Jus Privatum: Obliegenheiten und Nebenpflichten: eine Untersuchung Dieser Besonderen Verhaltensanforderungen Im Privatversicherungsrecht und Im Allgemeinen Zivilrecht Unter Besonderer BerüCksichtigung der Dogmengeschichte
معرفی کتاب «Jus Privatum: Obliegenheiten und Nebenpflichten: eine Untersuchung Dieser Besonderen Verhaltensanforderungen Im Privatversicherungsrecht und Im Allgemeinen Zivilrecht Unter Besonderer BerüCksichtigung der Dogmengeschichte» نوشتهٔ Susanne Hähnchen، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2010. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Obliegenheiten sind Verhaltensanforderungen. Es gibt sie in vielen Bereichen, z.B. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners oder sogenannte Mitwirkungsobliegenheiten. Seit der Schrift von Reimer Schmidt (1953) herrscht die Auffassung vor, dass Obliegenheiten keine 'echten' Rechtspflichten sind. Man spricht überwiegend von 'Pflichten minderer Zwangswirkung', 'Voraussetzungen für den eigenen Rechtserhalt' und 'Verschulden gegen sich selbst'. Undifferenziert wird oft behauptet, der Berechtigte habe kein Interesse an der Erfüllung der Obliegenheiten. Als Konsequenz finden die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts keine Anwendung. Ursprünglich wurde diese Obliegenheitstheorie vom Reichsgericht zugunsten des Versicherungsnehmers anerkannt, der nicht für das Verschulden Dritter einstehen und dadurch den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren sollte. Dieser Vorteil wurde jedoch durch die an die Stelle des § 278 BGB gesetzte Repräsentantenhaftung eingebüßt. Die Bedeutung der Obliegenheiten ist nach wie vor ungeklärt. So hielt der EuGH jüngst Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Belehrungsobliegenheiten grundsätzlich für möglich. Deshalb werden diese seither doch als 'echte' Pflichten qualifiziert, statt die theoretische Behandlung zu überdenken. Dies führt zu Zirkelschlüssen in der herrschenden Meinung, weil es an einer dogmatischen Grundlage fehlt. Susanne Hähnchen untersucht die Funktionen der einzelnen Obliegenheitstatbestände, die jeweilige Interessenlage sowie die Entwicklung der Ansichten zur 'Rechtsnatur' und kommt so zu einem differenzierenden Ergebnis. ist Professorin für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Cover Vorwort Inhaltsverzeichnis Verwendete Abkürzungen § 1. Einleitung I. Gegenstand der Arbeit II. Historische Entwicklung des Themas III. Praktische Bedeutung IV. Gang der Untersuchung § 2. Der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung I. Die Literaturmeinungen 1. Die große Synthese zwischen Versicherungsrecht und allgemeinem Zivilrecht: Reimer Schmidt a) Die Terminologie R. Schmidts b) Hintergrund und Nutzen der Unterscheidungen c) Kritische Stellungnahme zu R. Schmidt (1) Grundsätzliche Ignoranz der direkten Vorgänger (2) Angeblich schwächere Sanktion (3) Venire contra factum proprium (4) Rechtspsychologie (5) Rechtspfl icht und Rechtsphilosophie d) Resümee zu R. Schmidt 2. Der heutige Stand der Literatur a) „Terminologische“ Schwierigkeiten b) Die vermittelnde Obliegenheitstheorie c) Die überwiegende Ansicht: Voraussetzungstheorie d) Die Verbindlichkeitstheorie e) Einheitstheorienfeindliche Ansätze f) Zwischenstand II. Die Rechtsprechung – (Selbst-) Darstellung und Inhalt 1. Versicherungsvertragsrecht a) BGH vom 13. 6. 1957 (BGHZ 24, 378) b) BGH vom 7. 11. 1966 (NJW 1967, 202) c) BGH vom 26. 2. 1969 (VersR 1969, 507) d) Zwischenergebnis e) BGH vom 26. 1. 2005 (NJW 2005, 1185122) – kein „Selbstvollstreckungselement“ der Obliegenheiten 2. Allgemeines Zivilrecht a) BGHZ 11, 80 und BGHZ 50, 175 b) Entscheidungen der Instanzgerichte III. Zusammenfassung § 3. Die typischen Obliegenheitstatbestände I. Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht 1. Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers a) Die vorvertragliche Anzeigepfl icht b) Gesetzliche Obliegenheiten nach Abschluss des Vertrages bis zum Versicherungsfall c) Obliegenheiten aus Vertrag (§ 6 VVG a. F./§ 28 VVG 2008) d) Gesetzliche Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (1) Anzeige des Versicherungsfalls und Auskunftspfl icht (2) Abwendung und Minderung des Schadens (3) Weitere Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Versicherungsfalles e) Zweifelhafte Obliegenheiten 2. Versichererobliegenheiten a) Die Risikoprüfungsobliegenheit b) Obliegenheiten des Versicherers aus dem VVG c) Weitere Nebenpfl ichten aus Treu und Glauben d) Zwischenergebnis II. Obliegenheiten außerhalb des Versicherungsrechts 1. § 254 BGB a) Anwendungsbereich und Regelungsgehalt der Norm (1) Rechtspfl icht zur Vermeidung eigener Schäden? (2) Konsequenz der überwiegenden Ansicht: Annahme von Obliegenheiten (3) Folgen des Mitverschuldens b) Historische Entwicklung des Mitverschuldens c) Rechtfertigung für die Anrechnung von Mitverschulden d) Verhältnis der Obliegenheitstheorien zu § 254 BGB 2. Obliegenheiten mit Relevanz der Theorien a) „Ehemalige“ Obliegenheiten der Banken (1) Widerrufsbelehrungspflicht (2) Vorvertragliche Aufklärungspflichten b) Mitwirkungsobliegenheiten (1) Annahme der Leistung durch den Gläubiger aa) Die Herausbildung der heute herrschenden Ansicht bb) Eigene Ansicht: Annahmepfl icht – nur kein Verschuldenserfordernis für Rechtsfolgen der §§ 300 ff. BGB α) Die Hauptfälle des Annahmeverzuges. β) Verschulden und Interessenlage beim Annahmeverzug und bei Obliegenheiten. γ) Der Schadensersatzanspruch des Schuldners. δ) Heranziehung der Rechtsvergleichung. (2) Die Mitwirkung des Bestellers aa) BGH vom 13. 11. 1953 (BGHZ 11, 80) bb) BGH vom 16. 5. 1968 (BGHZ 50, 175) cc) Die Entwicklungstendenz zur Mitwirkung des Bestellers 3. Obliegenheiten ohne Theorienrelevanz a) Erklärungs- oder Klarstellungsobliegenheiten (1) Die typischen Tatbestände aa) Obliegenheit zur unverzüglichen Anfechtung (§ 121 Abs. 1 BGB) bb) Obliegenheit zur Anzeige der Verspätung (§ 149 BGB) cc) Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) dd) Obliegenheit zur Untersuchung von Gebrauchtwagen? ee) Obliegenheit zur Nachfristsetzung (2) Atypische Tatbestände aa) Obliegenheit zur Anzeige der Ablehnung eines Geschäftsbesorgungsvertragsangebotes (§ 362 HGB) bb) Obliegenheiten zur Nichtduldung von Vertreterhandeln und zur Richtigstellung von kaufmännischen Bestätigungsschreiben (3) Stellungnahme b) Erkundigungs- oder Nachforschungsobliegenheiten (1) Nachforschungsobliegenheit des Erklärungsempfängers (2) Sachenrechtliche Erkundigungsobliegenheit (§ 932 BGB) c) Dokumentationsobliegenheiten d) Die Obliegenheiten des insolventen Schuldners e) Obliegenheiten im Familien- und Erbrecht (1) Unterhaltsrecht aa) Obliegenheiten des Unterhaltspfl ichtigen bb) Obliegenheiten des Unterhaltsberechtigten cc) Zwischenergebnis (2) Obliegenheiten zur Rücksichtnahme (3) Aufklärungsobliegenheiten bei Eingehung der Ehe (4) Die Inventarerrichtung durch den Erben f) Weitere Obliegenheiten im Arbeits- und Sozialrecht g) Providerobliegenheit h) Anwaltsobliegenheiten i) Weitere materiell-rechtliche Obliegenheiten (1) Wahlrecht als Mitwirkungsobliegenheit? (2) Obliegenheit zur Nutzung vergeblicher Aufwendungen? (3) Deliktsrechtliche Obliegenheiten? j) Prozessrechtliche Obliegenheiten III. Zusammenfassende Beobachtungen und weitere Begrifflichkeit (Obliegenheiten i. e. S. und i. w. S.) 1. Interesse an der Auferlegung und an der Erfüllung von Obliegenheiten 2. Theorienrelevanz nur bei Interesse an Erfüllung 3. Zusammenhang mit dem Verschuldenserfordernis 4. Zusammenhang zur Darlegungs- und Beweislast 5. Konsequenz: Unterschiedliche Terminologie 6. Sonderfälle a) Obliegenheiten im Insolvenzverfahren b) § 254 BGB 7. Kurze Stellungnahme § 4. Der Ausdruck „Obliegenheit“ I. Allgemeine Verwendung von „Obliegenheit/obliegen“ II. Gesetze und sonstige juristische Verwendungen 1. Älteste Nachweise 2. „Obliegenheiten“ im Versicherungsrecht a) Älteste Verwendungen b) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) c) Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) d) Die aktuelle Fassung des VVG nach der Reform 3. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) 4. Weitere Gesetze: Obliegenheit i. S. v. Rechtspflicht 5. Die Verwendung in Urteilen III. Zwischenstand § 5. Die historische Herausbildung und Entwicklung der Obliegenheitstheorien I. Grundsätzliches 1. Wozu Dogmengeschichte? 2. Der große Zusammenhang des konkreten Themas a) Erfüllungsgehilfenhaftung (§ 278 BGB) b) „Schuldverhältnis“, „Rechtspfl icht“, klagbare Obligation c) Besondere Pfl ichten II. Ausgrenzung: Die ursprüngliche Entstehung der heute herrschenden Meinung 1. „Verschulden gegen sich selbst“ a) Die Ansicht Zitelmanns b) Stellungnahme 2. Das Problem des Rechtszwanges (Siber) / Schuld und Haftung / „Gebote des eigenen Interesses“ 3. Die „unechte Verbindlichkeit“ (Nussbaum) 4. „Voraussetzung zum eigenen Rechtserhalt“ a) Die Entwicklung der Bezeichnung b) Die Rolle der versicherungsrechtlichen Rechtsprechung (1) Exkurs: Die Herbeiführung des Versicherungsfalles und die Repräsentantenhaftung aa) RG vom 26. 5. 1883 (RGZ 9, 118) – kein Vorläufer bb) RG vom 22. 10. 1895 (RGZ 37, 149) cc) RG vom 18. 10. 1901 (RGZ 51, 20) dd) RG vom 22. 4. 1903 (Gruchots Beitr. 47, 991) ee) RG vom 4. 6. 1913 (RGZ 83, 43) ff) Zwischenbilanz: Das unsolide Rechtsprechungsfundament der heute herrschenden Meinung zur Repräsentantenhaftung gg) Wesentlicher Inhalt des § 61 VVG a. F.: Wille des Gesetzgebers und Auffassungen in früher Literatur und OLG-Rechtsprechung zur Anwendung des § 278 BGB (2) Die Verletzung von Anzeige- und Mitteilungspfl ichten in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aa) RG vom 17. 12. 1898 (RGZ 43, 142) bb) RG vom 30. 12. 1901 (RGZ 50, 295) cc) RG vom 28. 6. 1904 (RGZ 58, 342) dd) RG vom 21. 12. 1905 (RGZ 62, 190) ee) RG vom 29. 1. 1909 (LZ 3, Sp. 403) ff) Zusammenfassung 5. Die Verallgemeinerung der Voraussetzungstheorie (Bedingungstheorie) für das Versicherungsvertragsrecht a) Hintergrund der allgemeinen Voraussetzungslehre: Ursprüngliche Gemeinsamkeit mit der Verbindlichkeitstheorie b) Theoretische Grundlage (Schneider) c) Insbesondere: Das Prinzip der Selbstverschuldung d) Die Entwicklung zur h. M. im Versicherungsrecht (1) Widersprüche bei Bruck (2) Weitere Probleme e) Resümee zur Entwicklung der Voraussetzungstheorie III. Gegenmeinung: Verbindlichkeitstheorie 1. Der Hintergrund des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 30. 5. 1908 2. Das Wortlautargument 3. Der Wille des historischen Gesetzgebers a) Haltung des VVG-Gesetzgebers (bis 1908) b) Die Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechtsder Vertragsversicherung vom 19. 12. 1939 c) Heutige Bedeutung des historischen Gesetzgeberwillens 4. Schadensersatzpfl icht als Folge der Verletzung von Obliegenheiten a) VVG-Entwurfsbegründung b) § 818 HGB c) Die praktische Relevanz eines Schadensersatzanspruches des Versicherers d) Das „Vergessen“ des Schadensersatzanspruchs durch die herrschende Meinung 5. Weitere Konsequenzen der Verbindlichkeitstheorie: § 278 BGB und Repräsentantenhaftung a) Behandlung des § 61 VVG b) Anwendbarkeit des § 278 BGB im Übrigen c) Repräsentantenhaftung als Haftungsmilderung 6. Die Verbindlichkeitstheorie in der Rechtsprechung 7. Zwischenergebnis IV. Vermittelnde Ansichten: Die Vorläufer R. Schmidts 1. Die indirekte Obligation a) Die theoretische Basis (v. Buchka) b) Die praktische Umsetzung und Anwendung auf das Versicherungsvertragsrecht 2. Rechtspfl ichten, die kein Schuldverhältnis sind V. Resümee der historischen Betrachtungen § 6. Versicherungsvertragsrecht und allgemeines bürgerliches Recht in der weiteren Untersuchung I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede 1. Erforderlichkeit der grundsätzlichen Herangehensweise 2. Versicherungsvertrag und Versicherungswissenschaft 3. Die Besonderheiten des Versicherungsvertragsrechts a) Insbesondere: Treueerfordernis (Assekuranztreue) b) Genauer: Risikotragung 4. Nochmals: Funktionen der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers II. Abspaltung der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers oder Einheit der Zivilrechtsordnung – Das weitere Vorgehen § 7. Kritik der heute im Versicherungsvertragsrecht herrschenden Voraussetzungstheorie I. Allgemeiner Begriff und Inhalt der „Voraussetzung“ 1. Obliegenheit als Tatbestandvoraussetzung? 2. Keine klare Abgrenzung von der Hauptleistungspflicht (Prämienzahlung) des Versicherungsvertrages 3. „Voraussetzung für den Rechtserhalt“ a) Unzutreffende Verallgemeinerung der Rechtsfolge – kein „Selbstvollstreckungselement“ b) Genauer: Andere Rechtsfolgen (als Rechtsverlust) (1) Schadensersatz (2) Versicherungstechnische Korrektur (3) Vereinbarung von Vertragsstrafen (4) Zugangsfi ktion in § 10 VVG a. F. (§ 13 VVG 2008) c) Weitere Voraussetzungen für einen Rechtsverlust bei Obliegenheitenaus Vertrag d) Weitere Voraussetzungen bei Obliegenheiten aus Gesetz II. Gebote/Pfl ichten im eigenen Interesse? 1. Ursprung der These 2. Aktuelle Widersprüche a) Schaden im versicherungstechnischen Sinne b) Notwendige Unterscheidung zwischen der Interessenlage vor Auferlegung von Obliegenheiten und danach (1) Ursprüngliche Interessenlage bei Obliegenheiten i. e. S. (2) Situation nach Auferlegung der Obliegenheit i. e. S. (3) Andere Interessenlage bei Obliegenheiten i. w. S. c) Inkonsequenz der h.L. 3. Resümee zum Thema Interesse und Exkurs zu Argumentationsmustern (Interessen- und Begriffsjurisprudenz) III. Angeblich schwächere Sanktion IV. „Nicht widerrechtlich“ V. „Erfüllung im Belieben des Verpfl ichteten“ VI. Die Belastung Dritter durch Obliegenheiten – Verträge zu Lasten Dritter? 1. Wechsel einer Vertragspartei 2. §§ 79, 179 VVG a. F. (§§ 47, 179 VVG 2008) – Vertrag zugunsten Dritter 3. Sonstige Obliegenheiten Dritter VII. Zusammenfassung der Kritik § 8. Eigene Ansicht: Obliegenheiten i. e. S. als Nebenpflichten I. Die Unterscheidung Haupt-/Nebenpfl ichten II. Die Abgrenzung Rechtspfl icht/Naturalobligation 1. Tatbestände der Naturalobligation 2. Gemeinsamkeit Naturalobligationen/Obliegenheiten 3. Die historische Entwicklung a) Allgemein: Naturalerfüllungszwang b) Insbesondere: Die Entwicklung der Naturalobligation c) Schlussfolgerungen 4. Unterschied Obliegenheiten – Naturalobligationen III. Klagbarkeit und Schadensersatz als Abgrenzungskriterien von Obliegenheiten? 1. Herkömmliche Auffassung – die Rechtsfolge als Ordnungskriterium a) Klagbarkeit und Schadensersatz erforderlich b) Klagbarkeit nicht zwingend erforderlich 2. Eigener Ansatz a) Rechtsschutzbedürfnis b) Relevanz des Kriteriums Klagbarkeit? c) Allgemein: Rechtsgeschäfte und ihre Rechtsfolgen d) Konkret: Obliegenheiten und Erfüllungszwang (1) Veränderungen bei der Klagbarkeit von Nebenpfl ichten (2) Zwar kein Abgrenzungskriterium – Obliegenheitserfüllung kann aber klagbar sein (3) Beispiele e) Rechtsfolgen einer Pfl ichtverletzung, insbesondere Schadensersatz als Abgrenzungskriterium der Rechtspflicht (1) Schadensersatz allgemein ungeeignet als „Grenzstein“ (2) Nochmals: Das Vergessen des Schadensersatzanspruchsdurch die Versicherer f) Exkurs: Anspruch und Rechtspflicht (1) Die Überreste aktionenrechtlichen Denkens (2) Begriffsjurisprudenz IV. Obliegenheiten und das Schuldverhältnis i. w. S. 1. Das Schuldverhältnis i. w. S. 2. Obliegenheiten i. e. S. als Neben- oder Verhaltenspfl ichten a) Bedeutung und Folgen einer (Neben-)Pflichtverletzung b) Belastung mit Nachteilen aufgrund der allgemeinen Risikoverteilung c) „Defi nition“ der Pfl icht d) Verhältnis der hier vertretenen Ansicht zu früheren Theorien e) Besonderheit der Obliegenheiten i. e. S. f) Terminologisches 3. Obliegenheiten i. w. S. V. Zusammenfassung § 9. Folgerungen für das Versicherungsvertragsrecht I. Allgemeine Konsequenzen der hier vertretenen Ansicht 1. Grundsätzliche Anwendung der §§ 241 ff. BGB a) Schadensersatz b) Rücktritt c) Vertragsstrafen (1) Grundsätzliche Zulässigkeit (2) Sonderfall: Weiche Tarifmerkmale in der Kfz-Haftpflichtversicherung (3) Weitere Ausnahme: ärztliche Untersuchung in der Lebensversicherung 2. Insbesondere: Vorvertragliche Anzeigepflicht undculpa in contrahendo a) Dogmengeschichtlicher Hintergrund der Regelungen b) Die aktuelle Situation (1) Sanktionen abschließend? (2) Zurechnung II. Regeln über die Zurechnung des Verhaltens Dritter 1. Die Repräsentantenhaftung a) § 61 VVG a. F. / § 81 VVG 2008 (1) Historisches Argument (2) Aktuelle Stellungnahme aa) Besserstellung des Versicherungsnehmers? bb) Der Mieter/Pächter als Repräsentant cc) Argumente für die Schlechterstellung des Versicherungsnehmers im Rahmen der Herbeiführung des Versicherungsfalles dd) Ökonomischer Hintergrund der Repräsentantenhaftung ee) Die Repräsentantenhaftung bei Herbeiführung des Versicherungsfalles als Entwertung des Versicherungsschutzes ff) Rechtsvergleichendes Argument gg) Schlussfolgerung b) Keine Anwendung der Repräsentantenhaftung auf wirklicheObliegenheiten (1) Fehlen positiver Argumente für h. M. (2) Der funktionsbedingte Erfüllungsgehilfe 2. Wissens- und Wissenserklärungsvertreter III. „Verhüllte“ Obliegenheiten – Risikobeschreibungen 1. Näheres zur Abgrenzung 2. Sonderfall: Herbeiführung des Versicherungsfalles – tatsächlich Risikoausschluss? 3. Anwendung des Gedankens der Obliegenheiten i. e. S. IV. Begrenzung und Abschaffungdes Alles-oder-Nichts-Prinzips § 10. Die wichtigsten anderen Obliegenheitstatbestände I. Weitere Obliegenheiten i. e. S. 1. Widerrufsbelehrungsobliegenheit 2. Mitwirkungsobliegenheiten II. Obliegenheiten i. w. S. 1. Familienrechtliche Obliegenheiten7 2. Erklärungs- und Klarstellungsobliegenheiten 3. Obliegenheiten im Insolvenzverfahren III. § 254 BGB IV. Ergänzende Argumente für die hier vertretene Ansicht 1. Rechtsvergleichung 2. Das „unbewusste Wirken des Gesetzgebers“: Schuldrechtsreform und VVG-Reform Zusammenfassende Thesen Literaturverzeichnis I. Gesetzesmaterialien II. Literatur Stichwortverzeichnis
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