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Der oHG-Anteil im Spannungsfeld von Erb- und Gesellschaftsrecht: Zur erbrechtlichen Mit- und Fremdverwaltung eines von Todes wegen erworbenen oHG-Anteils. Dissertationsschrift

معرفی کتاب «Der oHG-Anteil im Spannungsfeld von Erb- und Gesellschaftsrecht: Zur erbrechtlichen Mit- und Fremdverwaltung eines von Todes wegen erworbenen oHG-Anteils. Dissertationsschrift» نوشتهٔ Rouven Eichten، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2020. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Cover Titel Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Kapitel: Einleitung und Darstellung der etablierten Ansicht § 1 Einleitung I. Anlass und Ziel der nachfolgenden Untersuchung II. Untersuchungsgegenstand § 2 OHG-Anteil im modifizierten Erbrechtsgefüge I. Ausgangspunkt: Modifikation der erbrechtlichen Universalsukzession 1. Singularsukzession als Veränderung der erbrechtlichen Universalsukzession 2. Voraussetzungen für eine Singularsukzession 3. Gegenstand und Rechtsnatur der Singularsukzession 4. Singularsukzession aus Sicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung 5. Von der quotenorientierten Singularsukzession zur gegenstandsorientierten Sondererbfolge a) Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung b) Rechtsfolgen dieses Wandels c) Erbquote als relative Erwerbsschranke II. Ergebnis der Sondererbfolge: Drei Vermögenssphären eines Sondererben 1. Nachlasszugehörigkeit des Gesellschaftsanteils a) Idee der Abspaltungslösung b) Rezeption der Abspaltungslösung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung c) Kritik an der Abspaltungslösung 2. Reichweite der Sondererbfolge a) Aus dem oHG-Anteil erwachsende Aktiva aa) Bedürfnis nach einem gesamthänderisch gebundenen Aktivwert (1) Zuordnung zum Sondernachlass des Sondererben? (2) Zuordnung zum gesamthänderisch gebundenen Nachlass bb) Vereinbarkeit von singularsukzediertem oHG-Anteil und gesamthänderisch gebundenem Aktivwert (1) Mit Erbfall dem Gesamthandsvermögen zugeordnete Neuaktiva? (2) Nachträgliche Zuordnung der Neuaktiva zum Gesamthandsvermögen? (3) Zwischenergebnis b) Aus dem oHG-Anteil erwachsende Passiva aa) Haftung für Gesellschaftsaltverbindlichkeiten bb) Haftung für Zwischenneuschulden cc) Ausschließliche persönliche Haftung für Gesellschaftsneuschulden außerhalb der Karenzfrist (1) Sicht der etablierten Ansicht (2) Ausschließliche persönliche Haftung als Schutzinstrument für die gesellschaftsfernen Erben (3) Interessenwiderstreit zwischen Gesellschaftsneugläubigern und gesellschaftsfernen Miterben dd) Zwischenergebnis c) Angemessene Rückzuordnung der Aktiva zum Eigenvermögen des Sondererben aa) Ausfluss der persönlichen Mitarbeit in der oHG? bb) Notwendige Konsequenz des Strukturdefizits der Sondererbfolge d) Gleichzeitigkeit von Sondererben- und Miterbenstellung 3. Sondererbfolge als Nachlassteilung? a) Nachlassteilung bei wesentlichem Vermögensteil? b) Keine Nachlassteilung bei Sondererbfolge 4. Sondererbfolge und Verteidigungseinwand gem. § 2059 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB III. Die beschränkte Verwaltungsbefugnis erbrechtlicher Fremdverwalter 1. Erbrechtliche Fremdverwaltung – an-sich-Eignung des oHG-Anteils? 2. Nachträgliches Ausscheiden des oHG-Anteils aus erbrechtlicher Fremdverwaltung? 3. Verwaltung des oHG-Anteils durch erbrechtliche Fremdverwalter a) Teleologische Vorbehalte gegen die Testamentsvollstreckung aa) Haftungsinkompatibilität bb) Heute im Wesentlichen nicht mehr vertretene Vorbehalte cc) Haftungskompatible Formen der Testamentsvollstreckung dd) Haftungsinkompatible verwaltende Testamentsvollstreckung ee) Vorbehalte gegen die Testamentsvollstreckung mit beaufsichtigender Funktion ff) Fortentwicklungen der Testamentsvollstreckung mit beaufsichtigender Funktion (1) Innenbereichsentkernter oHG-Anteil als unbeschränktes Verwaltungsobjekt (2) Umfassend zur Eingehung von Gesellschaftsverbindlichkeiten befugter Testamentsvollstrecker (3) Zwischenergebnis b) Teleologische Vorbehalte gegen die Nachlass(insolvenz)verwaltung aa) Personalistische Prägung als Hemmschuh bb) Funktionsorientierter Vorbehalt der Rechtsprechung cc) Haftungsorientierter Vorbehalt dd) Außenseite des oHG-Anteils als Gegenstand der Nachlass(insolvenz)verwaltung c) Teleologische Vorbehalte gegen die Nachlasspflegschaft IV. Zusammenfassung 1. Modifiziertes Erbrechtsgefüge als unausgeleuchtetes Experimentierlabor 2. Allmähliche Flucht zurück in das unmodifizierte Erbrecht 3. (Vorläufiger) Endzustand des modifizierten Erbrechtsgefüges 4. Verbleibende Wertungswidersprüche des modifizierten Erbrechtsgefüges 2. Kapitel: Erbrechtliche Mitverwaltung eines vererbten oHG-Anteils § 3 Unmodifizierte Universalsukzession in den oHG-Anteil I. Handelsrechtlicher Grundsatz unbeschränkter Haftung und Vorbehalt der Haftungsdisparität 1. Haftungsdisparität – Phänomen in der Erbengemeinschaft 2. Beschränkt haftende oHG-Gesellschafter und Haftungsdisparität a) Kapitalgesellschaften als oHG-Gesellschafterinnen b) Zulassung von gegenständlichen Haftungsbeschränkungsinstrumenten c) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aa) Aversion des allgemeinen Handelsrechts vor beschränkt auf die Kräfte einer Nachlassverbindlichkeit haftende Rechtssubjekte bb) Fehlende Aussagekraft des Handelsrechts bei Unternehmensneuschulden? cc) Leicht zu umgehender Schutzmechanismus? dd) Zwischenergebnis 3. Vergleich von gegenständlicher Haftungsbeschränkung auf den Nachlass und institutionellen Haftungsbeschränkungen a) Qualitatives Verständnis von Haftungsbeschränkung am Beispiel der GmbH b) Folgen der Haftungsbeschränkung bei institutionellen Haftungsbeschränkungen c) Nachlass als haftungsbeschränktes Gebilde d) Kompensation von schädigenden Ereignissen e) Kapitalerhaltungsschutz aa) Kapitalerhaltungsgrundsatz im Kapitalgesellschaftsrecht bb) Rückzahlungspflicht des Erben cc) Faktische Lückenhaftigkeit der Rückzahlungspflicht dd) Beschränkte Rechtsfolge der Rückzahlungspflicht ee) Schutzniveau in verjährungsrechtlicher Hinsicht f) Schutz- und Ausgleichssystem im Insolvenzfall g) Anforderung an die Bildung des Sondervermögens h) Beziehung zum geopferten Vermögen 4. Vergleich der gegenständlichen Haftungsbeschränkungen a) Ehegatte einer Gütergemeinschaft als Gesellschafter b) Erbe als oHG-Gesellschafter c) Volljährig gewordener oHG-Gesellschafter 5. Zwischenergebnis II. Persönliche Haftung der Miterben für Gesellschaftsaltverbindlichkeiten 1. Persönliche Haftung kraft Unanwendbarkeit erbrechtlicher Haftungsbeschränkungen 2. Miterbe als Gesellschafter gem. §§ 130 Abs. 1, 128 S. 1 HGB 3. Eintritt der Erbengemeinschaft oder Eintritt der Erben? 4. Gesamthänderisch gebundene Gesellschafterposition – Plädoyer für die Anerkennung des Miterbengesellschafters a) Anteil i. S.d. § 747 S. 1 BGB als dingliches Teilrecht b) Anteil i. S.d. § 2033 Abs. 2 BGB als dingliches Teilrecht aa) Gesamthänderische Bindung als kollektivierendes Moment (1) Objektive Kollektivierung der Gesamthand (2) Subjektive Kollektivierung der Gesamthand (3) Auswirkung der Kollektivierung auf die gesellschaftsrechtliche Haftungsspur bb) Argumente gegen eine Kollektivierung (1) Gemeinschaft der Gesamthänder als systemfremder Quasirechtsträger (2) Anteil am Nachlass als Bezugspunkt für eine objektive Kollektivierung? (3) Unveräußerlichkeit und Unpfändbarkeit des Anteils am Nachlassgegenstand als Bezugspunkt für eine objektive Kollektivierung? (4) Rechtsprechung des BGH und BayOblG zur objektiven Kollektivierung (5) Zwischenergebnis cc) Theorie der geteilten Mitberechtigung (1) Rechtliches Verständnis von geteilter Mitberechtigung (2) Theorie der geteilten Mitberechtigung als der Rechtssicherheit abträglicher Zustand? (3) Auswirkung der Theorie der geteilten Mitberechtigung auf den gemeinschaftlich gehaltenen oHG-Anteil dd) Zwischenergebnis c) Miterbengesellschafter kraft dinglichem Teilrecht am oHG-Anteil d) Haftung des Miterbengesellschafters 5. Zwischenergebnis III. Haftung der Miterben für die Gesellschaftsneuverbindlichkeiten 1. Persönliche Haftung gem. § 128 S. 1 HGB 2. Sinn und Zumutbarkeit einer gleichzeitigen Haftung mit den Kräften einer Nachlassverbindlichkeit 3. Nachlasshaftung nur für Zwischenneuschulden? 4. Nachlasshaftung für jegliche Gesellschaftsneuverbindlichkeiten a) Nachlasserbenschuld b) OHG-Beteiligung als vom Erblasser herrührende pflichtbelastete Rechtsposition c) Zeitliche Grenze dieser Rechtsfigur aa) Persönliche Haftung als zeitliche Zäsur bb) Endgültige Übernahme der Verantwortung durch den Erben als zeitliche Zäsur d) Zumutbarkeit für die Miterben 5. Zwischenergebnis IV. Zumutbarkeit des Haftungssystems für gesellschaftsferne Nachlassgläubiger 1. Unzureichendes bürgerlich-rechtliches Ausgleichssystem a) Schutz der Gesellschaftsaltgläubiger b) Schutz der gesellschaftsfernen Nachlassgläubiger aa) Analoge Anwendung der §§ 128 S. 1, 130 Abs. 1 HGB zu Gunsten der gesellschaftsfernen Nachlassgläubiger? bb) Teleologische Reduktion der §§ 1978 Abs. 3, 670 BGB? cc) Teleologische Reduktion der Vorrangwirkung des § 324 Abs. 1 Nr. 1 InsO 2. Zwischenergebnis V. Haftung der (Mit-)Erbeserben- und Erbteilserwerbergesellschafter VI. Verwaltungsdisparität 1. Verwaltungsorganisation der Erbengemeinschaft 2. Organisationsgefüge der oHG 3. Vergleich zu Verwaltungsordnungen anderer Organisationsformen 4. Zwischenergebnis VII. Zweckdisparität 1. Lagevergleich zur Personen- und Kapitalgesellschaft i.L. als oHG-Gesellschafterin 2. Erbengemeinschaft als hybrides Zweckgefüge 3. Zwischenergebnis VIII. Mangelnde Verselbstständigung der Erbengemeinschaft 1. OHG-Anteil als ideell teilbare Rechtsposition 2. Prinzip der Unteilbarkeit der Mitgliedschaft 3. Zwischenergebnis IX. Personalistische Prägung der oHG 1. Erbsperre des § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB – personalistische Zentralausprägung 2. Fähigkeit zu persönlicher Mitarbeit – Ausprägung der personalistischen Prägung? 3. Freie Verfügbarkeit über den Anteil am Nachlass gem. § 2033 Abs. 1 BGB a) Unter Zugrundelegung der Theorie der ungeteilten Gesamtberechtigung b) Unter Zugrundelegung der Theorie der geteilten Mitberechtigung c) Zeitliche Beschränkung dieses Verzichts d) Lagevergleich zu nicht personalistisch strukturierten Personengesellschaften e) Haftungsgefahr als Lenkungsinstrument f) Zwischenergebnis X. Vorschrift des § 139 HGB 1. Individuelle Adressierung in § 139 HGB 2. Individuelles Wahlrecht in § 139 HGB 3. Rechtsfolgen des § 139 HGB 4. Genese des § 139 HGB a) Vorschrift des § 139 HGB im Spiegel ihrer Erschaffung aa) Vermeidung einer unentziehbaren persönlichen Erbenhaftung bb) Konservierung der Sondererbfolge als mitschwingendes Motiv? cc) Schaffensprozess in der Kommission-Handel b) Misslungene Verzahnung des § 139 HGB mit den Vorschriften des BGB c) Fehlendes Problembewusstsein im weiteren Verlauf d) Zwischenergebnis 5. Wortlaut des § 139 HGB und qualifizierte Sondererbfolge 6. Zwischenergebnis und Fazit XI. Andere einfachgesetzliche Vorbehalte gegen die unmodifizierte Universalsukzession in den oHG-Anteil 1. Sondergutstheorie Wiedemanns 2. Entsprechende Anwendung der HöfeO 3. Stillschweigende Anerkennung der Sondererbfolge durch Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses? 4. Stillschweigende Anerkennung der Sondererbfolge im PartGG? XII. Sondererbfolge als ungeschriebener Rechtssatz im Spiegel des Verfassungsrechts 1. Verfassungsrechtliche Legitimation ungeschriebener Rechtssätze 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben richterlicher Rechtsfortbildung XIII. Zwischenergebnis § 4 Fortbestand der Erbengemeinschaft am oHG-Anteil nach Ausübung der Rechte aus § 139 HGB I. Alle Erben üben die Rechte aus § 139 HGB in gleicher Weise aus bzw. nicht aus II. Einer der Erben übt die Rechte aus § 139 HGB aus 1. Beendigung der gesamthänderischen Bindung am oHG-Anteil? a) Teilauseinandersetzung kraft Rechtsgeschäfts b) Teilauseinandersetzung kraft Gesetzes c) Zwischenergebnis 2. Fortwirkung der gesamthänderischen Bindung trotz Ausübung der Rechte aus § 139 HGB a) Einer der Erben übt das Recht aus § 139 Abs. 1 HGB aus aa) Auffassung Köblers bb) Kritik an Köblers Auffassung cc) Anteil am oHG-Anteil i. S.d. § 2033 Abs. 2 BGB als umwandlungsfähiges Rechtsobjekt (1) Isolierte Umwandlung des Anteils am oHG-Anteil (2) Rechtliche Zulässigkeit hybrider Personengesellschaftsanteile dd) Haftungslage bei Ausübung des Rechtes aus § 139 Abs. 1 HGB b) Einer der Erben übt das Recht aus § 139 Abs. 2 HGB aus aa) Auffassung Köblers und die Kritik hieran bb) Kündigung des ideellen Anteils am oHG-Anteil cc) Umwandlung des Anteils am oHG-Anteil dd) Rechtliche Zulässigkeit eines teilweise ruhenden Gesellschaftsanteils ee) Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des § 139 Abs. 2 HGB ff) Haftungslage bei Ausübung des Rechtes aus § 139 Abs. 2 HGB gg) Schicksal des Abfindungsanspruchs bei einem teilweise ruhenden oHG-Anteil c) Ausübung der Rechte aus § 139 HGB durch weitere Miterben III. Zwischenergebnis § 5 Auseinandersetzung über den gesamthänderisch gehaltenen Personengesellschaftsanteil I. Reaktionsmöglichkeiten der Mitgesellschafter bei sich verzögernden Auseinandersetzungsbemühungen 1. Reaktionsmöglichkeiten bei einer Vererblichstellung mit Nachfolgezusatz a) Haftungsdruck b) Reaktionsmöglichkeiten bei treuwidriger Verzögerung der Teilauseinandersetzung c) Auflösende Bedingung der Vererblichstellung d) Präventive Möglichkeiten des Erblassers zur Absicherung der Nachfolge aa) Teilungsanordnung bzw. Vorausvermächtnis bb) Abwicklungstestamentsvollstreckung e) Weiteres Verfahren nach Scheitern der Nachfolge wegen sich verzögernder Teilauseinandersetzung 2. Keine Reaktionsmöglichkeiten bei Vererblichstellung ohne Nachfolgezusatz II. Auseinandersetzung über den gemeinschaftlich gehaltenen Personengesellschaftsanteil 1. Übernahme durch nachfolgeberechtigten Miterbenkomplementär 2. Übernahme durch nachfolgeberechtigten Miterbenkommanditisten 3. Übernahme durch sonstige Miterben III. Zwischenergebnis § 6 In Erbengemeinschaft organisierte Miterben am Personengesellschaftsanteil I. Grundproblem: Erbengemeinschaft als Zwangs- bzw. Zufallsgemeinschaft II. Verwaltung des Gesellschaftsanteils durch die Erbenmehrheit 1. Obligatorische Bestellung eines gemeinschaftlichen Vertreters? 2. Verwaltung durch die Erben nach dem Vorbild des § 18 Abs. 1 GmbHG 3. Verwaltung des oHG-Anteils durch die Erben a) Verwaltungsgefüge des § 2038 BGB aa) Ordnungsmäßige Verwaltung bb) Mitwirkungspflicht als bloßer Annex zum Mehrheitsverwaltungsgefüge cc) Mitwirkungspflicht als ein das Mehrheitsverwaltungsgefüge umformendes Moment dd) Zwischenergebnis b) Ordnungsmäßige Verwaltung eines oHG-Anteils aa) Interesse der Erben bei Verwaltung eines oHG-Anteils bb) Grenze: Wesentliche Veränderung des Gesamtnachlasses? cc) Merkmal der Ordnungsmäßigkeit im Lichte des unternehmerischen Ermessens dd) Ordnungsmäßige Verwaltung im unternehmerischen Kleid (1) Abstrakt-generelles Pflichterfüllungsinteresse (2) Konkret-individuelle Interessensabwägung – Einfallstor für die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht c) Ergebnis: Koppelungsgedanke 4. Verwaltung des hybriden Gesellschaftsanteils durch die Erben a) Verwaltung des hybriden Gesellschaftsanteils mit Blick auf die Miterbenkommanditisten b) Verwaltung des hybriden Gesellschaftsanteils mit Blick auf die ruhenden Miterbengesellschafterpositionen 5. Zumutbarkeit für die Mitgesellschafter a) Ordentlicher Geschäftskreis i. S.d. § 116 Abs. 1 HGB b) Außerordentlicher Geschäftskreis i. S.d. § 116 Abs. 2 HGB c) Zwischenergebnis 6. Koppelungsgedanke im modifizierten Organisationsgefüge der oHG 7. Zwischenergebnis III. Gewinnanspruch im Gefüge der Erbengemeinschaft IV. Erbengemeinschaft und Handelsregister 1. Eintragung des Erbengemeinschaftsvermerks 2. Eintragung sonstiger Änderungen V. Zwischenergebnis § 7 (Weitere) Vorteile gegenüber der Sondererbfolge I. Vermeidung der in § 2 aufgezeigten Nachteile der Sondererbfolge II. Keine Stimmrechtsvervielfältigung III. Keine Aufdeckung stiller Reserven durch Erbanfall IV. Keine Aufdeckung stiller Reserven durch die Geltendmachung der Rechte aus § 139 HGB 3. Kapitel: Erbrechtliche Fremdverwaltung eines vererbten oHG-Anteils § 8 Bisher vertretene Konstruktionen einer unbeschränkten Testamentsvollstreckung an einem oHG-Anteil I. Unbeschränkte Testamentsvollstreckung zu Lasten des Gesellschafter-Erben 1. Begrifflicher Ansatz 2. Teleologischer Ansatz II. Unbeschränkte Testamentsvollstreckung zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger 1. Handelsrechtliche Vorbehalte 2. Suspendierung des § 139 HGB und deren problematische Konsequenzen III. Unbeschränkte Testamentsvollstreckung zu Lasten des Testamentsvollstreckers IV. Zwischenergebnis § 9 Eigene Ansicht zur unbeschränkten Testamentsvollstreckung an vererbten oHG-Anteilen I. Zurechnung des Testamentsvollstreckerhandelns 1. Allgemeine Nachlassverwaltung (Nachlassrepräsentanz) 2. Verwaltung eines oHG-Anteils (Gesellschaftsrepräsentanz) II. Haftung für die vom Testamentsvollstrecker rechtsgeschäftlich erzeugten Gesellschaftsneuverbindlichkeiten 1. Ausschluss der persönlichen Haftung des Gesellschafter-Erben 2. Haftung des Gesellschafter-Erben mit den Kräften einer Nachlassverbindlichkeit 3. Persönliche Haftung des Testamentsvollstreckers a) § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB als Einschränkung des Grundsatzes der Unbeschränktheit und Unbeschränkbarkeit der Gesellschafterhaftung b) Anwendung der Grundsätze der Handelndenhaftung aa) Handelndenhaftung in der Vorgesellschaft bb) Übertragung der Handelndenhaftung auf das Organisationsgefüge der oHG (1) Vergleichbarkeit der haftungsrechtlichen Regellage (2) Vergleichbarkeit der tatbestandlichen Ausgangssituation (3) Handelndenhaftung als über die normierten Tatbestände hinausgreifendes Prinzip (4) Eintragung im Handelsregister als Hindernis für die Anwendung der Handelndenhaftung? c) Zwischenergebnis 4. Verteidigungs- und Regressmöglichkeiten des Testamentsvollstreckers 5. Erfüllung des handelsrechtlichen Bedürfnisses nach unbeschränkter Haftung III. Haftung für die vom Testamentsvollstrecker nichtrechtsgeschäftlich erzeugten Gesellschaftsneuverbindlichkeiten 1. Ausschluss der persönlichen Haftung des Gesellschafter-Erben 2. Persönliche Haftung des Testamentsvollstreckers a) Verbindlichkeiten des nichtrechtsgeschäftlichen Bereichs i.w.S. aa) Vorschläge der Literatur bb) Handelndenhaftung im nichtrechtsgeschäftlichen Bereich cc) Übertragung auf die Testamentsvollstreckung am oHG-Anteil b) Verbindlichkeiten des nichtrechtsgeschäftlichen Bereichs i.e.S. aa) Verbindlichkeiten des allgemeinen Jedermanndeliktsrechts bb) Sonstige gesetzliche Verbindlichkeiten des nichtrechtsgeschäftlichen Bereichs i.e.S. cc) Handelndenhaftung im nichtrechtsgeschäftlichen Bereich i.e.S. 3. Zwischenergebnis IV. Haftung für die von den Mitgesellschaftern erzeugten Gesellschaftsneuverbindlichkeiten 1. Persönliche Haftung des Gesellschafter-Erben a) Gesellschaftsverbindlichkeiten im Umfeld der Einzelgeschäftsführung b) Gesellschaftsverbindlichkeiten im Umfeld der Gesamtgeschäftsführung c) Zwischenergebnis 2. Haftung mit den Kräften einer Nachlassverbindlichkeit V. Verfassungsrechtliche Gründe gegen diese Lösung? 1. Postulat der Einheit von Herrschaft und Haftung 2. Einheit von Herrschaft und Haftung als wertungsbedürftiges Gerechtigkeitsprinzip 3. Zwischenergebnis VI. Umfang der Testamentsvollstreckung 1. Grenzen der Testamentsvollstreckung a) Kernbereich als verbleibender Tabubereich des Testamentsvollstreckers? aa) Kernbereich als abzuwägendes, bewegliches System bb) Übertragung des Kernbereichs auf das Verhältnis von Testamentsvollstrecker und Gesellschafter-Erbe cc) Argumente gegen die Übertragung des Kernbereichsgedankens b) Beschränkungen aus §§ 2205 S. 3, 2206 Abs. 1 S. 2 BGB aa) Gesellschaftsexterne Maßnahmen bb) Gesellschaftsinterne Maßnahmen 2. Verbleibende Befugnisse des Gesellschafter-Erben a) § 139 HGB b) Verhinderung einer weiteren persönlichen Haftung c) Kontroll- und Einsichtnahmerechte des Gesellschafter-Erben d) Zustimmungsvorbehalt bei Änderung der Haftungslage 3. Zwischenergebnis VII. Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister 1. Eintragungsfähigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks 2. Testamentsvollstreckervermerk als verpflichtend einzutragende Tatsache 3. Anwendung des § 15 HGB VIII. Haftungsrechtliche Folgen der Beendigung des Testamentsvollstreckermandats IX. Testamentsvollstreckung mit beaufsichtigender Funktion als Minusmaßnahme X. Zwischenergebnis und Zumutbarkeitserwägungen § 10 Andere Formen erbrechtlicher Fremdverwaltung im Überblick I. Nachlassverwaltung am oHG-Anteil 1. Abweichende Ausgangslage bei der Nachlassverwaltung 2. Funktionsorientierter Vorbehalt 3. Haftungsorientierter Vorbehalt 4. Zwischenergebnis II. Nachlasspflegschaft am oHG-Anteil 1. Abweichende Interessenlage bei der Nachlasspflegschaft 2. Funktionsorientierter Vorbehalt 3. Haftungsorientierter Vorbehalt 4. Zwischenergebnis III. Nachlassinsolvenzverwaltung am oHG-Anteil 1. Vollständige Verwertung der Nachlassinsolvenzmasse als Regelfall des Nachlassinsolvenzverfahrens 2. Verwaltung des oHG-Anteils als Ausnahme des Nachlassinsolvenzverfahrens 3. Vorbehalte gegen die Nachlassinsolvenzverwaltung 4. Zwischenergebnis 4. Kapitel: Konzentration erbrechtlicher Mitverwaltung – Überblicksartige Darstellung am Beispiel der Testamentsvollstreckung und der gemeinschaftlichen Vertretung § 11 Unbeschränkte Testamentsvollstreckung an dem in Erbengemeinschaft gehaltenen oHG-Anteil I. Verschärfung des Vorbehalts der Haftungsinkompatibilität II. Ausübung der Rechte aus § 139 HGB 1. Gesamthänderisch gebundener Kommanditanteil bzw. Abfindungsanspruch als Verwaltungsobjekt der Testamentsvollstreckung 2. Unterschiedliche Ausübung der Rechte aus § 139 HGB § 12 Verwaltung des oHG-Anteils durch einen gemeinschaftlichen Vertreter I. Obligatorische Vertreterklausel in der GmbH und in der KG II. Zulässigkeit der obligatorischen Vertreterklausel in der oHG III. Bestellung und Anweisung des gemeinschaftlichen Vertreters IV. Ausgestaltung der Befugnisse des gemeinschaftlichen Vertreters V. Umfang der Verwaltungsbefugnis des gemeinschaftlichen Vertreters VI. Gemeinschaftlicher Vertreter und das Handelsregister VII. Zwischenergebnis 5. Kapitel: Endergebnis und Ausblick § 13 Synoptischer Vergleich von modifiziertem und unmodifiziertem Erbrechtsgefüge sowie Handlungsempfehlungen für einen Systemwechsel I. Erbrechtliche Mitverwaltung eines vererbten oHG-Anteils im Vergleich zur Sondererbfolge 1. Erbrechtliche Haftung 2. Persönliche Haftung 3. Verwaltung des Gesellschaftsanteils unter Beachtung des Verwaltungsgefüges der Erbengemeinschaft 4. Verfügung über die Miterbengesellschafterposition 5. Auseinandersetzung über den Gesellschaftsanteil als zusätzlicher Schritt 6. Handlungsempfehlungen für eine praxisgerechte Abkehr von der Sondererbfolge II. Vollumfängliche erbrechtliche Fremdverwaltung eines vererbten oHG-Anteils im Vergleich zur etablierten Ansicht 1. Reichweite der erbrechtlichen Fremdverwaltung 2. Handlungsempfehlungen für eine praxisgerechte Implementierung einer vollumfänglichen erbrechtlichen Fremdverwaltung des oHG-Anteils a) Testamentsvollstreckung b) Andere Formen erbrechtlicher Fremdverwaltung c) Zwischenergebnis § 14 Ausblick Literaturverzeichnis Sachregister
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