Fortbestand akzessorischer Sicherheiten: Eine gesellschaftsrechtliche Lösung am Beispiel der Bürgschaft bei Wegfall des Hauptschuldners. Dissertationsschrift
معرفی کتاب «Fortbestand akzessorischer Sicherheiten: Eine gesellschaftsrechtliche Lösung am Beispiel der Bürgschaft bei Wegfall des Hauptschuldners. Dissertationsschrift» نوشتهٔ Normen Hörnig، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2018. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Long description: Fällt ein Hauptschuldner und mit ihm die Hauptschuld weg, kommt es bei hierfür bestehenden akzessorischen Sicherungsrechten zu Konflikten. Gemäß dem Akzessorietätsgrundsatz, welcher die Sicherheit untrennbar mit der Hauptschuld verbindet, gibt es beim Wegfall der Hauptschuld zugleich auch keine hierfür gewährten Sicherheiten. Sofern dieses Dilemma durch den vermögensbedingten Untergang des Hauptschuldners verursacht wurde, entkoppeln Rechtsprechung und h.L. die eigentlich akzessorische Sicherheit von der Hauptschuld und lassen sie selbständig zugunsten einer Haftung des Sicherungsgebers gegenüber dem Gläubiger fortbestehen. Normen Hörnig bietet hierzu einen dogmatisch verträglicheren Ansatz. Am Beispiel der Bürgschaft zeigt er anhand generell unstreitiger gesellschaftsrechtlicher Überlegungen, dass die gewünschte Haftung des Sicherheitengebers ganz ohne Akzessorietätsausnahme oder dogmatische Brüche erreicht werden kann Cover Titel Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Rechtfertigung der Arbeit B. Einführung in das Problemfeld des weggefallenen Hauptschuldners einer Bürgschaft I. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum weggefallenen Hauptschuldner einer Bürgschaft 1. Von der akzessorischen zur verselbstständigten Bürgschaft – Die Entwicklung der Rechtsprechung a) Beginn der Rechtssprechungslinie beim RG b) Weiterentwicklung durch den BGH 2. Die verselbstständigte Bürgschaft im Lichte der §§ 765 ff. BGB a) Die Einrede der Verjährung b) Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 774 BGB aa) Bei der übergegangenen Hauptforderung bb) Bei den Sicherungsrechten cc) Bei der Nachbürgschaft dd) Zwischenergebnis c) Die Aufgabe von Sicherheiten d) Die Übertragung der Bürgschaft 3. Stellungnahme zur Rechtsprechung von RG und BGH a) Fehlende Regelungslücke b) Vermeintliche Untätigkeit des Gesetzgebers c) Keine Akzessorietätsausnahme, sondern Akzessorietätsaufgabe d) Keine volle Vorbildfunktion vergleichbarer Vorschriften e) Zwischenergebnis II. Materiell-rechtliche Grundlagen der Rechtsprechung 1. Die Person des weggefallenen Hauptschuldners a) Natürliche Personen b) Juristische Personen des Privatrechts c) Personengesellschaften d) Juristische Personen des öffentlichen Rechts e) Zwischenergebnis 2. Der Wegfall des Hauptschuldners im Bürgschaftsdreieck a) Der Wegfall des Bürgen b) Der Wegfall des Gläubigers c) Der „vermögensbedingte“ Wegfall des Hauptschuldners d) Zwischenergebnis III. Begründung für Aufbau und Gang der weiteren Darstellung C. Gegenauffassungen in der Literatur I. Die reine Gläubigerschuld und das sog. Sollenselement der Hauptforderung 1. Die Gläubigerschuld 2. Vorteile und Kritik zur Gläubigerschuld 3. Das fortbestehende Sollenselement nach Becker-Eberhart 4. Vorteile und Kritik zum fortbestehenden Sollenselement 5. Auswirkung beider Ansichten auf die §§ 765 ff. BGB 6. Stellungnahme II. Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell nach Iversen 1. Auswirkung auf §§ 765 ff. BGB 2. Kritik und Stellungnahme III. Die kausale Akzessorietät nach C. Schmidt 1. Auswirkungen auf die §§ 765 ff. BGB 2. Kritik und Stellungnahme IV. Die Forderungsfiktion 1. Auswirkungen auf die §§ 765 ff. BGB 2. Kritik und Stellungnahme a) Ewige Fiktion b) Fiktion nur bei Vereinbarung c) Ergebnis D. Eigene denkbare Lösungsansätze I. Ansätze im BGB abseits der Bürgschaftsregelungen 1. Störung der Geschäftsgrundlage a) Fehlvorstellung in Bezug auf den Hauptschuldner b) Fehlvorstellung in Bezug auf den Bürgen 2. Die Bürgschaft als Schuldbeitritt 3. Analoge Anwendung des § 418 BGB II. Das Preußische Allgemeine Landrecht 1. Die Bürgschaft im ALR 2. Die Gesellschaften im ALR 3. Ergebnis III. Draft Common Frame of Reference 1. Die Bürgschaft im DCFR 2. Der weggefallene Hauptschuldner im DCFR a) Art. IV.G. – 2:102 b) Art. IV.G. – 2:103 c) Art. IV.G. – 2:106 d) Art. IV.G. – 2:113 3. Ergebnis IV. Die Insolvenzordnung V. Ergebnis und Konsequenz für die weitere Darstellung E. Die Darstellung des eigenen gesellschaftsrechtlichen Lösungsansatzes I. Die eigene These II. Gesellschaften zwischen Vollbeendigung und Nachtragsliquidation 1. Die Nachtragsliquidation 2. Die Vollbeendigung a) Die ungeregelte Vollbeendigung b) Die konstitutive Löschung aus dem Handelsregister aa) Fiktive Nachgesellschaft bb) Sondervermögen cc) Die Nachgesellschaft sui generis dd) Teilrechtsfähige Nachgesellschaft ee) Ergebnis c) Vermögenslosigkeit aa) Die Schwierigkeiten alleiniger Vermögenslosigkeit bb) Ergebnis d) Löschung aus dem Handelsregister und Vermögenslosigkeit aa) Fortgesetzte Schwierigkeiten des Merkmals objektiver Vermögenslosigkeit bb) Die Lehre vom Doppeltatbestand als vermittelnde Lösung? cc) Das Merkmal der Vermögenslosigkeit als Garant für fortbestehende Verbindlichkeiten e) Das Fehlen sonstigen Abwicklungsbedarfes als Erweiterung der Lehre vom Doppeltatbestand aa) Gegenansichten bb) Probleme bei der Ausweitung des Doppeltatbestandes f) Personengesellschaften aa) Probleme bei der Gesellschafterhaftung von OHG und KG bb) Probleme bei der Gesellschafterhaftung der GbR cc) Schlussfolgerung der Gesellschafterhaftung für die Vollbeendigung g) Nachtragsliquidation als Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren h) Zwischenergebnis aa) Die Nachtragsliquidation in § 273 Abs. 4 AktG als Ausgangspunkt bb) Die rechtstheoretische Realität ewig bestehender Rechtsträger und Verbindlichkeiten cc) Unerreichbarkeit der Vollbeendigung dd) Keine Abhilfe durch Einbeziehung der Verbindlichkeiten zum Merkmal Vermögenslosigkeit ee) Keine zivilprozessualen Parteiprobleme F. Beweisführung und generelle Übertragbarkeit des Lösungsansatzes I. Keine entgegenstehenden Gründe in Rechtsprechung und Lehre 1. Anhaltspunkte in der neueren Rechtsprechung a) BGHZ 48, 303 – Kein Erlöschen der Verbindlichkeiten b) BGHZ 53, 264 c) OLG Hamm – Keine Verjährung der Verbindlichkeiten 2. Alternative Rechtsprechungslinie des RG a) Von der Hauptschuld zum Hauptschuldner, RGZ 153, 338 b) Keine restlose Vernichtung der Rechtspersönlichkeit c) Ergebnis 3. Insolvenzrecht 4. Kein nicht beendetes Liquidationsverfahren a) Kritik zu dieser Ansicht b) Ergebnis 5. Kein ewiges Steuersubjekt a) Anknüpfung der Steuerpflichtigkeit an die Vollbeendigung im KStG b) Unbedenklichkeit der Steuerpflichtigkeit c) Ähnliche Regelung nach EStG für Personengesellschaften d) Ergebnis 6. Keine ewig blockierte Firma a) Fortsetzungsfähigkeit der Gesellschaft während der Nachtragsliquidation aa) Kapitalgesellschaften bb) Personengesellschaften b) Die Nachtragsliquidation als Grund zur Verneinung der Fortsetzungsmöglichkeit von Gesellschaften c) Ergebnis 7. Keine bloße Teilrechtsfähigkeit a) Die Heller und Buchner’sche Teilrechtsfähigkeit b) Relative Rechtsfähigkeit c) Ergebnis 8. Sonderfall eines verdeckten Ermittlers gemäß § 110a StPO a) Der zivilrechtliche Aspekt zur Lage des verdeckten Ermittlers b) Inkonsistenzen bei der Entschädigung durch verdeckte Ermittler c) Der verdeckte Ermittler und die Bürgschaft d) Übertragung der These auf den verdeckten Ermittler 9. Vergleich zu den Gegenmodellen der Literatur a) Gläubigerschuld und Sollenselement b) Verständnisänderung der Akzessorietät c) Forderungsfiktion II. Zusammenfassung der These und Endergebnis III. Übertragbarkeit auf den Wegfall des Hauptschuldners bei anderen (nicht) akzessorischen Sicherheiten 1. Nicht akzessorische Sicherheiten 2. Andere akzessorische Sicherheiten 3. Relevanz jenseits der Bürgschaft 4. Ergebnis G. Zusammenfassung Literaturverzeichnis Register Geht der Hauptschuldner unter, entfallen nicht nur die Hauptschuld, sondern auch alle hiermit verbunden (akzessorischen) Kreditsicherheiten. Damit Sicherungsgeber trotzdem haften, wird überwiegend eine Verselbständigung vertreten. Normen Hörnig zeigt eine alternative Lösung anhand gesellschaftsrechtlicher Überlegungen auf With cessation of the principal debtor, not only does the main debt cease to exist, but also any dependent securities. For security providers to nevertheless be held liable, a process of separation is usually instigated. Normen Hörnig presents an alternative solution from corporate law
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