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Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen: Dissertationsschrift

معرفی کتاب «Drittbeziehungen und Drittschutz in den Europäischen Güterrechtsverordnungen: Dissertationsschrift» نوشتهٔ Stephan Gräf، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2019. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Die Zahl internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften nimmt stetig zu. Nach welcher Rechtsordnung bestimmen sich aber deren vermögensrechtliche Beziehungen? Diese Frage ist auch für den allgemeinen Rechtsverkehr von größter Relevanz; denn gerade die nationalen Regeln über das Außengüterrecht divergieren stark. Zu bösen Überraschungen können etwa ausländische Verfügungsbeschränkungen führen, an denen der Immobilienerwerb eines Dritten scheitern kann. Die Folge ist ein erheblicher Drittschutzbedarf auf kollisionsrechtlicher Ebene. Lösungen sind künftig auf Grundlage der seit dem 29. Januar 2019 geltenden Europäischen Güterrechtsverordnungen zu entwickeln. Stephan Gräf widmet sich der Drittdimension der EuGüVO und der EuPartVO umfassend und bezieht dabei neben Gutglaubens- und Bestandsschutzproblemen u.a. auch das Verhältnis zwischen Güter- und Sachenstatut sowie Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit mit ein. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einführung A. Problemstellung und Ziele der Untersuchung B. Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes I. Drittbeziehungen und Drittschutz II. Drittschutz im internationalen Güterrecht 1. Abgrenzung zum sachrechtlichen Drittschutz 2. IPR und IZVR III. Güterrecht C. Gang der Untersuchung 1. Teil: Güterrechtliche Drittbeziehungen im Sachrecht – eine rechtsvergleichende Systematisierung A. Grenzen der Verpflichtungs- und Verfügungsmacht der Ehegatten bei Rechtsgeschäften mit Dritten I. Regelungen zur allgemeinen Geschäftsfähigkeit 1. Ehebedingte Einschränkung der Geschäftsfähigkeit der Frau 2. Ehebedingte Erweiterung der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger II. Beschränkungen bei Verfügungen zugunsten Dritter 1. Güterstandsspezifische Beschränkungen der Verfügungsmacht a) Gütertrennung aa) Erscheinungsformen der Gütertrennung bb) Grundsatz: uneingeschränkte Verfügungsmacht der Ehegatten (1) Aufgeschobene Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft und reine Gütertrennung (2) Gütertrennung mit richterlicher Vermögensverteilung cc) Sonderfall: güterrechtliche Rückholansprüche b) Gütergemeinschaft aa) Unterschiede bei der Abgrenzung der Vermögensmassen (1) Errungenschaftsgemeinschaft und allgemeine Gütergemeinschaft (2) Weitere Unterschiede bei der Abgrenzung der Vermögensmassen bb) Unterschiede bei der Verwaltungsbefugnis über das Gesamtgut cc) Unterschiede bei den Rechtsfolgen einer Überschreitung der Verfügungsbefugnis (1) Ipso iure-Unwirksamkeit, Anfechtbarkeit und Genehmigungsvorbehalt (2) Sachrechtlicher Drittschutz c) Zwischenfazit 2. Punktuelle Verfügungsbeschränkungen mit übergeordneten Schutzzwecken a) Unterschiedlicher Kreis erfasster Vermögensgegenstände aa) Ehewohnung und Haushaltsgegenstände bb) Sonstige Immobilien cc) Sonstige bewegliche Sachen dd) Verfügungsbeschränkungen über bestimmte Vermögensgegenstände kraft gerichtlicher Anordnung b) Unterschiedlicher Anwendungsbereich c) Unterschiedliche Modalitäten der Zustimmungserteilung aa) Form der Zustimmungserteilung bb) Gerichtliche Zustimmungsersetzung d) Unterschiedliche Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung aa) Ipso iure-Unwirksamkeit, Anfechtbarkeit und Genehmigungsvorbehalt bb) Sachrechtlicher Drittschutz e) Zwischenfazit 3. Rechtsgeschäftlich begründete Verfügungsbeschränkungen a) Das Beispiel des italienischen fondo patrimoniale b) Deutsche Perspektive: Verstoß gegen § 137 Satz 1 BGB? 4. Zwischenfazit III. Punktuelle Verpflichtungsbeschränkungen bei Verträgen mit Dritten 1. Interzessionen 2. Schenkungen 3. Ratenkauf IV. Zwischenfazit B. Haftung der Ehegatten für Ansprüche Dritter I. Mitverpflichtung des anderen Ehegatten 1. Mitverpflichtung bei Geschäften der Haushaltsführung und zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie („Schlüsselgewalt“) a) Unterschiede hinsichtlich der erfassten Rechtsgeschäfte b) Unterschiede beim persönlichen Anwendungsbereich c) Unterschiede bei den Rechtsfolgen d) Unterschiede hinsichtlich der Abdingbarkeit 2. Mitverpflichtung des in der gemeinsamen Wohnung lebenden Ehegatten für Ansprüche aus dem Mietvertrag 3. Vertretung eines geschäftsunfähigen oder abwesenden Ehegatten II. Mithaftung in der Gütergemeinschaft 1. Vorüberlegungen 2. Mithaftung aufgrund der Einordnung als gemeinschaftliche Schuld a) Unterschiede bei der Abgrenzung gemeinschaftlicher von persönlichen Schulden b) Unterschiede im Hinblick auf die für gemeinschaftliche Schulden haftenden Vermögensmassen 3. Mithaftung mit dem Gesamtgut für persönliche Schulden des anderen Ehegatten III. Gläubigerschutz im Hinblick auf die Haftungsobjekte 1. Gläubigerschutz bei Vermögensübertragungen zwischen den Ehegatten a) Beschränkungen für Schenkungen unter Ehegatten b) Beschränkungen für Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte unter Ehegatten c) Gläubigerschutz bei wirksamer Vermögensübertragung zwischen Ehegatten 2. Eigentumsvermutung IV. Zwischenfazit C. Sonstige Regelungstypen mit Relevanz für Dritte I. Kündigung des Mietvertrags über die Ehewohnung 1. Kündigung durch die Ehegatten 2. Kündigung durch den Vermieter II. Gesamtgläubigerstellung der Ehegatten und schuldbefreiende Leistung des Dritten III. Rückforderungsansprüche Dritter für Zuwendungen an die Ehegatten (Nebengüterrecht) D. Fazit zum 1. Teil 2. Teil: Grundlagen für Drittbeziehungen und Drittschutz in den Güterrechtsverordnungen A. Genese der Güterrechtsverordnungen und Drittbeziehungen B. Übergeordnete Ziele der Güterrechtsverordnungen und Drittbeziehungen I. Sicherstellung des internationalen Entscheidungseinklangs II. Verbesserung des Rechtsschutzes III. Vorhersehbarkeit des anwendbaren Rechts C. Anwendungsbereich der Güterrechtsverordnungen und Drittbeziehungen I. Zeitlicher Anwendungsbereich II. Räumlicher Anwendungsbereich III. Sachlicher Anwendungsbereich 1. „Ehen“ und „eingetragene Partnerschaften“ a) Rudimentäre Begriffsbestimmungen auf Verordnungsebene und Verweisung auf das nationale Recht b) Deutsche Perspektive aa) Güterkollisionsrechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Ehen aus deutscher Perspektive bb) Güterkollisionsrechtliche Behandlung eingetragener Partnerschaften aus deutscher Perspektive c) Faktische Lebensgemeinschaften aa) Unanwendbarkeit der Güterrechtsverordnungen auf faktische Lebensgemeinschaften bb) Ausstrahlungswirkung der Güterrechtsverordnungen auf das Kollisionsrecht faktischer Lebensgemeinschaften cc) Folgerungen für die Drittbeziehungen und den Drittschutz bei faktischen Lebensgemeinschaften 2. „Eheliche Güterstände“ und „güterrechtliche Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft“ 3. Grenzüberschreitender Bezug a) Ableitung des Erfordernisses eines grenzüberschreitenden Bezugs aus Art. 81 AEUV und EG 14 EuGüVO/EuPartVO b) Grenzüberschreitender Bezug allein durch Auslandselemente einer Drittbeziehung? aa) Problemstellung bb) Wortlaut des EG 14 EuGüVO/EuPartVO cc) Genese der Güterrechtsverordnungen dd) Gesamtkonzeption und Zielrichtung der Güterrechtsverordnungen ee) Zwischenfazit c) Konkretisierung des erforderlichen grenzüberschreitenden Sachverhaltselements D. Fazit zum 2. Teil 3. Teil: Internationale Zuständigkeit bei güterrechtlichen Streitigkeiten mit Dritten A. Berührungspunkte zwischen gerichtlicher Zuständigkeit und Güterkollisionsrecht B. Abgrenzung zwischen den güterrechtlichen und den allgemeinen zivilrechtlichen Gerichtsständen bei Streitigkeiten mit Dritten I. Bisherige Abgrenzung 1. Bisheriger normativer Ausgangspunkt: Art. 1 Abs. 2 lit. a Brüssel Ia-VO 2. H.M. im deutschen Schrifttum: Differenzierung anhand des Streitgegenstands zwischen güterrechtlichen Haupt- und Vorfragen 3. Uneinheitlichkeit der EuGH-Rechtsprechung zur Abgrenzung konkurrierender Güterstände im europäischen IZVR 4. Präzisierung der Fragestellung und Zwischenfazit II. Abgrenzung unter dem Regime der Güterrechtsverordnungen 1. Keine explizite Beantwortung der Abgrenzungsfrage in den Güterrechtsverordnungen 2. Erstreckung der güterrechtlichen Gerichtsstände auf Streitigkeiten mit güterrechtlichen Vorfragen? a) Offenheit des Normwortlauts b) Sicherung des internationalen Entscheidungseinklangs c) Gegenargumente: Rechtssicherheit, Manipulationsgefahr und Prozessökonomie d) Zwischenfazit 3. Erstreckung der güterrechtlichen Gerichtsstände zumindest auf Streitigkeiten mit güterrechtlichen „Schwerpunkt“-Vorfragen? a) Übertragbarkeit der „In-erster-Linie“-Rechtsprechung des EuGH zu Art. 24 Nr. 2 Brüssel Ia-VO? b) Vorteile und Schwächen der „In-erster-Linie“- Rechtsprechung c) Zwischenfazit 4. Vollständige Herausnahme von Streitigkeiten mit Dritten aus den güterrechtlichen Gerichtsständen? a) Ungerechtfertigte Benachteiligung des Dritten durch die Gerichtsstände der Güterrechtsverordnungen? aa) Akzessorische Zuständigkeit nach Art. 5 EuGüVO/EuPartVO bb) Auffangzuständigkeit nach Art. 6 EuGüVO/EuPartVO cc) Zwischenfazit b) Hinweise in den Materialien der Güterrechtsverordnungen für eine Einbeziehung von Rechtsstreitigkeiten mit Dritten c) Zwischenfazit 5. Vorzugswürdigkeit des streitgegenstandsbezogenen Ansatzes a) Differenzierung zwischen güterrechtlichen Haupt- und Nebenfragen als einzige praxistaugliche Kompromisslösung b) Maßgeblichkeit des europäischen Streitgegenstandsbegriffs III. Folgerungen für einzelne Typen güterrechtlich überlagerter Streitigkeiten mit Dritten C. Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Dritten I. Gerichtsstandsvereinbarungen nach Art. 7 EuGüVO/EuPartVO 1. Keine Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen zulasten Dritter 2. Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten Dritter? 3. Begriff der „Partei“ im Sinne des Art. 7 EuGüVO/EuPartVO II. Bestätigende Gerichtsstandsvereinbarungen nach Art. 5 Abs. 2 EuGüVO/EuPartVO III. Erbrechtliche Gerichtsstandsvereinbarungen im Rahmen der akzessorischen Zuständigkeit nach Art. 4 EuGüVO/EuPartVO D. Fazit zum 3. Teil 4. Teil: Reichweite des Güterstatuts und Drittbeziehungen A. Methodische Vorüberlegungen I. Interne Normsystematik: das Verhältnis zwischen der Reichweite des Güterstatuts und dem sachlichen Anwendungsbereich der EuGüVO II. Rechtsaktübergreifende Normsystematik: das Güterstatut der EuGüVO als Ausgangspunkt der Abgrenzung III. Verhältnis zur bisherigen EuGH-Rechtsprechung B. Der Begriff der „ehelichen Güterstände“ I. „Regelungen“ 1. Rechtsfragen als Gegenstand der Qualifikation 2. „Regelungen“ als Gegenstand der Verweisung 3. Konkretisierung des Begriffs der „Regelungen“ II. „Vermögensrechtliche“ Regelungen III. Geltung „zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten“ IV. Geltung „aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe“ 1. Keine Beschränkung auf güterstandsspezifische Regelungen 2. Keine Beschränkung auf ehespezifische Regelungen V. Zwischenfazit und weitere Konkretisierung C. Abgrenzungsfragen im Hinblick auf vermögensrechtliche Drittbeziehungen I. Abgrenzung zum Geschäftsfähigkeitsstatut 1. Reichweite des Art. 1 Abs. 2 lit. a EuGüVO 2. Ehebedingte Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit der Frau 3. Ehebedingte Erweiterung der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger II. Abgrenzung zum Statut der allgemeinen Ehewirkungen 1. Weitgehende Erfassung der allgemeinen Ehewirkungen durch die EuGüVO 2. Restanwendungsbereich des Art. 14 EGBGB III. Abgrenzung zum Vertragsstatut 1. Verpflichtungsbeschränkungen 2. Gewährung von Sicherheiten für Schulden des Ehepartners 3. Gesamtgläubigerstellung der Ehegatten und schuldbefreiende Leistung Dritter 4. Rückforderungsansprüche Dritter für unentgeltliche Zuwendungen an die Ehegatten (Nebengüterrecht) a) Ausgangspunkt: Rückforderung von Zuwendungen zwischen den Ehegatten b) Folgerungen für die Rückforderung von Zuwendungen Dritter IV. Abgrenzung zum Gläubigeranfechtungsstatut und zum Insolvenzstatut V. Abgrenzung zum Stellvertretungsstatut 1. Mitverpflichtung des anderen Ehegatten 2. Vertretung eines geschäftsunfähigen oder abwesenden Ehegatten 3. Allgemeine Stellvertretungsregeln VI. Abgrenzung zum Prozessrechts- und Zwangsvollstreckungsstatut 1. Widerlegliche gesetzliche Vermutungen 2. Beweismittelbeschränkungen D. Abgrenzung zwischen Ehegüterstatut und Sachenstatut I. Strukturelle Begünstigungsfaktoren für das Auseinanderfallen von Güter- und Sachenstatut auf Basis der Güterrechtsverordnungen 1. Aufenthaltsprinzip und Unwandelbarkeitsgrundsatz 2. Grundsatz der Vermögenseinheit a) Vermögenseinheit im Rahmen der objektiven Anknüpfung b) Vermögenseinheit im Rahmen der Rechtswahl c) Ersatzloser Wegfall des Art. 3a Abs. 2 EGBGB d) Keine Relativierung des Problems durch Art. 13 EuGüVO e) Zwischenfazit 3. Ausschluss des renvoi 4. Zwischenfazit II. Eingrenzung des Problems 1. Schnittstellen zwischen Güter- und Sachenrecht a) Unproblematisch: Umgang der lex rei sitae mit einem ihr unbekannten dinglichen Recht b) Unproblematisch: Überlagerung der lex rei sitae mit güterrechtlichen Einschränkungen der Verfügungsmacht c) Problematisch: Qualifikation des Erwerbsmodus bei der Zuordnung einer Sache zu einer bestimmten Vermögensmasse 2. Die problematischen Konstellationen im Überblick a) Konstellation 1: Güterrechtliche Vergemeinschaftung von Vermögensgegenständen kraft Gesetzes b) Konstellation 2: Gewillkürte Übertragung eines Gegenstandes in eine andere Vermögensmasse c) Konstellation 3: Umwandlung von Gesamthands- in Bruchteilseigentum kraft Gesetzes bei Beendigung der Gütergemeinschaft d) Konstellation 4: Vermögensaufteilung nach Beendigung der Gütergemeinschaft 3. Die Bedeutung der Problematik für Drittbeziehungen und Drittschutz III. Das Parallelproblem in der EuErbVO: Abgrenzung zwischen Erb- und Sachenstatut IV. Die Lösung des Abgrenzungsproblems unter dem Regime der Güterrechtsverordnungen 1. Meinungsstand und Ausgangslage 2. Der Vorbehalt für „die Art der dinglichen Rechte“ in Art. 1 Abs. 2 lit. g EuGüVO a) Erwerbsmodus kein Bestandteil des geschützten „Numerus clausus“ der dinglichen Rechte b) Bestätigung durch Art. 27 lit. b EuGüVO („Übertragung von Vermögen von einer Kategorie in die andere“) c) Zwischenfazit 3. Der Registervorbehalt in Art. 1 Abs. 2 lit. h EuGüVO a) Schutz der konstitutiven Eintragungswirkung nach der lex rei sitae b) Art. 1 Abs. 2 lit. h EuGüVO als lex specialis zu Art. 27 lit. b EuGüVO c) Grundsatz der Vermögenseinheit als untaugliches Gegenargument d) Folgerungen aus der Perspektive des deutschen Sachenrechts 4. Zwischenfazit V. Folgerungen für die Praxis und für die güterrechtlichen Drittbeziehungen E. Fazit zum 4. Teil 5. Teil: Die Anknüpfungsregeln der Güterrechtsverordnungen als Auslöser für Drittschutzprobleme A. Objektive Anknüpfung und Drittbeziehungen I. Die Regelungen über die objektive Anknüpfung im Überblick 1. EuGüVO a) Primat der Aufenthaltsanknüpfung b) Rechtsaktspezifische Auslegung des Aufenthaltsbegriffs und Berücksichtigung von Drittinteressen 2. EuPartVO: Anknüpfung an das Recht des Registerstaats 3. Ausweichklauseln II. Prinzip der Unwandelbarkeit und Drittbeziehungen III. Rückwirkender Statutentausch und Drittbeziehungen 1. Rückwirkung im Rahmen der Ausweichklausel a) Unterschiedliche Rückwirkungszeiträume b) Berücksichtigung der Drittinteressen im Rahmen einer gerichtlichen Ermessensentscheidung („kann“)? 2. Rückwirkung bei Begründung des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts nach der Eheschließung a) Rückwirkender Statutentausch als vorzugswürdige Lösung des Schwebezeitraumproblems b) Begrenzung des potenziellen Rückwirkungszeitraums c) Lösung des Drittschutzproblems durch analoge Anwendung des Art. 26 Abs. 3 UAbs. 3 S. 1 Halbs. 1 EuGüVO 3. Keine Rückwirkung bei nachträglicher Änderung des Staats der engsten Verbindung B. Rechtswahl und Drittbeziehungen I. Das Prinzip der Parteiautonomie und die praktische Bedeutung der Rechtswahl im Güterkollisionsrecht II. Anfängliche Rechtswahl und Drittbeziehungen III. Nachträgliche Rechtswahl und Drittbeziehungen 1. Nachträgliche Rechtswahl mit vereinbarter Rückwirkung a) Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Rückwirkungsvereinbarung aa) Formelle Wirksamkeit bb) Materielle Wirksamkeit b) Freie Wahl des Rückwirkungszeitraums 2. Nachträgliche Rechtswahl mit ex nunc-Wirkung C. Fazit zum 5. Teil 6. Teil: Drittschutz beim Statutentausch und beim Statutenwechsel A. Drittschutz beim rückwirkenden Statutentausch I. Rückwirkende Rechtswahl und Drittschutzklauseln in anderen IPR-Rechtsakten II. Normzwecke des Art. 22 Abs. 3 EuGüVO/EuPartVO und des Art. 26 Abs. 3 UAbs. 3 EuGüVO/Art. 26 Abs. 2 UAbs. 3 EuPartVO III. Voraussetzungen des Drittschutzes nach Art. 22 Abs. 3 EuGüVO/EuPartVO und Art. 26 Abs. 3 UAbs. 3 EuGüVO/Art. 26 Abs. 2 UAbs. 3 EuPartVO 1. Geschützte „Rechte“ des Dritten a) Einbeziehung sämtlicher Arten vermögensbezogener Rechtspositionen b) Beschränkung auf schon erworbene und gefestigte Rechtspositionen c) Schutz des Dritten auch vor der Begründung oder Erweiterung von Pflichten 2. „Beeinträchtigung“ des Rechts des Dritten a) Kein Ausschluss der Rückwirkung zugunsten Dritter – Erforderlichkeit eines Günstigkeitsvergleichs b) Das Problem des Vergleichsgegenstands aa) Günstigkeitsvergleich bei Art. 8 Abs. 1 S. 2 Rom I-VO: abstrakter Normvergleich nach Sachgruppen bb) Günstigkeitsvergleich bei den Drittschutzklauseln: konkreter Ergebnisvergleich cc) Verhältnis zum sachrechtlichen Drittschutz im materiellen Güterrecht c) Maßgeblicher Vergleichszeitpunkt 3. Kausalität: Beeinträchtigung aufgrund der rückwirkenden Rechtswahl 4. Ausschluss des Bestandsschutzes bei Zustimmung des Dritten zur Rechtswahl? IV. Wirkung des Drittschutzes („darf nicht“) 1. Keine Unwirksamkeit der Rechtswahl 2. Methoden einer auf die Drittbeziehungen beschränkten Korrektur a) Kollisionsrechtliche inter partes-Wirkung oder Korrektur im gewählten Sachrecht? b) Vorzugswürdigkeit der kollisionsrechtlichen inter partes-Lösung c) Lösung von Anpassungsproblemen anhand der üblichen Instrumentarien 3. Zwischenfazit V. Parteiautonomer Ausschluss einer drittbegünstigenden Rückwirkung? VI. Zwischenfazit B. Drittschutz beim Statutenwechsel I. „Echte“ und „unechte“ Statutenwechsel II. Analogiebedürftigkeit und Analogiefähigkeit der Drittschutzklauseln im Hinblick auf Statutenwechsel III. Mögliche Anwendungsfälle für den Drittschutz beim Statutenwechsel 1. Kein Anwendungsfall: Änderung des Haftungsregimes zum Nachteil von Gläubigern 2. Anwendungsfall: Rückforderungsansprüche Dritter für vor dem Statutenwechsel getätigte Zuwendungen (Nebengüterrecht) IV. Zwischenfazit C. Drittschutz bei anfänglicher Rechtswahl? D. Fazit zum 6. Teil 7. Teil: Der Schutz gutgläubiger Dritter nach Art. 28 EuGüVO/EuPartVO A. Grundlagen zu Art. 28 EuGüVO/EuPartVO I. Genese des Art. 28 EuGüVO/EuPartVO II. Strukturelle Unterschiede zu Art. 16 EGBGB a. F III. Normzweck des Art. 28 EuGüVO/EuPartVO B. Spezifische Grenzen des Anwendungsbereichs des Art. 28 EuGüVO/EuPartVO I. Beschränkung auf die Abwehr von Einwendungen der Ehegatte bzw. Partner? 1. Abwehr von Einwendungen und von Ansprüchen gegen den Dritten 2. Schutz des Dritten auch vor einer Vorenthaltung drittbegünstigender Wirkungen II. Beschränkung auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr 1. Herleitung der Beschränkung auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr a) Wortlaut b) Normsystematik c) Normzweck 2. Anwendbarkeit des Art. 28 EuGüVO/EuPartVO auf einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte 3. Konkretisierung im Hinblick auf einzelne Rechtsfragen a) Qualifikationskriterium: unmittelbarer Zusammenhang der betroffenen Rechtsfrage zum Rechtsgeschäft b) Qualifikation einzelner Rechtsfragen III. Beschränkung auf unmittelbar am Rechtsgeschäft beteiligte Dritte IV. Beschränkung des prozessualen Anwendungsbereichs 1. „Streitigkeiten“ 2. Streitigkeiten „zwischen“ einem Dritten und einem oder beiden Ehegatten/Partnern 3. Erstreckung auf Vorfragen im Rahmen von Streitigkeiten zwischen einem Dritten und einem weiteren Dritten V. Zwischenfazit C. Voraussetzungen für die Gutgläubigkeit des Dritten I. Die vermutete Bösgläubigkeit nach Art. 28 Abs. 2 EuGüVO/EuPartVO 1. Rechtsnatur: Art. 28 Abs. 2 EuGüVO/EuPartVO als unwiderlegliche Vermutung 2. Vermutung der Bösgläubigkeit aufgrund der Nähebeziehung des Güterstatuts zum Dritten oder zum Rechtsgeschäft (Art. 28 Abs. 2 lit. a EuGüVO/EuPartVO) a) Art. 28 Abs. 2 lit. a sublit. i EuGüVO/EuPartVO aa) Selbständige Erstfragenanknüpfung bb) Getrennte Ermittlung des Geschäftsstatuts für das Verfügungs- und das Verpflichtungsgeschäft cc) Anwendbarkeit des Art. 28 Abs. 2 lit. a sublit. i EuGüVO/EuPartVO nur bei objektiv berufenem Geschäftsstatut? b) Art. 28 Abs. 2 lit. a sublit. ii EuGüVO/EuPartVO c) Art. 28 Abs. 2 lit. a sublit. iii EuGüVO/EuPartVO aa) Unionsrechtlich autonome Auslegung des Begriffs des „unbeweglichen Vermögens“ bb) Einbeziehung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft 3. Vermutung der Bösgläubigkeit aufgrund einer Registereintragung oder sonstiger nationaler Publizitätsmittel (Art. 28 Abs. 2 lit. b EuGüVO/EuPartVO) a) Kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV b) Spezifische Auslegungsfragen des Art. 28 Abs. 2 lit. b EuGüVO/EuPartVO aa) Erfasste Arten von Publizitätsmitteln bb) Anforderungen an die Wirkung des Publizitätsmittels cc) „Einhaltung“ der Publizitätsanforderungen 4. Bewertung des Art. 28 Abs. 2 EuGüVO/EuPartVO aus deutscher Sicht: geringfügige Schwächung des Verkehrsschutzes II. Die Bösgläubigkeit nach Art. 28 Abs. 1 EuGüVO/EuPartVO 1. Bezugspunkt der Kenntnis bzw. des Kennenmüssens a) Mögliche Auslegungsvarianten b) Wortlaut des Art. 28 Abs. 1 EuGüVO/EuPartVO: Güterstatut als maßgeblicher Bezugspunkt c) Bestätigung durch die Normsystematik d) Keine durchgreifenden teleologischen Bedenken e) Tolerierbarkeit punktueller Wertungswidersprüche f) Zwischenfazit 2. Maßstab des guten Glaubens a) Unionsrechtlich autonome und rechtsaktspezifische Auslegung des Fahrlässigkeitsmaßstabs b) Nachforschungsobliegenheit des Dritten aa) Relevante Einzelfallumstände bb) Bedeutung der Kenntnis des Dritten von einzelnen Tatsachen 3. Beweislast III. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Gutgläubigkeit IV. Zwischenfazit D. Rechtsfolgen bei Gutgläubigkeit des Dritten I. Bestimmung des Ersatzgüterstatuts nach Art. 28 Abs. 3 EuGüVO/EuPartVO 1. Das Ersatzgüterstatut nach Art. 28 Abs. 3 lit. a EuGüVO/EuPartVO 2. Das Ersatzgüterstatut nach Art. 28 Abs. 3 lit. b EuGüVO/EuPartVO 3. Verhältnis zwischen Art. 28 Abs. 3 lit. a und lit. b EuGüVO/EuPartVO II. Bestimmung des Ersatzgüterstands auf Grundlage des Ersatzgüterstatuts III. Günstigkeitsvergleich 1. Konkreter Ergebnisvergleich 2. Verhältnis zum sachrechtlichen Drittschutz im materiellen Güterrecht IV. Wahlrecht des Dritten? 1. Kein generelles Wahlrecht a) Wortlaut b) Normzweck 2. Wahlrecht nur zur Entscheidung des Günstigkeitsvergleichs in Zweifelsfällen V. Zwischenfazit E. Art. 28 EuGüVO/EuPartVO aus der Perspektive des deutschen Rechts I. Verhältnis des Art. 28 EuGüVO/EuPartVO zum sachenrechtlichen Gutglaubensschutz der deutschen lex rei sitae 1. Güterstandbedingtes Fehlen der Alleineigentümerstellung des verfügenden Ehegatten a) Nebeneinander von Art. 28 EuGüVO/EuPartVO und sachenrechtlichem Gutglaubensschutz b) Folgen für den Gutglaubensschutz bei Verfügungen über bewegliche Sachen c) Folgen für den Gutglaubensschutz bei Verfügungen über Grundstücke 2. Verfügungsbeschränkungen 3. Zwischenfazit II. Art. 28 EuGüVO/EuPartVO im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht 1. Gläubigerschutz bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen a) Mithaftung in der Gütergemeinschaft aa) Gutglaubensschutz in Bezug auf die Einordnung als gemeinschaftliche Schuld bb) Kein Gutglaubensschutz in Bezug auf die Haftungsobjekte cc) Zwischenfazit dd) Folgeproblem: Fehlen von Regelungen zur Gütergemeinschaft in dem nach Art. 22 bis 26 EuGüVO/EuPartVO „an sich“ berufenen Güterrecht ee) Folgerungen für das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht b) Eigentumsvermutungen aa) Kein Gutglaubensschutz nach Art. 28 EuGüVO/EuPartVO bb) Exkurs: Bedeutung des Gutgläubigkeitserfordernisses in Art. 16 Abs. 2 EGBGB a. F c) Gläubigerschutzvorschriften bei Vermögensübertragung zwischen Ehegatten 2. Gläubigerschutz bei der Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen 3. Gutgläubiger Erwerb im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Bewirkung einer Übereignung F. Fazit zum 7. Teil 8. Teil: Drittschutz und Eingriffsnormen A. Die praktische Bedeutung der Vorrangproblematik I. Beschränkung des Art. 30 Abs. 1 EuGüVO/EuPartVO auf die Durchsetzung von Eingriffsnormen der lex fori II. Auseinanderfallen von Ersatzgüterstatut und lex fori als Bedingung für das Auftreten der Vorrangproblematik B. Qualifikation drittschutzrelevanter Normen als Eingriffsnormen (Art. 30 Abs. 2 EuGüVO/EuPartVO) C. Vorrang des Art. 30 vor Art. 28 EuGüVO/EuPartVO D. Fazit zum 8. Teil Zusammenfassung der Ergebnisse Literaturverzeichnis Sachregister "The disparities between the national rules on matrimonial property regimes and on the property consequences of registered partnerships have resulted in a strong need for the protection of third parties contracting with transnational couples. In the future these conflict of laws problems must be solved on the basis of the new Council Regulations (EU) 1103/2016 and 1104/2016. Stephan Gräf analyzes the element of the third party in these new rules, covering applicable law as well as jurisdiction"-- Provided by publisher
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