Die Kognitionsbefugnis über Zurückbehaltungsrechte im internationalen Zivilverfahrensrecht
معرفی کتاب «Die Kognitionsbefugnis über Zurückbehaltungsrechte im internationalen Zivilverfahrensrecht» نوشتهٔ Wolfgang Junge; Mohr Siebeck GmbH & Co. KG، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2018. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Die Kognitionsbefugnis des Gerichts, also die Reichweite seiner Entscheidungsbefugnis, ist im internationalen Zivilverfahrensrecht von erheblicher praktischer Bedeutung. Ein Gericht darf grundsätzlich über sämtliche vom Klagebegehren berührte Fragen unabhängig davon entscheiden, ob sie im Wege des Klagangriffs oder vom Beklagten durch eine Einrede aufgeworfen werden. Ungeklärt ist allerdings, ob ein Gericht auch über ein Zurückbehaltungsrecht entscheiden darf, wenn dem angerufenen Gericht die internationale Zuständigkeit für die eingewendete Gegenforderung fehlt, die Forderung also vor diesem Gericht nicht aktiv eingeklagt werden könnte. Judikatur und Schrifttum begnügen sich bislang mit dem Hinweis auf die bei der Aufrechnung geltenden Grundsätze. Wolfgang Junge wendet sich gegen diese herrschende Meinung und entwickelt ein von der Parallele zur Aufrechnung losgelöstes Modell für die Kognitionsbefugnis über Zurückbehaltungsrechte. Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Emory University School of Law, Atlanta/USA; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School; seit 2013 Rechtsanwalt in Hamburg. Cover Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis § 1 Einführung I. Gegenstand der Arbeit II. Problemaufriss III. Gang der Darstellung Erster Teil: Grundlagen und Stand der Forschung § 2 Grundlagen I. Relevanz von Zurückbehaltungsrechten iminternationalen Zivilprozess 1. Zurückbehaltungsrechte im Synallagma 2. Allgemeine Zurückbehaltungsrechte a) Zurückbehaltungsrechte des inländischen Rechts b) Anwendung ausländischen materiellen Rechts aa) Rein schuldrechtliche Zurückbehaltungsrechte bb) Besitzgebundene Zurückbehaltungsrechte 3. Zusammenfassung II. Prozessuale Wirkungen von Zurückbehaltungsrechten 1. Unterschiedliche Rechtsfolgen im In- und Ausland 2. Anknüpfung nach der lex fori oder nach der lex causae? 3. Beschränkung der lex causae durch die Prozessformen der lex fori 4. Ergebnis III. Die für die Zuständigkeit maßgeblichen Rechtsquellen 1. Das auf die Kognitionsbefugnis anwendbare Recht 2. Verweis auf das für die Gegenforderung maßgebliche Prozessrecht? § 3 Stand der Forschung I. Stellungnahmen zu Zurückbehaltungsrechten 1. Rechtsprechung 2. Literatur II. Die Zuständigkeitsfrage bei der Aufrechnung 1. Rechtsprechung des EuGH 2. Rechtsprechung deutscher Gerichte 3. Literaturansichten a) Die Aufrechnung als „unterentwickelte Widerklage“ b) Uneingeschränkte Kognitionsbefugnis des angerufenen Gerichts c) Differenzierung nach Art der Gerichtsstände und kollisionsrechtlicheErwägungen III. Zwischenergebnis Zweiter Teil: Kognitionsbefugnis über Zurückbehaltungsrechte nach der EuGVVO § 4 Regelung der Kognitionsbefugnis über Einreden durch die EuGVVO I. Begrenzter Aussagegehalt der EuGH-Entscheidung in „Danværn“ II. Anwendung der EuGVVO auf Verteidigungsmittel in „GAT/LuK“ III. Abschließende Regelung der Kognitionsbefugnis durch die EuGVVO? 1. Wortlaut und Systematik 2. Entstehungsgeschichte. 3. Telos IV. Ergebnis § 5 Relevanz eines Zuständigkeitserfordernisses I. Eröffnung des Widerklagegerichtsstands 1. Der auf Verteidigungsmittel anwendbare Widerklagegerichtsstand 2. Kein Gleichlauf materiellrechtlicher und prozessualer Konnexität II. Rügelose Einlassung des Klägers auf das Zurückbehaltungsrecht III. Rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen IV. Unstreitige Forderungen 1. Unstreitige Gegenforderung 2. Unstreitige Hauptforderung V. Entschärfung des Problems durch § 23 ZPO? VI. Ergebnis § 6 Die zuständigkeitsrechtlichen Interessen I. Parteiinteressen 1. Einfluss der Grund- und Menschenrechte der Parteien 2. Zurückweisungsinteresse des Klägers 3. Interesse des Beklagten am Zurückbehaltungsrecht 4. Überwiegende Interessen am Erhalt der Einrede 5. Zusammenfassung II. Wechselwirkungen von Rechtskraft und Kognitionsbefugnis 1. Überblick über die Rechtskraftfähigkeit der Gegenforderung im Geltungsbereich der EuGVVO a) Keine rechtskräftige Entscheidung über die Gegenforderung im autonomen deutschen Recht b) Rechtskraft über Gegenforderungen in Frankreich und England aa) Rechtskraft über Gegenforderungen im französischen Recht bb) Rechtskraft über Gegenforderungen im englischen Recht cc) Zusammenfassung 2. Anerkennung der Rechtskraftwirkung des Entscheidungsstaates a) Kein verordnungsautonomes Verständnis der Rechtskraft b) Wirkungserstreckung der Rechtskraft des Ersturteils 3. Koppelung von Rechtskraft und Zuständigkeit nach der EuGVVO? a) Der Sachverständigenbericht von Jenard zum EuGVÜ b) Zuständigkeitsbezug der Vorfrage in England c) Vorfragen und Zuständigkeit in der Rechtsprechung des EuGH d) Lösungsansatz bei Rechtskrafterstreckung auf die Gegenforderung aa) Vertrauen in die Justiz anderer Mitgliedstaaten bb) Kohärenz und Vorhersehbarkeit internationaler Zuständigkeiten cc) Sonderfall anderweitiger ausschließlicher Zuständigkeiten 4. Ergebnis III. Internationaler Entscheidungseinklang 1. Fallkonstellationen a) Erste Konstellation: Der Beklagte unterliegt mit seinem Zurückbehaltungsrecht, klagt jedoch erfolgreich auf die Gegenforderung b) Zweite Konstellation: Das Zurückbehaltungsrecht des Beklagten ist erfolgreich, in der Hauptsache wird die Gegenforderung jedoch aberkannt c) Fragestellungen beider Konstellationen 2. Keine Anhängigkeit der Gegenforderung durch Zurückbehaltung 3. Lösungsansätze a) Erste Konstellation: Ablehnung des Zurückbehaltungsrechts bei Bestehen der Gegenforderung in der Hauptsache aa) Zurückbehaltungsrecht durch Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)? bb) Aussetzung des Verfahrens über das Zurückbehaltungsrecht cc) Ergebnis b) Zweite Konstellation: Annahme des Zurückbehaltungsrechts bei Nichtbestehen der Gegenforderung in der Hauptsache aa) Verfahrensaussetzung bb) Nachträgliche Beseitigung des Zug um ZugVorbehalts (1) Analoge Anwendung von § 756 ZPO (2) Erneute Klage auf vorbehaltlose Leistung c) Wechselseitige Vereinbarkeit der Lösungsansätze 4. Ergebnis IV. Sonstige staatliche Ordnungsinteressen 1. Comitas-Aspekte ausschließlicher Zuständigkeiten a) Dinglicher Gerichtsstand (Art. 24 Nr. 1 EuGVVO) b) Vollstreckungsgerichtsstand (Art. 24 Nr. 5 EuGVVO) c) Ergebnis 2. Prozessökonomie 3. Ergebnis V. Zusammenfassung § 7 Die Kognitionsbefugnis im autonomen IZVR I. Meinungsstand II. Vergleich mit der Rechtslage nach der EuGVVO 1. Unproblematische Konstellationen 2. Überwiegendes Interesse des Beklagten am Zurückbehaltungsrecht 3. Problem der rechtskräftigen Entscheidung über die Vorfrage 4. Entscheidungseinklang und Ordnungsinteressen III. Ergebnis § 8 Einfluss von Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen auf Zurückbehaltungsrechte I. Anwendbares Recht 1. Gerichtsstandsvereinbarungen 2. Internationale Schiedsvereinbarungen II. Einfluss von Gerichtsstandsvereinbarungen 1. Problemkonstellationen 2. Streitstand 3. Stellungnahme a) Wirkung der Prorogation bei ungleichartigen Forderungen b) Zurückbehaltungsrecht bei gleichartigen Forderungen 4. Ergebnis III. Einfluss von Schiedsvereinbarungen 1. Problemkonstellationen 2. Streitstand 3. Stellungnahme a) Zurückbehaltungsrecht mit nicht schiedsbefangener Forderung vor Schiedsgerichten aa) Grundsätzliche Zulässigkeit des Zurückbehaltungsrechts bb) Ausnahmen b) Zurückbehaltungsrecht mit schiedsbefangener Forderung vor staatlichen Gerichten 4. Ergebnis IV. Zusammenfassung Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen Literaturverzeichnis Sachregister Long description: Die Kognitionsbefugnis des Gerichts, also die Reichweite seiner Entscheidungsbefugnis, ist im internationalen Zivilverfahrensrecht von erheblicher praktischer Bedeutung. Ein Gericht darf grundsätzlich über sämtliche vom Klagebegehren berührte Fragen unabhängig davon entscheiden, ob sie im Wege des Klagangriffs oder vom Beklagten durch eine Einrede aufgeworfen werden. Ungeklärt ist allerdings, ob ein Gericht auch über ein Zurückbehaltungsrecht entscheiden darf, wenn dem angerufenen Gericht die internationale Zuständigkeit für die eingewendete Gegenforderung fehlt, die Forderung also vor diesem Gericht nicht aktiv eingeklagt werden könnte. Judikatur und Schrifttum begnügen sich bislang mit dem Hinweis auf die bei der Aufrechnung geltenden Grundsätze. Wolfgang Junge wendet sich gegen diese herrschende Meinung und entwickelt ein von der Parallele zur Aufrechnung losgelöstes Modell für die Kognitionsbefugnis über Zurückbehaltungsrechte Kann ein Zurückbehaltungsrecht im Prozess geltend gemacht werden, wenn dem Gericht die internationale Zuständigkeit für die Gegenforderung fehlt? Wolfgang Junge wendet sich gegen die von der herrschenden Meinung gezogene Parallele zur Aufrechnung und entwickelt ein eigenes Modell zur Entscheidungsbefugnis über Zurückbehaltungsrechte im internationalen Zivilverfahrensrecht
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