Die Naturalobligation: Rechtsfigur Und Instrument Des Rechtsverkehrs Einst Und Heute - Zugleich Grundlegung Einer Zivilrechtlichen Forderungslehre (Jus Privatum) (German Edition)
معرفی کتاب «Die Naturalobligation: Rechtsfigur Und Instrument Des Rechtsverkehrs Einst Und Heute - Zugleich Grundlegung Einer Zivilrechtlichen Forderungslehre (Jus Privatum) (German Edition)» نوشتهٔ Götz Schulze، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2008. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Götz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen römischen Recht stammenden obligatio naturalis neben der heute gleichbedeutenden, aus dem religiös geprägten Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europäischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation lässt sich demnach als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie grenzt sich von schwächeren Bindungsformen, den konsequentialistischen Bindungen (Angebotsbindung, Absichtsbindungen, Obliegenheiten u.a.) und den bislang nicht rezipierten an- oder abgeratenen (supererogatorischen) Handlungen, ab. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt. Individualrechtliche und rechtspolitische Gründe können dafür sprechen, den Erfüllungszwang ausnahmsweise aufzuheben, da dieser nicht stets angemessen und funktional ist. Die Rechtsfigur der Naturalobligation erlaubt ferner die Inkorporation bestimmter gesellschaftlicher Wertungen in das Recht. So steht etwa das rechtsethische Gebot, in Formen des Rechts zu handeln (§ 242 BGB), einer im Gentlemen's Agreement erstrebten Entrechtlichung entgegen, weshalb es sich anbietet, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen. Auch sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungen sind begrifflich klärungsbedürftig. Mit Hilfe der Rechtsfigur Naturalobligation erläutert der Autor die zugrunde liegenden Strukturen und beschreibt Grenzpunkte rechtsgeschäftlicher Gestaltung. ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam und Richter am Oberlandesgericht Brandenburg. Cover Widmung Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil A. Einleitung Kapitel I. Einführung in das Thema Kapitel II. Offene Fragen und Kontroversen 1. Freiwillige Erfüllung einer obligatorischen Forderung 2. Missbilligung der Pflichtbindung oder des Erfüllungszwanges? 3. Dogmatische Sonderprobleme 4. Rechtsgeschäftliche Gestaltungsfragen Kapitel III. Die Fragestellung der Arbeit Kapitel IV. Die Hauptthese Kapitel V. Methoden und Grundlagen 1. Forderungsrecht und Rechtszwang 2. Moralische und rechtliche Forderung 3. Die Pflichtstruktur der obligatorischen Forderung Kapitel VI. Gang der Untersuchung Teil B. Historischer Teil Kapitel I. Rechtshistorische Entstehung und Entwicklung 1. Die obligatio naturalis im Römischen Recht a) Grundlagen der obligatio naturalis aa) Die obligatio als rechtliche Grundfigur personaler Bindung bb) Virtualisierung physischer Bindung und Verrechtlichung der vincula iuris (1) Obligatorische Bindung als Reflex aus der Zwangsdrohung (2) Obligatorische Bindung aus Treueversprechen (Wette) (3) Obligatorische Bindung als Ergebnis einer stipulatio cc) Natura im Recht der Obligationen b) Die Entstehung der obligatio naturalis in hochklassischer Zeit aa) Obligatio naturalis als Abbild der obligatio civilis (Abbildtheorie) bb) Obligatio servi (obligatio „per abusionem“) cc) Obligatio naturalis als Handlungsform der Peculienwirtschaft dd) Verpflichtungen des Haussohnes, der gewaltunterworfenen Frau und der Kinder sowie des Mündels (rerum naturam) c) Ausweitung des Anwendungsbereichs der naturalis obligatio aa) Sittliche Verpflichtung (debitum naturale) bb) Naturalis ratio und ius gentium cc) Befreiung von der Rückgabepflicht (soluti retentio) und pactum nudum d) Die Rechtsgrundlage der obligatio naturalis: Das ius naturale als Rechtsquelle? e) Zusammenfassung 2. Germanisches Recht und Frührezeption der obligatio naturalis des römischen Rechts a) Germanisches Recht aa) Spiel und Wette bb) Der verwillkürte Vertrag (germanische Treue) cc) Trennung von Schuld und Haftung b) Frührezeption der römischen obligatio naturalis aa) Glosse: Obligatio tantum naturalis bb) Französische Schule: Aequitatis vinculum und wirkungsgeminderte Rechtspflicht cc) Deutsche Schule: Typen der obligatio naturalis (plenae – minus plenae) 3. Aufgeklärtes Naturrecht (Unvollkommene Verbindlichkeiten) a) Das Moralprinzip der Vollkommenheit und der Pflichtbegriff b) Pflichten in naturrechtlicher Betrachtung aa) Der status naturalis als Grundlage für ein natürliches Privatrecht bb) Verbindlichkeit und Zwang c) Vollkommene und unvollkommene Pflichten aa) Vormoderne Naturrechtslehren (1) Die zwei moralischen Qualitäten einer Person (Grotius) (2) Naturrechtlich systematisiertes Römisches Recht (Domat) (3) Rechtsbindung kraft Sittlichkeit (Pufendorf ) (4) Rechtsbindung durch äußeren Zwang (Thomasius) (5) Die uneigentliche Obligation (Gundling) (6) Obligation naturelle: juridique et parfaite (Pothier) bb) Aufgeklärtes Vernunftrecht (1) Das Liebesband zwischen den Menschen (Wolff) (2) Analytische Pflichtkonstruktionen (Achenwall, Höpfner, Sulzer, Mendelssohn) (3) Pflichtbestimmung aus der Vernunft (Kant) (a) Ausnahmslose Gültigkeit oder bloße Bestimmtheit der Pflicht (b) Der ethische Gehalt der Rechtspflichten (c) Rechtspflichten und Zwangsbefugnis (d) Obligatorische Verbindlichkeit als Befugnis zur Einwirkung auf den Schuldner (4) Die sittliche Pflicht der Wirklichkeit (Hegel) d) Die Idee des vollkommenen Rechts (Alexy) e) Unvollkommene Verbindlichkeiten im positiven Recht aa) Rezeption im Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) bb) Rezeption im Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (1811) cc) Rezeption im Code Civil (1804) 4. Spätes gemeines Recht und Pandektistik a) Die Erneuerung der obligatio naturalis (Historische Rechtsschule) b) Positivistische Differenzierungen (Brinz und Bekker) c) Obligation des natürlichen Rechtsgefühls (Windscheid) d) Anerkennung als randständige Rechtsfigur (Dernburg) e) Die Rechtsprechung des Reichgerichts aa) Spielverträge und Differenzgeschäfte bb) Sittliche Pflichten f) Die Naturalobligation als eine Schuld ohne Haftung 5. Naturalobligation und unvollkommene Verbindlichkeit im BGB a) Gesetzgebungsverfahren und Beratung des BGB aa) Anerkennung in Einzelfällen, aber „Begriff vermeiden“ (1) Vorbeschlüsse vom 3.10.1877 (2) Beschluss vom 24.2.1882 (1. Kommission) bb) Aufnahme einer allgemeinen Regel zur sittlichen Pflicht in das Bereicherungsrecht (1) Beschluss vom 18.12.1882 (1. Kommission) (2) Beschluss vom 21.9.1892 (Vorkommission des Reichsjustizamts) (3) Übernahme der 2. Kommission cc) Anerkennung einzelner Regeln (1) Verjährung (a) Starke oder schwache Wirkung der Verjährung (b) Unstreitig gestellte Grundsätze (c) Regelungstechnik (2) Ehevermittlung (3) Spiel und Wette (4) Verlöbnis (5) Ausstattung des Kindes b) Meinungsstreit nach Inkrafttreten des BGB (Überblick) c) Die Lehre von den unklagbaren Ansprüchen aa) Klagelose Ansprüche bb) Nichtklagbare und unvollkommene Verbindlichkeiten cc) Stellungnahme zu Stechs „unvollkommener Verbindlichkeit“ dd) Unvollkommene Verbindlichkeit und fehlende Einforderungsbefugnis d) Heutiger Meinungsstand aa) Begriffsvielfalt und grundsätzliche dogmatische Anerkennung (1) Das nicht zwangsbewehrte Forderungsrecht (a) Synonyme Begrifflichkeiten (b) Schuld ohne Haftung (c) Sittliche Pflicht und Treuebindung (d) Unklagbarer Anspruch oder unklagbare Verbindlichkeit (e) Unvollkommene Verbindlichkeit als Oberbegriff für unklagbare Verbindlichkeiten (f) Sanktionslose Obligation, wirkungsgemindertes Schuldverhältnis, unvollkommen wirksame, uneigentliche oder unechte Verbindlichkeit (g) Forderung aus einem Schuldverhältnisses im weiteren Sinne (2) Der bloße Rechtsgrund (3) Behaltensgrund bei rechtsgrundloser Leistung (4) Rückforderungsausschluss (Rechtsschutzversagung im Kontext des § 814 BGB) bb) Diskutierte Fälle für die Anerkennung einer Naturalobligation (1) Entstehung naturaler Forderungen aus gesetzlich bestimmten Vertragstypen (2) Naturale Forderungen aus tatsächlichen Umständen (3) Zuwendungen aus sittlicher Pflicht (4) Naturalobligationen kraft vertraglicher Abrede cc) Nicht (mehr) diskutierte Fälle für die Anerkennung einer Naturalobligation (1) Taschengeldgeschäfte des Minderjährigen (§ 110 BGB) (2) Geschäfte des täglichen Lebens von geschäftsunfähigen Volljährigen (§ 105 a BGB) (3) Heilung formnichtiger Verträge (4) Zu Unrecht abgewiesene Klageforderungen (Einschränkung der res iudicata) (5) Unverbindlichkeit (a) Unverbindliche Konkurrenzverbote (b) Unbillige Vertragsstrafen, § 343 BGB Kapitel II. Historisch-rechtsvergleichende Begriffsgeschichte 1. Die objektive und die subjektive Theorie der Naturalobligation a) Die objektive oder klassische Theorie b) Die subjektive oder moderne Theorie c) Regelungstechnische Differenzierung 2. Die Naturalobligation in den europäischen Kodifikationen a) Die spontane freiwillige Leistung zur Erfüllung sittlicher Pflichten aa) Französischer Code Civil bb) Italienischer Codice Civile (1865 und 1942) cc) Portugiesischer Código Civil (1966) b) Objektiv sittliche Pflicht und unbeachtlicher Rechtsirrtum aa) Österreichisches Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (1811) bb) BGB cc) Schweizerisches Obligationenrecht dd) Niederländisches Burgerlijk Wetboek c) Freiwillige Erfüllung einer Verbindlichkeit bei Kenntnis der Nichtschuld d) Die Einordnung der sittlichen Pflicht (Naturalobligation) in das System aa) Sittliche Pflicht als qualifizierte Nichtschuld bb) Sittliche Pflicht als Schuld (causa) Teil C. Systematischer Teil Kapitel I. Thesen 1. Anerkennung der Naturalobligation als Rechtsfigur 2. Qualifikation der Naturalobligation als Rechtspflicht und subjektives Leistungsrecht a) Freiwillige Schuldnerleistung b) Autonome Erfüllungshandlung aa) Abgrenzung (1) Kein Rechtsgeschäft (2) Keine Wollensbedingung (3) Kein Gestaltungsrecht (Reurecht) (4) Kein bloßes Rückforderungsverbot bb) Autonome Erfüllungsentscheidung und Zwangsmotiv cc) Unfreiwilligkeit bei alleinigem Zwangsmotiv c) Der Anspruch aus einer Naturalobligation d) Sekundäre, auf das positive Interesse gerichtete Leistungsrechte sind nicht durchsetzbar e) Wirkungsgeminderte Leistungspflicht aus einer Naturalobligation 3. Formen und Vorkommen a) Institutionelle Naturalobligationen (Gesetzlich präformierte Leistungspflichtverhältnisse) aa) Entstehungsgrund Vertrag (obligatio ex voluntate) (1) Naturalobligation kraft gesetzlicher Anordnung (2) Naturalobligation kraft Vereinbarung (gewillkürte Naturalobligation) bb) Entstehungsgrund Gesetz (obligatio ex lege) b) Feststellungsbedürftige Naturalobligationen (sittliche Pflichten) aa) Rechtsbegründung durch richterlichen Feststellungsakt und obligatio ex societate bb) Objektives Leistungspflichtverhältnis cc) Integration sozialer Verhaltenserwartungen durch richterrechtliche Anerkennung (Transformation in das Recht) dd) Bestandsschutz für gesellschaftliche Leistungspflichten (obligatio ex societate) 4. Integration der Naturalobligation in ein europäisches Rechtsinstrument Kapitel II. Begriffsbestimmung 1. Naturalobligation und unvollkommene Verbindlichkeit a) Synonyme Begriffe b) Keine Terminologische Unterscheidung nach Regelungstypen 2. Gründe gegen die Verwendung des Begriffs „unvollkommene Verbindlichkeit“ a) Historische Gründe aa) Unvollkommene Rechtspflichten bb) Abgrenzung zu den leges imperfectae und den officia des römischen Rechts b) Dogmatische Gründe gegen eine Verwendung des Begriffs „unvollkommene Verbindlichkeit“ aa) Keine Dichotomie in der Pflichtstruktur bb) Eine Positivierung von Rechtsgefühlen entspricht nicht dem Regelungskonzept der „sittlichen Pflicht“ des BGB cc) Abwertende Konnotation 3. Gründe für die Verwendung des Begriffs Naturalobligation a) Historischer Ursprung im römischen Recht b) Das deskriptive Kompositum „Natural“ und seine reduktive Bedeutung aa) Keine normative Implikation bb) Funktionale Ausrichtung einer Forderung ohne Zwang cc) Die reduktive Bedeutung von „natural“ c) Anschlussfähigkeit des Begriffs Naturalobligation 4. Naturalobligation und Naturalismus a) Begriffsjurisprudenz und rechtsfreier Raum b) Naturrecht und Naturalismus aa) Naturalobligation und Naturzustände des Rechts bb) Rechtsethischer Naturalismus und rationale Handlungstheorie Kapitel III. Rechtstheoretische Grundlagen 1. Entstehung und Funktionsweise der obligatorischen Leistungsverpflichtung a) Naturalistische Rechtsbindung aa) Pfadabhängigkeit bb) Neurobiologische Determination, psychologischer und soziobiologischer Selbstzwang cc) Rationalistischer Naturalismus (1) Steuerungs- und Kontrollvermögen (2) Selbstbestimmung als Handlungsanreiz (3) Verhaltensbindung kraft Identifikation b) Vertrags- und Versprechensbindung aa) Vertragsmodelle (1) Obligatio und contractum (einseitige oder gekreuzte stipulationes) (2) Das naturrechtliche Vertragsmodell ausgetauschter Versprechen (3) Verpflichtung durch Willensvereinigung im Konsens (4) Vertrag als emergente Erscheinung (Emergenz) bb) Vertragsbindung durch Reziprozität (1) Consideration-Lehre (2) Causa-Lehre (3) Konsens cc) Einseitige Versprechensmodelle (1) Verpflichtung durch kommissiven Sprechakt (institutionelle Rechtstatsache) (2) Verpflichtung durch normative Selbstbindung (3) Verpflichtung durch einseitiges Versprechen (Pollizitation) (4) Verpflichtung durch den Willen: Das gewollte Sollen (analytische Sollenstheorie) c) Obligatorische Bindung durch einseitige Festlegung aa) Intrapersonale Pflichtentstehung (1) Das notwendig interpersonale Rechtsverhältnis (2) Pflichten gegen sich selbst und Selbstpaternalisierung (a) Spielsperrverträge und Formabreden (b) Behandlungsverträge mit psychisch Kranken und Patientenverfügungen bb) Konsequentielle und obligatorische Pflicht (1) Konsequentialistische Verhaltensbindung (a) Erhalt der Versprechensabsicht, § 145 Hs. 1 BGB (b) Obliegenheiten (c) Mitwirkungs- und Kooperationspflichten (d) Absichtsbindungen (aa) Unverbindliche Absichtserklärung (bb) Verbindliche Absichtserklärung mit Lösungsrecht (cc) Das Rückrufrecht des Urhebers bei gewandelter Überzeugung, § 42 Abs. 1 UrhG (dd) Das freie Widerrufsrecht des Verbrauchers, § 355 BGB (ee) Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance Kodex) (ff) Abbruch von Vertragsverhandlungen (gg) Verbot widersprüchlichen Verhaltens (2) Obligatorische Leistungsbindung und Recht-Pflicht-Korrespondenz cc) Obligatorische Bindung durch Anerkennung des Gläubigerbefehls (1) Der Gläubigerbefehl (2) Die Anerkennung des Gläubigerbefehls (3) Die Folgen der Anerkennung (a) Die Einwirkungsbefugnis des Gläubigers (b) Die Spannung der Schuld (4) Zwischenergebnis dd) Stipulatio und Schuldverhältnis ee) Stipulatio und Anerkennung als Verpflichtungsgrund 2. Strukturmerkmale der Leistungspflicht zur Abgrenzung und Integration außerrechtlicher Pflichten a) Die Bestimmtheit der Leistungspflicht aa) Unbestimmtheit als Kennzeichen moralischen Pflichthandelns (1) Äußere Unbestimmtheit (2) Unbestimmtheit als Folge intrinsischen Pflichthandelns bb) Unbestimmtheit als Kennzeichen unverbindlichen Handelns (1) Bestimmtheit als Indiz für rechtsgeschäftliche Erheblichkeit und Bindung (2) Bestimmtheit als Indiz für Ernstlichkeit (Schein- und Scherzerklärung) (3) Bestimmtheit als Inhaltserfordernis cc) Der unverbindliche Vertrag (Vertrag ohne Forderung) b) Die Unabweisbarkeit der Forderung (Schuldigkeit) aa) Unabweisbarkeit bei sittlicher Pflicht oder Anstandsrücksicht (Sanktionshypothese) bb) Supererogatorische Handlungen (Schwächere und stärkere Pflichten) cc) Anstandsrücksicht als supererogatorische Handlung? (1) Die Pflichtstruktur der Anstandsrücksicht gegenüber der sittlichen Pflicht (2) Übereinstimmung in der Pflichtstruktur dd) Arbeitsrechtliche Zielvereinbarung und supererogatorische Handlung ee) Befolgungsprivilegien für den Schuldner ff) Naturalobligation und sanktionsloser Rechtsbruch (1) Berechtigte Erfüllungschance (2) Missbrauchsgefahr und Anreiz zum Rechtsbruch (3) Erosion der Rechtsregel und verdienstvolle Legalität c) Der Anspruch auf materiale Richtigkeit (minima moralia des Schuldrechts) aa) Die sittlich-rechtliche Pflicht zur Anerkennung des Anderen bb) Auswirkungen im schuldrechtlichen System cc) Das Schuldverhältnis als prototypische rechtsethische Grundstruktur 3. Obligatorisches Leistungsrecht ohne rechtliche Zwangsbefugnisse a) Zwang als analytisches Merkmal obligatorischer Leistungspflicht aa) Geregelter und ungeregelter Zwang bb) Zwang als Potentialität des Rechts (Zwangseignung) cc) Der Standpunkt moderner Rechtstheorien dd) Zwang als Anreiz und Mittel zur Pflichterfüllung b) Zwangslegitimation ohne Zwangsbefugnis (Autonomiekonzepte) aa) Die Denkfigur der Selbstgesetzgebung bb) Die Isolation der sich selbst bestimmenden Person (1) Selbstprogrammierung nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit (2) Selbstgestaltung durch den Willen (stat pro ratione voluntas) (3) Selbstbestimmung als Rechtfertigung (volenti non fit iniuria) c) Eigenständige Bewertung der Zwangsbefugnis aa) Gewinn eines Differenzierungskriteriums bb) Gläubigermacht cc) Kommunikation und Rechtfertigungszwang d) Der Sinn einer rechtlichen Entwaffnung des Gläubigers aa) Die wirklichkeitsgestaltende Kraftrechtlicher Ordnung bb) Die Funktionalität kategorischer Verhaltensanforderungen mit schwächerem Wirkungsgrad cc) Pseudoobligation oder Begriffsdifferenzierung e) Wirtschaftlicher Nutzen einer Rechtsposition ohne Zwang aa) Ökonomische Folgenbetrachtung bb) Anerkennung als Vermögenswert und Chance freiwilliger Erfüllung cc) Eigener wirtschaftlicher Nutzen für den Schuldner (Glaubwürdigkeitsgewinn) Kapitel IV. Rechtsdogmatische Einordnung 1. Die Grundentscheidung für die Rechtsfigur Naturalobligation a) Die offene Ausgangslage: Eine vermiedene Entscheidung des BGB-Gesetzgebers b) Mögliche Verklammerung unter der dogmatischen Rechtsfigur Naturalobligation aa) Gesetzeswortlaut mit Sprachregelung („... wird eine Verbindlichkeit nicht begründet“) bb) Systematischer Ausgangspunkt: § 241 BGB cc) Art. 3 Buch 6 niederländisches BW als Vorbild c) Naturalobligation als Behaltensgrund oder Rechtsschutzversagung(Kondiktionssperre) aa) Rückforderungslage (fehlender Rechtsgrund) (1) Unwirksamer Vertrag (2) Der unwirksame, nicht nichtige Spielvertrag (schwache Unwirksamkeit) bb) Rechtsschutzversagung (§§ 762 Abs. 1 S. 2, 814 BGB) (1) § 817 S. 2 BGB als Leitbild für das Verständnis von § 814 BGB? (2) Disfunktionalität eines generalpräventiven Rückforderungsausschlusses (3) §§ 814 Hs. 1 und Hs. 2 BGB – Anwendungsfälle eines gemeinsamen Prinzips? (4) Negativ- oder Positivkonstruktion geschwächter Leistungsrechte 2. Die Naturalobligation als Rechtsgrund a) Die bereicherungsrechtliche Konzeption der Rechtsgrundlosigkeit b) Bloßer Erwerbsgrund (causa acquirendi) c) Sittlicher Behaltensgrund bei rechtsgrundloser Leistung aa) Behaltensberechtigung kraft Sozialmoral bb) Pseudorechtsgrund oder „echter“ Schuldgrund 3. Naturalobligation und Leistung aus sittlicher Pflicht oder Anstandsrücksicht a) Rechtliche Funktionen von Leistungspflichten aus Sitte und Anstand b) Dogmatisches Verständnis der Leistung aus sittlicher Pflicht aa) Unentgeltlichkeit der Leistung bb) Erfüllung mit oder ohne Schenkungsvereinbarung (§ 534 oder § 814 Hs. 2 BGB) cc) Die Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) 4. Naturalobligation und Forderungsstruktur a) Die Forderungsstruktur der Naturalobligation aa) Das Forderungsrecht nach Einzelbefugnissen bb) Die Befugnisse aus einer Naturalobligation (1) Die zu und aberkannten Befugnispositionen (2) Die Naturalobligation ohne Erfüllungszwang (3) Fehlende Zwangsbefugnisse (Zwangs- und Sicherungsmittel) b) Naturalobligation und materiellrechtlicher Anspruch aa) Die Forderung als der Anspruch des Schuldrechts bb) Der Anspruch als Ermächtigung zur Zwangsdurchsetzung cc) Der Anspruch als Realisationsform der Forderung c) Abgrenzungen aa) Naturalobligation und Sonderformen der Forderung (1) Die betagte Forderung (2) Die verhaltene Forderung und die „ausgesetzte Forderung“ (3) Die gehemmte Forderung (a) Die verjährte Forderung und die Ausübung des Einrederechts (aa) Entstehung einer Naturalobligation vor Einredeerhebung (bb) Aufhebung der Einforderungsbefugnis nach Einredeerhebung (b) Die durch ein pactum de non petendo gehemmte Forderung (4) Die „unbestimmte oder unverbindliche Forderung“ (§§ 315, 317 BGB) bb) Sonderformen des Rechtsgeschäfts (1) Das aufschiebend bedingte oder befristete Rechtsgeschäft (2) Das schwebend wirksame Rechtsgeschäft (Anfechtung, Widerruf und Rücktritt) (3) Das schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte (Genehmigung) (4) Das formfehlerhafte Rechtsgeschäft (a) Das mündliche Vermächtnis als Naturalobligation? (b) Nichtigkeit oder Heilung beim formfehlerhaften Vertrag cc) Die Leistung auf ein nicht anerkanntes ausländisches Urteil (1) Kollisionsrechtliche und materiellrechtliche Ausgangslage (2) Mögliche Modifikation des Anerkennungsrechts dd) Naturalobligation und antizipierte Konträrakte (1) Durchschaute Mentalreservation, § 116 S. 2 BGB (2) Scheingeschäft, § 117 BGB (3) Die im Voraus erlassene Forderung ee) Naturalobligation und Liberalität (Rückforderungsverzicht und Schenkung) (1) Verzicht auf ein Rückforderungsrecht, § 814 Hs. 1 BGB (2) Pflicht- und Anstandsschenkung, § 534 BGB ff) Naturalobligation: Schuldänderung oder Haftungsbeschränkung? gg) Naturalobligation und Tatsachenbindung (1) Tatsachenerklärung als Zeugnis gegen sich selbst (2) „Tatsachenverträge“ d) Kollisionsrechtliche Behandlung der Naturalobligation 5. Die Bestimmung im Einzelfall (zwei Grundfragen) a) Die verjährte Forderung (§ 214 BGB) aa) Fortbestand der Forderung bb) Schwächung der Forderung cc) Verzicht und Fallenlassen der Einrede dd) Rechtslage nach Einredeerhebung b) Ehevermittlung (§ 656 BGB) aa) Lohnforderung statt bloßem Erwerbsgrund bb) Missbilligung des Erfüllungszwanges c) Spiel und Wette (§§ 762 f. BGB) aa) Forderungen statt „Nichtforderungen“ bb) Missbilligung des Erfüllungszwanges cc) Das Abzugsrecht bei der Pferdewette nach § 4 Abs. 2 S. 3 RennwLottG d) Verlöbnis (§ 1297 BGB) e) Sittliche Pflicht und Anstandsrücksicht (§§ 1624 Abs. 1 und 534, 814 Hs. 2 BGB) aa) Leistungspflicht (1) Gesellschaftliche Anforderung und richterliche Feststellung (2) Leistungspflicht als Maßstabs- und Beurteilungsregel bb) Die fehlende Durchsetzbarkeit sittlicher Pflichten f) Die formfehlerhafte Vergütungsvereinbarung des Rechtsanwalts (§ 4 Abs. 1 RVG) aa) Der formlose Parteikonsens (pactum nudum) bb) Abgrenzung: § 814 Hs. 1 BGB, halbseitige Teilnichtigkeit und Heilung cc) Erfolgshonorar und Gebührenunterschreitung g) Die Ausfallforderung des Insolvenzrechts (§§ 254 Abs. 3, 301 Abs. 3 InsO) aa) Die aufrechterhaltene Schuld bb) Abgrenzung gegenüber der Nichtschuld § 814 Hs. 1 BGB h) Die devisenrechtswidrige Forderung nach Maßgabe des Art. VIII 2 b S. 1 des IWF-Abkommens von Bretton Woods aa) Devisenforderung ohne prozessuales Klagerecht bb) Einredebehaftete Devisenforderung cc) „Nichtforderung“ oder naturale Devisenforderung dd) Stellungnahme: Einstufung als Naturalobligation i) Neue Anwendungsgebiete für ein gesetzgeberisches Gestaltungsmittel aa) Anerkennung privater Schiedssprüche ohne Vollstreckbarerklärung bb) Prostitutionsvertrag (1) Die Entgeltforderung der Prostituierten (2) Die Forderung des Freiers cc) Unbenannte Verträge (1) Atypischer Leistungszweck (Leihmutterschaft, Empfängnisverhütung, Fluchthilfe) (2) Zweifelhafter Leistungszweck (Ämterkauf, unsinnige oder unmögliche Leistung) dd) Freiwillige Selbstverpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand (1) Unverbindlichkeit für beide Seiten (2) Die Missverständlichkeit des Begriffs „Freiwillige Selbstverpflichtung“ (3) Auflösung der Paradoxie einer „freiwilligen Pflichtbindung“: Die Naturalobligation ee) Gentlemen’s Agreements Kapitel V. Die rechtsgeschäftlich begründete Naturalobligation 1. Privatautonomie und materiell-rechtliche Gestaltungsfreiheit 2. Rechtsgeschäftliche Entstehungsformen der Naturalobligation (ex voluntate) a) Einseitiges Rechtsgeschäft aa) Auslobung in Form einer Naturalobligation und Gewinnzusage, § 661 a BGB bb) Das Vermächtnis als Naturalobligation b) Entstehung durch zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag) aa) Die Begründung der Naturalobligation (1) Der ursprüngliche Abbedingung von Zwangsbefugnissen (2) Die nachträgliche Umwandlung in eine Naturalobligation bb) Die Aufhebung der Naturalobligation cc) Die Umwandlung der Naturalobligation in eine Zivilobligation (1) Schuldänderung und Schuldersetzung (Novation) (2) Schuldergänzung durch abstraktes oder kausales Schuldversprechen (3) Umwandlungsverbote und Formpflicht (Schenkungscausa) c) Integritäts- und Leistungsschutz einer Naturalobligation (Minderung und Rücktritt) d) Abgrenzung aa) Fehlendes Leistungsversprechen (Unverbindlichkeitsabrede) (1) Gefälligkeit und Absichtserklärung (2) Schlichte Vereinbarungen und Verträge ohne primäre Leistungspflicht (3) Unverbindlichkeitsabrede bb) Unwirksames Leistungsversprechen (bindungsfeindliche Geschäfte) 3. Rechtsgeschäftliche Außengrenzen und innere Gestaltungsgrenzen a) Ausschluss der Klagbarkeit als Vereinbarung einer Naturalobligation aa) Der Rechtswegausschluss bb) Klagbarkeitsausschluss, Abbedingung aller Zwangsbefugnisse (Naturalobligation) oder der Einforderungsbefugnis (Betagung) cc) Leitlinien für eine zulässige Abbedingung von Erfüllungszwang b) Gründe, die eine Abbedingung von Erfüllungszwang im Einzelfall rechtfertigen können aa) Verbesserte Erfüllungschance bei fehlendem Zwang bb) Wirtschaftlicher Nutzen freiwilliger Pflichterfüllung cc) Besonderes Geheimhaltungsinteresse c) Keine ausreichenden Gründe aa) Selbstverständlichkeit der Erfüllung bb) Geringes Leistungsinteresse des Gläubigers cc) Geringe Durchsetzungschancen dd) Die Geschäftsehre des Schuldners als Ersatz für den Haftungszugriff 4. Ehrversprechen und Gentlemen’s Agreement a) Die Verpfändung der Geschäftsehre oder des Ehranspruches aa) Ehrversprechen zur Bekräftigung einer Schuld bb) Ehrversprechen zur Ersetzung einer Schuld (1) Ehrversprechen betreffend die Erfüllung eines rechtsunwirksamen Vertrages (2) Ehrversprechen als Ersatz für das Klagerecht b) Das Gentlemen’s Agreement aa) Bezeichnung und Begriffsbild (1) Geistesgeschichtliche Grundlage (2) Agreement statt contract (3) Souveränität der Parteien bb) Anwendungsgebiete und Erscheinungsformen (1) Gentlemen’s Agreements im Völkerrecht (2) Gentlemen’s Agreements im Wettbewerbsrecht (3) Gentlemen’s Agreements im Zivilrecht cc) Die Internationalität der Fragestellung (1) „Can we outlaw ourselves entirely?“ (2) „Express honour-only clause“ (3) Internationale Diamantenindustrie dd) Einordnung und Abgrenzung des Gentlemen’s Agreement aus deutscher Sicht (1) Recht oder Nicht-Recht (a) Geltungsvorrang des objektiven Rechts (b) Nicht gerechtfertigter Rückzug ins Private (c) Delegierte oder anerkannte Autonomie (2) Dogmatische Einordnung im schuldrechtlichen System (a) Nicht-Rechtsgeschäft (b) Unwirksames Rechtsgeschäft (c) Vertrag oh ne primäre Leistungspflicht (d) Vertrag mit primärer Leistungspflicht (Naturalobligation) c) Die paradoxale Struktur des Ehrversprechens (Gentlemen’s Agreement) aa) Überhöhung rechtlich geschuldeter Verhaltensweisen bb) Versprechen auf Ehre als Indiz für die Unehrenhaftigkeit cc) Naturalobligation als Grenzpunkt einer gegebenenfalls noch zulässigen rechtsgeschäftlichen Gestaltung Kapitel VI. Justiziabilität der Naturalobligation 1. Prozess- und Prozesshandlungsvoraussetzungen 2. Materielles Gegenrecht des Schuldners zur Befreiung von prozessualem Zwang 3. Fehlende Klagebefugnis (Ausschluss der Klagbarkeit) 4. Rückforderungsklage und Feststellungsbefugnis Teil D. Zusammenfassung Schluss Literaturverzeichnis Register
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