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Der Zeuge vom Hörensagen im deutschen und US-amerikanischen Strafprozessrecht.

معرفی کتاب «Der Zeuge vom Hörensagen im deutschen und US-amerikanischen Strafprozessrecht.» نوشتهٔ Winsel, André، منتشرشده توسط نشر Duncker & Humblot GmbH در سال 2018. این کتاب در 6 صفحه، فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Das Hauptproblem des Zeugen vom Hörensagen ist die zweifelhafte Zuverlässigkeit dieses Beweismittels für die Wahrheitsfindung. Die rechtsvergleichende Arbeit widmet sich der Frage, ob das US-amerikanische Strafprozessrecht durch die $ahearsay rule$z eine höhere Rechtssicherheit schafft, sodass auch für das deutsche Recht eine dezidierte gesetzliche Regelung wünschenswert sein könnte. Für beide Rechtsordnungen werden der Hörensagenbeweis und damit verknüpfte Fragestellungen umfassend dargestellt und analysiert. Im Gegensatz zum deutschen Recht, wo der Zeuge vom Hörensagen trotz aller mit ihm verbundenen Probleme kein unzulässiges Beweismittel ist, ist $ahearsay evidence$z im US-amerikanischen Recht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings bereitet schon die Definition des $ahearsay$z große Schwierigkeiten. Zudem gibt es fast 30 gesetzlich normierte Ausnahmen, die faktisch zu einer Durchlöcherung der Regel führen. Im Ergebnis vermittelt die $ahearsay rule$z nur den Schein einer rechtssicheren Regelung.»Hearsay Witness in German and U.S.-American Criminal Procedure Law«The main problem of hearsay witness is its dubious reliability for truth finding. The comparative law thesis is devoted to the question whether U.S.-American criminal procedural law creates greater legal certainty with the hearsay rule, so that a determined legal regulation would also be desirable for German law. Although hearsay evidence is generally inadmissible, the Federal Rules of Evidence contain almost 30 hearsay exceptions which in fact lead to a perforation of the supposedly strict rule. Das Hauptproblem des Zeugen vom Hörensagen ist die zweifelhafte Zuverlässigkeit dieses Beweismittels für die Wahrheitsfindung. Die rechtsvergleichende Arbeit widmet sich der Frage, ob das US-amerikanische Strafprozessrecht durch die hearsay rule eine höhere Rechtssicherheit schafft, sodass auch für das deutsche Recht eine dezidierte gesetzliche Regelung wünschenswert sein könnte. Für beide Rechtsordnungen werden der Hörensagenbeweis und damit verknüpfte Fragestellungen umfassend dargestellt und analysiert. Im Gegensatz zum deutschen Recht, wo der Zeuge vom Hörensagen trotz aller mit ihm verbundenen Probleme kein unzulässiges Beweismittel ist, ist hearsay evidence im US-amerikanischen Recht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings bereitet schon die Definition des hearsay große Schwierigkeiten. Zudem gibt es fast 30 gesetzlich normierte Ausnahmen, die faktisch zu einer Durchlöcherung der Regel führen. Im Ergebnis vermittelt die hearsay rule nur den Schein einer rechtssicheren Regelung. "Hearsay Witness in German and U.S.-American Criminal Procedure Law" The main problem of hearsay witness is its dubious reliability for truth finding. The comparative law thesis is devoted to the question whether U.S.-American criminal procedural law creates greater legal certainty with the hearsay rule, so that a determined legal regulation would also be desirable for German law. Although hearsay evidence is generally inadmissible, the Federal Rules of Evidence contain almost 30 hearsay exceptions which in fact lead to a perforation of the supposedly strict rule. Das Hauptproblem des Zeugen vom Hörensagen ist die zweifelhafte Zuverlässigkeit dieses Beweismittels für die Wahrheitsfindung. Die rechtsvergleichende Arbeit widmet sich der Frage, ob das US-amerikanische Strafprozessrecht durch die hearsay rule eine höhere Rechtssicherheit schafft, sodass auch für das deutsche Recht eine dezidierte gesetzliche Regelung wünschenswert sein könnte. Zwar ist hearsay evidence grundsätzlich unzulässig, allerdings gibt es fast 30 gesetzlich normierte Ausnahmen, die faktisch zu einer Durchlöcherung der vermeintlich strengen Regel führen. André Winsel studied law in Mainz, Bielefeld, and Perth (Australia). 2009 first state examination, 2011 second state examination. 2011-2016 research associate at the chair of Prof. Dr. Andreas Ransiek, LL. M. (Berkeley), for criminal law and criminal procedure law, in particular commercial criminal law at Bielefeld University. 2017 lawyer for white collar crime and tax offences at a law firm in Bonn. Since autumn 2018 compliance officer in a multinational company. André Winsel studierte Rechtswissenschaft in Mainz, Bielefeld und Perth (Australien). Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2009 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Hamm. Anschließend war er von 2011 bis 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Andreas Ransiek, LL. M. (Berkely), an der Universität Bielefeld. Ab 2017 war er zunächst als Rechtsanwalt in einer überregionalen Kanzlei am Standort Bonn im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig. Seit Herbst 2018 ist er Compliance Officer in einem DAX-Konzern. Publisher description
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