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Grundfragen Der Gesamten Strafrechtswissenschaft: Festschrift Für Heinrich Henkel Zum 70. Geburtstag Am 12. September 1973 (German Edition)

معرفی کتاب «Grundfragen Der Gesamten Strafrechtswissenschaft: Festschrift Für Heinrich Henkel Zum 70. Geburtstag Am 12. September 1973 (German Edition)» نوشتهٔ Roxin, Claus (editor);Bruns, Hans-Jürgen (editor);Jäger, Herbert (editor)، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2013. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Das Recht ist ein Inbegriff der Regeln, die das Verhalten von Menschen zueinander, wie es sein soll, bestimmen. Diese Begriffsbestimmung ist aber höchst unvollkommen; denn sie gilt audi für sittliche Regeln, die das Zusammenleben von Menschen betreffen. Außerdem gibt es Regeln des Zusammenlebens von Menschen, die aus irgendeinem Machtwillen stammen können und die weder sittliche noch rechtliche Regeln zu sein braudien. Unser Hauptproblem soll sein: In welcher Weise unterscheiden sich sittliche Normen, Rechtsnormen und Machtnormen? Wir können auch so fragen: Was ist es an den Rechtsnormen, daß man sie als solche erkennen kann, oder was ist es, daß das Recht zum Recht macht? Was ist das Wesen des Rechts? Obwohl die Frage naheliegt, soll sie doch nicht in dieser Form gestellt werden, nämlich was die Wahrheit des Rechts sei. Hierbei kann zugegeben werden, daß gerade diese Form der Frage sehr verführerisch klingt. Aber sie bringt neben Sittlichkeit, Macht und Recht noch einen vierten Begriff hinein. Wir haben aber schon mit den drei Begriffen Sittlichkeit, Recht und Macht vollauf zu tun, so daß die letzte Form der Frage das Problem unnötig kompliziert. Obwohl es unserem Thema: Sittlichkeit, sittliche Normen und Rechtsnormen nicht genau entspricht, wollen wir das Schwergewicht unserer Untersuchung auf die Frage legen, was es sei, daß das Redit zum Recht mache. Niemand wird leugnen, daß in einer Zeit, in der sich die Fälle häufen, daß ein Recht durch ein anderes Recht sozusagen und man weiß nie, inwieweit, für null und nichtig, ja sogar für Unrecht erklärt wird, daß also in solcher Zeit die Frage nadi dem Wesen des Rechts sehr aktuell sein muß. Allerdings haben wir uns schon wieder soweit in Sicherheit gewiegt, daß man nicht gerade behaupten kann, es handele sich bei diesem Thema um eine Aktualität des Tages. Wenn es nidit gerade um die sogenannte Bewältigung der Vergangenheit geht, dann setzen wir es als selbstverständlich voraus, daß Recht ist, was die Gesetzmaschine hervorbringt. Aber selbst wenn dieses de facto stimmen sollte, so kann es doch heilsam sein, sich einmal zu überlegen, welche Momente es sind, die das Recht zum Recht machen. Bei den üblichen Überlegungen taucht dann meist sehr schnell der Begriff "Na tur recht" auf. In solchen Übergangszeiten wie nach dem Umbruch von 1945 kann dann die Naturrechtsdebatte sehr hitzig werden, um ziemlich bald nach Eintritt der neuen Ordnung abzuflauen. Die Ergebnisse solcher Debatten sind häufig nicht sehr erhebend. Wir

Als dezidierter Beitrag zur Kunst- und Kulturgeschichte des Politischen fragt das Buch nach der Inanspruchnahme von Kunst zur Herrschaftsrepräsentation, nach Ritualen und Zeichensystemen der Macht am französischen Königshof in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Kunstförderung und Herrschaftshandeln werden hierbei als strukturhomologe Strategien eines (früh)modernen Politikmodells analysiert. Die Entscheidung für einen spezifisch "modernen" Kunststil – den italienischen Manierismus – wurde für den französischen König François Ier zum Politikum: Er schuf sich in Fontainebleau ein Reich mit künstlerischen Mitteln, über das er jederzeit im Sinne der Deutungshoheit als Herrschaftsakt verfügen konnte. Kunstwerke von Rosso Fiorentino, Benvenuto Cellini und Primaticcio, die in ihrer Skurrilität und Vielschichtigkeit die sinnliche Ausgangsevidenz für eine lohnende Betrachtung bieten; historische Szenen auf höchster machtpolitischer Ebene, die sich in ihrer kommunikativen und zeremoniellen Funktion erst dem ethnographisch-verfremdenden Blick erschließen; schließlich ein höfisches Milieu, in dem Intellekt, Macht, Witz, Hermetik und Erotik eine unauflösliche Verbindung eingehen: Was könnten reizvollere Quellen für die Erschließung der Spezifika von Manierismus und Herrschaftspraxis am französischen Hof im Kontext des europäischen Mächtesystems nach 1500 sein?

Verzeichnis der wichtigsten Veröffentlichungen von Heinrich Henkel Das Recht als Gemeinschaftsordnung Sittlichkeit, sittliche Normen und Rechtsnormen Der Richter als Gesetzgeber? Über Negationen in Recht und Rechtswissenschaft Gesamte Strafrechtswissenschaft Subsidiaritätsprinzip und Strafrecht Strafschutzbedürfnis und Auslegung Strafrecht und psychoanalytische Theorie Prügel und Pranger Zur Strafrechtssystematik auf der Grundlage der Nichtbe- weisbarkeit der Willensfreiheit „Schuld“ und „Verantwortlichkeit“ als strafrechtliche Systemkategorien Affekt und Schuld Kriminologie und Strafrechtskommentare Über die Praxis der Gerichte, die richterliche Verantwortung in der Strafrechtsanwendung zu verschleiern Von der dreifachen Bedeutung der Dunkelziffer Strafprozeß und Tatsachenforschung Zum Wesen des Grundsatzes „in dubio pro reo“ Zum „Toleranzbereich“ bei der revisionsgerichtlichen Kontrolle des Strafmaßes Das Markgrafentum in der Mark Brandenburg
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