Internationales Privatrecht zwischen Wertneutralität und Politik
معرفی کتاب «Internationales Privatrecht zwischen Wertneutralität und Politik» نوشتهٔ Cedric Hornung، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Wer nach den Grundideen des IPR fragt, trifft zwangsläufig auf den Begriff der "Wertneutralität": Die Bestimmung des anwendbaren Rechts soll demzufolge anhand der "engsten Verbindung" zu einer Rechtsordnung erfolgen, von Savigny noch als "Sitz des Rechtsverhältnisses" bezeichnet. Wer sich näher mit dieser Idee beschäftigt, wird dagegen auch Stimmen finden, die eine "Politisierung" der Verweisung fordern. Doch hat es jemals ein wertneutrales Kollisionsrecht gegeben? Diese Frage wurde erstaunlicherweise bislang kaum diskutiert. Und was bedeutet "politisch" in diesem Kontext? Untersuchungen zum Begriff des Politischen im IPR sucht man vergebens. Cedric Hornung legt anhand historischer Analysen dar, welche Einflussfaktoren in der kollisionsrechtlichen Geschichte prägend waren. Inwieweit der - auf Basis dieser Erkenntnisse konkretisierte - Gedanke der Wertneutralität im heutigen IPR Widerhall findet, wird mit Beispielen aus dem 21. Jahrhundert aufgezeigt. Die Arbeit wurde mit dem Harry-Westermann-Preis 2021 der Juristischen Fakultät der Universität Münster ausgezeichnet. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Einleitung I. Untersuchungsgegenstand und Ziele der Arbeit II. Gang der Darstellung B. Grundlagen und Erläuterung der wesentlichen Begriffe I. Wertneutralität im IPR nach dem klassischen Verständnis 1. Das Dogma 2. Kegels Interessen und die neutrale Verweisung II. Wann ist Kollisionsrecht politisch? 1. Politikbegriffe a) Politik als gemeinschaftliches Streben nach Glück b) Politik als Herrschaftsinstrument c) Politik als Sichtbarmachung d) Politik als pluralistischer Freiheitsdiskurs 2. Folgen für die Untersuchung III. Politische Instrumente eines wertneutralen IPR 1. Aufwertung des eigenen Rechts a) Durch Einhegung fremden Rechts: ordre public b) Durch Ausdehnung inländischen Rechts: Eingriffsnormen 2. Schutz des schwächeren Vertragspartners 3. Gewährung kollisionsrechtlicher Parteiautonomie 4. Qualifikation C. Die politische und gesellschaftliche Prägung des Kollisionsrechts im historischen Kontext I. Rechtskollisionen in der Antike 1. Die hellenische polis a) Subjektqualität und Herkunft als zentrale Elemente b) Effizienzsteigerung durch Gastfreundschaft und Verträge c) Kolonisation als verstärkender Faktor d) Fazit: Ambivalenz des griechischen Ansatzes 2. Das Römische Reich a) Fremdenprätor und „Recht der Völker“ b) Annäherung durch hospitium c) Verständigung auf Grundlage der bona fides d) Fazit: Rom zwischen Zentralismus und Öffnung 3. Insgesamt: Recht für Kollisionen, aber kein Kollisionsrecht II. Personale und territoriale Kollisionen im Früh- und Hochmittelalter 1. System der persönlichen Rechte 2. Ausbildung von lokalen Partikularrechten 3. Fazit: Das frühe und hohe Mittelalter als Übergangsphase III. Die Statutenlehre des späten Mittelalters 1. Stadtrecht(e) und ius commune 2. Legisten und Kanonisten a) Grundlegende Überlegungen b) Sinneswandel in den Glossen c) Lösungsversuche durch die Kommentatoren 3. Die späteren Schulen a) Frankreich b) Niederlande c) Deutschland 4. Fazit: Globale Abgrenzungen durch regionale Motivationen IV. Modernes IPR seit dem 19. Jahrhundert 1. Ideenstreit im europäischen Rechtsraum a) Savigny aa) Der „Sitz“ des Rechtsverhältnisses bb) Die Säulen von Savignys IPR cc) Fazit: Eine Formel zwischen Theorie und Praxis b) Mancini aa) Das Nationalitätsprinzip bb) Der Wunsch als Vater des Gedankens cc) Fazit: Nationalität, aber kein Nationalismus 2. Angloamerikanische Ansätze a) Story: Comity of Nations, Rechtsprechung, Sachgebiete b) Cook, Currie und Ehrenzweig: Im Zweifel lex fori aa) Cook: Local Law Theory bb) Currie: Governmental Interest Analysis cc) Ehrenzweig: Lex fori Approach dd) Fazit: Der Funktionalität verschrieben c) Beale, Cavers und Leflar: Savigny am Horizont? aa) Beale: Vested Rights bb) Cavers: Principles of Preference cc) Leflar: Choice-influencing Considerations dd) Fazit: Kollisionsrecht als Kompromiss 3. Die Kodifizierung des IPR in Deutschland a) Die Arbeiten der Vorkommission b) Die erste Kommission: IPR als Politikum aa) Zweifel von „oben“ bb) Gebhards Entwürfe: IPR mit Zukunft c) Die zweite Kommission: Zwischen hehren Zielen und altem Denken d) Fazit: Machtkalkül und Gesellschaftspolitik anstelle von unparteiischer Verweisung 4. Die beiden großen EGBGB-Reformen a) 1986 aa) Statusverhältnisse und das Staatsangehörigkeitsprinzip bb) Grundton: Internationalprivatrechtliche Gerechtigkeit und Respekt gegenüber dem fremden Recht cc) Selten: Lex fori-Präferenz und materiellrechtliche Motive dd) Fazit: In der Moderne angekommen b) 1999 aa) Kollisionsrecht klarer Strukturen bb) Gerechtigkeit und Komplexität cc) Deutsche Rechtsinstitute als Maßstab dd) Fazit: Bestehendes verschriftlicht, Risiken gescheut 5. Die Europäisierung des IPR a) Ein IPR des Binnenmarkts b) Freizügigkeit, Heimwärtsstreben und Aufenthalt c) Gesellschaftsbilder als rechtliche Herausforderung d) Vorbehalte im IPR: Ein Wertefundament für Europa? aa) Ordre public bb) Eingriffsnormen e) Schwächerenschutz f) Diskriminierungsschutz und Fernwirkung der Grundfreiheiten aa) Verdeckte Mechanismen im Sekundärrecht bb) Primärrecht statt IPR: Das Anerkennungsprinzip g) Rechtswahl in Europa: Wirklich „frei“? h) IPR ohne renvoi? i) Fazit: Internationales Privatrecht zur Lösung vornehmlich kontinentaler Probleme V. Zusammenfassung: Das wertneutrale IPR gleichrangiger Rechtsordnungen in der Historie des Rechtsgebiets D. Beispielhafte Entwicklungen des 21. Jahrhunderts I. Art. 10 Rom III-VO 1. Rechtsnatur von Art. 10 Var. 2 Rom III-VO a) Abstrakte Abwehr b) Spezielle ordre public-Klausel c) Stellungnahme 2. Art. 10 Rom III-VO im Gefüge des klassischen IPR II. Art. 13 EGBGB 1. Meinungsstand a) Abs. 3 – Minderjährigenehen b) Abs. 4 (Entwurf) – Mehrehen 2. Art. 13 EGBGB im Gefüge des klassischen IPR III. Menschenrechtsschutz im IPR 1. Hintergrund a) Tatsächliche Relevanz im IPR b) Problem: Konkretisierung aa) Berücksichtigungsfähige Garantien bb) Schutzdimension versus Haftungsgrund 2. Lösungsvorschläge a) Ordre public b) Konzepte aktiver Geltungserstreckung aa) Menschenrechte als zwingendes Recht: Eingriffsnormen bb) Opferbezogener Schwächerenschutz: Sonderanknüpfungen 3. Menschenrechtsschutz im Gefüge des klassischen IPR IV. Zusammenfassung: Abweisung statt Verweisung E. Bewertung der erlangten Erkenntnisse Literaturverzeichnis Sachregister Wer nach den Grundideen des IPR fragt, trifft zwangsläufig auf den Begriff der "Wertneutralität": Die Bestimmung des anwendbaren Rechts soll demzufolge anhand der "engsten Verbindung" zu einer Rechtsordnung erfolgen, von Savigny noch als "Sitz des Rechtsverhältnisses" bezeichnet. Wer sich näher mit dieser Idee beschäftigt, wird dagegen auch Stimmen finden, die eine "Politisierung" der Verweisung fordern. Doch hat es jemals ein wertneutrales Kollisionsrecht gegeben? Diese Frage wurde erstaunlicherweise bislang kaum diskutiert. Und was bedeutet "politisch" in diesem Kontext? Untersuchungen zum Begriff des Politischen im IPR sucht man vergebens. Cedric Hornung legt anhand historischer Analysen dar, welche Einflussfaktoren in der kollisionsrechtlichen Geschichte prägend waren. Inwieweit der - auf Basis dieser Erkenntnisse konkretisierte - Gedanke der Wertneutralität im heutigen IPR Widerhall findet, wird mit Beispielen aus dem 21. Jahrhundert aufgezeigt. (source : éditeur) "Within the continental legal system, conflicts between national laws ought to be dealt with neutrally and free of politicisations. But is it even possible to conform to this fundamental principle when determining the applicable law? On the basis of historical analyses and modern developments, Cedric Hornung examines to what extent the concept keeps up with juristic reality."-- From publisher's website
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