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Die Mietsicherungs- oder Mieterdienstbarkeit: Verhinderung des Sonderkündigungsrechts nach [Paragraph]111 InsO / [Paragraph]57a ZVG

معرفی کتاب «Die Mietsicherungs- oder Mieterdienstbarkeit: Verhinderung des Sonderkündigungsrechts nach [Paragraph]111 InsO / [Paragraph]57a ZVG» نوشتهٔ Böker, Hans-Gerd، منتشرشده توسط نشر de Gruyter Recht در سال 2008. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Das Interesse eines Mieters von Gewerbeflächen am Erhalt seiner Mietsache kann von überragender Bedeutung sein. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters rückt dessen Interesse in den Hintergrund, und die Ansprüche seiner Gläubiger treten nach vorn. Diese für den Mieter nicht vorhersehbare Entwicklung kann seine Existenz durch Entzug der Mietsache, d. h. seines Geschäftes/Ladens oder Betriebes, bedrohen. Die vorliegende Arbeit behandelt die typischen Fallkonstellationen und beantwortet die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 111 InsO wirksam verhindert werden kann. Im ersten Teil wird die mietvertragliche Ausgangssituation dargestellt, der zweite befasst sich mit der Vorschrift des Paragraphen 111 InsO, der dritte mit der Kündigung des Erstehers in der Zwangsversteigerung ( Paragraph 57a ZVG). Daran anknüpfend widmen sich die nächsten Kapitel der Mietsicherungsdienstbarkeit in der Praxis sowie dem Thema Sicherungszweck. Schließlich wird der Sicherungsvertrag behandelt. Der Anhangenthält Musterformulierungen aus der Praxis.

The insolvency law is one of the core components of the comprehensive body of legislation that ensures the confidence of the legal community in a legal system.  It regulates the conditions of widespread debtor liability and at the same time defines the framework within which creditors can expect their rights to be preserved through a reorganization and recapitalization of the indebted company.

The actual effect of the insolvency law does not end at a country's borders.   Insolvency proceedings are structured according to the right to have universally applicable validity.  Joint legislation on cross-border insolvency proceedings is now in effect in the form of intrastate legislation in almost all member states of the European Union.  This shared European legislation is impacting intrastate reform processes and influencing the insolvency legislation.  Furthermore, the intrastate legislation is being influenced by the UNCITRAL-Model law.  Academic debate is increasingly concerned with the convergence movement that has been triggered as a result.  Practical applications require legal dogmatic clarification of the increasingly complex regulations of insolvency legislation, and information on structures and problems of foreign European and extra-European insolvency laws, as well as and in particular with regard to its interaction with German laws.

The DZWIR publication series is a forum of these discussions. It is being published as a series of monographic examinations of fundamental questions on German, European and international insolvency legislation.  As such, this series contributes to the legal dogmatic clarification of disputes as well as to the promotion of European integration of national insolvency legislation.

Das Interesse eines Mieters von Gewerbefl�achen am Erhalt seiner Mietsache kann von �uberragender Bedeutung sein. Seine Verbundenheit mit einem Gewerbebetrieb, in den er zu investieren bereit ist und der ihm Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist, st�arkt seinen Wunsch nach einer langfristigen Sicherung. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters r�uckt aber dessen Interesse in den Hintergrund, und die Anspr�uche seiner Gl�aubiger treten nach vorn. Die Insolvenzordnung gibt mit {u00A7} 111 dem Erwerber eines Mietobjektes das Recht zur K�undigung des Vertrages zum n�achstm�oglichen Termin. Diese f�ur den Mieter nicht vorhersehbare Entwicklung kann seine Existenz durch Entzug der Mietsache, d. h. seines Gesch�aftes/Ladens oder Betriebes bedrohen. Die vorliegende Arbeit behandelt die typischen Fallkonstellationen und beantwortet die Frage, ob das Sonderk�undigungsrecht nach {u00A7} 111 InsO wirksam verhindert werden kann. Im ersten Teil wird die mietvertragliche Ausgangssituation dargestellt, der zweite befasst sich mit der Vorschrift des {u00A7}111 InsO, der dritte mit der K�undigung des Erstehers in der Zwangsversteigerung ( {u00A7} 57a ZVG). Daran ankn�upfend widmen sich die n�achsten Kapitel der Mietsicherungsdienstbarkeit in der Praxis sowie dem Thema Sicherungszweck. Schlie�lich wird der Sicherungsvertrag behandelt. Der Anhang enth�alt Musterformulierungen aus der Praxis Das Interesse eines Mieters von Gewerbeflächen am Erhalt seiner Mietsache kann von überragender Bedeutung sein. Seine Verbundenheit mit einem Gewerbebetrieb, in den er zu investieren bereit ist und der ihm Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist, stärkt seinen Wunsch nach einer langfristigen Sicherung. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters rückt aber dessen Interesse in den Hintergrund, und die Ansprüche seiner Gläubiger treten nach vorn. Die Insolvenzordnung gibt mit § 111 dem Erwerber eines Mietobjektes das Recht zur Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin. Diese für den Mieter nicht vorhersehbare Entwicklung kann seine Existenz durch Entzug der Mietsache, d. h. seines Geschäftes/Ladens oder Betriebes bedrohen. Die vorliegende Arbeit behandelt die typischen Fallkonstellationen und beantwortet die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO wirksam verhindert werden kann. Im ersten Teil wird die mietvertragliche Ausgangssituation dargestellt, der zweite befasst sich mit der Vorschrift des §111 InsO, der dritte mit der Kündigung des Erstehers in der Zwangsversteigerung ( § 57a ZVG). Daran anknüpfend widmen sich die nächsten Kapitel der Mietsicherungsdienstbarkeit in der Praxis sowie dem Thema Sicherungszweck. Schließlich wird der Sicherungsvertrag behandelt. Der Anhang enthält Musterformulierungen aus der Praxis Das Interesse eines Mieters von Gewerbeflächen am Erhalt seiner Mietsache kann von überragender Bedeutung sein. Seine Verbundenheit mit einem Gewerbebetrieb, in den er zu investieren bereit ist und der ihm Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist, stärkt seinen Wunsch nach einer langfristigen Sicherung. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters rückt aber dessen Interesse in den Hintergrund, und die Ansprüche seiner Gläubiger treten nach vorn. Die Insolvenzordnung gibt mit ʹ 111 dem Erwerber eines Mietobjektes das Recht zur Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin. Diese für den Mieter nicht vorhersehbare Entwicklung kann seine Existenz durch Entzug der Mietsache, d. h. seines Geschäftes/Ladens oder Betriebes bedrohen. Die vorliegende Arbeit behandelt die typischen Fallkonstellationen und beantwortet die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht nach ʹ 111 InsO wirksam verhindert werden kann. Im ersten Teil wird die mietvertragliche Ausgangssituation dargestellt, der zweite befasst sich mit der Vorschrift des ʹ111 InsO, der dritte mit der Kündigung des Erstehers in der Zwangsversteigerung (ʹ 57a ZVG). Daran anknüpfend widmen sich die nächsten Kapitel der Mietsicherungsdienstbarkeit in der Praxis sowie dem Thema Sicherungszweck. Schließlich wird der Sicherungsvertrag behandelt. Der Anhang enthält Musterformulierungen aus der Praxis A commercial tenant's interest in the retention of the rented item can be of paramount importance. In the event of landlord insolvency, the landlord's demands fade into the background and the creditor's rights take precedence. This unforeseeable development for the tenant can endanger the tenant's very existence due to divestiture of the rented item, i.e. his business, shop or factory. This work deals with the typical scenarios of such cases and answers the question concerning the possibility of effectively preventing the specialized right of termination according to § 111 of the German Insolvency Act. Frontmatter Inhaltsverzeichnis Einleitung I. Durch Mietsicherungsdienstbarkeit zu sichernde Mietverträge II. Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO III. Sonderkündigungsrecht nach § 57 a ZVG IV. Mietsicherungsdienstbarkeit V. Die Mietsicherungsdienstbarkeit in der Praxis VI. Bedeutung und Zulässigkeit des Sicherungszwecks VII. Die Sicherungsabrede VIII. Ergebnis Backmatter Hans-gerd Böker. Originally Presented As The Author's Thesis (doctoral)--universität Kiel, 2007. Includes Bibliographical References (pages 123-126).
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