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Jus Privatum: Der Insolvenzplan: Von Seiner Dogmatischen Deutung Als Vertrag und Seiner Fortentwicklung in eine BestäTigungsinsolvenz

معرفی کتاب «Jus Privatum: Der Insolvenzplan: Von Seiner Dogmatischen Deutung Als Vertrag und Seiner Fortentwicklung in eine BestäTigungsinsolvenz» نوشتهٔ Stephan Madaus، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2011. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Krisenzeiten sind Blütezeiten des Insolvenzrechts. Für die Insolvenzordnung des Jahres 1999 ist die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise die erste echte Feuertaufe und die angestoßenen Reformen belegen, dass sich gerade ihr Planverfahren noch nicht bewährt hat. Da die Fortentwicklung jedes Rechtsinstituts zwingend das Verständnis seiner Dogmatik voraussetzt, untersucht Stephan Madaus zunächst ausführlich die Rechtsnatur des Insolvenzplans, den er als (in der Entstehung von einem Kontrahierungszwang begleiteten) Vertrag zwischen allen Beteiligten erkennt. Hierauf aufbauend entwickelt er in Anlehnung an das U.S.-amerikanische Insolvenzrecht eine neue Variante des Planverfahrens, die es de lege ferenda als reine Bestätigungsinsolvenz ermöglichen würde, vorinsolvenzliche Abstimmungen über einen Insolvenzplan im anschließenden Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung nur noch bestätigen zu lassen. Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft in Rostock; 2000 Promotion; 2010 Habilitation; 2010/2011 Vertretung des Lehrstuhls Prof. Dr. Eidenmüller an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Cover Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung A. Das neue Insolvenzrecht im elften Jahr seines Bestehens B. Das Ziel der Untersuchung C. Der Gang der Untersuchung Kapitel 1 Funktion und Rechtsnatur des Insolvenzplansaus betriebswirtschaftlicher und rechtshistorischer Sicht A. Der Insolvenzplan aus betriebswirtschaftlicher Perspektive I. Die Basisziele und der (betriebswirtschaftliche) Krisenbegriff II. Der Sanierungsprozess 1. Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit 2. Die Unternehmensanalyse 3. Die Planung operativer Maβnahmen a) Leistungswirtschaftliche Maβnahmen b) Finanzwirtschaftliche Maβnahmen (1) Die Zuführung von Fremdkapital (2) Mezzanine-Kapital (3) Die Zuführung von Eigenkapital (4) Die Unterstützung der Sanierungsfinanzierung durch Verzichtsbeiträge der Gläubiger (a) debt-equity-swap. (b) Besserungsvereinbarungen. c) Die Wahl der Sanierungsart (1) Die Reorganisation (2) Die übertragende Sanierung (3) Auswahlkriterien 4. Die Entscheidungsträger 5. Das Planungsergebnis III. Die rechtlich verbindliche Fixierung der Sanierung 1. Die außergerichtliche Reorganisation – der Sanierungsvergleich a) Vorteile b) Nachteile (1) Die Motivationslage von Gläubigern in Schlüsselpositionen (2) Der Zeitfaktor c) Fazit 2. Die außergerichtliche Unternehmensveräuβerung 3. Der Insolvenzplan als Sanierungsinstrument im Insolvenzverfahren a) Die Vorteile des Insolvenzplanverfahrens b) Die Nachteile des Insolvenzplanverfahrens c) Die Alternative: Veräuβerung des Unternehmens gemäβ § 160 InsO 4. Fazit – Die Relevanz eines Insolvenzplans in der Krise IV. Ergebnis: Die betriebswirtschaftlich geprägte Funktion des Insolvenzplans B. Die Vorgängerregelungen – Zwangsvergleich und Vergleich I. Ursprünge eines Zwangsvergleichs im Römischen Recht und seine Verbreitung II. Kodifizierung in der Konkurs- und in der Vergleichsordnung III. Die Rechtsnatur des Zwangsvergleichs der Konkursordnung 1. Die Urteilstheorie 2. Die Vertragstheorie a) Die Stimmabgabe jedes Gläubigers als Annahmeerklärung b) Die Annahme des Vergleichsvorschlags durch die Gläubigerschaft c) Die gerichtliche Bestätigung als Genehmigungserfordernis d) Die prozessuale Komponente des Zwangsvergleichs 3. Ein Rechtsinstitut eigener Art IV. Die Diskussion um die Rechtsnatur des konkursabwendenden Vergleichs der Vergleichsordnung 1. Vergleich (und Zwangsvergleich) als Normenvertrag 2. Vergleich (und Zwangsvergleich) als Vertrag V. Die richterliche Vertragshilfe C. Die Reform des Insolvenzrechts I. Die Krise des Insolvenzrechts in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts II. Krisenursachen 1. Sicherungsrechte 2. Zunahme der Massegläubiger 3. Unzulänglichkeiten im Gesellschafts-, Wirtschaftsstraf und Anfechtungsrecht 4. Verspätete Konkursanträge 5. Das Fiskusvorrecht 6. Unzureichend ausgebildete Konkursverwalter 7. Besondere Ursachen für die Abkehr vom Akkord? III. Die Reaktion des Gesetzgebers 1. Kein Eingriff in das zivilrechtliche System der Kreditsicherheiten a) Die fehlende zeitliche Korrelation b) Die beschränkte Zuständigkeit des Insolvenzrechts 2. Die Sicherungsrechte in der Insolvenz 3. Begrenzung der Masseverbindlichkeiten und Beseitigung von Vorrechten 4. Erleichterungen im Anfechtungsrecht 5. Sicherung einer frühzeitigen Insolvenzantragstellung 6. Verbesserung der Insolvenzverwaltervergütung? 7. Sicherung der Kostendeckung im Eröffnungsverfahren IV. Die Rückkehr eines wirkungsvollen Insolvenzrechts 1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Regelfall 2. Die explosionsartige Zunahme der Verbraucherinsolvenzverfahren 3. Die nur zögerliche Akzeptanz des Insolvenzplans V. Die U. S.-amerikanischen Wurzeln des Insolvenzplans 1. Das Verfahren nach Chapter 11 des Bankruptcy Code a) Die Entwicklung des Reorganisationsverfahrens und seiner Prinzipien (1) Die Bankruptcy Acts von 1800, 1841 und 1867 (2) Equity Receivership (3) Der Bankruptcy Act von 1898 und die Fortentwicklungder Equity Receivership (4) Die Kodifi zierung der Reorganisationsverfahren in den 1930iger Jahren b) Die Reorganisation nach Chapter 11 des Bankruptcy Code von 1978 c) Die Rechtsnatur des Reorganisationsplans des Chapter 11 (1) Die Vertragstheorie: »The confi rmed plan is a contract.« (2) Die prozessuale Vertragstheorie: »The plan resembles a consent decree.« (3) Die Urteilstheorie: »The confi rmed plan is a judgement.« (4) Analyse 2. Die Rezeption ins Insolvenzplanverfahren VI. Rückschlüsse auf die Rechtsnatur des Insolvenzplans aus dem Reformverfahren D. Zusammenfassung Kapitel 2 Ein Insolvenzplan ist keine Rechtsnorm A. Die Wesensmerkmale von Rechtsnormen I. Heteronomität II. Generalität B. Der Insolvenzplan ist kein Normenvertrag C. Ergebnis Kapitel 3 Der Insolvenzplan als Vertrag bürgerlichen Rechts A. Die Planvorlage – invitatio ad offerendum I. Die Planvorlage durch den Insolvenzverwalter 1. Die Vorlage eines Gläubigerplans durch den Insolvenzverwalter 2. Die Vorlage eines Verwalterplans durch den Insolvenzverwalter II. Die Planvorlage durch den Schuldner III. Ergebnis B. Vertragsschluss durch Zustimmung zu einer Vorlage C. Die Abstimmung der Gläubiger I. Die Stimmabgabe als interne Willensbildung II. Qualifikation der beschließenden Personenmehrheit 1. Die Gläubiger als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts a) Die Freiwilligkeit des Zusammenschlusses b) Das Gesamthandsvermögen 2. Die Gläubiger als Bruchteilsgemeinschaft a) Die Gläubigergruppe nach §§ 222, 243 InsO b) Die Gläubigergesamtheit (1) Das Verwertungsrecht als gemeinschaftliches Recht (2) Bruchteilsgemeinschaft an einer Rechtsgesamtheit (a) Bruchteilsgemeinschaft und Spezialitätsgrundsatz (b) Bruchteilsgemeinschaft als Gemeinschaft identischer Beteiligter (c) Die Gläubigergemeinschaft als einheitliche Bruchteilsgemeinschaft (3) Bruchteilsgemeinschaft und Rechtsfähigkeit (a) Die Rechtsfähigkeit der Insolvenzmasse (b) Die Rechtsfähigkeit der Bruchteilsgemeinschaft der Gläubiger 3. Die Gläubiger als Interessengemeinschaft a) Die Gläubigergemeinschaft b) Exkurs: Die Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung c) Die Gläubigergruppen des § 222 InsO 4. Ergebnis III. Entscheidung innerhalb des Wirkungsbereichs der Personengruppe 1. Der Beschluss der Gläubigergemeinschaft über den Insolvenzplan a) Der Wirkungskreis der Bruchteilsgemeinschaft b) Die Entscheidung über den Insolvenzplan 2. Der Beschluss der Gläubigergruppe über den Insolvenzplan a) Der Wirkungskreis der Interessengemeinschaft Gläubigergruppe b) Der Beschluss der Gläubigergruppe über den Insolvenzplan 3. Ergebnis IV. Legitimation der Mehrheitsmacht in der Gläubigergruppe 1. Mehrheitsbeschlüsse bei Gesellschaften – Unterwerfungsvertrag 2. Mehrheitsbeschlüsse bei Gemeinschaften – Notwendigkeit a) Die Mehrheitsmacht als Ausgleich b) Die Richtigkeitsgewähr von Mehrheitsentscheidungen c) Die Mehrheitsmacht in der Gläubigergruppe nach § 244 InsO d) Verfassungsrechtliche Aspekte der Mehrheitsmacht V. Zwischenergebnis VI. Die Ausführung des Beschlusses – die Willenserklärungen der Gläubiger 1. Keine Willenserklärung der einzelnen Gläubigergruppe 2. Die Willenserklärungen der zustimmenden Gläubiger 3. Die Zustimmungserklärungen der überstimmten Minderheit 4. Die Zustimmungserklärungen der nicht abstimmenden Insolvenzgläubiger 5. Der Zugang der Erklärungen VII. Ergebnis VIII. Ausblick: Die Abstimmung der Gesellschafter über den Insolvenzplan D. Die Zustimmung des Schuldners I. Die Notwendigkeit der Zustimmung des Schuldners II. Das Schweigen des Schuldners als Zustimmung (§ 247 Abs. 1 InsO) 1. Beredtes Schweigen 2. Schweigen mit Erklärungswirkung a) Gesetzlich fingierte Willenserklärungen b) Schweigen als Vertragserklärung kraft Handelsbrauchsoder Treu und Glauben 3. Die Fiktion der Zustimmung des Schuldners in § 247 Abs. 1 InsO III. Ergebnis E. Zustimmungsfiktionen auf Gläubiger- und Schuldnerseite I. Das Obstruktionsverbot des § 245 InsO II. Die Zustimmungsfiktion nachrangiger Insolvenzgläubiger in § 246 InsO III. Die Zustimmungsfiktion beim Schuldner in § 247 Abs. 2 InsO IV. Keine Legitimation der Fiktionen durch das Mehrheitsprinzip 1. bezüglich nachrangiger Insolvenzgläubiger und dem Schuldner 2. bezüglich der sonstigen ablehnenden Gläubigergruppen (§ 245 InsO) V. Zustimmungsfiktionen als gesetzlicher Kontrahierungszwang 1. Kontrahierungszwang und Vertragsfreiheit a) Der allgemeine Kontrahierungszwang b) Der gesetzliche Kontrahierungszwang 2. Die §§ 245 bis 247 InsO als Fälle eines gesetzlichen Kontrahierungszwangs 3. Gesetzlicher Kontrahierungszwang und diktierter Vertrag a) Der Anspruch auf Zustimmung als Regelfolge eines Kontrahierungszwangs b) Diktierter Vertrag im weiteren Sinn c) Diktierter Vertrag im engeren Sinn d) Der Insolvenzplan ist kein diktierter Vertrag im engeren Sinn 4. Die Obstruktionsverbote im Lichte der Grundrechte a) Keine Rechtfertigung durch das Majoritätsprinzip b) Rechtfertigung durch das Verbot des Rechtsmissbrauchs c) Rückschlüsse für die Anwendung der §§ 245 bis 247 InsO d) Die Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG VI. Ergebnis F. Zusammenfassung – Der Vertragsschluss über den Insolvenzplan I. Die Willenserklärungen der Gläubiger II. Die Willenserklärung des Schuldners III. Die Verpflichtungserklärungen engagierter Dritter nach § 230 Abs. 3 InsO IV. Der Vertragsschluss V. Fazit Kapitel 4 Der Insolvenzplan als Verfahrensobjekt A. Die Funktion der gerichtlichen Bestätigung des Plans B. Der Insolvenzplan ist kein Urteil oder Verfahrensakt I. Die Rechtskraftwirkung gerichtlicher Entscheidungen II. Urteile mit Gestaltungswirkung im materiellen Recht III. Die Gestaltungsmacht des Richters in den Ausgleichsverfahren der Kriegszeit IV. Die Gestaltungsmacht des Insolvenzrichters hinsichtlich des Insolvenzplans 1. Keine inhaltliche Gestaltungsmacht des Insolvenzrichters a) Die Versagungsbefugnis in den §§ 249 bis 251 InsO (1) Der Individualschutz in § 251 InsO (2) § 250 InsO – Prüfung und Durchsetzung von Zustimmungspflichten (3) Die Beachtung von Planbedingungen nach § 249 InsO b) Materielle Gestaltungsbefugnisse des Gerichts aus § 231 InsO? c) Materielle Gestaltungsbefugnisse des Gerichts bei konkurrierenden Plänen? (1) Die fehlende ausdrückliche gesetzliche Regelung (2) Die mögliche Annahme mehrerer Pläne im Abstimmungstermin (3) Keine Auswahlentscheidung durch das Insolvenzgericht (4) Die Respektierung des Abstimmungsergebnisses durch eine verfahrensrechtliche Lösung (5) Ergebnis d) Zusammenfassung 2. Keine gebundene Gestaltungsmacht des Insolvenzrichters (»Verfahrenstheorie«) a) Der Bestätigungsbeschluss – richterliche Gestaltung oder Erkenntnis? b) Die Fiktionswirkung des § 894 ZPO 3. Ergebnis C. Die Natur des richterlichen Handelns bei der Planbestätigung I. Die herrschende Ansicht: Das Insolvenzverfahren als Zwangsvollstreckungsverfahren 1. Der Verweis auf die ZPO in § 4 InsO 2. Der Zweck des Insolvenzverfahrens 3. Schlussfolgerung II. Die Gegenansicht: Das Insolvenzverfahren als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1. Die formelle Zuordnung zur freiwilligen bzw. streitigen Gerichtsbarkeit 2. Die materielle Zuordnung des Insolvenzverfahrens a) Der Begriff der »Rechtsfürsorge« (1) Kontradiktorische vs. verwaltende Gerichtsbarkeit (2) Die Haltung des Gesetzgebers (3) Das Insolvenzverfahren – (auch) ein materielles Liquidationsverfahren (4) Das Insolvenzplanverfahren b) Regelungsstreitigkeiten als FG-Verfahren (1) Das Insolvenzverfahren ist keine Regelungsstreitigkeit (2) Das Insolvenzplanverfahren ist keine Regelungsstreitigkeit (a) Kein Handlungsermessen des Richters (b) Vertragshilfe und Regelungsstreitigkeit 3. Ergebnis III. Die Insolvenzordnung – eine eigenständige Verfahrensordnung IV. Schlussfolgerungen für die Natur der Bestätigungsentscheidung 1. Die Beschränkung des Prüfungsgegenstandes auf das Planverfahren 2. Die Bestätigung ist keine Vertragsgenehmigung 3. Die Bestätigung als integrierter Rechtsschutz D. Der Insolvenzplan und das Prozessrecht I. Prozesshandlung und Prozessvertrag 1. Der enge Prozesshandlungsbegriff 2. Der weite oder auch funktionelle Prozesshandlungsbegriff 3. Die Vorzugswürdigkeit des funktionellen Prozesshandlungsbegriffs a) Der Zirkelschluss der engen Begriffsdefinition b) Die richtige Einordnung von Prozessverträgen 4. Handlungen mit Doppelwirkung II. Prozesshandlungen im Insolvenzplanverfahren 1. Unerheblichkeit des Forums der Erklärung für deren Einordnung 2. Unerheblichkeit der Verfahrensregelungen über das Zustandekommen des Plans 3. Die Notwendigkeit der individuellen Feststellung einer prozessualen Hauptwirkung III. Der Insolvenzplan ist kein Prozessvertrag 1. Der Prozessvergleich als Vergleichsmaßstab a) Der Insolvenzplan ist kein Vollstreckungstitel b) Der Insolvenzplan beendet nicht das Insolvenzverfahren 2. Verfahrensgestaltende Wirkungen im Einzelfall? – Der »verfahrensleitende Plan« 3. Zwischenergebnis IV. Die Abstimmungserklärungen als Doppeltatbestand? 1. Das Einbringen von Tatsachen als Prozesshandlung im Zivilprozess 2. Die Besonderheit des Untersuchungsgrundsatzes im Insolvenzverfahren 3. Die Geltung des Untersuchungsgrundsatzes bei der Bestätigungsentscheidung V. Folgerungen für Problemfälle in der Planentstehung 1. Die Planrücknahme durch den Initiator 2. Die Unwirksamkeit einer Stimmrechtsvollmacht und ihre Folgen VI. Ergebnis E. Mängel bei der Planentstehung und ihre Heilung I. Die Wirkung der materiellen Rechtskraft II. Die Voraussetzungen der materiellen Rechtskraft 1. Die formelle Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses 2. Der rechtskraftfähige Inhalt des Bestätigungsbeschlusses III. Umfang und Grenzen der materiellen Rechtskraft 1. Der Gegenstand der materiellen Rechtskraft a) Der Inhalt der Bestätigungsentscheidung b) Der Subsumtionsschluss der Bestätigungsentscheidung 2. Die Wirkungserweiterung durch die Präklusion von Tatsachen 3. Die Grenzen der materiellen Rechtskraft a) Die Verpflichtung von Plangaranten ist nicht Teil des Insolvenzplans b) Keine Erstreckung der Rechtskraft auf Plangaranten 4. Keine erneute Entscheidung über die Stimmrechte der Gläubiger a) Die Stimmrechtsfestsetzung nach §§ 237, 238, 77 InsO b) Die Stimmrechtsvollmacht ist keine Vorfrage der Stimmrechtsfestsetzung IV. Ergebnis F. Zusammenfassung: Der Insolvenzplan – ein Vertrag bürgerlichen Rechts I. Der Insolvenzplan ist ein Vertrag mit vorverlagertem Rechtsschutzverfahren II. Der Insolvenzplan ist ein diktierter Vertrag im weiteren Sinn III. Der Insolvenzplan ist kein Prozessvertrag IV. Der Insolvenzplan ist ein Vergleich gemäß § 779 BGB 1. Die Beseitigung der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis 2. Das gegenseitige Nachgeben 3. Der Gleichlauf mit dem außergerichtlichen Sanierungs- oder Liquidationsvergleich 4. Die historische Kontinuität der Einordnung 5. Ergebnis Kapitel 5 Optimierung des deutschen Reorganisationsrechts in der Insolvenz A. Das Planverfahren als effizientester Verfahrensweg I. Zur Effi zienz eines Insolvenzverfahrens II. Die Aufgabe der Reorganisation in der Insolvenz 1. Zerschlagungs- und Fortführungswert 2. Die Gewinnung des Fortführungswertes a) Die übertragende Sanierung b) Die Reorganisation c) Der Unterschied zur Funktion einer Reorganisation außerhalb einer Insolvenz III. Zur Notwendigkeit einer Reorganisation in der Insolvenz 1. Liquidation statt Reorganisation a) Die Liquidation als natürlicher Weg zum Fortführungswert b) Die Abschaffung der Reorganisationsoption zugunsten von Auktionsmodellen? (1) Die grundsätzliche Kritik von Douglas G. Baird und Thomas H. Jackson (2) Die obligatorische Auktion nach Douglas G. Baird (3) Der »restricted auction mechanism« nach Berkovitch, Israel und Zender (4) Das parallele Auktionsverfahren nach Alexander Dilger 2. Der debt-equity-swap als Instrument der Insolvenzbewältigung (Optionsmodelle) a) Der »slice-of-common-stock sale« nach Mark J. Roe b) Das Bebchuk-Modell c) Weiterentwicklungen der Modelle von Roe und Bebchuk (1) Ben Branch (2) Philippe Aghion, Oliver Hart und John Moore (3) Hart, La Porta Drago, Lopez-de-Silanes und Moore (4) »non-cash auctions« nach David Hahn (5) Barry A. Adler und Ian Ayres (»dilution mechanism«) (6) »Chameleon-Equity« nach Barry E. Adler d) Der automatische debt-equity-swap als alleiniger Insolvenzmechanismus 3. Die Rechtfertigung einer Reorganisationsoption in der Insolvenz a) Zweifel an den Effizienzvorteilen der Alternativmodelle (1) Das Fehlen perfekter Märkte und Marktteilnehmer (2) Der Kostenvergleich (a) Auktions- bzw. Veräußerungskosten (b) Kosten einer Forderungsumwandlung bei Optionsmodellen (c) Die speziellen Defizite des Chapter 11 des U. S. Bankruptcy Code (3) Die Unentbehrlichkeit gerichtlicher Entscheidungen b) Die Unfähigkeit der Optionsmodelle zur Bewältigung jeder Unternehmensinsolvenz (1) Der beschränkte Wirkungsbereich der Modelle (2) Die kaum mögliche Erweiterbarkeit dieses Wirkungsbereiches (3) Der freiwillige Forderungstausch als Krisenbewältigungsinstrument c) Die Defizite der Auktionsmodelle (1) Die verbreitete Nutzung von Veräußerungen in der Insolvenzpraxis (2) Die Unzulänglichkeit von Auktionsverfahren in Einzelfällen d) Fazit – Der Sinn von Handlungsoptionen in der Insolvenz (1) Die Notwendigkeit einer Reorganisation in der Insolvenz (2) Die Nützlichkeit einer Reorganisation in der Insolvenz IV. Die Ausübung der Reorganisationsoption –Alternativen zum Planverfahren? 1. Modelle mit Einzelentscheidungsbefugnis a) »Selective Stay Model« nach Baird und Picker b) »waiver contracts« nach Schwarcz c) »SIR«-Verfahren nach Jungmann d) Der »better positioned agent« nach Rotem 2. Das administrative Insolvenzverfahren a) Die Entscheidung durch eine Sanierungsbehörde b) Die Entscheidung durch das Insolvenzgericht 3. Der Schuldner als Entscheidungsträger 4. Die richtige Entscheidung durch den richtigen Entscheidungsträger a) Der Charakter der zu treffenden Entscheidung (1) Keine Vermutung zugunsten einer Verwertungsoption (2) Prognoseentscheidung unter Ungewissheit b) Zur Richtigkeitsgewähr bei prognosebasierten Entscheidungen (1) Expertenwissen (2) Condorcet’s Jury Theorem (3) Die Weisheit der Vielen (a) Der Effekt (b) Die Voraussetzungen (4) Die Richtigkeitsgewähr von Verträgen c) Der optimale Entscheidungsmechanismus in der Insolvenz (1) Die Nutzung der Richtigkeitsgewähr des Konsensprinzips (2) Die Beseitigung der Schwächen des Konsensprinzips durch einen »abgesicherten Vertragsschluss« (a) Keine diktatorische Lösung des Kooperationsproblems (b) Die Nutzbarmachung von Gruppeneffekten auf Kooperationsprobleme (c) Der Kontrahierungszwang als Disziplinierungsmittel (3) Der Anwendungsbereich der Vertragslösung (4) Der Effizienzvorteil einer eingeschränkten Vertragslösung (a) Kein Reorganisationskonzept – keine Verhandlungen (b) Die Inhaltsoffenheit der eingeschränkten Vertragslösung (c) Das »ACCORD scheme« nach Hausch/Ramachandran 5. Ergebnis B. Der richtige Zeitpunkt für die Entscheidung über eine Reorganisationsoption I. Der Zeitpunkt der Forderungsentstehung 1. »contract theory approach« 2. »menu approach« 3. Kritik a) Die Schwächen des »contract theory approach« b) Die Nachteile des »menu approach« II. Der Zeitpunkt der Krise des Unternehmens 1. Die Informationsgrundlage 2. Zustimmungspflichten im Vorfeld der Insolvenz a) Zustimmungspflichten auf vertraglicher Grundlage b) Zustimmungspflichten auf gesetzlicher Grundlage (1) Die Treuepflicht eines Gesellschafters (2) Die Umsetzungspflicht in der Rechts- oder Bruchteilsgemeinschaft (3) Die Interessengemeinschaft c) Das Problem der Durchsetzung von Zustimmungspflichten (1) Der vorläufige Rechtsschutz (2) Die Durchsetzung von Kooperationspflichten in der Krise nach Horst Eidenmüller (3) Die Durchsetzung durch Schiedsgerichte d) Zwischenergebnis 3. Die »suspension clause solution« nach Claire Finkelstein 4. Ergebnis III. Der Zeitraum des Insolvenzverfahrens IV. Die wenig überzeugende Schlussfolgerung des deutschen Gesetzgebers C. Die Vorverlagerung der Entscheidungsfindung mittels einer bloßen Bestätigungsinsolvenz I. Die Grundidee II. Definition der zu verwendenden Begriffe 1. Die vorbereitete Insolvenz oder prepackaged bankruptcy als Gattungsbegriff 2. Der noch unverhandelte Insolvenzplan als erste Untergruppe 3. Der vorverhandelte Insolvenzplan als zweite Untergruppe 4. Der bereits beschlossene Insolvenzplan als dritte Untergruppe III. Das Regelungsmodell im U. S. Bankruptcy Code 1. Die gesetzliche Regelung in 11 U. S. C. § 1126 (b) 2. Das Verfahren einer pre-voted bankruptcy 3. Die Effekte und Grenzen dieser Verfahrensgestaltung a) Die Überwindung von Blockadehaltungen b) Die Planbarkeit des Verfahrensergebnisses c) Reduzierung der Dauer und der Kosten des gerichtlichen Insolvenzverfahrens d) Reduzierung der indirekten Insolvenzkosten e) Unterstützung der außergerichtlichen Einigungsbemühungen f) Strukturierung der außergerichtlichen Verhandlungen g) Verbesserung der Verfahrensergebnisse 4. Ergebnis IV. Die Implementierung im deutschen Recht 1. Die Bindung der Gläubiger an den außergerichtlich angenommenen Insolvenzplan a) Die Ausgangslage im geltenden Insolvenzrecht (1) Die Zulässigkeit der prepackaged bankruptcy im Insolvenzplanverfahren (2) Das Planverfahren als Mechanismus zur Durchsetzung nur mehrheitlich getragener Insolvenzpläne (3) Die Möglichkeit der Eigenverwaltung b) Die Funktionsweise der amerikanischen pre-voted bankruptcy c) Die außergerichtliche Stimmabgabe als antizipierte Zustimmung/Ablehnung d) Der notwendige Umfang gesetzgeberischen Tätigwerdens 2. Die Bindung der Gesellschafter an einen außergerichtlichen Insolvenzplan a) Die Ausgangslage im geltenden Insolvenzrecht b) Die Legitimation und Funktionsweise der pre-voted bankruptcy c) Die Abstimmung der Gesellschafter als Willensbildungsprozess (1) Ausgangspunkt: Die Autonomie der Willensbildung in der Gesellschaft (a) Der Schutz der Gesellschafterrechte aus Art. 14 GG (b) Der Schutz der Gesellschafterrechte aus Art. 9 Abs. 1 GG (c) Art. 25 Abs. 1 der Kapitalrichtlinie (2) Die Einbindung der Willensbildung der Gesellschafter über den Insolvenzplan (a) Die Abstimmung der Gesellschafter über den Insolvenzplan (b) Kein generelles Obstruktionsverbot (c) Ein Obstruktionsverbot bezüglich der Gewinnverwendung d) Der notwendige Umfang gesetzgeberischen Tätigwerdens V. Die notwendige Beschränkung der Rechtsmittel 1. Der Grundsatz der sofortigen Vollziehbarkeit eines Chapter 11-Plans 2. Die fehlende aufschiebende Wirkung einer sofortigen Beschwerde 3. Notwendigkeit einer entsprechende Neuregelung in den §§ 253, 254 Abs. 1 InsO VI. Die Einordnung der Bestätigungsinsolvenz in die aktuelle Reformdiskussion 1. Der Vergleich mit dem Company Voluntary Arrangement des englischen Insolvency Act 1986 2. Zur Notwendigkeit eines besonderen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens 3. Zu einem Sanierungsvergleichsgesetz nach Hölzle und einem neuen § 270b InsO VII. Ergebnis D. Zusammenfassung und Ausblick Literaturverzeichnis Sachregister HauptbeschreibungKrisenzeiten sind Blütezeiten des Insolvenzrechts. Für die Insolvenzordnung des Jahres 1999 ist die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise die erste echte Feuertaufe und die angestoßenen Reformen belegen, dass sich gerade ihr Planverfahren noch nicht bewährt hat. Da die Fortentwicklung jedes Rechtsinstituts zwingend das Verständnis seiner Dogmatik voraussetzt, untersucht Stephan Madaus zunächst ausführlich die Rechtsnatur des Insolvenzplans, den er als (in der Entstehung von einem Kontrahierungszwang begleiteten) Vertrag zwischen allen Beteiligten erkennt. Hierauf aufbauend
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