Grundzüge des deutschen Privatrechts : nebst Anhang: Quellenbuch
معرفی کتاب «Grundzüge des deutschen Privatrechts : nebst Anhang: Quellenbuch» نوشتهٔ Dr. Hans Planitz (auth.)، منتشرشده توسط نشر Springer Berlin Heidelberg : Imprint : Springer در سال 1925. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben. Die Vorlesung" Grundzüge des deutschen Privatrechts" ist in den letzten Jahren zu einem Grundpfeiler der Schulung der jungen Juristen geworden. Noch vor we nigen Jahrzehnten schien sie nur als Ergänzung der BGB.-Vorlesungen mit haupt sächlich landesrechtlichem Inhalt Daseinsberechtigung zu haben. Das hat sich seitdem gründlich gewandelt. Man erkannte, daß die weltgeschichtliche Aufgabe des römischen Rechts, die europäischen Völker zum Rechtsdenken zu erziehen, im wesentlichen erfüllt ist. Die Gegenwart gehört dem germanischen Recht, wie es sich im englisch-amerikanischen oder im skandinavischen Rechtssystem, im code civil, im BGB., ZGB. usw. offenbart. Denn auch für das geltende deutsche Privatrecht wird hinter der vielfach romanistischen Form der unzerstörbare deutsch rechtliche Gedanke immer klarer erkennbar. Das deutsche Schuldrecht z. B., erst in den letttp-n Jahrzehnten als ein Rechtssystem. von erstaunlicher Klarheit, Ein fachheit und Zweckmäßigkeit überhaupt entdeckt, hat, wie man immer besser erkennt, im Schuldrecht der Gegenwart seine organische Fortentwicklung erfahren. Selbst an den Aufbau eines allgemeinen Teils des deutschen Privatrechts beginnt man sich zu wagen. Hier bleibt freilich noch alles zu tun; die Rechtsgeschäftslehre ist noch in den ersten Anfängen. Jedenfalls zeigen bedeutende Arbeiten der letzten Jahrzehnte, daß die Beschäftigung mit dem deutschen Privatrecht noch große wissenschaftliche Erträgnisse erbringen kann. Das deutsche Privatrecht ist als Wissenschaft wie als Rechtslehre noch am Beginn seiner Laufbahn; man kann ihm eine große Zukunft voraussagen. In den letzten Jahren sind eine ganze Anzahl vortrefflicher Darstellungen des deutschen Privatrechts erschienen, jede mit einer besonderen Note Front Matter....Pages N2-X Einleitung....Pages 1-6 Die Rechtsvorschriften....Pages 7-10 Die Rechte und ihre Ausübung....Pages 10-12 Die rechtserheblichen Tatsachen....Pages 12-16 Die natürlichen Personen....Pages 17-24 Die Personenverbindungen und die juristischen Personen....Pages 24-33 Die Persönlichkeitsrechte....Pages 33-34 Sachen und Sachenrechte....Pages 35-38 Liegenschaftsrecht....Pages 38-69 Das Fahrnisrecht....Pages 69-76 Front Matter....Pages 77-78 Allgemeine Lehren des Schuldrechts....Pages 78-95 Einzelne Schuldverhältnisse....Pages 95-113 Front Matter....Pages 114-119 Das Eherecht....Pages 119-131 Das Kindschaftsrecht....Pages 131-137 Das Vormundschaftsrecht....Pages 137-140 Front Matter....Pages 141-143 Die Berufung zur Erbschaft....Pages 143-153 Die Rechtsstellung des Erben....Pages 153-156 Back Matter....Pages 157-195
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