معرفی کتاب «Die causa im französischen und deutschen Zivilrecht» نوشتهٔ Westermann, Harm Peter، منتشرشده توسط نشر Walter De Gruyter Incorporated در سال 2012. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
## Berlin 1967 VORWORT Die Abhandlung hat einen schon von altersher schillernden Begriff der Rechtswissenschaft und -praxis zum Gegenstand und versucht, darzutun, daß dieser Begriff auch für das heutige Recht mehr als nur historische Bedeutung hat. Jede Rechtsordnung muß sich mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit sie von den Zwecken, die hinter einer Vermögenszuwendung obligatorischer oder dinglicher Natur stehen, Kenntnis nimmt. Die Rechtsvergleichung zeigt (Zweigert, JZ 1964, 352 ff.), daß häufig der Zweck nur, ein Kriterium für die Ernstlichkeit des Geschäftswillens darstellt. Aber er kann auch in verfeinerter Weise die rechtliche Wirksamkeit des Willensakts und sein späteres Schicksal beeinflussen. Im Begriff der causa bzw. in den damit angesprochenen normativen Vorstellungen lassen sich die Lösungen dieses Problemkreises brennpunktartig zusammenfassen. Das Anliegen der Arbeit bestand demgemäß neben einer vorgängigen Begriffsbestimmung darin, der Bedeutung der causa als des Zwecks der Vermögenszuwendung nachzugehen. Als Fundstellen für die Untersuchung des allgemeinen Problems dienten die französische Rechtsordnung mit ihrer gesetzlichen Regelung des causa-Problems und als Gegenpol das deutsche Recht, das die causa als allgemeine Erscheinung nicht im Gesetz erwähnt. Für die Behandlung des ersteren erschien es unumgänglich, auf das systematische Verhältnis mehrerer Rechtsinstitute zur cause der Artikel 1108, 1131 Code civil einzugehen. Darüber hinaus hat es der Verfasser aber nicht als seine Aufgabe angesehen, in den im romanischen Rechtskreis ausgetragenen Streit um die Aufrechterhaltung der causa einzugreifen. Der Institutionenvergleich innerhalb des französischen Rechts gab jedoch Anregungen für die Ausbildung einer eigenständigen Auffassung von der causa für das deutsche Recht. Bei der Gegenüberstellung der beiden Systeme -und dies ist das wichtigste Ergebnis des Vergleichs -zeigte sich, daß der causa-Gedanke als allgemeines Dogma in beiden Rechtsordnungen an Einfluß verloren hat, während er hier wie dort fast gleichermaßen in verschiedenen anderen positiven Rechtsinstituten seinen Niederschlag gefunden hat. Er vermag somit zur Auslegung und Anwendung der betreffenden Rechtsinstitute Wesentliches beizutragen. Trotz der Anlehnung an Gedankengänge des französischen Rechtskreises lag der Schwerpunkt schließlich auf dem Nachweis der ge-Vili nannten These im deutschen Recht. Die verbreitete Ansicht, die causa sei hier nur auf dem Feld der ungerechtfertigten Bereicherung wirksam und sei im übrigen überholt (Zweigert, JZ 1964, 353), erwies sich aus diesem Blickwinkel als voreilig. Wegen seines von der Rechtsvergleichung beeinflußten Ausgangspunktes konnte sich der Verfasser nicht auf eine unkritische Bestandsaufnahme beschränken, sondern mußte versuchen, die beispielhaft herausgegriffenen Institute des Irrtums-und Bereicherungsrechts vom Standpunkt eines übergeordneten causa-Gedankens zu beleuchten und sie von dorther auszulegen. Da das Bereicherungsrecht nach alledem systematisch nicht im Mittelpunkt der Untersuchung steht, erscheint es unschädlich, daß aus Gründen, die nicht in der Person des Verfassers liegen, die neueste Entwicklung auf diesem Gebiet nur teilweise nachgetragen worden ist. Die in jüngster Zeit mehr und mehr in den Vordergrund gerückte Problematik der Eingriffskondiktion umfaßt die Fragestellung der Arbeit ohnehin nicht. Für die Anregung zur Bearbeitung des Themas und viele wertvolle Hinweise schulde ich Herrn Professor Dr. Kegel herzlichen Dank.
Schon seit ihrer Gründung in den 1970er-Jahren ist die Reihe Germanistische Linguistik (RGL) exponiertes Forum des Faches, dessen Namen sie im Titel führt. Hinsichtlich der thematischen Breite (Sprachebenen, Varietäten, Kommunikationsformen, Epochen), der Forschungsperspektiven (Theorie und Empirie, Grundlagenforschung und Anwendung, Inter- und Transdisziplinarität) und des methodologischen Spektrums ist die Reihe offen angelegt. Das Aufgreifen neuer Trends hat in ihr ebenso Platz wie das Fortführen von Bewährtem. Die Publikationsformen reichen von Monographien und Sammelbänden bis zu Wörterbüchern.
Wissenschaftlicher Beirat (ab November 2011):
Prof. Dr. Karin Donhauser (Berlin)
Prof. Dr. Stephan Elspaß (Augsburg)
Prof. Dr. Helmuth Feilke (Gießen)
Prof. Dr. Jürg Fleischer (Marburg)
Prof. Dr. Stephan Habscheid (Siegen)
Prof. Dr. Rüdiger Harnisch (Passau)
VORWORT INHALTSÜBERSICHT VERZEICHNIS DER BENUTZTEN LITERATUR EINLEITUNG ERSTES KAPITEL. Standort des Begriffs in der Rechtsgeschäfts-, Bereicherungs- oder Traditionslehre? ZWEITES KAPITEL. Nähere Kennzeichnung des „Zwecks" einer Vermögenszuwendung DRITTES KAPITEL. Abgrenzung der causa von verwandten Instituten VIERTES KAPITEL. Bedeutung der causa im BGB und im Code Civil. (Ausschnitte)