der Rechtssubjekte 2. Organisation zwischen Individualisierung und Objektivierung a) Individualisierung: Delegation als konzeptioneller Ausgangspunkt aa) Delegationsnormen: Zurechnung einer individuellen Handlung bb) Individualisierung der Unternehmensorganisation (1) Pflichtenkreis des Mitarbeiters (2) Pflichtenkreis des Unternehmens cc) Fazit: Das Dilemma der Individualisierung b) Objektivierung durch beweisrechtliche Abstraktion aa) Objektivierung durch strikte Einstandshaftung (1) § 831 I BGB: Bereichshaftung und „Tod“ des Entlastungsbeweises (2) Respondeat superior als strikte organisatorische Außenhaftung (3) Zusammenfassung bb) Objektivierung durch Organisationspflicht cc) Kritik der Objektivierungsstrategien (1) Dogmatische Lücke (2) Unklare Bewertungsmaßstäbe der Unternehmenshaftung (a) Strikte Haftung (b) Verschuldenshaftung (3) Zusammenfassung c) Objektivierung durch verhaltenslose Zustandszurechnung 3. Das Beschreibungsdilemma und seine Folgen II. Konkretisierung des Beschreibungsdilemmas an Beispielen 1. Produkthaftung a) Die Organisationspflicht b) Der Produktfehler c) Zusammenfassung 2. Haftung für vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung a) Der individualistische Ansatz des BGH b) Objektivierung des § 826 BGB zum Organisationsdelikt c) Objektivierung der § 826 BGB iVm § 31 BGB zum Organisationsdelikt d) Zusammenfassung 3. Diskriminierung/Benachteiligungsverbot a) Das individualistische Diskriminierungskonzept des AGG aa) Diskriminierung als individualistisches, rationales Phänomen bb) Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung cc) § 15 I AGG und § 12 AGG dd) Kausalität und Beweisrecht im individualistischen Modell b) Abstraktion vom individuellen Motiv? aa) Rechtsprechungsbeispiel zur unternehmerischen Verantwortung bb) Analyse und Kritik cc) Zusammenfassung III. Zusammenfassung B. Koordinierung im kollektiven Haftungsmodell – kollektives Verhalten I. Normative Präzisierung: Verantwortlichkeit für eine Organisation 1. Verhalten als Verantwortungsbereich 2. Kollektives und individuelles Verhalten 3. Kollektives Verhalten und Pflicht II. Methodische Präzisierung: Koordinierung als Verhalten 1. Koordinierung als Verhalten a) Der Verhaltensbegriff aa) Komponenten des Verhaltensbegriffs bb) Verhalten als Bezugspunkt haftungsrechtlicher Bewertung b) Dogmatische Konstruktion c) Steuerungsfragen 2. Haftungsmaßstäbe für kollektives Verhalten a) Entpersonalisierung der Haftungsmaßstäbe aa) Herrschendes Bewertungskonzept: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld bb) Handlungsunrecht: Haftung für Pflichtwidrigkeit cc) Erfolgsverantwortlichkeit: Objektive Verkehrswidrigkeit dd) Kritik und Entpersonalisierung nach dem kollektiven Modell (1) Entpersonalisierung vs. Objektivierung (2) Der entpersonalisierte Kern nach dem kollektiven Modell (a) Gegen die Weite der Risikozuweisung (b) Gegen die Beschränkung auf Schuld bzw. auf Verkehrswidrigkeit (c) Verhaltensanforderung als prägende Wertung (d) Bedeutung für kollektives Verhalten b) Haftungsmaßstäbe kollektiven Verhaltens: Sorgfaltshaftung und strikte Haftung aa) Sorgfaltshaftung (1) Fahrlässigkeit (2) Vorsatz bb) Strikte Haftung cc) Das Verhältnis der Haftungsregime in der Unternehmenshaftung 3. Akteur und Verantwortlichkeit a) Akteursqualität aa) Rechtsfähigkeit bb) Handlungsfähigkeit cc) Haftungsmasse/Vermögen b) Verantwortlichkeit 4. Steuerungsebenen a) Die Problematik im individuellen Modell b) Steuerungsebenen nach dem kollektiven Modell aa) Wofür haftet das Unternehmen? (1) Haftung für eigenes individuelles Verhalten (2) Haftung für eigenes kollektives Verhalten bb) Wofür haftet das Individuum? (1) Der Verantwortungsbereich des Individuums (2) Außenhaftung des Individuums III. Leistungsfähigkeit des kollektiven Modells – Beispiele 1. Produkthaftung a) Die Sorgfaltspflicht und das haftungsbegründende Verhalten b) Die Beweislast c) Haftungsregime d) Fazit 2. Haftung für sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung a) Individuelles Fehlverhalten b) Kollektives Fehlverhalten 3. Diskriminierung/Benachteiligungsverbot a) Diskriminierung als Organisationsdefizit aa) Normative Implikationen eines kollektiven Diskriminierungsverständnisses bb) Methodische Umsetzung im kollektiven Modell b) Der structural approach im US-amerikanischen employment discrimination law c) Diskriminierungsklagen als class actions IV. Zusammenfassung § 3 Kollektives Interesse im Haftungsrecht A. Koordinierung im individualistischen Haftungsmodell – Problemstellung I. Das normative Spannungsverhältnis zwischen Individualschutz und Marktphänomen 1. Der Markt als funktionales Äquivalent der Informationsverarbeitung a) Individuelle Informationsverarbeitung b) Der Markt als funktionales Äquivalent 2. Individualisierung der Marktteilnahme a) Die individualistische Prämisse des BGB: Individualschutz b) Individualschutz und Informationsverzerrung: Privatautonomie am Markt aa) Schutz der freien Willensbildung bb) Ersatzfähigkeit reiner Vermögensschäden 3. Das Beschreibungsdilemma des individualistischen Haftungsrechts 4. Objektivierung des Marktphänomens: Abstraktion vom Individualschutzprinzip a) Objektivierung durch Beweisrecht b) Objektivierung zum Sonderdeliktsrecht aa) Sonderdeliktsrechtliche Haftungsnormen, insbesondere §§ 97f. WpHG bb) Kritik der sonderdeliktsrechtlichen Objektivierung (1) Kritik der funktionalen Subjektivierung als Rechtstechnik (2) Spaltung zwischen allgemeinem Deliktsrecht und Sonderdeliktsrecht (3) Fazit c) Aggregation durch prozessuale Bündelung II. Konkretisierung des Beschreibungsdilemmas an Beispielen 1. Kapitalmarkt a) Informationsverarbeitung am Sekundärmarkt b) Die Haftung für Fehlinformation im Kapitalmarktrecht c) Das Marktphänomen im Kapitalmarktrecht aa) Das Marktphänomen im Individualschutzkonzept (1) Transaktionskausalität (2) Rückabwicklung der Transaktion (3) Zusammenfassung bb) Das Marktphänomen im Funktionenschutzkonzept (1) Preiskausalität (2) Kursdifferenzschaden (3) Kritik des funktionenschützenden Ansatzes im WpHG (a) Das Problem der funktionalen Subjektivierung (aa) Fehlende Haftungsstrukturierung im WpHG (bb) Fehlende Anschlussfähigkeit für § 826 BGB (b) Spaltung des Gesamtsystems zwischen § 826 BGB und §§ 97f. WpHG (c) Zusammenfassung cc) Aggregation durch Prozessrecht 2. Gütermarkt a) Informationsverarbeitung am unpersönlichen Gütermarkt b) Die Haftung für Fehlinformationen nach § 826 BGB c) Das individualistische Beschreibungsdilemma und die beweisrechtliche Objektivierung d) Aggregation durch Prozessrecht III. Zusammenfassung B. Koordinierung im kollektiven Haftungsmodell – kollektives Interesse I. Normative Präzisierung 1. Subjektive Betroffenheit als Haftungsprinzip 2. Kollektives Interesse und derivative Betroffenheit II. Methodische Präzisierung 1. Haftungsbegründende Kausalität 2. Schadensberechnung a) Schadensposten b) Hypothetischer Kausalverlauf und Schadenshöhe 3. Die Frage der Steuerungsebenen – insbesondere: prozessuale Durchsetzung a) Das kollektive Steuerungsmodell: Schutz des Einzelnen in seiner Marktteilnahme b) Das US-Modell der class actions III. Leistungsfähigkeit des kollektiven Modells – Beispiele 1. Kapitalmarkt a) Subjektive, derivative Betroffenheit b) Haftungsbegründung c) Schaden d) Prozessuale Durchsetzung 2. Gütermarkt a) Subjektive, derivative Betroffenheit b) Haftungsbegründung c) Schaden d) Prozessuale Durchsetzung IV. Zusammenfassung § 4 Schlussbetrachtung A. Problemstellung B. Allgemeine Entwicklungslinien des privaten Haftungsrechts im Umgang mit Kollektivphänomenen I. Individualisierung des Kollektivphänomens II. Objektivierungstendenzen 1. Beweisrechtliche Abstraktion 2. Vollständige Objektivierung der Haftung C. Das kollektive Beschreibungsmodell als Lösungsvorschlag I. Verhalten im kollektiven Modell II. Interesse im kollektiven Modell D. Fazit Literaturverzeichnis Sachregister
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