Kant und der Rechtsstaat : und andere Essays zu Kants Rechtslehre und Ethik
معرفی کتاب «Kant und der Rechtsstaat : und andere Essays zu Kants Rechtslehre und Ethik» نوشتهٔ Joachim Hruschka، منتشرشده توسط نشر VERLAG KARL ALBER در سال 2016. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Kant entwickelt im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts als erster den Gedanken des Rechtsstaats, der bei ihm (lateinisch) "status iuridicus" heißt, was er selbst mit "rechtlicher Zustand" übersetzt. Einige seiner Anhänger erfinden als Übersetzung von "status iuridicus" das Wort "Rechtsstaat", das es bis dahin noch nicht gegeben hatte und das dann im Laufe des 19. Jahrhunderts Kants eigene Übersetzung verdrängt. Wichtige Regeln werden als Regeln des Rechtsstaats zuerst von Kant formuliert, so die Regel, die wir heute mit dem Rechtssprichwort "Keine Strafe ohne Gesetz" wiedergeben, oder die Regel, dass die rechtsstaatlichen Organe verpflichtet sind, begangene Straftaten zu verfolgen, was wir heute als "Legalitätsprinzip" bezeichnen. - In Kants Ethik steht der Begriff der Menschenwürde im Mittelpunkt. Diese Würde setzt voraus, dass der Mensch als ein geistiges Wesen betrachtet wird. Inhalt Vorwort Abkürzungsverzeichnis Erstes Kapitel: Kant und der Rechtsstaat I. Zur Geschichte des Wortes »Rechtsstaat« II. Kants Definition eines rechtlichen Zustandes III. Das Axiom der äußeren Freiheit IV. Gleichheit als gleiches Verpflichtungsvermögen V. Das äußere Mein und Dein VI. Die öffentliche Gerechtigkeit VII. Insbesondere: Die öffentliche Gerichtsbarkeit und der freie öffentliche Markt VIII. Die Unterscheidung und Trennung der drei staatlichen Gewalten IX. Rechtsstaat und Demokratie X. Rechtsstaat und Wohlfahrtsstaat XI. Rechtsstaat und Utilitarismus XII. Der Begriff des Rechtsstaats als Kritik am Rechtspositivismus XIII. Anwendung des Rechtsstaatsgedankens auf die Beziehungen zwischen den Staaten und zwischen den Völkern XIV. Schlußbemerkung: Rechtsstaat und Friedenszustand Zweites Kapitel: Das Erlaubnisgesetz der praktischen Vernunft und der ursprüngliche Erwerb von Stücken des Erdbodens I. Zwei Begriffe von »erlaubt« II. Zwei Begriffe von »Erlaubnisgesetz« III. Erlaubnisgesetze als Ermächtigungsnormen IV. Der Inhalt des Erlaubnisgesetzes des § 2 der Rechtslehre V. Der ursprüngliche Erwerb von Stücken des Erdbodens VI. Der ursprüngliche Gesamtbesitz VII. Das Aufteilungsgebot VIII. Die Adressaten des Erlaubnisgesetzes IX. Der Vorgriff auf den rechtlichen Zustand X. Die Nötigung zum Eintritt in einen rechtlichen Zustand XI. Die ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens als eine Interessengemeinschaft XII. Zu den Grenzen jeder möglichen ursprünglichen Erwerbung Drittes Kapitel: Kant, Feuerbach und die Grundlagen des Strafrechts I. »Keine Strafe ohne Gesetz« in Kants Rechtslehre II. »Keine Strafe ohne Gesetz« bei Feuerbach III. Kants nachträglicher Kommentar zu dem »... weil er verbrochen hat« IV. Das Legalitätsprinzip bei Feuerbach V. Das Legalitätsprinzip bei Kant VI. »Es kan niemand gestraft werden als nach bewiesenem Verbrechen« VII. Zur Funktion des Strafrechts in einem Rechtsstaat VIII. Feuerbachs Zusammenfassung der rechtsstaatlichen Grundsätze des Strafrechts Zusatz: Zur gegenseitigen Implikation von oberster Staatsgewalt und Strafgerechtigkeit Viertes Kapitel: Drei Vorschläge Kants zur Reform des Strafrechts I. Ein Vorschlag zu zwei Privilegierungstatbeständen II. Die Einführung und die Abschaffung der Schwurgerichte in Deutschland III. Ein Vorschlag zum Thema »Entkriminalisierung« des Lebens Fünftes Kapitel: Völkerstaat, Völkerbund und der permanente Staatenkongreß in Kants Rechtslehre I. Völkerstaat und Völkerbund in der Schrift Zum ewigen Frieden II. Völkerstaat und Völkerbund in der Rechtslehre III. Kann der Eintritt in einen Völkerstaat durch Krieg erzwungen werden? IV. Zum permanenten Staatenkongreß V. Der permanente Staatenkongreß in Den Haag VI. Der Droit public de l’Europe – Das Europäische Öffentliche Recht VII. Die Aufgabe eines permanenten Staatenkongresses Sechstes Kapitel: Zur Logik der Zurechnung in der Vigilantius-Nachschrift I. Der Begriff der causa libera II. Die Differenz von imputatio facti und imputatio legis III. Zu den Gründen, die die Zurechnung ausschließen IV. Schlußbemerkung zur Zurechnung in der Metaphysik der Sitten Siebtes Kapitel: Die Würde des Menschen in der Metaphysik der Sitten I. Der Mensch als homo phaenomenon und als homo noumenon II. Das Bewußtsein des moralischen Imperativs als Faktum der Vernunft III. Ein Vergleich mit den Regeln der Logik IV. Gewissen und moralisches Gefühl V. Der Mensch als Person VI. Menschenwürde VII. Vom Ende der Menschenwürde Achtes Kapitel: Auf dem Wege zum Kategorischen Imperativ I. Die Soziabilität des Menschen bei Pufendorf und Kant II. Zur voluntas communis als dem Maßstab richtigen Handelns III. Zum Prinzip der Verallgemeinerung im 18. Jahrhundert IV. Die Ausarbeitung des Selbstwiderspruchs am Beispiel des Früchtediebstahls Neuntes Kapitel: Die Goldene Regel in der Zeit der Aufklärung und Kants Stellungnahme zur Goldenen Regel I. Die Ausarbeitung der beiden Versionen der Goldenen Regel II. Der Name »Goldene Regel« III. Die Funktion der Goldenen Regel bei Hobbes, Thomasius und Heineccius IV. Die Kritik an der Goldenen Regel und ihre Wirkung V. Kants Stellungnahme in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten Anhang: Die »Verabschiedung« Kants durch Ulrich Klug im Jahre 1968 – Einige Korrekturen I. Kant und Klug zum »weil er verbrochen hat« II. Kant und Klug zu dem Grundsatz, daß ein Richter nur die gesetzliche Strafe verhängen darf III. Kant zur »Vergeltung« und zum Zweck einer gesetzlichen Strafandrohung IV. Kant und Klug zum »Wiedervergeltungsrecht (ius talionis)« V. Das Insel-Beispiel VI. Kant und Klug zum Kategorischen Imperativ VII. Schlußbemerkung Kants Schriften, die in diesem Buch behandelt werden Literaturverzeichnis Literatur vor 1900 Literatur nach 1900 Personenregister Sachregister Kant entwickelt im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts als erster den Gedanken des Rechtsstaats, der bei ihm (lateinisch) „status iuridicus“ heißt, was er selbst mit „rechtlicher Zustand“ übersetzt. Einige seiner Anhänger erfinden als Übersetzung von „status iuridicus“ das Wort „Rechtsstaat“, das es bis dahin noch nicht gegeben hatte und das dann im Laufe des 19. Jahrhunderts Kants eigene Übersetzung verdrängt. Wichtige Regeln werden als Regeln des Rechtsstaats zuerst von Kant formuliert, so die Regel, die wir heute mit dem Rechtssprichwort „Keine Strafe ohne Gesetz“ wiedergeben, oder die Regel, dass die rechtsstaatlichen Organe verpflichtet sind, begangene Straftaten zu verfolgen, was wir heute als „Legalitätsprinzip“ bezeichnen. - In Kants Ethik steht der Begriff der Menschenwürde im Mittelpunkt. Diese Würde setzt voraus, dass der Mensch als ein geistiges Wesen betrachtet wird.0
دانلود کتاب Kant und der Rechtsstaat : und andere Essays zu Kants Rechtslehre und Ethik