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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.: Dissertationsschrift

معرفی کتاب «Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.: Dissertationsschrift» نوشتهٔ von David Rüger، منتشرشده توسط نشر Duncker & Humblot GmbH در سال 2011. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Die römische Schenkung auf den Todesfall ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Neben der einfachen Sachschenkung begegnet die Schenkung in Form eines förmlichen Schuldversprechens (Stipulation), eines Schulderlasses (acceptilatio) oder sogar in der Freilassung eines Sklaven. Ursprünglich war die Schenkung durch eine konkrete Gefahr des Schenkers - etwa eine akute Krankheit oder eine gefährliche Reise - veranlaßt. Ebenso finden sich aber Schenkungen ohne konkrete Gefahr, etwa Konstellationen vorweggenommener Erbfolge. Ein eigenständiger Anwendungsbereich kommt der Ehegattenschenkung von Todes wegen zu. Die aufschiebende Bedingung der causa ermöglicht eine Umgehung des Schenkungsverbotes. Ebenso kann eine Frau mit Hilfe der donatio mortis causa das Verbot des Testierens über die eigene Mitgift umgehen. Die verschiedensten Stellen belegen die zentrale Bedeutung des Reurechts, dessen Klassizität die interpolationistische Literatur sehr zu Unrecht bestritten hat. Die Rehabilitation der früheren communis opinio bildet einen Schwerpunkt der Arbeit. Ausführliche Exegesen einzelner Texte stellen verschiedene Problemkreise des Rechtsinstituts exemplarisch dar. Dabei wird älteres Schrifttum zurückgehend bis ins Mittelalter möglichst weitgehend einbezogen. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung I. Literaturbericht II. Ziel dieser Arbeit Kapitel 1: Die rechtsgeschäftliche Gestalt der donatio mortis causa I. Herkunft der donatio mortis causa und Motivation des Schenkers II. Die Einteilungen der Klassiker 1. Rechtsgeschäft unter Lebenden und mortis causa capio 2. Anforderung an die Bedingung mortis causa: imminente periculo commotus und sola cogitatione mortalitatis 3. Klassizität der auflösend wie der aufschiebend bedingten Vollzugsform III. Die Abgrenzung zur donatio inter vivos 1. Ulla condicio redhibendi und die Anwendbarkeit der lex Falcidia als praktischer Ausgangspunkt der Frage 2. Der Fall der Seia: Papinian D. 39, 6, 42 pr. 3. Scaevola D. 32, 37, 3 als Umgehungsgeschäft 4. Paulus D. 31, 87, 4 und die Einführung der querela inofficiosae donationis IV. Ergebnisse Kapitel 2: Die Ehegattenschenkung auf den Todesfall I. Herkunft und Alter des Schenkungsverbotes II. Reichweite des Schenkungsverbotes III. Donatio per interpositam personam 1. Labeo D. 44, 4, 4, 1 2. Papinian D. 24, 1, 52, 1 IV. Donatio und acceptilatio: Ulpian D. 32, 3 pr. V. Donatio und Verlust des Bürgerrechts: Ulpian D. 24, 1, 13, 1 VI. Donatio und widersprechende Testamentsverfügung: Ulpian D. 24, 1, 22 VII. Ergebnisse Kapitel 3: Die Zuwendung des Anspruchs auf Rückerstattung der Mitgift als donatio mortis causa I. Begründung des Rückforderungsrechtes durch Stipulation II. Die Überleitung des Anspruchs durch Hinzuziehung eines Dritten – der Musterfall Scaevola D. 32, 37, 4 III. Fälle einer donatio mortis causa als Grundlage der Rückgabestipulation 1. Papinian D. 31, 77, 2 2. Paulus D. 33, 4, 11 3. Caracalla C. 5, 12, 2 4. Gordian C. 8, 56, 2 IV. Zusammenfassende Betrachtung Kapitel 4: Die Freilassung als donatio mortis causa Kapitel 5: Die Klassizität des Reurechts I. Der Streitstand 1. Die Literatur bis zur Pandektistik 2. Die interpolationistische Literatur 3. Neuere Entwicklungen 4. Vorläufige Bewertung des Forschungsstandes II. Ausdrückliche Belege für ein klassisches Reurecht III. Die Belastung des Donatars mortis causa mit Fideikommissen IV. Das vulgo dictum bei Marcian D. 39, 6, 1 / Paulus eod. 35, 2 V. Nachklassische Belege VI. Ergebnis Schlußbetrachtung Literaturverzeichnis Quellenverzeichnis Sachverzeichnis Main description: Die römische Schenkung auf den Todesfall ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. -- Neben der einfachen Sachschenkung begegnet die Schenkung in Form eines förmlichen Schuldversprechens (Stipulation), eines Schulderlasses (acceptilatio) oder sogar in der Freilassung eines Sklaven. Ursprünglich war die Schenkung durch eine konkrete Gefahr des Schenkers - etwa eine akute Krankheit oder eine gefährliche Reise - veranlaßt. Ebenso finden sich aber Schenkungen ohne konkrete Gefahr, etwa Konstellationen vorweggenommener Erbfolge. -- Ein eigenständiger Anwendungsbereich kommt der Ehegattenschenkung von Todes wegen zu. Die aufschiebende Bedingung der causa ermöglicht eine Umgehung des Schenkungsverbotes. Ebenso kann eine Frau mit Hilfe der donatio mortis causa das Verbot des Testierens über die eigene Mitgift umgehen. -- Die verschiedensten Stellen belegen die zentrale Bedeutung des Reurechts, dessen Klassizität die interpolationistische Literatur sehr zu Unrecht bestritten hat. Die Rehabilitation der früheren communis opinio bildet einen Schwerpunkt der Arbeit. -- Ausführliche Exegesen einzelner Texte stellen verschiedene Problemkreise des Rechtsinstituts exemplarisch dar. Dabei wird älteres Schrifttum zurückgehend bis ins Mittelalter möglichst weitgehend einbezogen
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