Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht: Habil.-Schr. Univ. Mannheim 1998
معرفی کتاب «Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht: Habil.-Schr. Univ. Mannheim 1998» نوشتهٔ Dirk Looschelders، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Co. KG در سال 1999. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Bei Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen ist der Geschädigte sehr oft für den Schaden mitverantwortlich. Bei der praktischen Rechtsanwendung hat die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten eine immense Bedeutung. Jedoch sind die dogmatischen Grundlagen für die Behandlung dieser Problematik bislang weitgehend ungeklärt. Dirk Looschelders behandelt die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten auf breiter rechtsvergleichender Grundlage. Dabei wird deutlich, daß in allen untersuchten Rechtsordnungen die dogmatische Erfassung der Kategorie 'Verschulden' auf Seiten des Geschädigten besondere Schwierigkeiten bereitet. 'Verschulden' ist im allgemeinen auf rechtswidriges Verhalten bezogen; die Mitverursachung des eigenen Schadens ist hingegen nicht rechtswidrig. Zur Lösung dieses Problems bezieht Dirk Looschelders das Verschulden des Geschädigten auf die Verletzung von Verhaltensnormen, die die Mitverursachung des eigenen Schadens lediglich hypothetisch gebieten. Er knüpft dabei an die von Kant entwickelte Unterscheidung zwischen kategorischen und hypothetischen moralischen Forderungen an. Auf der Grundlage dieser dogmatischen Erwägungen werden die tatbestandlichen Voraussetzungen der Mitverantwortlichkeit des Geschädigten nach § 254 BGB untersucht. Die für den Schädiger maßgeblichen Zurechnungskriterien müssen auf den Geschädigten entsprechend angewandt werden. Abschließend erörtert Dirk Looschelders die Grundsätze für die Verteilung des Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis § 1 Einleitung I. Anlaß der Untersuchung II. Gegenstand und Ziel III. Gang der Untersuchung 1. Teil Bestandsaufnahme § 2 Rechtsgeschichtliche Entwicklung I. Strikte Trennung der Verantwortungsbereiche im römischen Recht 1. Problemstellung 2. Das Fehlen einer allgemeinen Mitverschuldensregel 3. Die Beurteilung von Einzelfällen a) Deliktische Klagen aa) Der Jagdgruben-Fall bb) Der Baumbeschneidungs-Fall cc) Der Speerwurf-Fall dd) Der Barbier-Fall ee) Die Lampe des Gastwirts b) Vertragliche Klagen c) Kulpakompensation bei wechselseitigen Schädigungen 4. Fazit II. Quotenteilungsgedanke und Pflichtenlehre bei Christian Wolff 1. Quotenmäßige Schadensverteilung zwischen mehreren Verursachern 2. Die Wolffsche Pflichtenlehre 3. Auswirkungen auf die Entwicklung der Mitverschuldenslehre III. Mitverschulden im deutschen Recht des 19. Jahrhunderts 1. Kulpakompensation im gemeinen Recht a) Vorbemerkung b) Rechtsprechung und herrschende Lehre im 19. Jahrhundert c) Einschränkungen des Haftungsausschlusses in der Literatur 2. Einzelstaatliche Kodifikationen, insbesondere das PALR 3. Dogmatische Begründung des Haftungsausschlusses a) Unterbrechung des Kausalzusammenhangs und Eingrenzung des ersatzfähigen Interesses b) Kompensation gegenseitiger Ersatzansprüche und „volenti non fit iniuria“ c) Haftungsausschluß als Gebot von Billigkeit und Gerechtigkeit 4. Zwischenbilanz § 3 Die Regelungen des Mitverschuldens im heutigen deutschen Recht I. Die Grundregel des § 254 BGB 1. Entstehungsgeschichte der Vorschrift a) Der Erste Entwurf von 1887 b) Der Zweite Entwurf von 1895 c) Der weitere Verlauf der Gesetzgebungsarbeiten 2. Rechtspolitische Würdigung und offene Fragen a) Allgemeines b) Der Begriff des Verschuldens in § 254 BGB c) Verschuldensunabhängige Einstandspflichten des Geschädigten d) Verhältnis zwischen den beiden Absätzen des § 254 BGB und Reichweite der Verweisung auf § 278 BGB e) Die maßgeblichen Abwägungskriterien 3. Reformbestrebungen a) Die Referentenentwürfe von 1958 und 1967 b) Die Reformvorschläge von Hohloch und Kötz II. Die sonstigen Mitverschuldensregelungen 1. Verweisungen auf § 254 BGB 2. Sonderregelungen nach dem Quotenteilungsprinzip a) Beiderseitige Verantwortlichkeit für Sach- oder Betriebsgefahren b) Schadensverteilung bei Schiffskollisionen 3. Sonderregelungen nach dem Ausschlußprinzip a) Mitverschulden bei Erklärungshaftung aa) Der Haftungsausschluß nach §§ 122 Abs. 2, 179 Abs. 3 S. 1 BGB bb) Anwendbarkeit der Ausschlußregeln auf konkurrierende Ansprüche aus culpa in contrahendo b) Mitverschulden bei anfänglicher objektiver Unmöglichkeit c) Gewährleistungsausschlüsse bei Sach- und Rechtsmängeln d) Mitverschulden bei Amtshaftung aa) Entstehungsgeschichte des § 839 Abs. 3 BGB bb) Rechtspolitische Würdigung cc) Der Sorgfaltsmaßstab bei § 839 Abs. 3 BGB e) Resümee: Bedeutungslosigkeit des Kulpakompensationsgedankens III. Das Rechtsinstitut des Handelns auf eigene Gefahr 1. Die Entwicklung der Lehre vom Handeln auf eigene Gefahr 2. Aktuelle Bedeutung des Rechtsinstituts § 4 Rechtsvergleichung I. Österreich 1. Die wichtigsten Streitfragen a) Das „Verschulden des Beschädigten“ b) Verschuldensunabhängige Einstandspflichten c) Das mitwirkende Verschulden Dritter d) Maßstab der Schadensverteilung e) Die Schadensminderungspflicht des Geschädigten 2. Anwendbarkeit des § 1304 ABGB bei alternativer Kausalität von Fremdschädigung und Zufall 3. Sonderregelungen im Verkehrsunfallrecht 4. Handeln auf eigene Gefahr II. Schweiz 1. Normative Grundlagen 2. Die wichtigsten Streitfragen a) Das „Selbstverschulden“ des Geschädigten b) Das mitwirkende Verschulden Dritter c) Maßstab der Schadensverteilung 3. Handeln auf eigene Gefahr III. Frankreich 1. Grundlagen 2. Verschulden von Schädiger und Geschädigtem 3. Mitverschulden von Kindern 4. Besonderheiten des Mitverschuldens bei der Sachhalterhaftung a) Die Entwicklung der Rechtsprechung bis 1985 b) Mitverschulden im Straßenverkehr nach dem Gesetz Nr. 85–677 c) Weitere Entwicklung der Rechtsprechung außerhalb des Verkehrsunfallrechts d) Produkthaftung 5. Das mitwirkende Verschulden Dritter 6. Einwilligung und Handeln auf eigene Gefahr IV. Italien 1. Die Unterscheidung zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität in Art. 1227 Cod. Civ. 2. Schadensverteilung bei Mitverschulden im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität 3. Der Verzicht auf das Erfordernis der Zurechnungsfähigkeit V. Anglo-amerikanischer Rechtskreis 1. Das anspruchsvernichtende Mitverschulden nach Common Law a) Historische Entwicklung der Contributory Negligence-Doktrin b) Die Last Clear Chance-Regel als Korrektiv 2. Das Quotenteilungsprinzip im heutigen englischen Recht 3. Contributory versus Comparative Negligence in den USA a) Entwicklung der amerikanischen Gesetzgebung und Rechtsprechung b) Die unterschiedlichen Ausformungen des Quotenteilungsprinzips c) Last Clear Chance-Regel und Comparative Negligence d) Mitverschulden gegenüber Haftung aufgrund Strict Liability 4. Mitverschulden von Kindern 5. Das mitwirkende Verschulden Dritter 6. Schadensminderungspflicht und Avoidable Consequences-Rule 7. Handeln auf eigene Gefahr (Assumption of Risk) § 5 Mitverschulden im UN-Kaufrecht I. Schadensabwendungs- und Schadensminderungspflicht nach Art. 77 CISG II. Mitverantwortlichkeit für die Leistungsstörung 1. Unanwendbarkeit des Art. 80 CISG 2. Lückenfüllung nach dem Quotenteilungsgedanken § 6 Zwischenbilanz 2. Teil Dogmatische Grundlagen und Anwendungsbereich des § 254 BGB 1. Abschnitt Grundgedanke und Struktur des § 254 BGB § 7 Rechtfertigung der Anspruchskürzung I. Casum sentit dominus-Grundsatz und Verantwortlichkeitsprinzip 1. Problemstellung und Meinungsstand 2. Die praktische Bedeutung der Einordnung a) Gleichbehandlungslehre b) Differenzierungslehre 3. Mitverschulden und Casum sentit dominus-Grundsatz a) Der Inhalt des Casum sentit dominus-Grundsatzes aa) Beschreibung eines tatsächlichen Sachverhalts bb) Normative Aussage über die Schadensverteilung b) Haftungsausschließende Mitverursachung und „echtes“ Mitverschulden 4. Anrechnung „echten“ Mitverschuldens als Gebot kommutativer Gerechtigkeit 5. Fazit II. Das Verschuldensprinzip des § 254 BGB 1. Wortlaut des § 254 BGB 2. Stillschweigende Verweisung auf § 276 BGB 3. Historische Interpretation 4. Teleologische Auslegung III. Verschuldensunabhängige Einstandspflichten des Geschädigten 1. Keine gewohnheitsrechtliche Geltung 2. Prinzipielle Rechtfertigung der Rechtsfortbildung 3. „Gefährdungshaftung“ des Geschädigten bei Verschuldenshaftung des Schädigers a) Problemstellung b) Der Grundsatz der Anrechenbarkeit c) Der Rechtsgedanke des § 840 Abs. 2 und 3 BGB d) „Gefährdungshaftung“ des geschädigten Tierhalters IV. Verteilung des Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem V. Zusammenfassung § 8 Mitverschulden und Gesamtschuld I. Wertungsmäßige Kongruenz von Mitverschulden und Gesamtschuldausgleich II. Die gesamtschuldorientierte Mitverschuldenskonzeption von E. Lorenz § 9 Die Bedeutung der Billigkeit im Rahmen des § 254 BGB I. Rechtfertigung der Anspruchskürzung nach § 254 BGB 1. Anspruchskürzung bei Mitverschulden als Ausfluß der Billigkeit 2. Das Verbot des venire contra factum proprium a) Widersprüchliches Verhalten als Grund für die Mißbilligung der Selbstschädigung? b) Parallelen zwischen § 254 BGB und dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens c) Sachliche Unterschiede d) Keine Lösung der Rechtswidrigkeitsproblematik II. Konkretisierung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 254 BGB III. Bedeutung der Billigkeit auf der Rechtsfolgenseite des § 254 BGB IV. Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 254 BGB § 10 Mitverschulden und ökonomische Analyse des Rechts I. Grundaussagen der ökonomischen Analyse des Rechts II. Folgerungen für die Behandlung des Mitverschuldens III. Würdigung 1. Verhaltenssteuerungs- und Ausgleichsfunktion des § 254 BGB 2. Bedeutung wirtschaftlicher Faktoren für die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Schädiger und Geschädigtem IV. Ergebnis § 11 Struktur und systematische Stellung des § 254 BGB I. Struktur 1. Die Tatbestandsseite des § 254 BGB a) Der Streit über das Verhältnis zwischen den beiden Absätzen des § 254 BGB b) Aufschlüsse aus der Entstehungsgeschichte c) Die Klarstellungsfunktion des § 254 Abs. 2 S. 1 BGB 2. Die Rechtsfolgenseite des § 254 BGB 3. Die Verweisung auf § 278 BGB II. Systematische Stellung § 12 Rechtspolitische Überlegungen zur Ausweitung oder Einschränkung des Mitverschuldenseinwands I. § 254 BGB als Ersatz für ein generelles Korrektiv der Totalreparation II. Einschränkung des § 254 BGB aus sozialen Gründen 1. Generelle Einschränkung des Mitverschuldens 2. Einschränkung des Mitverschuldens im Verkehrsunfallrecht 2. Abschnitt Normwidriges Verhalten als Bezugspunkt des Mitverschuldens § 13 Die möglichen Bezugspunkte des Schuldurteils in § 254 BGB I. Mitverursachung des Schadens als rechtswidriges Verhalten 1. Rechtspflichten gegen sich selbst als Grundlage des Mitverschuldens a) Rechtstheoretische Bedenken b) „Fremdbezüglichkeit“ des Rechts c) Die Wertordnung des Grundgesetzes 2. Rechtspflichten gegenüber der Allgemeinheit zur Vermeidung von Eigenschäden a) Gemeinwohlbezogene Rechtspflichten zum Schutz der eigenen Rechtsgüter b) Sozialbezogenheit des einzelnen als Grundlage der Rechtspflicht zum Selbstschutz 3. Rechtspflichten gegenüber dem Schädiger a) Belastung des Schädigers als Grund der Mißbilligung b) Mitverursachung eigenen Schadens als „latente“ Fremdschädigung c) Rechtswidrigkeit der Selbstschädigung bei gleichzeitiger Fremdschädigung d) Rechtswidrigkeit bei Verletzung der sog. Schadensminderungspflicht II. Die Lehre vom „Verschulden gegen sich selbst“ III. Obliegenheitswidrigkeit als „Analogon“ zur Rechtswidrigkeit 1. Die Lehre von den Obliegenheiten 2. Fortschritt und offene Fragen 3. Der versicherungsrechtliche Begriff der Obliegenheit IV. Zwischenbilanz § 14 Funktionale und strukturelle Parallelität von Verschuldenshaftung und Mitverschulden I. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche als Funktion von Haftung und Mitverschulden II. Verhaltensnormen als Grundlage der Verschuldenshaftung 1. Vertragliche Haftung 2. Deliktische Haftung III. Rechtstheoretische Einwände gegen die Existenz von Verhaltensnormen IV. Verhaltensnormen als Grundlage des Mitverschuldens 1. Problem: Die fehlende Mißbilligung des normwidrigen Verhaltens 2. Die Unterscheidung zwischen kategorischen und hypothetischen Imperativen 3. Mißachtung kategorischer Imperative als Bezugspunkt des „Schuldvorwurfs“ gegenüber dem Schädiger 4. Mißachtung hypothetischer Imperative als Bezugspunkt des „Schuldurteils“ gegenüber dem Geschädigten 5. Rechtfertigung der „Bedingtheit“ der Verhaltensanforderungen in § 254 BGB V. Verhaltensnormen als Imperative und Imperativentheorie des Rechts VI. Konsequenzen für den Begriff des „Verschuldens“ in § 254 BGB § 15 Die Verhaltensanforderungen des § 254 BGB als Obliegenheiten I. Obliegenheiten in anderen privatrechtlichen Normen 1. Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 2. Obliegenheiten im allgemeinen Privatrecht und im Handelsrecht II. Obliegenheiten als Grundlage des § 254 BGB 1. Obliegenheiten außerhalb rechtlicher Sonderverbindungen a) Die Parallele zu den deliktischen Verkehrspflichten b) Obliegenheiten im deliktischen Bereich als Bestandteile absoluter („latenter“) Rechtsverhältnisse c) Zusammenfassung 2. Obliegenheiten und verschuldensunabhängige Mitverantwortlichkeit 3. Fazit III. Abgrenzung gegenüber anderen Rechtskategorien 1. Obliegenheiten und Rechtspflichten a) Obliegenheiten als Unterfall der Rechtspflichten? aa) Ethischer und rechtlicher Pflichtbegriff b) Psychologischer Pflichtbegriff b) Äußerliche Unterschiede zwischen Pflichten und Obliegenheiten aa) Fehlen von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen bb) Sinn und Zweck der Verhaltensnorm 2. Obliegenheiten und schlichte Anspruchsvoraussetzungen 3. Obliegenheiten und Lasten § 16 Inhalt und systematische Stellung der Verhaltensnormen bei § 254 BGB I. Das Kriterium der Gefahrschaffung 1. Gefahrschaffung als Bezugspunkt des Relevanzurteils a) Die Haftung des Schädigers b) Das Mitverschulden des Geschädigten 2. Begriff der Gefahr und Maßstab des Gefährlichkeitsurteils a) Problemstellung und dogmatische Einordnung b) Normwidrigkeit und Verschulden c) Ex ante- oder ex post-Beurteilung aa) Notwendigkeit einer Einschränkung der Verantwortlichkeit durch das Adäquanzkriterium? (1) Entbehrlichkeit des Adäquanzkriteriums im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität (2) Bedeutung der Adäquanz im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität bb) Das Interesse an „zukunftsorientierter“ Normbildung 3. Relevanz der Gefahrschaffung a) Im Rahmen vertraglicher Sonderverbindungen b) Im deliktischen Bereich aa) Haftungsrechtliche Relevanz von Fremdgefährdungen bb) Mitverschuldensrelevanz von Selbstgefährdungen II. Einordnung der Verhaltensnormen in den Tatbestandsaufbau 1. Tatbestand und Normwidrigkeit 2. Bedeutung des Verschuldens III. Ergebnis 3. Abschnitt Anwendungsbereich § 17 Anwendbarkeit des § 254 BGB im Schadensersatzrecht I. Vertragliche Verschuldenshaftung und culpa in contrahendo II. Außervertragliche Verschuldenshaftung III. Verschuldensunabhängige Ersatzansprüche 1. Allgemeines 2. Mitverschulden und Gefährdungshaftung § 18 Mitverschulden außerhalb des Schadensersatzrechts I. Prinzipielle Zulässigkeit und Voraussetzungen der Analogie II. Vertragliche Erfüllungsansprüche 1. Meinungsstand 2. Funktionelle Gleichwertigkeit von Erfüllungs- und Schadensersatzanspruch a) Belastung mit Erfüllungsansprüchen als freiwillig übernommener Nachteil b) Verteilung unfreiwillig erlittener Nachteile durch Erfüllungsansprüche 3. Mitverschulden bei erkennbarem Mißbrauch der Vertretungsmacht III. Ansprüche aus dem Eigentum 1. Die Funktion der §§ 985ff. BGB 2. Herausgabeanspruch aus § 985 BGB 3. Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 BGB a) Problemstellung b) Dogmatische Einordnung des Beseitigungsanspruchs und Anwendbarkeit des § 254 BGB c) Zurechnungsprinzip als Grundlage des Beseitigungsanspruchs 4. Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 BGB IV. Aufwendungsersatzanspruch aus Auftrag und GoA 1. Die Unterscheidung zwischen „freiwilligen“ Aufwendungen und Schäden a) Anspruch auf Ersatz „freiwilliger“ Aufwendungen aus § 670 BGB b) Anspruch auf Ersatz von Schäden aus § 670 BGB analog 2. Insbesondere: Die Selbstaufopferung im Straßenverkehr a) Problemstellung und Lösung des BGH b) Unanwendbarkeit des § 254 BGB c) Die Sperrwirkung des § 7 Abs. 2 StVG d) Verteilung des Schadens nach Maßgabe des bewahrten Interesses V. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung 1. Die Funktion von Bereicherungsansprüchen 2. Anwendungsfälle des § 254 BGB im Bereicherungsrecht VI. Der Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern nach § 426 Abs. 1 BGB VII. Anwendbarkeit des § 254 BGB im öffentlichen Recht 1. Grundsätzliche Beachtlichkeit des Mitverschuldens im öffentlichen Recht 2. Mitverschulden bei grundrechtlich gewährleisteten Abwehransprüchen a) Primäre Abwehransprüche (Integrität) b) Sekundäre Abwehransprüche (Folgenbeseitigung) c) Tertiäre Abwehransprüche (Entschädigung) VIII. Strafzumessung als funktionelles Äquivalent zu § 254 BGB im Strafrecht 1. Ausschluß der Zurechenbarkeit wegen Mitverschuldens 2. Berücksichtigung der „Mitverantwortlichkeit“ bei der Strafzumessung a) Strafzumessung und § 254 BGB b) „Mitverschulden“ im Strafrecht bei fehlender Zurechenbarkeit 3. Teil Voraussetzungen der Mitverantwortlichkeit 1. Abschnitt Mitverantwortlichkeit für das schädigende Ereignis § 19 Schuldhafte Mitverursachung des schädigenden Ereignisses I. Grundlagen des Mitverschuldens im außervertraglichen Bereich 1. Strukturelle Unterschiede zwischen deliktischer Haftung und § 254 BGB 2. Beschränkter Schutz von Vermögen und allgemeiner Handlungsfreiheit 3. Übertragbarkeit einzelner Haftungsverschärfungen a) Verkürzter Verschuldensbezug bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter und subjektiver Rechte b) Abstrakte Gefährdungsverbote aa) Problemstellung bb) Mitverschuldensrelevanz abstrakter Gefährdungsverbote cc) Vorverlagerung der Mitverantwortlichkeit des Geschädigten (1) Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr (2) Verkürzung des Verschuldensbezugs c) Verschuldensvermutungen II. Voraussetzungen des Mitverschuldens im deliktischen Bereich 1. Tatbestandsmäßigkeit a) Mitverschuldensrelevantes Verhalten aa) Ausschluß von Nicht-Handlungen im (zivil-) rechtlichen Sinne bb) Gefahrschaffung durch positives Tun oder Unterlassen cc) Mitverschuldensrelevanz der Gefahrschaffung (1) Das Eignungskriterium (2) Das Erforderlichkeitskriterium (3) Das Angemessenheitskriterium (a) Allgemeine Grundsätze der Interessenabwägung (b) Relativität der Mitverschuldensrelevanz (c) Mitverschuldensrelevanz bei Überlegenheit des Schädigers (d) Mitverschuldensrelevanz des Verhaltens konstitutionell „anfälliger“ Personen (e) Bedeutung wirtschaftlicher Faktoren b) Eigener Schaden des Normadressaten und objektive Zurechenbarkeit aa) Kausalität (1) Äquivalenztheorie (2) Schwächen der condicio sine qua non-Formel bei Mitverschulden (3) Die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung (4) Anwendbarkeit des § 254 BGB bei konkurrierender Kausalität (5) Anwendbarkeit des § 254 BGB bei alternativer Kausalität (a) Problemstellung (b) Die ratio des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB (c) Bedeutung des Verursachungsprinzips im Haftungsrecht (d) Ergebnis (6) Anwendbarkeit des § 254 BGB bei überholender Kausalität bb) Verwirklichung der mitverschuldensrelevanten Gefahr cc) Der Einwand normkonformen Alternativverhaltens (1) Abgrenzung gegenüber dem Kriterium der Gefahrverwirklichung (2) Grundsätzliche Beachtlichkeit des Einwands (3) Unbeachtlichkeit normkonformen Alternativverhaltens bei konkurrierender Kausalität 2. Normwidrigkeit a) Verhaltensnormkollision b) Notstand und Nothilfe c) Notwehr 3. Verschulden a) Vorsatz und Fahrlässigkeit b) Fahrlässigkeitsmaßstab aa) Subjektiv-individueller oder objektivierter Maßstab bb) Spezielle Verkehrskreise und Altersgruppen cc) Sonderwissen und überdurchschnittlichen Fähigkeiten dd) Zeitliche Perspektive c) Konkretisierung der Fahrlässigkeit aa) Allgemeine Grundsätze bb) Entsprechende Anwendbarkeit des § 680 BGB d) Vertrauensgrundsatz als normative Grenze der Vorhersehbarkeit e) Erkennbarkeit der Normwidrigkeit f) Entschuldigungsgründe aa) Entschuldigender Notstand bb) Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens (1) Problemstellung und Meinungsstand (2) Typisierte Betrachtung der Unzumutbarkeit als Ausgangspunkt (3) Subjektive Betrachtung im Kernbereich der Persönlichkeitsrechte g) Das Erfordernis der Zurechnungsfähigkeit aa) Der Schutzzweck der §§ 827, 828 BGB bb) Doppelbelastung des verantwortlichen Beteiligten bei wechselseitiger Schädigung cc) Verhältnis zum Haftungsausschluß bei Mitverursachung h) Bestimmung der Schuldfähigkeit des Geschädigten nach § 828 BGB i) Einschränkung des Mitverschuldens von Kindern im Straßenverkehr j) Anwendbarkeit des § 829 BGB aa) Keine ausdrückliche Inbezugnahme durch §§ 254, 276 BGB bb) Analogiefähigkeit des § 829 BGB cc) Rechtfertigung der Analogie dd) Voraussetzungen der entsprechenden Anwendung des 829 BGB ee) Berücksichtigung von Versicherungsschutz (1) Haftpflichtversicherung des Schädigers (2) Kranken- und Unfallversicherung des Geschädigten (3) Beidseitiger Versicherungsschutz k) Verkürzung des Verschuldensbezuges und Verschuldensvermutungen 4. Zusammenfassung III. Grundlagen des Mitverschuldens im Rahmen von Sonderverbindungen 1. Struktur der vertraglichen Haftung 2. Einheitlichkeit des Mitverschuldenstatbestands 3. Mitverschulden des Gläubigers bei vom Schuldner zu vertretender Unmöglichkeit IV. Voraussetzungen des Mitverschuldens im vertraglichen Bereich 1. Tatbestandsmäßigkeit und Normwidrigkeit a) Konkretisierung der vertraglichen Obliegenheiten des Geschädigten b) Insbesondere: die „Warnpflicht“ des Gläubigers c) Mitverschuldensrelevante Gefahrschaffung vor Vertragsschluß 2. Verschulden a) Der Vertrauensgrundsatz im Vertragsrecht b) Vertragsrechtliche Sorgfaltsmilderungen c) Unanwendbarkeit des § 829 BGB d) Anwendbarkeit des § 282 BGB im Rahmen des § 254 BGB aa) Problemstellung und Meinungsstand bb) Anwendbarkeit des § 282 BGB auf Ansprüche aus PVV cc) Fazit § 20 Verschuldensunabhängige Einstandspflichten des Geschädigten I. Generalklausel oder Einzeltatbestände 1. Meinungsstand 2. Die Leitprinzipien der Rechtsfortbildung 3. Ungleichheit der normativen Grundlagen? 4. Vorzugswürdigkeit einer gefährdungshaftungsrechtlichen Generalklausel II. Übertragbarkeit der Gefährdungshaftungstatbestände auf den Geschädigten 1. Problemstellung 2. Rechtfertigung der Analogie zu den Gefährdungshaftungstatbeständen a) Untauglichkeit des Tu-quoque-Gedankens b) Innerer Zusammenhang von Fremd- und Selbstgefährdung 3. Verschuldensunabhängige Einstandspflichten für weitere Selbstgefährdungen? a) Ausweitung des § 254 BGB auf „isolierte“ Selbstgefährdungen b) Analogie zu bestehenden Gefährdungshaftungen III. Spezifische Grenzen der Gefährdungshaftung im Rahmen des § 254 BGB 1. Keine Mitverantwortlichkeit bei unabwendbarem Ereignis oder höherer Gewalt 2. Unbeachtlichkeit umfangmäßiger Haftungsbegrenzungen a) Nicht-Ersatzfähigkeit immaterieller und „mittelbarer“ Schäden b) Summenmäßige Haftungsbegrenzungen IV. Voraussetzungen der „Gefährdungshaftung“ des Geschädigten 1. Schaffung und Realisierung einer besonderen Eigengefahr 2. Unerheblichkeit von Normwidrigkeit und Zurechnungsfähigkeit V. Haftungseinschränkung bei betrieblich veranlaßter Tätigkeit 1. Konzeption der Rechtsprechung und abweichende Ansichten in der Literatur 2. Dogmatische Einordnung der Haftungseinschränkung a) Verantwortlichkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aa) Keine Rechtfertigung der Haftungseinschränkung durch die ratio des § 254 BGB bb) Verfassungs- und arbeitsrechtliche Begründungen cc) Tatbestandsausschluß oder Mitverantwortlichkeit b) Einwände in der Literatur aa) Verletzung des Gleichbehandlungsgedankens bb) Verstoß gegen das Enumerationsprinzip 3. Auswirkungen auf die Grundsätze der Schadensverteilung a) Problemstellung b) Rechtfertigung der Sonderbehandlung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs aa) Allgemeines bb) Die maßgeblichen Abwägungskriterien cc) „Dreibereichsmodell“ und Struktur des § 254 BGB VI. Sonstige verschuldensunabhängige Einstandspflichten des Geschädigten 1. Keine reine „Veranlassungshaftung“ des Geschädigten 2. Selbstaufopferung im Straßenverkehr 3. Beseitigungsanspruch des Eigentümers 4. Schadensersatzanspruch des Erklärungsempfängers aus § 122 Abs. 1 BGB a) Ratio des § 122 Abs. 1 BGB b) Haftung als „Preis“ der Anfechtung bzw. der Nichtigkeit § 21 Haftungsausschließende Mitverursachung I. Ausschluß der Tatbestandsmäßigkeit der Fremdschädigung 1. Dogmatische Einordnung 2. Unbewußte Selbstgefährdung oder Selbstschädigung 3. Bewußte Selbstgefährdung oder Selbstschädigung a) Die Problematik der „Herausforderungsfälle“ b) Das Eigenverantwortlichkeitsprinzip c) Zurechenbarkeit des Schadens zum Verantwortungsbereich des Schädigers d) Mitverantwortlichkeit des Geschädigten II. Ausschluß der Rechtswidrigkeit der Fremdschädigung III. Ausschluß des Verschuldens IV. Ausschluß der Gefährdungshaftung § 22 Das Handeln auf eigene Gefahr I. Phänomenologischer und normativer Begriff II. Haftungsausschluß oder Mitverschulden 1. Mitfahrt in fremden Fahrzeugen bei Kenntnis gefahrerhöhender Umstände 2. Ausübung gefährlicher Sportarten a) Die Rechtsprechung des BGH b) Dogmatische Einwände c) Keine haftungsrechtliche Relevanz der Verletzung bei Einhaltung der Spielregeln d) Kein Mitverschulden durch bloße Sportteilnahme 3. Bewußte Aufsichnahme einer gefährdungshaftungsrechtlich relevanten Gefahr 4. Insbesondere: Gefährdungshaftung des Tierhalters gegenüber dem Reiter a) Die Rechtsprechung des BGH b) Teleologische Reduktion des § 833 S. 1 BGB aa) Genetische Auslegung bb) Teleologische Auslegung (1) Das „Unausweichlichkeitskriterium“ (2) Gefahrbeherrschung durch den geschädigten Reiter (3) Die Wertungen der §§ 8, 8a StVG (4) Ausschluß der Gefährdungshaftung bei besonders gefahrträchtiger Reitweise c) Mitverantwortlichkeit des Reiters 5. Zusammenfassung III. Besonderheiten des mitverschuldensrelevanten Handelns auf eigene Gefahr 2. Abschnitt Mitverschulden nach Eintritt des schädigenden Ereignisses § 23 Der Grundgedanke des Mitverschuldens im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität I. Verantwortlichkeitsprinzip und Soziabilitätsschranke II. Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes § 24 Die Elemente des Mitverschuldens nach Eintritt des schädigenden Ereignisses I. Schaffung einer mitverschuldensrelevanten Gefahr 1. Die Interessen der Beteiligten 2. Der Maßstab der Abwägung 3. Insbesondere: Angemessenheit von Aufwendungen a) Beseitigung von Sachschäden b) Heilung von Gesundheitsschäden II. Entstehung oder Ausweitung des Schadens infolge der Obliegenheitsverletzung III. Ausschluß der Normwidrigkeit IV. Verschulden V. „Gefährdungshaftung“ des Geschädigten § 25 Obliegenheiten zur Abwendung und Minderung des Schadens I. Duldung einer Operation II. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 1. Obliegenheit des Geschädigten zur Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft 2. Erwerbsobliegenheit des hinterbliebenen Ehegatten 3. Neurotische Persönlichkeitsentwicklung 4. Insbesondere: die sog. „Rentenneurose“ III. Abschluß einer Versicherung § 26 Verhältnis zu den allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts I. Ausschluß der objektiven Zurechenbarkeit von (Folge-) Schäden 1. Problemstellung 2. Die unterschiedlichen Einflußmöglichkeiten auf den Kausalverlauf 3. Allgemeine Grenzen der objektiven Zurechnung 4. Bewußte Selbstgefährdung oder Selbstschädigung II. Zurechenbarkeit von Aufwendungen 1. Problemstellung 2. Aufwendungen zur Herstellung des schadensfreien Zustands a) Erforderlichkeit als Grenze der Zurechnung b) Kritik aa) Bedeutung des Erforderlichkeitskriteriums in § 249 S. 2 BGB bb) Verteilung tatsächlich entstandener Kosten (1) Ex-ante erforderliche Aufwendungen (2) Ex-ante nicht erforderliche Aufwendungen cc) Die Wertungen der §§ 670 BGB, 91 Abs. 1 ZPO, 13a Abs. 1 S. 1 FGG 3. Schadensabwendungs- und Schadensminderungskosten 4. Ersatzfähigkeit von Vorsorgekosten und § 254 BGB III. Vorteilsausgleichung und § 254 BGB 1. Problemstellung 2. Vorteile aus Erfüllung der Schadensminderungsobliegenheit 3. Vorteile aus überobligationsmäßigen Anstrengungen 3. Abschnitt Verantwortlichkeit des Geschädigten für Dritte § 27 Einstandspflicht für Hilfspersonen und gesetzliche Vertreter I. Bedeutung der Verweisung auf § 278 BGB 1. Problemstellung und Meinungsstand a) Einordnung der Problematik b) Die widerstreitenden Grundpositionen zur Anwendbarkeit des § 278 BGB c) Bildung eines eigenständigen Begriffs des „Dritten“ bei § 254 BGB 2. Auslegung a) Der Wortlaut der §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB b) Systematische Interpretation c) Entstehungsgeschichte des § 254 Abs. 2 S. 2 BGB d) Teleologische Aspekte aa) Verantwortlichkeit versus Sachzuständigkeit bb) Besonderheiten von Obliegenheiten cc) Angemessene Risikoverteilung dd) Ausweitung der Einstandspflicht für Bewahrungsgehilfen ee) Ungleichbehandlung des Drittmitverschuldens im vertraglichen und deliktischen Bereich ff) „Zäsurwirkung“ des schädigenden Ereignisses e) Ergebnis II. Der Anwendungsbereich der §§ 254, 278 BGB 1. Begriff der rechtlichen Sonderverbindung 2. Entstehungszeitpunkt der Sonderverbindung aus deliktischer Schädigung a) Problemstellung b) Einheitlichkeit des Entstehungszeitpunkts c) Vorverlagerungstendenzen 3. Deliktische Ansprüche im Rahmen von Sonderverbindungen 4. Einbeziehung des Geschädigten in den Schutzbereich eines Vertrages a) Anwendbarkeit des § 278 BGB auf deliktische Ansprüche b) Mitwirkendes Verschulden des Vertragsgläubigers aa) Untauglichkeit des § 334 BGB als „Anrechnungsnorm“ bb) Die Wertung des § 846 BGB 5. Drittmitverschulden im Rahmen von Gesamtschuldverhältnissen a) Die Relativität von Obliegenheiten b) Erst-recht-Schluß von § 424 BGB auf die Gesamtwirkung des Mitverschuldens c) Haftungseinheit zwischen den Gesamtschuldnern III. Die Einstandspflicht des Geschädigten für Hilfspersonen 1. Begriff des Erfüllungsgehilfen im Rahmen der §§ 254, 278 BGB 2. Unanwendbarkeit des § 278 BGB auf „Herstellungsgehilfen“ 3. Anwendbarkeit des § 831 BGB im deliktischen Bereich IV. Die Einstandspflicht des Geschädigten für gesetzliche Vertreter 1. Der Adressat der Selbstschutzobliegenheiten des Vertretenen 2. Aufsichtsverschulden des Sorgeberechtigten V. Einstandspflicht für Organe § 28 Mitverschulden des Verletzten bei Ersatzansprüchen Dritter I. Die Regelung des § 846 BGB II. Mitverschulden des Getöteten oder Verletzten bei Schockschäden 1. Die Rechtsprechung des RG und des BGH 2. Kritik der Rechtsprechung des BGH a) Argumentative Unstimmigkeiten und Brüche b) Untauglichkeit des § 242 BGB als „Anrechnungsnorm“ 3. Anwendbarkeit des § 846 BGB a) Die verschiedenen Formen „mittelbarer“ Schädigung b) Bedeutung des Unterschieds für Ersatzpflicht und Mitverschulden c) Fazit § 29 Mitwirkendes Verschulden Dritter bei Zurechungseinheiten und gestörten Gesamtschuldverhältnissen I. Drittmitverschulden im Rahmen von Zurechnungseinheiten 1. Problemstellung 2. Die Lehre von den Haftungs- und Zurechnungseinheiten a) Ausgangspunkt: Innenausgleich zwischen Mitschädigern b) Bemessung des Eigenanteils des Geschädigten gegenüber Mitschädigern c) Zurechnungseinheiten zwischen Geschädigtem und Mitschädigern II. Kürzung des Schadensersatzanspruchs bei gestörter Gesamtschuld 1. Problemstellung 2. Lösungsmöglichkeiten a) Absolute Außenwirkung der Privilegierung b) Relative Außenwirkung der Privilegierung 3. Die Rechtsprechung des BGH 4. Dogmatische Einordnung und Würdigung a) Absolute Außenwirkung und Drittmitverschulden b) Grundsätzliche Vorzugswürdigkeit der absoluten Außenwirkung c) Insbesondere: Störung der Gesamtschuld aufgrund § 1664 BGB 5. Fazit 4. Teil Rechtsfolgen der Mitverantwortlichkeit § 30 Der Grundsatz der Quotenteilung I. Wertentscheidung des Ge English Summary: In The Case Of Traffic Accidents And Other Incidents Which Cause Damage, The Injured Party Often Shares Responsibility For The Damage. However Up To Now It Has Not Been Quite Clear What The Dogmatic Basis For Dealing With This Problem Is. Dirk Looschelders Deals With Contributory Negligence Of The Injured Party On The Basis Of Comparative Law. In General, Negligence Pertains To Illegal Conduct; However It Is Not Illegal To Contribute To Damage To Oneself. On The Basis Of His Own Dogmatic Deliberations, The Author Examines The Factual Prerequisites For Contributory Negligence Of The Injured Party In Accordance With 254 Of The Bgb (civil Code). He Concludes His Book With A Detailed Discussion Of The General Principles For Allocating The Damage To The Party That Caused The Damage And The Injured Party. German Description: Bei Verkehrsunfallen Und Anderen Schadigenden Ereignissen Ist Der Geschadigte Sehr Oft Fur Den Schaden Mitverantwortlich. Bei Der Praktischen Rechtsanwendung Hat Die Mitverantwortlichkeit Des Geschadigten Eine Immense Bedeutung. Jedoch Sind Die Dogmatischen Grundlagen Fur Die Behandlung Dieser Problematik Bislang Weitgehend Ungeklart. Dirk Looschelders Behandelt Die Mitverantwortlichkeit Des Geschadigten Auf Breiter Rechtsvergleichender Grundlage. Dabei Wird Deutlich, Dass In Allen Untersuchten Rechtsordnungen Die Dogmatische Erfassung Der Kategorie 'verschulden' Auf Seiten Des Geschadigten Besondere Schwierigkeiten Bereitet. 'verschulden' Ist Im Allgemeinen Auf Rechtswidriges Verhalten Bezogen; Die Mitverursachung Des Eigenen Schadens Ist Hingegen Nicht Rechtswidrig. Zur Losung Dieses Problems Bezieht Dirk Looschelders Das Verschulden Des Geschadigten Auf Die Verletzung Von Verhaltensnormen, Die Die Mitverursachung Des Eigenen Schadens Lediglich Hypothetisch Gebieten. Er Knupft Dabei An Die Von Kant Entwickelte Unterscheidung Zwischen Kategorischen Und Hypothetischen Moralischen Forderungen An. Auf Der Grundlage Dieser Dogmatischen Erwagungen Werden Die Tatbestandlichen Voraussetzungen Der Mitverantwortlichkeit Des Geschadigten Nach 254 Bgb Untersucht. Die Fur Den Schadiger Massgeblichen Zurechnungskriterien Mussen Auf Den Geschadigten Entsprechend Angewandt Werden. Abschliessend Erortert Dirk Looschelders Die Grundsatze Fur Die Verteilung Des Schadens Zwischen Schadiger Und Geschadigtem.
دانلود کتاب Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht: Habil.-Schr. Univ. Mannheim 1998