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Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs : In systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen. Recht der Schuldverhältnisse II ; §§ 433 bis 651

معرفی کتاب «Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs : In systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen. Recht der Schuldverhältnisse II ; §§ 433 bis 651» نوشتهٔ Horst Heinrich Jakobs; Werner Schubert، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 1980. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Planck 4. in \(\$ 404\) statt "Recht der Wandelung " zu setzen „Anspruch auf Wandelung“. \((\mathrm{Nr} 6,26)\) | Prot-RJA 368 | Prot-RJA 369 ## II. 63. Sitzung vom 29. 12. 1891 \(\mathrm{Zu} \S 404\) wurde der inhaltich übereinstimmende \(\$ \mathrm{x}\) (des Antrags 1) sachlich angenommen (ProtRJA 368). I XIII. Hinter \$ 404 beschloß man sachlich, folgende Vorschrift aufzunehmen: ## I \(\$ \mathrm{y\)} „Hat der Käufer mehrere Thiere gleicher Art von demselben Verkäufer gekauft und zeigt sich bei einem der Thiere bis zum Ablauf der Gewährfrist eine unter die Hauptmängel fallende, ansteckende Krankheit, so kann der Käufer die Wandelung wegen der sämmtlichen Thiere verlangen, soweit sie gemeinsam der Gefahr der Ansteckung ausgesetzt gewesen sind. Die Krankheiten, welche im Sinne dieser Vorschrift als ansteckende gelten, werden in der gemäß \(\$ 400\) Abs. 2 zu erlassenden Kaiserlichen Verordnung bestimmt." “ Maßgebend für den Beschluß waren die in der Kritik hervorgetretenen Wünsche und die für diese angeführten Gründe (Zusammenst. II S. 183ff., VI S. 347f.). Man ging davon aus, daß die der Ansteckungsgefahr ausgesetzten Thiere schon wegen des Verdachts der Erkrankung, auch wenn diese noch nicht innerhalb der Gewährfrist hervortrete, als mangelhaft zu behandeln seien. Da der Grund der Vorschrift in der Anstekkungsgefahr liege, dürfe dieselbe nicht auf den Fall beschränkt werden, wenn die Veräußerung durch dasselbe Rechtsgeschäft erfolgt sei. Andererseits genüge es nicht, wenn die Veräußerung durch dasselbe Rechtsgeschäft erfolgt sei, sofern nicht die Thiere gemeinsam der Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen seien. Inhalt Abkürzungsverzeichnis Herausgabeschema ZWEITES BUCH. Recht der Schuldverhältnisse Siebenter Abschnitt. Einzelne Schuldverhältnisse Erster Titel. Kauf. Tausch I. Allgemeine Vorschriften. §§ 433-458 II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache. §§ 459-493 III. Besondere Arten des Kaufes IV. Tausch. § 515 Zweiter Titel. Schenkung. §§ 516-534 Dritter Titel. Miete. Pacht I. Miete. §§ 535-580a II. Pacht. §§ 581-597 Vierter Titel. Leihe. §§ 598-606 Fünfter Titel. Darlehen. §§ 607-610 Sechster Titel. Dienstvertrag. §§ 611-630 Siebter Titel. Werkvertrag. §§ 631 - 651 Register der Antragsteller Nachweis der abgedruckten Protokolle der 1. Kommission Nachweis der Paragraphen des Teilentwurfs zum Obligationenrecht Zusammenstellung der Paragraphen des 1. Entwurfs mit den Artikeln des Dresdener Entwurfs, den Paragraphen der Teilentwürfe, der ZustOR, des Kommissionsentwurfs, des 2. Entwurfs und des Gesetzbuches
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