Jus Privatum: Gestaltungsakte Im Internationalen Rechtsverkehr: Zur Prozessualen Bindung an in- und AusläNdische Privatrechtsgestaltende Urteile und Andere Privatrechtsgestaltende Hoheitsakte
معرفی کتاب «Jus Privatum: Gestaltungsakte Im Internationalen Rechtsverkehr: Zur Prozessualen Bindung an in- und AusläNdische Privatrechtsgestaltende Urteile und Andere Privatrechtsgestaltende Hoheitsakte» نوشتهٔ Panajotta Lakkis، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2007. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Panajotta Lakkis widerlegt die seit jeher bestehende Annahme, es bestünde eine prozessuale Gestaltungswirkung, die inter omnes gelte. Hat man bisher die inter omnes-Wirkung ungeprüft zu Grunde gelegt und sich nur mit den Folgeproblemen befasst, namentlich mit der Problematik des rechtlichen Gehörs, geht die Autorin den umgekehrten Weg und hinterfragt die Prämisse. Sie zeigt, dass es gar keine eigenständige prozessuale Gestaltungswirkung gibt, sondern dass die einzige maßgebliche prozessuale Bindungswirkung auch der Gestaltungsurteile die materielle Rechtskraft ist. Dies bedeutet auch, dass die subjektiven Grenzen der Bindung an ein Gestaltungsurteil nur von der materiellen Rechtskraft bestimmt werden. Die Hauptargumentation für die bisherige Annahme einer inter omnes-Wirkung, dass nämlich begriffsnotwendig eine Gestaltung entweder erfolgt sein kann oder eben nicht, wird an Hand der Parallele zur 'einfachen' materiellrechtlichen Gestaltung mit anschließender rechtskräftiger Feststellung widerlegt. Nachdem die dogmatische Basis gesetzt ist, geht die Autorin zur Betrachtung anderer hoheitlicher Gestaltungsakte über und sieht darin ihre These von der Maßgeblichkeit der materiellen Rechtskraft bestätigt. In einem zweiten Teil wird dann die Problematik auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr dargestellt. Abschließend findet sich eine ausführliche Zusammenfassung, die die Möglichkeit gibt, sich in komprimierter Form mit der These vertraut zu machen. Geboren 1970; Studium der Rechtwissenschaften und Refendariat in Thessaloniki (GR); 1996 Promotion; 2005 Habilitation; 2006-2007 Lehrstuhlvertretung in München, 2007/2008; Lehrstuhlvertretung in Erlangen Cover Widmung Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung Gang der Untersuchung und These Erster Teil Die Problematik im innerstaatlichen Rechtsbereich Kapitel A. Die dogmatischen Unzulänglichkeiten der herkömmlichenBehandlung der Gestaltungsklagen und -urteile I. Vorfrage: Reibungspunkte im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung 1. Die Diskrepanz der Betrachtungsweise zwischen materiellrechtlicherund prozessualer Literatur 2. Die dogmatischen Probleme, die aus der Verneinung eines privatenGestaltungsrechts resultieren a. Publizistisches Recht auf Gestaltung: isolierteProzessführungsbefugnis b. Mitwirkungsansprüche, die (nur) Schadensersatzansprücheerzeugen c. Kein System in der Wahl des rechtstechnischen Mittels(Gestaltungsrecht, Gestaltungsklage, Anspruch auf Abgabeeiner Willenserklärung) d. Ähnliches Problem: Abgrenzung Anfechtungs- undVerpflichtungsklage im Verwaltungsrecht 3. Eigene Ansicht: materielles Gestaltungsklagerecht a. Zur Unterstützung: Vergleich rechtsgeschäftlich durchgeführterund urteilsmäßiger Gestaltung i. Gemeinsamkeiten ii. Unterschiede b. Die Lehre vom Doppeltatbestand 4. Die Sonderstellung der Gestaltungsurteile a. Eigentlich Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit? b. Sachnähe zur Verwaltungstätigkeit II. Inkonsequenzen bezüglich der Wirkung des Gestaltungsurteils: Die Unhaltbarkeit der Annahme einer prozessualen Gestaltungswirkung 1. Die klassischen Begründungen für die universelle Bindungan das Gestaltungsurteil a. Argumentation aus der Rechtsnatur der Gestaltung b. Bindung an Gesetz und Recht nach Art. 20 III, 97 I GG, § 1 GVG c. Anerkennenmüssen der Gestaltung d. Parallele zur Theorie von der Drittwirkung der Rechtskraft e. Gestaltungswirkung und Tatbestandswirkung i. Gleichstellung mit Tatbestandswirkung ii. Unterschiede zwischen Gestaltungs- und Tatbestandswirkung iii. Gleichbehandlung (trotz Unterschieden) von Gestaltungs- und Tatbestandswirkung? f. Bindung wegen materieller Änderung i. Materielle Rechtskrafttheorie in anderem Gewand? ii. Die prozessuale »Bindung« an die rechtsgeschäftliche Gestaltung: Rechtsgeschäftliche Gestaltung und ihrerechtskräftige Feststellung g. Zusammenfassung 2. Die Mitwirkungsproblematik a. Freiwillige außerprozessuale Mitwirkung an der Herbeiführungdes Gestaltungserfolgs: Bestandsaufnahme i. Außerhalb des Gesellschaftsrechts (1) Ersetzung der Teilnahme bei Leistungsklagen (2) Ersetzung der Teilnahme auch bei Gestaltungsklagen? ii. Im Gesellschaftsrecht (1) Ersetzung auf der Beklagtenseite (2) Ersetzung auf der Klägerseite b. Dogmatische Herleitung i. Einverständniserklärung mit dem materiellen Ziel (1) Realitätsnahe Auslegung der Zustimmung (2) Erfüllung der Vorgaben der §§ 133, 140 HGB? (a) Grundsätzliche Bedenken (b) Differenzierung je nach Parteirolle (3) Ergebnis ii. »Zustimmung« bzgl. des prozessualen Erfolges (1) Gewillkürte Prozessstandschaft (a) Auf der Klägerseite (b) Auf der Beklagtenseite (2) Unterwerfung unter die Urteilswirkungen iii. Folgerungen c. Erzwungene Mitwirkung auf der Klägerseite,Mitwirkungspflicht i. Die dogmatische Unhaltbarkeit der heutigen Verbindungvon Ausschließungs- und Zustimmungsklage ii. Dogmatische Herleitung einer erzwungenen Mitwirkung (1) Mitwirkungspflicht bzgl. des materiellrechtlichen Ziels (2) Pflicht zur prozessualen Mitwirkung (a) Zwang zur Prozessführungsermächtigung (b) Zwang zur Unterwerfung (3) Gesetzliche Prozessstandschaft, insbesondere actio pro socio (a) actio pro socio in der Personengesellschaft des Handelsrechts (b) Absicherung: actio pro socio bei der nicht organisierten Gesamthand (c) Actio pro socio und Ausschließungsklage (4) Kein Schadensersatz bei Weigerung zur Mitwirkung iii. Ergebnis iv. Weitere Erklärungsmodelle für die Gestaltungsklagendes Gesellschaftsrechts (1) Der Mehrparteienprozess mit einheitlichem Streitgegenstandnach Karsten Schmidt (2) Das Modell von Herbert Roth (3) Übernahme der notwendigen Beiladung des Verwaltungsrechts? d. Zusammenfassung Kapitel B. Entwicklung des eigenen Ansatzes I. Die prozessuale Verbindlichkeit des Gestaltungsurteils 1. Die prozessuale Bindung des Richters an das Gestaltungsurteil a. Wird die Gestaltung von einer Vollstreckungswirkungher beigeführt? b. Die materielle Rechtskraft des Gestaltungsurteils i. Heutiger Stand ii. Neue Ermittlung der Rechtskraftgrenzen (1) Die positive Rechtskraftwirkung des Gestaltungsurteils (a) Der Streitgegenstand der Gestaltungsklage (b) Die Reichweite der positiven Rechtskraftbindung (2) Ergebnis zur positiven Rechtskraftwirkung (3) Einfluss auf die Dreiteilung der Klage- und Urteilstypen? (4) Die subjektiven Grenzen der Rechtskraft des Gestaltungsurteils (a) Die Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter nach heutiger Auffassung (b) Die Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter nach hier vertretener Ansicht – Parallele zur so genannten Feststellung von Drittrechtsverhältnissen (c) Die »ρτιταναхοπή« und die »tierce opposition« (5) Antwort auf Einwände (6) Verbleibende Bindungsdefizite? (7) Rechtskrafterstreckung kraft zivilrechtlicher Abhängigkeit? c. Durchbrechung der Rechtskraft des Gestaltungsurteils i. Wiederaufnahmeklage ii. Materiellrechtlicher Ausgleich nach § 826 BGB 2. Die Bindung der Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten an das Gestaltungsurteil der streitigen ordentlichen Gerichtsbarkeit 3. Die Bindung der Verwaltung an das Gestaltungsurteil II. Die Bindung der Gerichte an sonstige privatrechtsgestaltende Hoheitsakte 1. Die Bindung an gestaltende Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit a. Bestandsaufnahme b. Eigene Ansicht 2. Die Bindung an gestaltende Schiedssprüche 3. Die Bindung an Gestaltungsurteile der Verwaltungsgerichte 4. Die Bindung an privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte a. Die Erklärungsmodelle in der Verwaltungsrechtslehre i. Tatbestandswirkung ii. Materielle Bestandskraft als Bindungswirkung iii. Weitere Erklärungsmodelle b. Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts als Vorfrageim Zivilprozess i. Sonderfall: Amtshaftungsansprüche ii. Die Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter:zwei grundverschiedene Wege (1) Eigene Anfechtungsbefugnis (2) Vorfragenprüfung durch das Zivilgericht c. Eigene Ansicht 5. Privatrechtsgestaltung durch Enteignung 6. Privatrechtsgestaltung in der Zwangsvollstreckung III. Registerpublizität und Gestaltung Zweiter Teil Die Anerkennung ausländischer Gestaltungsakte Einleitungund Gang der Untersuchung Kapitel A. Die Anerkennung ausländischer Gestaltungsurteile I. Die heutige Handhabung 1. Die Sonderstellung der Gestaltungsurteile 2. Inkonsequenz zwischen den Ansichten im nationalen und im internationalen Bereich a. Öffentliches Recht auf Gestaltung b. Materiellrechtliche Begründung der Bindungswirkung und lexcausae-Theorien i. Maßgeblichkeit der lex causae des ersten Prozesses ii. Maßgeblichkeit der lex causae des zweiten Prozesses c. Registereintragungspflicht nach der lex causae II. Bekräftigung der hier entwickelten Betrachtungsweise III. Anwendung der im ersten Teil gewonnenen Erkenntnisse 1. Die Anerkennung ausländischer Gestaltungsurteile a. Autonomes Recht b. EuGV-VO c. Spezialproblem: Die Bestimmung des Streitgegenstands und der objektiven Rechtskraftgrenzen i. Streitgegenstandsbestimmung im autonomen Recht ii. Streitgegenstandsbestimmung im Rahmen der EuGV-VO d. Spezialproblem: Unterschiedliche Betrachtungsweisen im Hinblick auf die materielle Rechtskraft von Gestaltungsurteilen e. Anerkennungszwang aus dem EGV? 2. Speziell Personenstandsurteile a. Völkerrechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Anerkennungszwang? b. Gemeinschaftsrecht i. Die EG-Verordnung über die Zuständigkeit unddie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungenin Ehesachen (EheGV-VO) ii. Anerkennungszwang aus dem EGV? c. Art. 7 § 1 FamRÄndG Kapitel B. Die Bindung der Verwaltung an ausländische Gestaltungsurteile Kapitel C. Anerkennung prozessualer Gestaltungsurteile, insbesonderedes Vollstreckungsrechts I. Ausländische Vollstreckungsgegen- oder Widerspruchsklage, die zurrechtskräftigen Feststellung der materiellen Rechtslage führt II. Erzeugen die Gestaltungsurteile des Vollstreckungsrechts nachdeutschem Vorbild anerkennungsfähige Wirkungen? III. Anerkennungs- und Exequaturentscheidungen Kapitel D. Anerkennung ausländischer gestaltender Akteder freiwilligen Gerichtsbarkeit I. Gemeinschaftsrecht II. Autonomes Recht: § 16a FGG Kapitel E. Ausländische gestaltende Schiedssprüche Kapitel F. Ausländische Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Kapitel G. Ausländische privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte I. Ausländische privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte allgemein 1. Völkerrechtliche Anerkennungspflicht? 2. Autonomes Recht 3. Der Einfluss des Gemeinschaftsrechts und der Rechtsprechung des EuGH a. Die Einführung transnationaler Verwaltungsakte b. Die Rechtsprechung des EuGH zur Berücksichtigungausländischer Verwaltungsakte 4. Eigene Ansicht II. Scheidungen durch Verwaltungsakt und sonstige Verwaltungsakte, die den Personenstand betreffen Kapitel H. Berücksichtigung ausländischer Privatrechtsgestaltungim Zusammenhang mit einem Vollstreckungsakt Kapitel I. Ausländische Enteignungen Kapitel J. Ausblick Zusammenfassung der gesamten Gedankenführung Literaturverzeichnis Sachregister Hauptbeschreibung Panajotta Lakkis widerlegt die seit jeher bestehende Annahme, es bestünde eine prozessuale Gestaltungswirkung, die inter omnes gelte. Hat man bisher die inter omnes-Wirkung ungeprüft zu Grunde gelegt und sich nur mit den Folgeproblemen befasst, namentlich mit der Problematik des rechtlichen Gehörs, geht die Autorin den umgekehrten Weg und hinterfragt die Prämisse. Sie zeigt, dass es gar keine eigenständige prozessuale Gestaltungswirkung gibt, sondern dass die einzige maßgebliche prozessuale Bindungswirkung auch der Gestaltungsurteile die materielle Rechtskraft ist Panajotta Lakkis. Originally Presented As The Author's Thesis (habil.)--univ. Bonn, 2005. Includes Bibliographical References (p. [449]-493) And Index.
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