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Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Sachstatut in der EuErbVO: Dissertationsschrift

معرفی کتاب «Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Sachstatut in der EuErbVO: Dissertationsschrift» نوشتهٔ Elena Gubenko، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Im Rahmen internationaler Erbfälle überschneiden sich die Regelungsbereiche des Erbstatuts und des Sachstatuts, was zu kollisionsrechtlichen Konflikten führt. Insbesondere stellt sich die Frage, wie fremde dingliche Rechte, die durch ein ausländisches Erbstatut angeordnet werden, im Inland behandelt werden sollen. Elena Gubenko analysiert in diesem Zusammenhang die Wirkungen eines vom Erbstatut angeordneten Vindikationslegats sowie des dinglich wirkenden Nießbrauchs in Deutschland. Ferner untersucht sie, wie diese dinglichen Rechte im Europäischen Nachlasszeugnis und im deutschen Erbschein abzubilden sind. Dabei arbeitet die Autorin heraus, dass die GBO und das IntErbRVG nach dem Urteil des EuGH in der Sache Kubicka nicht mit höherrangigem europäischen Recht vereinbar sind und macht Änderungsvorschläge. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Einleitung I. Problemaufriss II. Gang der Untersuchung 1. Darstellung der Rechtslage vor Inkrafttreten der EuErbVO 2. Darstellung der Rechtslage nach Inkrafttreten der EuErbVO 3. Weitere Geschehnisse B. Rechtslage vor Inkrafttreten der EuErbVO I. Das Verhältnis von Erb- und Sachstatut nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der EuErbVO 1. Das deutsche internationale Erbrecht vor Inkrafttreten der EuErbVO 2. Das deutsche internationale Sachenrecht a) Grundsätze b) Sinn und Zweck der Anknüpfung an die lex rei sitae: Ausgleich der widerstreitenden Interessen 3. Abgrenzung des Erbstatuts vom Sachstatut nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der EuErbVO a) Regelung durch Art. 3a Abs. 2 EGBGB a. F.? aa) „Enge Auslegung“ bb) „Weite Auslegung“ cc) Zwischenergebnis b) Allgemeine Geltung des Grundsatzes Einzelstatut bricht Gesamtstatut? aa) Ursprung des Prinzips bb) Weitere Argumente für das Prinzip Einzelstatut bricht Gesamtstatut? cc) Korrekte Deutung dieses „Prinzips“ dd) Zwischenergebnis c) Qualifikationsproblem aa) Allgemeines zur Qualifikation (1) Begriff (2) Vorgehensweise bei der Qualifikation im nationalen Kollisionsrecht (a) Qualifikation nach der lex causae (b) Qualifikation nach der lex fori (c) Rechtsvergleichende Qualifikation (d) Funktionelle Qualifikation (3) Doppel- oder Mehrfachqualifikation bb) Möglichkeiten der Qualifikation (1) Differenzierung zwischen Erbfall und Erwerbsvorgang (2) Die sachenrechtliche Qualifikation nach Süß (3) Erbrechtliche Qualifikation (a) Strenge Theorie zugunsten der sachenrechtlichen Prinzipien des Belegenheitsstaates (b) Großzügige Theorie (c) Vorliegen einer Doppelqualifikation? (4) Zwischenergebnis: Vorrang der erbrechtlichen Qualifikation d) Grenzen der Anwendung des Erbstatuts aa) Lösung über den ordre public? (1) Allgemeines zum ordre public (2) Anwendung im vorliegenden Fall? bb) Lösung über Art. 43 Abs. 2 EGBGB analog e) Koordination von Sach- und Erbstatut durch Anpassung (1) Grundprinzipien der Anpassung (2) Anpassung im vorliegenden Fall II. Die Behandlung des Vindikationslegates vor Inkrafttreten der EuErbVO 1. Meinungsstand a) Keine Akzeptanz der dinglichen Wirkungen eines Vindikationslegates aa) Lösung über Art. 213 EGBGB bb) Qualifikationsproblem (1) Sachenrechtliche Qualifikation des Erwerbsvorgangs (2) Strenge erbrechtliche Qualifikation (3) Sachenrechtliche Qualifikation des Vindikationslegates b) Akzeptanz eines Vindikationslegates nach fremden Erbstatut bei einer Belegenheit in Deutschland aa) Verstoß gegen die Systematik des deutschen Rechts? (1) Allgemeine Erwägungen (2) Vindikationslegat und Universalsukzession (a) Das Prinzip der Universalsukzession (b) Durchbrechungen des Prinzips der Universalsukzession im deutschen materiellen Recht (aa) Das Vorausvermächtnis (bb) Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse nach § 2175 BGB (cc) Rechtslage bei der Vererbung von Personengesellschaftsanteilen (dd) Die Regelungen des Landwirtschaftserbrechts (ee) Der Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 BGB (ff) Urteil des OLG Düsseldorf zur elterlichen Nachlassverteilung nach niederländischem Recht (3) Zwischenergebnis bb) Verstoß gegen den numerus clausus der Sachenrechte? cc) Verstoß gegen das Publizitätsprinzip? dd) Benachteiligung der Nachlassgläubiger ee) Zwischenergebnis 2. Rechtsfolgen: Eintragung eines ausländischen Vindikationslegates in den deutschen Erbschein? 3. Ergebnis für die Behandlung des Vindikationslegates III. Das Nießbrauchrecht des überlebenden Ehegatten 1. Definition 2. Qualifikation a) Sachenrechtliche Qualifikation b) Erbrechtliche Qualifikation aa) Rechtsstellung des Ehegattennießbrauchers bei Belegenheit des Nachlasses in Deutschland (1) Der Ehegattennießbraucher als Erbe? (a) Allgemeines zur Erbenstellung nach deutschem Recht (b) Ausgestaltung des Ehegattennießbrauchs nach französischem Recht (aa) Subsumtion: Rechtsstellung des Nießbrauchers als Erbe nach deutschem Recht? (bb) Subsumtion: Rechtsstellung des Nießbrauchers als Vorerbe nach deutschem Recht? (i) Abgrenzung der Vorerbschaft vom Nießbrauchvermächtnis nach deutschem Recht (ii) Vergleich mit den französischen Vorschriften (c) Zwischenergebnis (2) Der Ehegattennießbraucher als Vermächtnisnehmer? bb) Zwischenergebnis cc) Verstoß gegen wesentliche Prinzipien der deutschen Rechtsordnung? (1) Verstoß gegen die Systematik des geltenden Rechts? (2) Verstoß gegen das Publizitätsprinzip (3) Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (4) Schutz der Nachlassgläubiger (5) Verstoß gegen den ordre public? (6) Verschlechterungsverbot (7) Zwischenergebnis: Kein Verstoß gegen wesentliche Prinzipien der deutschen Rechtsordnung c) Zwischenergebnis 3. Rechtsfolgen: Eintragung des Legalnießbrauchs in den deutschen Erbschein IV. Zwischenergebnis C. Die Abgrenzung zwischen Sachstatut und Erbstatut nach der EuErbVO I. Auslegung und Qualifikation im EU-Recht 1. Auslegung im EU-Recht a) Grammatikalische Auslegung b) Systematische Auslegung c) Teleologische Auslegung d) Historische Auslegung e) Die Bedeutung der Erwägungsgründe 2. Autonome Qualifikation II. Meinungsstand unter Geltung der EuErbVO 1. Erbrechtliche Qualifikation des gesamten Erbfalls a) Argumente für die erbrechtliche Qualifikation aa) Der Grundsatz der Nachlasseinheit, Art. 23 Abs. 1 EuErbVO (1) Die Nachlasseinheit im Rahmen des HErbÜbk (a) Systematik mit Art. 7 HErbÜbk (b) Folgen für die Auslegung der EuErbVO (2) Zwischenergebnis (3) Ausnahme zur Nachlasseinheit: Art. 30 EuErbVO bb) Der Umfang der kollisionsrechtlichen Verweisung (1) Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO (2) Art. 23 Abs. 2 lit. e EuErbVO (a) Auslegung der Vorschrift (b) Systematik mit Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO (aa) Weite Auslegung von Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO (bb) Enge Auslegung von Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO (c) Systematik mit Art. 1 Abs. 2 lit. l EuErbVO (aa) Beschränkung auf das formelle Registerrecht (bb) Erfassung der materiellrechtlichen Voraussetzungen (cc) Differenzierende Auslegung (i) Differenzierung nach Sinn und Zweck der Vorschriften (ii) Eingeschränkte Prüfung, ob das Sachstatut zusätzliche Anforderungen aufstellt (d) Zwischenergebnis cc) Analyse des Entwurfs der EuErbVO-E vom 14.10.2009 (1) Auslegung der relevanten Vorschriften (a) Art. 1 Abs. 3 lit. j EuErbVO-E und die Art der dinglichen Rechte (b) Art. 1 Abs. 3 lit. j EuErbVO-E und die Publizität dinglicher Rechte (aa) Extensive Auslegung (bb) Restriktive Auslegung (cc) Rechtsgeschäfte unter Lebenden? (2) Rechtsfolgen für das Vindikationslegat und den Legalnießbrauch unter Geltung der EuErbVO-E (3) Kritische Stimmen gegen den Verordnungsentwurf (4) Zwischenergebnis: Konsequenzen für die Auslegung der EuErbVO dd) Zwischenergebnis b) Grenzen der Anwendung des Erbstatuts aa) Lösung über den ordre public? (1) Allgemeines (2) Anwendung des ordre public bei Verstößen gegen die Belegenheitsrechtsordnung bb) Lösung über Art. 43 Abs. 2 EGBGB analog cc) Zwischenergebnis dd) Koordination von Sach- und Erbstatut durch Art. 31 EuErbVO (1) Auslegung der Vorschrift (2) Rechtsfolgen (a) Die Transpositionslehre im autonomen internationalen Sachenrecht (b) Die Hinnahmetheorie im autonomen internationalen Sachenrecht (c) Anwendung dieser Theorien auf die Anpassung nach Art. 31 EurbVO (3) Zwischenergebnis c) Zwischenergebnis zur erbrechtlichen Qualifikation 2. Die weiteren Möglichkeiten zur Abgrenzung des Erbstatuts vom Sachstatut a) Sachenrechtliche Qualifikation des Erwerbsvorgangs b) Differenzierung nach registerpflichtigen und nicht registerpflichtigen Gegenständen c) Zwischenergebnis 3. Allgemeine Regel für die Behandlung fremder dinglicher Rechte III. Die Behandlung des Vindikationslegates nach der EuErbVO 1. Die Behandlung des Vindikationslegates nach erbrechtlicher Qualifikation des Erwerbsvorgangs 2. Weitere Ansichten zur Behandlung des Vindikationslegates a) Keine dinglichen Wirkungen eines Vindikationslegates in Deutschland b) Dingliche Wirkungen eines Vindikationslegates nur in Bezug auf nicht registrierte Rechte c) Zwischenergebnis 3. Vindikationslegat und Europäisches Nachlasszeugnis a) Antragsberechtigung des Vindikationsvermächtnisnehmers b) Eintragung des Vindikationslegates in das Europäische Nachlasszeugnis des Erben c) Europäisches Nachlasszeugnis als Grundlage für die Eintragung in das deutsche Grundbuch 4. Zwischenergebnis IV. Die Behandlung des dinglich wirkenden Nießbrauchs nach der EuErbVO 1. Behandlung des dinglich wirkenden Nießbrauchs nach erbrechtlicher Qualifikation des Erwerbsvorgangs 2. Weitere Ansichten zur Behandlung des dinglich wirkenden Nießbrauchs a) Umdeutung des dinglich wirkenden Nießbrauchs in eine Vorerbschaft nach deutschem Recht b) Kein Vorrang des Erbstatuts im Falle des dinglich wirkenden Niebbrauchs c) Differenzierung nach registerpflichtigen und nicht registerpflichtigen Sachen d) Zwischenergebnis 3. Auswirkungen in Bezug auf das Europäische Nachlasszeugnis a) Antragsberechtigung des Ehegattennießbrauchers aa) Voraussetzungen der Antragsberechtigung nach der EuErbVO bb) Subsumtion des Ehegattennießbrauchers unter Art. 63 Abs. 1 EuErbVO cc) Zwischenergebnis b) Eintragung des Ehegattennießbrauchs in das Europäische Nachlasszeugnis des Erben oder Vermächtnisnehmers c) Europäisches Nachlasszeugnis als Grundlage für die Eintragung in das deutsche Grundbuch 4. Zwischenergebnis V. Das Durchführungsgesetz zur EuErbVO 1. Verstoß gegen Unionsrecht? 2. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Unionsrecht a) Allgemeines zum Verhältnis des nationalen zum Unionsrecht b) Folgen des Verstobes gegen Unionsrecht 3. Zwischenergebnis VI. Vorabentscheidungsersuchen zum EuGH und Urteil des EuGH 1. Sachverhalt 2. Entscheidung des EuGH 3. Rezeption D. Fazit I. Ergebnis zur Rechtslage vor Inkrafttreten der EuErbVO 1. Allgemeine Regel 2. Das Vindikationslegat 3. Der Ehegattennießbrauch 4. Zusammenfassung II. Ergebnis zur Rechtslage nach Inkrafttreten der EuErbVO 1. Allgemeine Regel 2. Das Vindikationslegat 3. Der dinglich wirkende Legalnießbrauch 4. Zusammenfassung III. Erkenntnisse und Ausblick Literaturverzeichnis "How would the legacy or usufruct of a French testator be treated if the estate was located in Germany? Can the legatee of these rights be issued with a European Certificate of Succession? Elena Gubenko examines how these questions are dealt with under German and French law"-- Provided by publisher
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