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Der Zwang zur angemessenen Vergütung und weiteren Beteiligung nach der Urheberrechtsreform: Inhalt und Umfang des [Paragraphen] 32 b UrhG, dargestellt am Verhältnis zu den USA

معرفی کتاب «Der Zwang zur angemessenen Vergütung und weiteren Beteiligung nach der Urheberrechtsreform: Inhalt und Umfang des [Paragraphen] 32 b UrhG, dargestellt am Verhältnis zu den USA» نوشتهٔ Neu, Timm، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2012. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

The significance of § 32 b UrhG [German Copyright Law] is especially apparent in relation to the USA. This is because the majority of international copyright licenses regulated by § 32 b UrhG take place between contractual parties in Germany and the USA. The present work investigates the factual and legal conditions under which § 32 b UrhG is effective in Germany and in the USA. * Examines § 32 b UrhG in contractual practice and legal relations * Explains the acceptance and enforcement of German court decisions in the USA * Explores the future of international copyright law and § 32 b UrhG Danksagung Literaturverzeichnis Abkurzungsverzeichnis A. Einleitung I. Die Problemlage II. Der Gang der Untersuchung B. Der § 32 b UrhG im Kontext der Urheberrechtsreform des Jahres 2002 I. Die §§ 32, 32 a, 32 b UrhG II. Die Reform der vergütungsrechtlichen Missstände III. Der Gesetzgebungsprozess IV. Das Ziel des § 32 b UrhG V. Die Natur und dogmatische Einordnung des §32 b UrhG 1. Der §32 b UrhG als Bestandteil des Urheberrechts 2. Der §32 b UrhG als Bestandteil des Kollisionsrechts 3. Der §32 b UrhG als Bestandteil des Urhebervertragsrechts 4. Die Entscheidung des Meinungsstreits VI. Die von §32 b UrhG erfassten Ansprüche VII. Das Verhältnis von §32 b Nr. 1 UrhG zu §32 b Nr. 2 UrhG VIII. Die Maßgeblichkeit der Nutzungshandlung IX. Die §§ 32, 32 a, 32 b UrhG im Lichte des § 79 UrhG X. Die Anspruchsinhaber nach §32 b UrhG 1. Die Deutschen und Deutschen gleichgestellte Rechtsinhaber 2. Die Personen aus Drittstaaten a) Die Diskriminierung und der nationale Bezug von Werkveröffentlichung und Darbietung b) Die §§ 32ff. UrhG im Lichte des §125 UrhG 3. Zwischenergebnis XI. Der allseitige Ausbau des §32 b UrhG XII. Zwischenergebnis C. Der weite persönliche Schutzbereich des §32 b UrhG im Wirkungszusammenhang der internationalen Urheberrechtsabkommen I. Die dogmatische Abgrenzung von Urheber- und Urhebervertragsrecht 1. Die dogmatische Differenzierung in Deutschland 2. Die dogmatische Differenzierung in den USA 3. Die dogmatische Einordnung im internationalen Kontext II. Die Wirkung internationaler Urheberrechtsabkommen 1. Die RBÜ a) Die Schutzwürdigkeit aa) Der Werkbegriff nach der RBÜ bb) Der Werkbegriff nach dem Recht des Schutzlandes cc) Die Urheberschaft nach der RBÜ dd) Das Günstigkeitsprinzip bei der Bestimmung der Urheberschaft b) Der Schutz der Urheber durch §§ 32ff. UrhG auf der Grundlage des Inländerbehandlungsgrundsatzes aa) Die Orientierungshilfe Goldsteins bb) Der Meinungsstreit aaa) Der Schutzumfang nach dem Wortlaut des Art. 5 I RBÜ bbb) Der Schutzumfang nach dem Wortlaut des Art. 5 II RBÜ ccc) Die historische Auslegung ddd) Die Natur der urhebervertragsrechtlichen Ansprüche eee) Die Regelung des Folgerechts in der RBÜ fff) Der Bindungswille der Mitgliedstaaten der RBÜ cc) Abschließende Stellungnahme c) Die Partizipation am Sozialabzug der Verwertungsgesellschaften aa) Für den Sozialabzug bei Ausländern bb) Gegen den Sozialabzug bei Ausländern cc) Abschließende Stellungnahme 2. Der TRIPS a) Der Meistbegünstigungsgrundsatz in Art. 4 TRIPS aa) Das europäische Recht als Diskriminierung nach Art. 4 TRIPS bb) Die Wirkung der RBÜ im Rahmen von TRIPS cc) Der Ausschluss der ausübenden Künstler dd) Zwischenergebnis b) Der Verweis auf die RBÜ c) Die Inländerbehandlung nach TRIPS aa) Die Gewährung der Ansprüche aus §§ 32ff. UrhG als Durchsetzungsmechanismen bb) Der Gehalt der §§ 32ff. UrhG als eine den Erwerb betreffende Angelegenheit cc) Die §§ 32ff. UrhG als Angelegenheiten, welche die Ausübung betreffen dd) Zwischenergebnis d) Zwischenergebnis 3. Der WCT 4. Der WPPT 5. Das Rom-Abkommen 6. Das WUA 7. Die bilateralen Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika III. Die §§ 32ff. UrhG im Lichte der rechtspolitischen Zielsetzung des deutschen Fremdenrechts und der internationalen Übereinkommen 1. Das Fremdenrecht als bestimmender Normenbereich 2. Die internationalen Übereinkommen als vorrangige Regelungskomplexe IV. Zwischenergebnis D. Der §32 b UrhG und das deutsche Internationale Privatrecht I. Die urhebervertragsrechtliche Schutzwirkung des Art. 3 Rom-I-VO II. Die urhebervertragsrechtliche Schutzwirkung des Art. 4 Rom-I-VO 1. Die Rechtsausübungspflicht 2. Der individualisierte Ansatz 3. Der Schutzcharakter des Art. 4 Rom-I-VO III. Die urhebervertragsrechtliche Schutzwirkung des Art. 6 EGBGB 1. Die Voraussetzungen 2. Der §32 b UrhG als wesentlicher über den ordre public durchzusetzender Grundsatz des deutschen Rechts 3. Der positive und der negative ordre public 4. Zwischenergebnis IV. Die urhebervertragsrechtliche Schutzwirkung des Art. 8 Rom-I-VO 1. Die §§ 32ff. UrhG als zwingendes Recht i.S.d. Art. 8 Rom-I-VO 2. Der Anwendungskonflikt a) Keine Rechtswahl und objektive Anknüpfung führt zu ausländischem Recht b) Rechtswahl zugunsten ausländischen Rechts und objektive Anknupfung führt zu dem Recht eines weiteren Staats c) Rechtswahl zugunsten ausländischen Rechts und objektive Anknüpfung führt zu deutschem Recht aa) Der Art. 8 Rom-I-VO als lex specialis zu §32 b UrhG bb) Der Vorrang des §32 b UrhG cc) Der Vorrang des Art. 8 Rom-I-VO 3. Abschließende Stellungnahme V. Die urhebervertragsrechtliche Schutzwirkung des Art. 21 Rom-I-VO 1. Die vertragsrechtliche Einordnung der §§ 32, 32 a UrhG 2. Der zwingende Charakter der §§32, 32 a UrhG a) Die §§32, 32 a UrhG als international zwingendes Recht b) Die §§32, 32 a UrhG als national zwingendes Recht 3. Schlussfolgerungen VI. Zwischenergebnis E. Die §§ 32, 32 a, 32 b UrhG in der vertraglichen Praxis und im Rechtsverkehr I. Die vertragliche Praxis II. Die Wirksamkeit der vertraglichen Umgehung der §§ 32ff. UrhG im internationalen Kontext III. Die Hintergründe der Vertragspraxis im Verhältnis zu den USA IV. Die Gesamtanalyse vor dem Hintergrund des §32 b UrhG F. Das Urheberrecht in Deutschland und den USA I. Das deutsche Urheberrecht 1. Der monistische Ansatz in Bezug auf die Rechtseinräumung 2. Die Rechte des Urhebers 3. Die Rechte des ausübenden Künstlers II. Das amerikanische Urheberrecht 1. Der amerikanische Ansatz 2. Die Rechte des Urhebers 3. Die Rechte des ausübenden Künstlers III. Die Unterschiede zwischen dem amerikanischen und dem deutschen Urheberrecht G. Der vergütungsrechtliche Schutz und das Urhebervertragsrecht in Deutschland und den USA I. Der vergütungsrechtliche Schutz in Deutschland im Kontext des §32 b UrhG 1. Die §§32, 32 a UrhG a) Die Angemessenheit aa) Die Üblichkeit bb) Die Redlichkeit b) Die Zweitberechtigten gemaß §§ 32 a II, 32 b UrhG 2. Die gemeinsamen Vergütungs- und Tarifvertragsregelungen II. Der vergutungsrechtliche Schutz in den Vereinigten Staaten von Amerika 1. Die Abtretbarkeit der Urheberrechte a) Die Lizenzierung und Übertragung b) Die „Work made for hire“-Doktrin und ihre Auswirkung im Kontext der Werknutzung in Deutschland aa) Die Anerkennung ohne Einordnung bb) Die Umgehung der Problematik cc) Die Einordnung als Urheberrecht dd) Die Einordnung als Urhebervertragsrecht ee) Das ambivalente Verständnis der „Work made for hire“ -Doktrin ff) Die Behandlung der „Work made for hire“-Doktrin in der deutschen Rechtsprechung gg) Zwischenergebnis 2. Der Schutz von Urhebern und ausübenden Künstlern a) Der Leistungsaustausch beim Nutzungsvertragsschluss b) Die Tradition, Erläuterung und Wirkungsweise der „guilds“ aa) Die Aufgaben der „guilds“ bb) Die gesetzlichen Grundlagen cc) Die einzelnen „guilds“ und ihre Verhandlungspartner dd) Der Inhalt der Grundlagenvereinbarungen ee) Die Ausschließlichkeit und die Drittwirkung ff) Die Macht der „guilds“ gg) Die Umgehung der „guilds“ hh) Der begrenzte persönliche Schutzbereich ii) Zwischenergebnis c) Der Schutz Minderjähriger im Urhebervertragsrecht d) Die mit den §§ 32, 32 a UrhG vergleichbaren Regelungen in den USA aa) Die vertraglichen Vergütungsregelungen aaa) Die Ausgangssituation bbb) Die Vergütung für Bearbeitungen und Umgestaltungen ccc) Die Erlösbeteiligungen bb) Die implizite Lizenz cc) Die „royalties“, „residuals“ und „statutory compulsory licenses“ e) Die weiteren gesetzlichen Schutzmechanismen aa) Das Kündigungsrecht bb) Das Folgerecht f) Die Auslegung von Verträgen g) Der gerichtlich formulierte Angemessenheitsmaßstab h) Die Störung der Geschäftsgrundlage i) Die „Unconscionability“-Doktrin aa) Die Voraussetzungen bb) Die Durchsetzung der angemessenen Vergutung cc) Die Rechtswahl dd) Zwischenergebnis III. Der Vergleich der vergütungsrechtlichen Schutzsysteme H. Die Rechtskraft, die Rechtshängigkeit und die Möglichkeit der erneuten Verhandlung in den USA I. Die Rechtskraft ausländischer Urteile II. Die Neuverhandlung III. Die Rechtshängigkeit ausländischer Verfahren I. Die Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit vor dem Hintergrund der Anerkennung in den USA I. Die Beklagten aus Deutschland II. Die Beklagten aus den Vereinigten Staaten von Amerika III. Die Wahl eines europäischen Gerichtsstands 1. Die Erforderlichkeit des sachlichen Bezugs zu zwei Mitgliedstaaten 2. Die Beschränkungen der Gerichtsstandswahl bei Arbeitsverträgen 3. Die Durchsetzung des Geltungswillens des §32 b UrhG 4. Zwischenergebnis IV. Die Wahl keines oder eines nichteuropäischen Gerichtsstands 1. Das Verbot der Derogation der deutschen Gerichtsbarkeit zum Schutz zwingenden deutschen Rechts a) Das Verbot der Derogation der deutschen Gerichtsbarkeit b) Die Gestattung der Derogation der deutschen Gerichtsbarkeit c) Die Entscheidung des Meinungsstreits 2. Die Inhaltskontrolle gemäß §§305ff. BGB V. Der Art. 23 ZPO 1. Der Vermögensbegriff nach §23 ZPO 2. Das Erfordernis des hinreichenden Inlandsbezugs des Rechtsstreits 3. Zwischenergebnis VI. Zwischenergebnis J. Die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen zu §32 b UrhG in den Vereinigten Staaten von Amerika I. Einführung in die Anerkennung in den USA II. Die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren in den USA 1. Die Zuständigkeit 2. Die Sichtweise der Zuständigkeit im internationalen Zusammenhang 3. Zwischenergebnis III. Die Bedingungen der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in den USA 1. Die Ursprunge des Anerkennungsrechts 2. Der Maßstab für die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in den USA 3. Die Ursprunge des US-Anerkennungsrechts in der Entscheidung Hilton vs. Guyot 4. Die weitere Entwicklung des Anerkennungsrechts in den USA 5. Die nationalen und bundesstaatlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsregelungen a) Die föderale Regelungskompetenz b) Der UFMJRA und seine Funktion c) Die Anerkennung und gerichtliche Zuständigkeit nach dem UFMJRA und dem Restatement (Third) Foreign Relations Law d) Das Gegenseitigkeitserfordernis e) Die Gesetzeslage in den einzelnen US-Bundesstaaten 6. Der ordre public, die „public policy“ und die „fundamental policy“ a) Die „public policy“ b) Die „fundamental policy“ und das Vertragsrecht c) Die Anwendung d) Die §§ 32ff. UrhG vor dem Hintergrund der Ausprägungen des amerikanischen ordre public 7. Die Verfassungsmäßigkeit der §§ 32ff. UrhG am Maßstab der US-Verfassung 8. Die Vertragsfreiheit als Hürde für die Anerkennung nach der „public policy“ a) Die Vertragsfreiheit im „common law“ b) Die historische Entwicklung der Vertragsfreiheit in den USA c) Die Angemessenheit der Vergütung und die weitere Beteiligung am Erlös im Kontext der Vertragsfreiheit d) Der international zwingende Charakter des §32 b UrhG e) Die Vertragsfreiheit und der §32 a II UrhG f) Zwischenergebnis 9. Das Gerechtigkeitsdefizit der Rechtsprechung 10. Der Konflikt zwischen der anzuerkennenden Entscheidung und einer anderen Entscheidung am Anerkennungsort 11. Die zukünftige Tendenz der Anerkennungspraxis 12. Zwischenergebnis IV. Das Vorgehen im Falle einer Nichtanerkennung V. Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in den USA VI. Zwischenergebnis K. Die Anwendung der §§32ff. UrhG durch amerikanische Gerichte I. Die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte 1. Die Annahme der Zuständigkeit durch die Gerichte 2. Die Lehre vom „forum non conveniens“ II. Die Rechtsquellen III. Die Einführung des Rechts in das Verfahren IV. Das anwendbare Recht V. Das auf die Urheberschaft anwendbare Recht VI. Die Rechtswahlfreiheit und die Durchsetzung deutschen Rechts 1. Die „fundamental policy“ und die substanzielle Verbindung 2. Die Verbindung des Rechts zum Rechtsstreit a) Die Feststellung im Regelfall b) Die Sonderregelung in New York 3. Die Maßgeblichkeit der deutschen „fundamental policy“ a) Der §32 b UrhG als deutsche „fundamental policy“ b) Die §§ 32, 32 a UrhG als deutsche „fundamental policy“ VII. Zwischenergebnis L. Die Anerkennung von US-Entscheidungen, welche die §§ 32, 32 a, 32 b UrhG unberücksichtigt lassen in Deutschland I. Das Anerkennungsverfahren II. Die Unvereinbarkeit mit einem früheren Urteil III. Die Gegenseitigkeit IV. Die Zuständigkeit des US-Gerichts aus der Sicht des deutschen Rechts V. Der anerkennungsrechtliche ordre public und das zwingende Recht 1. Die Rechtsprechung des EuGH 2. Die nationale Rechtslage in Deutschland a) Die Befürwortung der regelmäßigen Anerkennung b) Die Versagung der regelmäßgen Anerkennung c) Abwägende Stellungnahme VI. Zwischenergebnis M. Die Zukunft des internationalen Urheberrechts und die Rolle von §32 b UrhG I. Das international zwingende Recht vor dem Hintergrund internationaler rechtlicher Harmonisierung II. Die internationalen Abkommen zur Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen III. Die Regelung der internationalen Zuständigkeit und Entscheidungsanerkennung im zivilrechtlichen und kommerziellen Bereich IV. Der Entwurf eines die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen regelnden US-Bundesgesetzes V. Der „Dreyfuss-Ginsberg-Dessemontet“-Vorschlag für ein Abkommen zur gerichtlichen Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen im Bereich des geistigen Eigentums VI. Die Vorschläge zur Reform des Urheberrechts vor dem Hintergrund des multimedialen Fortschritts im Verhältnis zu den §§32ff. UrhG VII. Zwischenergebnis N. Ergebnis Anhang 1: Auszüge aus in dieser Arbeit relevanten nichtdeutschen Vorschriften und Vorschriftsentwürfen Anhang 2: Kopie der Seite 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Synchronschauspieler-Projektvertrages Register

Die Bedeutung des § 32 b UrhG zeigt sich insbesondere im Verhältnis zu den USA. Denn ein Großteil der internationalen urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumungen, die der § 32 b UrhG regelt, erfolgt zwischen Vertragsparteien in Deutschland und in den USA.

Die vorliegende Arbeit untersucht, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der § 32 b UrhG in Deutschland und den USA Wirkung entfaltet. Des Weiteren unternimmt das Werk einen Blick auf zukünftige (internationale) urheber- und anerkennungsrechtliche Vertrags- und Regelwerke.

Main description: Die Bedeutung des § 32 b UrhG zeigt sich insbesondere im Verhältnis zu den USA. Denn ein Großteil der internationalen urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumungen, die der § 32 b UrhG regelt, erfolgt zwischen Vertragsparteien in Deutschland und in den USA. Die vorliegende Arbeit untersucht, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der § 32 b UrhG in Deutschland und den USA Wirkung entfaltet. Dabei ist wesentlicher Bestandteil die Untersuchung des amerikanischen Urheber- und Vertragsrechts. Des weiteren unternimmt das Werk einen Blick auf zukünftige (internationale) urheber- und anerkennungsrechtliche Vertrags- und Regelwerke
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