معرفی کتاب «Glaube - Liebe - Zwietracht: Religiös-konfessionell gemischte Ehen in der Frühen Neuzeit» نوشتهٔ Freist, Dagmar، منتشرشده توسط نشر De Gruyter De Gruyter Oldenbourg در سال 2017. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
In the early modern period, marriages between Catholics and Protestants were discouraged by authorities, churches, and families, but rarely prevented. Conflicts arose about religious freedom and conversion, the scope of paternal power, and the upbringing of children. Dagmar Freist describes the tensions between trans-denominational culture and gender relations, authoritarian confessional politics, freedom of religion, and coercion of belief. Vorwort Inhalt Einleitung 1. Umgangsweisen mit religiöser Differenz in der Familie: Rechtsetzung als Handlungsanleitung 1.1 Spruchkollegien 1.2 Kompetenzstreitigkeiten 1.3 Kirchenrecht 1.3.1 Katholisches Eherecht und Bestimmungen zur Mischehe 1.3.2 Reformatorisches Eheverständnis und Bestimmungen zur Mischehe 1.4 Städtisches Recht und Territorialrecht 1.4.1 Städte 1.5 Reichsrecht 1.6 Staat und Kirche 2. Praktiken religiös-konfessioneller Formung: Fremd- und Selbstverortungen 2.1 Konfessionalisierung als (Selbst)Bildungsprogramm: Praktiken religiöser Formung 2.1.1 Konfessionelle Unterscheidungsmerkmale 2.2 Religiös-konfessionell: Methodische Annäherungen an die Analyse religiöser Selbstverortung – ein Rückblick 2.3 Religiöse Selbstverortung und die Angst vor innerkonfessioneller Überfremdung 2.4 Religiös-konfessionelle Grenzformationen und Grenzüberschreitungen 2.5 Praktiken religiöser Subjektivierung und die Frage der Religionsmündigkeit 3. Mischehen im Kontext religiös-konfessioneller Pluralität: Drei Fallstudien 3.1 Fürstbistum Osnabrück 3.1.1 Religiös-konfessionelle Zusammensetzung a) Konfessionelle Unterscheidungsmerkmale und religiöse Praktiken 3.1.2 Mischehen – Rechtsetzung als Handlungsanleitung 3.1.3 Umgangsweisen mit religiöser Pluralität im Alltag a) Ein Kirchspiel im Fokus von Religionsbeschwerden b) Artefakte, religiöse Praktiken und Umgangsweisen mit religiöser Differenz c) Praktiken religiöser Zugehörigkeit und Grenzformationen d) Das Abpracticiren von Kindern e) Ein Dorf in Aufruhr um die religiöse Zugehörigkeit von Kindern f) Religionskonflikte in der Familie und Streit um Schulen als Orte religiös-konfessioneller Formung g) Obrigkeitliche Ansätze zur Überwindung von innergesellschaftlichen Religionskonflikten 3.2 Kurpfalz 3.2.1 Religiös-konfessionelle Zusammensetzung 3.2.2 Mischehen – Rechtsetzung als Handlungsanleitung 3.2.3 Umgangsweisen mit religiöser Pluralität im Alltag a) Rekatholisierung und religiös-konfessionelle Grenzformationen im Alltag b) Religiöse Praktiken und Grenzüberschreitungen: Räume, Klänge, Artefakte c) Konfessionen im Konkurrenzmodus – Die religiöse Formbarkeit von Kindern d) Einquartierungen als obrigkeitliche Umgangsweise mit religiöser Differenz in der Familie e) Religionsbeschwerden und Alltagshandeln f) Obrigkeitliche Ansätze zur Überwindung innergesellschaftlicher Religionskonflikte 3.3 Kursachsen 3.3.1 Religiös-konfessionelle Zusammensetzung 3.3.2 Mischehen – Rechtsetzung als Handlungsanleitung 3.3.3 Umgangsweisen mit religiöser Pluralität im Alltag a) Außenansichten – Kursachsen als Schutzraum bedrohter lutherischer Kinder b) Innenansichten – Migration und Angst vor religiöskonfessioneller Überfremdung c) Religionsbeschwerden als Ausdruck von „Gemüths Beunruhigungen“ d) Visualisierungen religiöser Differenz und Grenzformationen 4. Glaube – Liebe – Zwietracht 4.1 Glaube – Liebe 4.1.1 Christlicher Hausstand: Eintracht und Unterordnung 4.1.2 Väterliche Gewalt 4.2 Zwietracht 4.2.1 Religionsfreiheit und die Grenzen väterlicher Gewalt 4.2.2 Streit um die Religion von Kindern: Fürstbistum Osnabrück a) Religiöse Praktiken in der Familie und der Streit um die Religionszugehörigkeit von Kindern: Die Witwe Appelbaum b) Religiöse Gewissensfreiheit, Kindererziehung und die Grenzen väterlicher Gewalt: die lutherische Wilhelmina nee Steinmeyer und der Katholik Conrad Fischer c) Gutsherrschaft und die Religionszugehörigkeit von Kindern d) Obrigkeitliche Interventionen und die Religionszugehörigkeit von Kindern: Der Fall von Nehem 4.2.3 Obrigkeitliche Interventionen: Kurpfalz a) Barbara Maurerin – Kampf einer Mennonitin um die Religionsfreiheit ihrer Kinder b) Zwangskonversion jüdischer Kinder zum katholischen Glauben c) Konfessionspolitischer Streit um das Seelenheil von Kindern: Peter Eckstein 4.2.4 Das Aushandeln religiöser Zugehörigkeit: Kursachsen a) Religionsverschiedenheit in der Ehe und das Aushandeln der Kindererziehung: Dispensgesuche des reformierten Händlers Amy Dumont und des katholischen Händlers Hilarius Musacci b) Konversion und väterliche Gewalt: der katholische Witwer Dionysios Baum und seine evangelisch-lutherische Tochter Maria Johanna c) Konversion, Religionszugehörigkeit von Kindern und Vormundschaft: die zum katholischen Glauben konvertierte Witwe Marie Elisabeth Anecken und ihre evangelisch-lutherische Tochter 5. Religionskonflikte in Mischehen – Ein Politikum auf Reichsebene 5.1 Mischehen zwischen Politik, Recht und Öffentlichkeit 5.1.1 Reichsgerichte, Reichstag und Corpus Evangelicorum – Kompetenzen und Strategien a) Reichskammergericht b) Reichshofrat c) Reichstag und Öffentlichkeit d) Corpus Evangelicorum 5.2 Mischehen vor Gericht 5.2.1 Glaubenswechsel und väterliche Gewalt – Die Fälle von Castell und van Zelst 5.2.2 Kindsentführung und Religionszwang – Der Fall von Aufsess 5.2.3 Diplomatische Irritationen und die Religionszugehörigkeit von Kindern – Der Fall Georg Christoph Centgraf 5.2.4 Streit um die Mündigkeit von Kindern – Der Fall von Erthal 5.2.5 Zwangskonversion und die Macht der Öffentlichkeit – Der Fall von Staritz 5.2.6 Väterliche Gewalt versus religiöse Gewissensfreiheit – Der Fall von Albini Schluss Quellen- und Literaturverzeichnis Sach- und Namenregister "Wann der Vater Papistisch ist, nimmt er seine Söhne mit zur Messe, die Mutter nimmt ihre Töchter mit zur reinen Kirchen. Da ist keine rechte Liebe, oder man hält wenig von der Religion ..." Religiös-konfessionell gemischte Ehen waren in der Frühen Neuzeit aus Sicht der Obrigkeit, der Kirchen und Familien unerwünscht, doch sie konnten selten verhindert werden. Konflikte um Glaubensfreiheit und Konversion, die Reichweite väterlicher Gewalt und religiöse Kindererziehung schienen unausweichlich und stellten Eheleute und Familien vor große Herausforderungen. In ihrem Buch zeigt Dagmar Freist das spannungsvolle Beziehungsgeflecht von religionsübergreifender Alltagskultur und Geschlechterverhältnis, obrigkeitlicher Konfessionspolitik, Glaubensfreiheit und Gewissenszwang. Religiös-konfessionell gemischte Ehen waren spätestens seit dem frühen 17. Jahrhundert ein Störfaktor - in der christlichen Familie, die auf der Einheit von Geist und Körper im Glauben beruhen sollte, im Staat, der sich um einen konfessionell homogenen Untertanenverband bemühte, für die Kirchen, die mit ihrem Monopolanspruch auf die Heilsgewissheit um die Gläubigen warben, und für den Reichsreligionsfrieden, der auf das Recht der Gewissensfreiheit auf der einen Seite und auf unantastbare konfessionelle Grenzziehungen und Abgrenzungen auf der anderen Seite gegründet war. Aus mikrohistorischer Perspektive wird das Ineinandergreifen von Alltagshandeln und lebensweltlichen Zusammenhängen beobachtbar in seiner Verwobenheit mit Prozessen der Rechtsetzung, konfessionspolitischen Interessen von Landesherrn und Kirchen, mit der praktischen Reichweite des Westfälischen Friedens und dem politisch-öffentlichen Ringen um die Auslegung religiöser Gewissensfreiheit. Damit bietet die Analyse von religiös-konfessionell gemischten Ehen als einer der denkbar engsten Form religionsübergreifenden Zusammenlebens eine Annäherung an die Auswirkungen religiöser Pluralisierung aus einer von der Forschung bislang kaum eingenommenen Perspektive
"Wann der Vater Papistisch ist, nimmt er seine Söhne mit zur Messe, die Mutter nimmt ihre Töchter mit zur reinen Kirchen. Da ist keine rechte Liebe, oder man hält wenig von der Religion..." Religiös-konfessionell gemischte Ehen waren in der Frühen Neuzeit aus Sicht der Obrigkeit, der Kirchen und Familien unerwünscht, doch sie konnten selten verhindert werden. Konflikte um Glaubensfreiheit und Konversion, die Reichweite väterlicher Gewalt und religiöse Kindererziehung schienen unausweichlich und stellten Eheleute und Familien vor große Herausforderungen. In ihrem Buch zeigt Dagmar Freist das spannungsvolle Beziehungsgeflecht von religionsübergreifender Alltagskultur und Geschlechterverhältnis, obrigkeitlicher Konfessionspolitik, Glaubensfreiheit und Gewissenszwang. Religiös-konfessionell gemischte Ehen waren spätestens seit dem frühen 17. Jahrhundert ein Störfaktor – in der christlichen Familie, die auf der Einheit von Geist und Körper im Glauben beruhen sollte, im Staat, der sich um einen konfessionell homogenen Untertanenverband bemühte, für die Kirchen, die mit ihrem Monopolanspruch auf die Heilsgewissheit um die Gläubigen warben, und für den Reichsreligionsfrieden, der auf das Recht der Gewissensfreiheit auf der einen Seite und auf unantastbare konfessionelle Grenzziehungen und Abgrenzungen auf der anderen Seite gegründet war. Aus mikrohistorischer Perspektive wird das Ineinandergreifen von Alltagshandeln und lebensweltlichen Zusammenhängen beobachtbar in seiner Verwobenheit mit Prozessen der Rechtsetzung, konfessionspolitischen Interessen von Landesherrn und Kirchen, mit der praktischen Reichweite des Westfälischen Friedens und dem politisch-öffentlichen Ringen um die Auslegung religiöser Gewissensfreiheit. Damit bietet die Analyse von religiös-konfessionell gemischten Ehen als einer der denkbar engsten Form religionsübergreifenden Zusammenlebens eine Annäherung an die Auswirkungen religiöser Pluralisierung aus einer von der Forschung bislang kaum eingenommenen Perspektive.
. Als ein innovatives, langfristig angelegtes Forum für Veröffentlichungen zur Geschichte des Alten Reichs möchte die Reihe ""bibliothek altes Reich - baR"" zur inhaltlichen und methodischen Neuausrichtung der Erforschung des Alten Reichs anregen, die Forschungsdiskussion bündeln und Fachwissen popularisieren. Dabei versteht sie sich als grundsätzlich institutionsunabhängiges Unternehmen