Internationales Gesellschaftsrecht in Japan : Im Vergleich mit dem Internationalen Gesellschaftsrecht in der EU und in Deutschland
معرفی کتاب «Internationales Gesellschaftsrecht in Japan : Im Vergleich mit dem Internationalen Gesellschaftsrecht in der EU und in Deutschland» نوشتهٔ Eva Schwittek، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2015. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Das Internationale Gesellschaftsrecht steht im Fokus von Wissenschaft und Praxis in der EU. Auch der japanische Gesetzgeber hat sich mit der Kodifikation der herrschenden Gründungstheorie und mit der Neuregelung des Fremdenrechts zum Schutz vor Scheinauslandsgesellschaften befasst. Die Analyse der aktuellen japanischen Rechtslage ist insbesondere für das deutsche Internationale Gesellschaftsrecht aufschlussreich, das derzeit (teilweise) von der Sitz- zur Gründungstheorie übergeht. Der Rechtsvergleich mit Japan, das im Laufe seiner Geschichte verschiedenen Strömungen und ausländischen Einflüssen ausgesetzt war, ist besonders vielschichtig. Eva Schwittek analysiert das Internationale Gesellschaftsrecht Japans aus rechtsvergleichender Perspektive und bezieht die historischen, rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ein. Damit liegt erstmals eine umfassende Studie dieses Rechtsgebiets in einer westlichen Sprache vor. Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Konstanz mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung Japanisch; Mitarbeiterin am MPI für ausländisches und internationales Privatecht in Hamburg und an der Goethe-Universität Frankfurt; Forschungsaufenthalte in Japan; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht; 2010 2. Staatsexamen; seit 2012 Rechtsanwältin in Frankfurt/Main. Cover Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Hinweise Einleitung A. Relevanz des Themas in Japan und Deutschland B. Methodik und Terminologie C. Gegenstand der Arbeit und Gang der Darstellung Erster Teil: Tatsächlicher Hintergrund und rechtliches Umfeld A. Öffnung des japanischen Marktes für ausländische Unternehmen I. Zahlen zur Marktaktivität ausländischer Unternehmen in Japan II. Hintergründe des Engagements ausländischer Unternehmen in Japan B. Rechtliches Umfeld I. Reformprogramm der japanischen Regierung seit den 1990er Jahren II. Internationales Zivilprozessrecht 1. Internationale Zuständigkeit japanischer Gerichte 2. Partei- und Prozessfähigkeit III. Kollisionsrecht 1. Die Kodifikation des IPR im Hôrei 2. Ausdifferenzierung des Kollisionsrechts mit Erlass des RAG 3. Allgemeine Lehren a. Qualifikation b. Grundsatz der Sachnormverweisung c. Vorfrage d. Eingriffsnormen IV. Gesellschaftsrecht 1. Zustandekommen und Entwicklung des HG 2. Deregulierung und Internationalisierung des Gesellschaftsrechts seit 1993 3. Zustandekommen und Inhalt des GesG a. Gesellschaftsformen b. Fehlen eines umfassenden Konzernrechts und Reformpläne c. Umwandlung Zweiter Teil: Bestimmung des Gesellschaftsstatuts A. Grundlegende Theorien I. Sitztheorie 1. Ursprung der Sitztheorie 2. Entwicklung der Sitztheorie in Deutschland a. Ausgangspunkt der Entwicklung b. Meinungsstand bei Erlass des EGBGB c. Die Sitztheorie in der deutschen Literatur und Rechtsprechung i. Die Sitztheorie als herrschende Meinung in Deutschland ii. Anknüpfungsmoment iii. Rechtsfolgen iv. Argumente für und gegen die Sitztheorie d. Teilweise Aufgabe der Sitztheorie aufgrund der Rechtsprechung des EuGH i. Unterscheidung des EuGH zwischen Zuzug und Wegzug ii. Zuzug von Gesellschaften aus EWR-Staaten iii. Wegzug deutscher Gesellschaften ins EWR-Ausland iv. Gesellschaften aus Drittstaaten: Fortgeltung der Sitztheorie II. Gründungstheorie 1. Ursprung der Gründungstheorie 2. Entwicklung der Gründungstheorie in Japan a. Gesetzgebung: Territorialistisches Verständnis der juristischen Person (hôjin kokuseki-ron) b. Dogmatischer Umbruch: Trennung zwischen kollisionsrechtlicher Methode und Fremdenrecht c. Die Gründungstheorie in Literatur und Rechtsprechung Japans i. Die Gründungstheorie als herrschende Meinung ii. Anknüpfungsmoment iii. Rechtsfolgen iv. Argumente für und gegen die Gründungstheorie d. Umgang mit nichtrechtsfähigen Vereinigungen III. Einordnung in den rechtsvergleichenden Kontext B. Regelungsentwürfe zur Verankerung der Gründungstheorie: Modelle für die Zukunft? I. Deutschland: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (2008) 1. Zustandekommen 2. Gesetzliche Verankerung der Gründungstheorie a. Überblick über den Inhalt b. Gesetzliche Verankerung der Gründungstheorie c. Keine Differenzierung zwischen Gesellschaften aus dem EWR und aus Drittstaaten 3. Ergänzungen zur Gründungstheorie 4. Weiteres Verfahren II. Japan: Regelungsvorschläge bei Erlass des RAG von 2006 1. Rechtsvergleichende Vorarbeiten der Forschungsgruppe zur Reform des Hôrei 2. Gesetzliche Verankerung der Gründungstheorie a. Regelungsvorschläge b. Diskussion über den Umgang mit nichtrechtsfähigen Vereinigungen c. Diskussion über eine Regelung zum Schutz des Rechtsverkehrs 3. Gründe für die Nichtregelung C. Resümee: Sitztheorie vs. Gründungstheorie Dritter Teil: Fremdenrecht A. Fremdenrecht im ZG I. Anerkennung ausländischer juristischer Personen (Art. 35 ZG) 1. Entstehung und historische Entwicklung 2. Heutiges Verständnis a. Dogmatische Einordnung des Art. 35 Abs. 1 ZG b. Gemäß Art. 35 Abs. 1 ZG anerkannte ausländische juristische Personen i. Staaten und staatliche Verwaltungseinheiten ii. Auslandsgesellschaften iii. Durch Gesetz anerkannte ausländische juristische Personen iv. Durch Staatsvertrag anerkannte ausländische juristische Personen c. Problemfälle i. Internationale juristische Personen ii. Ausländische nichtwirtschaftliche juristische Personen d. Folge der Nichtanerkennung e. Reichweite der Rechtsfähigkeit (Art. 35 Abs. 2 ZG) f. Kritik II. Eintragung (Art. 37 i.V.m. Art. 36 ZG) B. Fremdenrecht im GesG I. Definition der Auslandsgesellschaft 1. Rechtslage vor Erlass des GesG 2. Art. 2 Nr. 2 GesG 3. Rechtsfolgen aus der Einordnung als Auslandsgesellschaft i.S.d. Art. 2 Nr. 2 GesG II. Bestimmung eines Vertreters in Japan (Artt. 817, 820 GesG) 1. Voraussetzungen, Verfahren der Bestimmung (Art. 817 Abs. 1 GesG) 2. Befugnisse des Vertreters (Art. 817 Abs. 2 bis 4 GesG) 3. Wirkung der Bestimmung des Vertreters 4. Rücktritt aller in Japan ansässigen Vertreter (Art. 820 GesG) III. Eintragung (Artt. 818, 933 i.V.m. 911 ff., 934 ff., 939 f., 979 GesG) 1. Eintragungspflicht (Artt. 818, 979 GesG) 2. Einzelheiten (Art. 933 i.V.m. Artt. 911 ff. GesG) a. Verfahren b. Tatsachen, die gleichermaßen von japanischen Gesellschaften und von Auslandsgesellschaften einzutragen sind (Art. 933 Abs. 2 i.V.m. Artt. 911 Abs. 3 bis 5, 912 ff., 936 GesG) i. Firma ii. Hauptniederlassung (honten) und Zweigniederlassung(en) (shiten) iii. Zweck (mokuteki) iv. Weitere Eintragungstatsachen (Gesellschaftskapital, Organe etc.) c. Tatsachen, die nur von Auslandsgesellschaften einzutragen sind (Art. 933 Abs. 2 GesG, Art. 48 Handelsregistergesetz) i. Gründungsrecht ii. Name und Adresse des Vertreters in Japan iii. Art der Veröffentlichung iv. Gründungsdatum und Datum der Errichtung der Niederlassung IV. Veröffentlichung der Bilanz (Artt. 819, 939 GesG) 1. Arten der Veröffentlichung (Artt. 939, 940 GesG) 2. Inhalt der Veröffentlichung (Art. 819 GesG, Artt. 214 f. DurchführungsVO zum GesG) 3. Rechtsfolge bei Nichtbeachtung V. Scheinauslandsgesellschaften (Art. 821 GesG) 1. Rechtslage vor Erlass des GesG 2. Art. 821 GesG a. Gesetzgebungsdiskussion b. Definition der Scheinauslandsgesellschaft i. Stellungnahme der Justizministerin Chieko Noono ii. Zusatzbeschluss des Oberhauses iii. Vom Justizministerium herausgegebene Erläuterungen c. Dauerhaftes Handeltreiben, Handelndenhaftung VI. Möglichkeit gerichtlicher Anordnungen (Artt. 822, 827 GesG) 1. Verbot des dauerhaften Handels oder Anordnung der Schließung der Niederlassung (Art. 827 GesG) a. Gründe für das Verbot bzw. die Anordnung b. Sicherungsmaßnahmen (Art. 827 Abs. 2 i.V.m. Artt. 824 Abs. 2 bis 4, 825 f. GesG) c. Verfahren bei der Entscheidung nach Art. 827 Abs. 1 GesG 2. Liquidation von in Japan belegenem Vermögen (Art. 822 GesG) C. Spezialgesetzliches Fremdenrecht D. Resümee: Angemessenheit des japanischen Fremdenrechts Vierter Teil: Anwendungsbereich des Gesellschaftsstatuts A. Allgemeines B. Einzelfragen I. Gründung 1. Vorbereitende Rechtshandlungen, Gründungsvorvertrag 2. Gründungsvoraussetzungen und -verfahren II. Rechtsfähigkeit 1. Allgemeine Rechtsfähigkeit a. Grundsatz: Anwendbarkeit des Gesellschaftsstatuts b. Sonderanknüpfung analog Art. 4 Abs. 2 RAG i. Tatbestandsvoraussetzungen ii. Differenzierte Anwendung iii. Kritik c. Art. 35 ZG 2. Besondere Rechtsfähigkeit III. Geschäftsfähigkeit 1. Qualifikation 2. Grundsatz: Anwendbarkeit des Gesellschaftsstatuts a. Literatur b. Rechtsprechung i. OGH, 15. Juli 1975 ii. DG Tokyo, 28. Januar 1992 3. Einschränkungen a. Vergleich mit gewillkürter Stellvertretung b. Sonderanknüpfung – Art. 4 Abs. 2 RAG analog 4. Haftung bei fehlender Geschäftsfähigkeit IV. Partei- und Prozessfähigkeit 1. Meinungsstand a. Anwendbarkeit der lex fori b. Anwendbarkeit des Gesellschaftsstatuts c. Stellungnahme 2. Rechtsprechung a. Anwendung der lex fori i. OG Tokyo, 9. August 1955 ii. OG Tokyo, 28. Juni 1968 iii. DG Tokyo, 16. Mai 1972 iv. OG Tokyo, 20. Dezember 1974 v. DG Tokyo, 14. Dezember 2007 b. Anwendung des Gesellschaftsstatuts: DG Tokyo, 20. Dezember 1968 V. Innere Verfassung 1. Gesellschaftsorgane 2. Mitgliedschaft, Satzung, Kapitalaufbringung, Ausgabe und Übertragung von Aktien 3. Unternehmerische Mitbestimmung 4. Gesellschaftervereinbarungen VI. Haftung von Organpersonen 1. Haftung der Verwaltungsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft 2. Haftung der Verwaltungsratsmitglieder gegenüber einzelnen Gesellschaftern a. Fehlerhafte Angaben in Buchhaltungsunterlagen b. Ausgabe von Aktien zum Vorzugspreis 3. Haftung der Verwaltungsratsmitglieder gegenüber Dritten a. Schaden aufgrund einer Minderung des Gesellschaftsvermögens b. Eingehung finanzieller Verbindlichkeiten trotz Zahlungsunfähigkeit c. Haftung des faktischen Geschäftsführenden 4. Sachrechtliche Anwendbarkeit des Art. 429 GesG auf Auslandsgesellschaften VII. Gesellschafterhaftung gegenüber Dritten – Durchgriffstatbestände 1. Literatur 2. Rechtsprechung a. DG Tokyo, 16. März 1988 b. DG Tokyo, 30. März 1998 c. DG Tokyo, 28. September 2001 d. OG Tokyo, 30. Januar 2002 e. DG Tokyo, 30. September 2010 VIII. Abgrenzung zum Deliktsstatut 1. Literatur a. Deliktsfähigkeit der Gesellschaft b. Haftung für quasi-deliktische gesellschaftsrechtliche Tatbestände 2. DG Osaka, 6. Dezember 1990 IX. Rechnungslegung X. Auflösung und Liquidation XI. Abgrenzung zum Insolvenzstatut 1. Internationale Insolvenz 2. Reichweite des Insolvenzstatuts 3. Doppelnatur der Sanierungsverfahren a. Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Sanierungsverwalters b. Verabschiedung des Sanierungsplans 4. Haftung in der Insolvenz 5. Nachrang von Gesellschafterforderungen XII. Grenzüberschreitende Sitzverlegung XIII. Internationale Umstrukturierungen 1. Kollisionsrecht a. Internationale Verschmelzung b. Internationaler Aktientausch/ internationale Aktienübertragung c. Internationale Spaltung 2. Sachrechtliche Unzulässigkeit XIV. Gesellschaftsrechtliche Fragen bei internationalen öffentlichen Übernahmen 1. Öffentliches Erwerbsangebot 2. Durchführung internationaler öffentlicher Übernahmen 3. Abwehrmaßnahmen XV. Konzernrechtliche Fragestellungen 1. Allgemeines a. Kollisionsrecht: Anwendbarkeit des Statuts der betroffenen Gesellschaft b. Sachrechtliche Anwendbarkeit des GesG auf ausländische Mutter- und Tochtergesellschaften 2. Beschränkungen des Erwerbs von Aktien der Muttergesellschaft durch die Tochtergesellschaft a. Kollisionsrecht b. Sachrechtliche Anwendbarkeit des Art. 135 GesG auf Auslandsgesellschaften 3. Prüfungs- und Einsichtsrechte bezüglich der Unterlagen der Tochtergesellschaft a. Kollisionsrecht b. Sachrechtliche Anwendbarkeit der Artt. 381 Abs. 3, 433 Abs. 3, 4 GesG auf Auslandsgesellschaften 4. Verbot der Doppelorganschaft a. Kollisionsrecht b. Sachrechtliche Anwendbarkeit des Art. 335 Abs. 2 GesG auf Auslandsgesellschaften 5. Durchgriff im Konzern 6. Nachrang von Forderungen der Mutter- gegen die Tochtergesellschaft in der Insolvenz C. Resümee: Aktueller Stand der Diskussion über den Anwendungsbereich des Gesellschaftsstatuts Gesamtresümee A. Meiji-Restauration: Erlass der Vorschriften zu ausländischen juristischen Personen B. Reformen der Heisei-Ära: Internationales Gesellschaftsrecht im Spannungsfeld von Internationalisierung und Liberalisierung Anhang A. Übersetzung japanischer Gesetzesvorschriften (Auszug) I. Zivilprozessgesetz II. Gesellschaftsgesetz III. Durchführungsverordnung zum Gesellschaftsgesetz IV. Zivilgesetz B. Verzeichnis relevanter japanischer Gesetze und Verordnungen I. Japanisch – Deutsch II. Deutsch – Japanisch C. Übersicht über relevante Staatsverträge Japans D. Verzeichnis relevanter japanischer Gerichtsentscheidungen Literaturverzeichnis Sachverzeichnis Long description: Das Internationale Gesellschaftsrecht steht im Fokus von Wissenschaft und Praxis in der EU. Auch der japanische Gesetzgeber hat sich mit der Kodifikation der herrschenden Gründungstheorie und mit der Neuregelung des Fremdenrechts zum Schutz vor Scheinauslandsgesellschaften befasst. Die Analyse der aktuellen japanischen Rechtslage ist insbesondere für das deutsche Internationale Gesellschaftsrecht aufschlussreich, das derzeit (teilweise) von der Sitz- zur Gründungstheorie übergeht. Der Rechtsvergleich mit Japan, das im Laufe seiner Geschichte verschiedenen Strömungen und ausländischen Einflüssen ausgesetzt war, ist besonders vielschichtig. Eva Schwittek analysiert das Internationale Gesellschaftsrecht Japans aus rechtsvergleichender Perspektive und bezieht die historischen, rechtspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ein. Damit liegt erstmals eine umfassende Studie dieses Rechtsgebiets in einer westlichen Sprache vor Long description: Eva Schwittek analyzes the international company law of Japan from a comparative law perspective. Her analysis of the current legal situation is embedded in the historical and economic context and treats legal policy issues. It is the first comprehensive study on this legal topic in a Western language
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