Der gewöhnliche Aufenthalt im System des Europäischen Kollisionsrechts
معرفی کتاب «Der gewöhnliche Aufenthalt im System des Europäischen Kollisionsrechts» نوشتهٔ Bettina Rentsch; Mohr Siebeck GmbH & Co. KG، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2017. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Im Zuge der europäischen Kollisionsrechtsharmonisierung hat der gewöhnliche Aufenthalt erheblich an Bedeutung gewonnen. Inhaltlich und strukturell ist der Begriff aber weitgehend unerschlossen. Unklar ist auch, ob er einheitlich gehandhabt werden kann. Bettina Rentsch nimmt diese Unsicherheit zum Anlass, um den gewöhnlichen Aufenthalt sowohl historisch als auch konzeptionell und rechtspolitisch zu analysieren. Sie entwickelt eine rechtsaktübergreifende Begriffssystematik, die sich an Gegenstand und Reichweite der unionskollisionsrechtlichen Rechtswahlbestimmungen orientiert. Der so skizzierte, rechtswahlakzessorische Aufenthaltsbegriff nimmt das Gesetzesrecht ernst und führt unterschiedliche kollisionsrechtliche Rechtsquellen zusammen. So können Kohärenzdefizite im Europäischen Kollisionsrecht auf lange Sicht durch die Rechtsdogmatik eingehegt werden. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Serick-Preis der Universität Heidelberg 2017 und dem Ruprecht-Karls-Preis 2018 ausgezeichnet. Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Freiburg, Genf und Ann Arbor, USA (Master of Laws); 2016 Promotion; Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Freien Universität Berlin. Cover Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Erster Teil: Gewöhnlicher Aufenthalt und Europäisches Kollisionsrecht ౼ Konturen zweier Unbekannter § 1 Anliegen der Arbeit A. Internationaler Entscheidungseinklang und überstaatliche Kollisionsrechtsharmonisierung I. Wissenschaft und Gesetzgebung als rechtsbildende Kräfte im IPR Savignys II. Kollisionsrechtsharmonisierung als Unionspolitik B. Zergliederung des gewöhnlichen Aufenthalts I. Allgemeine Aufenthaltsdefinition II. „Differenziertes“ Begriffsverständnis als Zergliederung III. Konsequenzen 1. Von der Gesamtbetrachtung zur sektoralen Begriffsbildung 2. Von der dogmatischen Analyse zum rechtspolitischen Appell 3. Kritik C. Rechtsaktübergreifende Aufenthaltsdogmatik als „wissenschaftliche Vereinbarung“ I. Frage: Diversifikation als Folge inkohärenter Kodifikation? II. Antwort: Diversifikation als Folge fehlender Aufmerksamkeit der Rechtsdogmatik III. Gang der Arbeit 1. Grundlagen 2. Struktur, Inhalt, Handhabung 3. Differenzierungsmöglichkeiten und eigene Lösung D. Eingrenzung des Arbeitsgegenstandes I. Kapazitätsbedingte Abschichtung II. Praktikabilitätsbedingte Einschränkungen E. Thesen § 2 „Europäisches Kollisionsrecht“ A. Mögliche Arbeitsdefinitionen B. Gang der Kollisionsrechtsharmonisierung I. Intergouvernementalismus II. Erste Konsequenz: Schaffung kollisionsrechtlicher Staatsverträge III. Primärrechtliches Kollisionsrecht IV. Kollisionsrecht als EU-Kompetenz C. Leitbilder und Grundprinzipien I. Regelungsebenen 1. Regelungsauftrag auf drei Ebenen 2. Unionsprimärrechtliche Kollisionsnormen II. Varianten der Einflussnahme 1. Direkter Einfluss a) Positive direkte Harmonisierung b) Negative direkte Harmonisierung 2. Leitbild- und Impulsfunktion des Unionsprimärrechts a) Grundfreiheiten als Leitbilder b) Unionsprimärrechtlich indizierte Kollisionsnormsetzung D. Ordnung ohne Allgemeinen Teil I. Europäisches IPR als Resultat supranationaler Rechtssetzung II. Unmittelbare Konsequenzen 1. Lückenhafte Rechtssetzung a) Inhaltliche Lücken b) Lücken im räumlichen Anwendungsbereich aa) Opt-in und opt-out qua Zusatzprotokoll bb) Verstärkte Zusammenarbeit c) Unregelmäßige acquis-Wirkung d) Kritik am Gebrauch der Verstärkten Zusammenarbeit für die Zwecke der Kollisionsrechtsharmonisierung 2. Disziplinenübergreifende Rechtssetzung 3. Fehlender Allgemeiner Teil 4. Ausweg: Gesamtkodifikation, Allgemeiner Teil oder „Wissenschaftliche Vereinbarung“? a) Vorhandene Verbesserungsvorschläge aa) Allgemeiner Teil und Rom 0-Verordnung bb) Gesamtkodifikation b) Konsequenzen für die vorliegende Arbeit E. Thesen § 3 Eckpfeiler der Diskussion um den gewöhnlichen Aufenthalt A. Die dogmatische Diskussion um den gewöhnlichen Aufenthalt I. Konsentierter Begriffskern II. Unterschiede der Aufenthaltsanknüpfung gegenüber Staatsangehörigkeit und Wohnsitz III. Der gewöhnliche Aufenthalt als „Tatsachenbegriff“ 1. Meinungsstand 2. Tatsachenbegriff als Tatsachenfrage B. Die rechtspolitische Diskussion um den gewöhnlichen Aufenthalt I. Die deutsche Reformdebatte als Blaupause der unionsrechtlichen Diskussion 1. Interessen 2. Ausländer- und Integrationspolitik 3. Relevanz für das Unionsrecht II. Eckpfeiler der unionsrechtlichen Debatte 1. Imperative oder fakultative Kollisionsnormgestaltung 2. Signalwirkung des Art. 18 AEUV 3. Technische Argumente für den gewöhnlichen Aufenthalt a) Synchrone und diachrone Anknüpfungsergebnisse b) Europäisches Erbrecht: Gleichlauf von forum und ius c) Konsenswahrscheinlichkeit 4. Unionspolitische Argumente für den gewöhnlichen Aufenthalt a) Rechtliche Integration der kritischen Masse der EU-Bürger b) Politische Konsensfähigkeit des gewöhnlichen Aufenthalts 5. Unionsprimärrechtlich gebotene Entstaatlichung a) Symbolische Entstaatlichung b) Schwund des nationalen Regelungsspielraums aa) Unionsprimärrechtliche Maßstabgebung (1) Garcia Avello (2) Grunkin Paul (3) Zwischenergebnis bb) „Effektive Unionsbürgerschaft“ 6. Überflexibilisierung und Rechtsunsicherheit a) Stetigkeitsverlust und dépeçage b) Unschärfe C. Thesen Zweiter Teil: Inhaltliche Grundlinien § 4 Entwicklung des gewöhnlichen Aufenthalts A. Entwicklung aus dem Domizilprinzip I. Der gewöhnliche Aufenthalt zwischen Staatsangehörigkeits- und Domizilprinzip II. Das Domizilprinzip als persönliche Grundanknüpfung 1. Römisches Recht: Stufenbau zwischen origo und domicilium 2. Rezeptionsgeschichte des domicilium a) Zweigliedriger Wohnsitzbegriff der frühen Statutenlehre b) Absorption des Wohnsitzes durch die Staatsangehörigkeit aa) Preußisches Allgemeines Landrecht bb) Code civil cc) „Personalisiserung“ anderer Zivilrechtskodifikationen c) Nazionalità und Personalitätsprinzip III. Zwischenergebnis B. Entwicklung im Haager Staatsvertragsrecht I. Arbeitshypothesen und Erkenntnisziel II. Überblick über die historische Entwicklung des gewöhnlichen Aufenthalts III. Der gewöhnliche Aufenthalt im Haager Staatsvertragsrecht 1. Vorgänger der Haager Übereinkommen 2. Haager Staatsvertragsrecht vor 1914 a) Zivilprozessrechtsübereinkommen b) Vormundschafts- und Entmündigungsübereinkommen 3. Zwischenkriegszeit 4. Der Erfolgsweg in der Nachkriegszeit a) Konventionsdomizil der Renvoi-Konvention b) Unterhaltsrecht aa) Systematik der Haager Unterhaltsübereinkommen bb) Anwendungsbereich der Unterhaltsübereinkommen cc) Aufenthaltsanknüpfungen (1) Unterhaltsübereinkommen 1956 (2) Unterhaltsübereinkommen 1973 dd) Inhaltliche Besonderheiten (1) Verdrängung des Staatsangehörigkeitsprinzips (2) Anknüpfung sui generis (3) Tatsachenbegriff (4) Allgemeine Schutzanknüpfung (HUÜ 1973) c) Aufenthaltszuständigkeit im Internationalen Kindschaftsrecht aa) Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (1961) bb) Haager Kinderschutzübereinkommen (1996) cc) Haager Kindesentführungsübereinkommen (1980) d) Eherechtliche Haager Konventionen e) Aufenthaltsstatut des Haager Erbrechtsübereinkommens 5. Zwischenergebnis C. Zusammenfassung und Bewertung I. Aufenthaltsanknüpfung als Territorialitätsprinzip II. Verdrängung des Staatsangehörigkeitsprinzips 1. Hintergründe 2. Aufenthaltsanknüpfung im Personalstatut D. Thesen § 5 Struktur und inhaltliche Grundlinien A. Tatsachen- oder Rechtsbegriff I. Tatsachenbegriff als Schutzprinzip II. Unionsrecht: Vom Tatsachenbegriff zur autonomen Auslegung III. Rechtsfolgen: Tatsachenbegriff, Autonome Auslegung und normative Tatbestandselemente 1. Literatur: Tatsachenbegriff als tatbestandliche Offenheit 2. Rahmencharakter von Anknüpfungsmomenten 3. Rechtsbegriff und Normativität 4. Konsequenzen B. Grundstrukturen des gewöhnlichen Aufenthalts I. Erste Achse: Tatsächliche Anwesenheit II. Zweite Achse: Soziale Integration 1. Elemente und Kategorien sozialer Integration a) Überblick b) Kategorien sozialer Integration aa) Untauglichkeit genehmigungsabhängiger Indizien bb) Stufenverhältnis zwischen familiären und beruflichen Bindungen 2. Ausschlaggebende Faktoren in Zweifelsfällen a) Zeitablauf aa) Vom zeitabhängigen gewöhnlichen Aufenthalt zur Aufenthaltsdauer als Zweifelsregelung bb) Defizite einer zeitbasierten Zweifelsregelung cc) „Zeitlich-effektiver“ gewöhnlicher Aufenthalt dd) Zeitablauf als Trägheitsvermutung ee) Zeitablauf und „doppelter gewöhnlicher Aufenthalt“ b) Niederlassungswille/settled intention aa) Varianten einer willensakzessorischen Zweifelsregelung (1) Freiwilligkeit als Gegenindiz zur Aufenthaltsdauer (2) Geschäftsähnlicher oder natürlicher Niederlassungswille (3) Niederlassungswille als Substitut oder Oberbegriff (4) Äußerer Niederlassungswille und innerer Vorbehalt bb) Argumente gegen den Niederlassungswillen (1) Niederlassungswille und Wohnsitzanknüpfung (2) Niederlassungswille und Minderjährige (α) Staatsvertragliche und unionsprimärrechtliche Leitbilder (β) Rezeption im Kommissionsentwurf zur EuEheVO (γ) Rezeption durch die EuGH-Rechtsprechung (3) Verschwimmen von Aufenthaltsbegriff und Rechtswahl cc) Argumente für eine Zweifelsanknüpfung an den Willen (1) Internationalprivatrechtlicher Gerechtigkeitsgewinn (2) Publizität und zeitliche Fixierung von Statutenwechseln (3) Unabhängigkeit von staatlicher Regulierung (4) Ergebnis 3. Die Kindeswohlbindung des gewöhnlichen Aufenthalts a) Kindeswohl als Mehrebenenbegriff b) Offenheit des Kindeswohlbegriffs c) Aufenthaltsbestimmung als Kindeswohlprüfung III. Zwischenergebnis und offene Fragen C. Thesen § 6 Konturen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsbegriffs A. Legaldefinitionen und Umschreibungen des gewöhnlichen Aufenthalts I. Völkerrechtliche Definitionsversuche 1. Entschließung des Europarates vom 18.2.1972 a) Rechtsnatur b) Inhalt aa) Charakteristika des gewöhnlichen Aufenthalts bb) Definitionsqualität c) Rezeption und Weiterentwicklung aa) Schwache Rezeption in der Union bb) Starke Rezeption in den Mitgliedstaaten (1) Österreich (2) Belgien und Bulgarien cc) Rezeption in Deutschland d) Zusammenfassung 2. Haager Konferenz II. Der Aufenthaltsbegriff des EuIPR und EuZVR 1. Leitfaden der Kommission zur EuEheVO 2. Erwägungsgründe 23, 24 zur EuErbVO a) Entstehungsgeschichte b) Inhalt aa) Erwägungsgrund 23 bb) Erwägungsgrund 24 c) Verallgemeinerbarkeit der erbrechtlichen Leitlinien 3. Art. 19 Rom I-VO und Art. 23 Rom II-VO a) Hauptverwaltung und Aufenthalt b) Hauptniederlassung und Aufenthalt c) Aussagegehalt für den gewöhnlichen Aufenthalt aa) Definitionsqualität bb) Indirekter Aussagegehalt d) Konsequenzen 4. Gewöhnlicher Aufenthalt und COMI a) Strukturelle Gemeinsamkeiten b) Strukturelle Unterschiede aa) Unterschiede im Anknüpfungspunkt für Unternehmen bb) Erkennbarkeit c) Konsequenzen d) Zeitunabhängiges Aufenthaltsverständnis? aa) EuInsVO bb) Gleichlauf mit dem Internationalen Familienrecht (1) Art. 9 Abs. 1 EuEheVO (2) Art. 26 Abs. 3 lit. a) EuGüVO III. Zwischenergebnis B. Das Aufenthaltsverständnis der Unionsgerichte I. Europäisches Sozialrecht 1. Magdalena Fernandez (1994) 2. Martinez Sala (1998) 3. Swaddling (1999) II. Art. 8 Brüssel IIa-VO 1. A ./. Perusturvalautakunta a) Sachverhalt b) Entscheidung aa) Dreifach autonome Auslegung bb) Unabhängigkeit der Aufenthaltsanknüpfung in Art. 8 Abs. 1 EuEheVO vom Staatsvertragsrecht cc) Relativierung der dreifachen Unabhängigkeitshypothese durch spätere Rechtsprechung (1) OGH: Staatsvertraglicher und verordnungsrechtlicher gewöhnlicher Aufenthalt (2) EuGH: Unterhaltsrechtlicher und sorgerechtlicher gewöhnlicher Aufenthalt dd) Autonomes Aufenthaltsverständnis als Narrativ zur Sicherung dereigenen Auslegungshoheit ee) Übereinstimmung mit dem Haager Recht c) Bisherige Deutungen der Entscheidung d) Eigene Deutung der Entscheidung aa) Keine verbindlichen Aussagen zum Niederlassungswillen bb) Keine Aufwertung der Staatsangehörigkeit e) Aussagen über die Binnenstruktur des gewöhnlichen Aufenthalts aa) Ausschluss des Mehrfachaufenthalts bb) Juristisches Trägheitsprinzip 2. Mercredi a) Sachverhalt b) Entscheidung c) Deutung in der Literatur aa) Niederlassungswille bb) Herkunft cc) Ursprungsaufenthalt d) Eigene Deutung 3. C ./. M a) Sachverhalt b) Entscheidung c) Bewertung 4. Zwischenbewertung der EuGH-Rechtsprechung III. Der unionsrechtliche gewöhnliche Aufenthalt in der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten 1. Art. 8 Abs. 1 EuEheVO a) UKSC, AP Trinity Term [2013] UKSC 60 b) UKSC, LC Hilary Term [2014] UKSC 1 2. Art. 4 EuErbVO C. Zwischenergebnis D. Thesen Dritter Teil: Grundlagen eines rechtswahlakzessorischen Aufenthaltsverständnisses § 7 Funktionen des gewöhnlichen Aufenthalts im Unionsrecht A. Aufenthaltsanknüpfungen des sekundärrechtlichen Europäischen Kollisionsrechts I. Rom I-Verordnung 1. Systematik der Rom I-VO a) Vorrang der Rechtswahl b) Default- und Leitbildfunktion des Art. 4 Rom I-VO c) Heterogene Binnenstruktur der vertraglichen Grundanknüpfung 2. Bestand an Aufenthaltsanknüpfungen 3. Gewöhnlicher Aufenthalt und vertragscharakteristische Leistung a) Herkunft b) Inhalt c) Interdependenz II. Rom II-Verordnung 1. Aufenthaltsanknüpfungen 2. Hintergrund und Konsequenzen III. Internationales Familienrecht (Rom III-VO, EuEheVO, EuUntVO, HUP, EuGüVO, EuPartVO) 1. Internationales Scheidungsrecht a) Zuständigkeit: Art. 3 EuEheVO aa) Regelungssystematik bb) Einzelne Aufenthaltsgerichtsstände b) Anwendbares Recht: Rom III-VO c) Wert der Rom III-VO für die rechtsaktsübergreifende Begriffsbildung 2. Internationales Unterhaltsrecht a) Aufenthaltsgerichtsstände in der EuUntVO b) Optionaler statt indizierter Gleichlauf 3. Internationales Kindschaftsrecht a) Sorgerechtsverfahren (Art. 8 Abs. 1 EuEheVO) b) Rückführungsmaßnahmen (Art. 1012 EuEheVO) c) Anwendbares Recht: Haaager Kinderschutzübereinkommen d) Fazit 4. Internationales Ehegüterrecht a) Institutioneller Rahmen b) Systematik der Aufenthaltsanknüpfungen IV. Internationales Erbrecht 1. Anknüpfungssystematik 2. Anknüpfungszwecke V. Allgemeiner Aufenthaltsgerichtsstand de lege ferenda 1. Stand der Diskussion 2. Annäherungstendenzen B. Aufenthaltsanknüpfung und EGBGB-Reform I. Vorhandene Reformvorschläge 1. Art. 14 EGBGB 2. Art. 13 EGBGB II. Europäisierung des Personalstatuts C. Der gewöhnliche Aufenthalt im Internationalen und Europäischen Einheitsrecht (CISG, GEK-E) I. Hintergrund der Rechtsakte 1. CISG 2. GEK-E II. Funktion des gewöhnlichen Aufenthalts 1. Art. 1, 10 CISG 2. Art. 4 Nr. 2 GEK-E D. Aufenthaltsanknüpfungen im EU-Einheitsprozessrecht I. Hintergrund der Rechtsakte II. Funktion des gewöhnlichen Aufenthalts E. Der gewöhnliche Aufenthaltund der Anwendungsbereich der EuEheVO F. Aufenthaltsanknüpfungen im Europäischen Sozialrecht I. Entwicklung und Funktionen des gewöhnlichen Aufenthalts II. Kollisionsrechtliche gegen sachrechtliche Funktion 1. Kollisionsrechtliche Zuweisungsfunktion 2. Sachrechtliche Koordinationsfunktion G. Erste Abschichtung der Funktionen des gewöhnlichen Aufenthalts H. Thesen § 8 Bedingungen und Varianten eines differenzierten Aufenthaltsverständnisses A. Legitimität und praktische Notwendigkeit I. Begriffsentwicklung als Aufgabe der Gerichte II. Rechtsunsicherheit III. Zwischenergebnis B. Vorhandene Differenzierungsmöglichkeiten I. Internationalprivatrechtlicher gegen öffentlich-rechtlicherAufenthaltsbegriff 1. Begründung 2. Gegenargumente a) § 9 S. 1 AO und § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I als praktische Begriffseinheit b) Gesetzgebungsgeschichte c) Konsequenzen für das Unionsrecht II. Funktionale Differenzierung innerhalb des Internationalen Privatrechts 1. Vorhandene Differenzierungsansätze a) Differenzierung nach Anknüpfungsgegenstand b) Differenzierung nach Anknüpfungssubjekt und innerem Regelungszusammenhang c) Differenzierung nach Art des Rechtsverhältnisses d) Differenzierung nach innerem Regelungszusammenhang e) Zusammenfassung 2. Differenzierungsmodus III. Übertragbarkeit auf das Unionsrecht C. Thesen § 9 Differenzierungsmöglichkeiten im Unionsrecht A. Differenzierung nach Rechtsakt I. Differenzierung nach Rechtsaktinhalt 1. Argumente für eine Differenzierung 2. Gegenargumente II. Differenzierung nach Rechtsaktvorbild 1. Haager Unterhaltsprotokoll und EuUntVO 2. EuEheVO 3. Rom I-VO, Rom II-VO und EuInsVO 4. EuErbVO 5. Differenzierungsmodus 6. Gegenargumente B. Differenzierung nach Rechtsgebiet I. Eigenrationalität des Internationalen Privatrechts 1. Funktion der Anknüpfungspunkte im verweisungsrechtlichen IPR 2. Funktion anderer Koordinationsordnungen II. Konsequenzen 1. Kollisions- und „Koordinationsrecht“ 2. Zuweisung und Koordination von Rechtssätzen a) Anwendungsbereich einer Norm b) Internationales Sozialrecht aa) Gemeinsamkeiten bb) Unterschiede cc) Ergebnis 3. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht a) Strukturelle Unterschiede aa) Nahepunkt und Nächstpunkt bb) Sinn und Nutzen alternativer Gerichtsstände cc) Justizgewährung gegen Verweisungsgerechtigkeit b) Wert für das Europäische Kollisionsrecht aa) Von allgemeinen und besonderen zu alternativen Gerichtsständen bb) Verknüpfung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht c) Zusammenfassung C. Differenzierung nach äußerer Regelungssystematik I. Beschränkte Rechtswahl und objektive Verweisung 1. Befund 2. Optionenerweiternde und -verengende Wirkung a) Anwendungsbeispiel b) Differenzierung nach dem Telos der Anknüpfung c) Differenzierung nach Unterschieden in der rechtspraktischen Handhabung aa) Aufwertung des Willenselements bb) Aufwertung des Zeitelements cc) Diskussion und Lösungsvorschlag II. Regel- und Ausnahmeanknüpfung 1. Regelanknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt 2. Ausnahmeanknüpfungen a) Im Sinne einer Ergebniskorrektur aa) Art. 10 Rom I-VO bb) Art. 13 Rom I-VO cc) Art. 5 Abs. 1 S. 2 Rom II-VO dd) Art. 4 Abs. 3 S. 2 HUP ee) Art. 26 Abs. 3 EuGüVO b) Kollisionsrechtliche Ausnahmeanknüpfungen c) Häufung von Anknüpfungsvoraussetzungen aa) Rom I-VO bb) Rom II-VO d) Ausnahmeanknüpfungen als grouping of contacts (Art. 4 Abs. 3, 4 Rom I-VO) 3. Mögliche Konsequenzen a) Varianten und Zwecke aufenthaltsbasierter Ausnahmeanknüpfungen aa) Interessenlage bei „einfachen“ Ausnahmeanknüpfungen an dengewöhnlichen Aufenthalt bb) Interessenlage bei kumulativen Ausnahmeanknüpfungen b) Differenzierung nach ausschließlicher und kumulativer Anknüpfung c) Unterschiede zwischen Regelanknüpfung und Ausnahmeanknüpfung aa) Abschichtung nach Beweislastverteilung (1) Beweiskollisionsnormen (2) Ungeschriebene Beweislastregeln bb) Abschichtung nach Anknüpfungsinteressen cc) Konsequenz III. Retrospektive und synchrone Aufenthaltsbestimmung D. Differenzierung nach innerer Regelungssystematik I. Punktuelle und Dauerrechtsverhältnisse II. Elastische und starre Verweisung 1. Starre Verweisung: Familien- und erbrechtliche Rechtsverhältnisse, beschränkte Rechtswahl, Verbraucherschutz, Insolvenzrecht 2. Flexible Verweisung: Vertragscharakteristische Leistung a) Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO b) Typisierungen des Art. 4 Abs. 1 Rom I-VO 3. Konsequenzen a) Argumente für eine Differenzierung b) Gegenargumente E. Differenzierung nach Anknüpfungssubjekt I. Personenprofile des Europäischen Kollisionsrechts 1. Verbraucher und Unternehmer 2. Kinder und Erwachsene II. Mögliche Differenzierungsgründe 1. Verbraucher und Unternehmer 2. Kinder und Erwachsene a) Indizien für ein differenziertes Begriffsverständnis b) Gegenargumente aa) Beliebige Konsequenzen bb) Sorgerechtsakzessorische Aufenthaltsbestimmung cc) Zwei Aufenthaltsbegriffe innerhalb einer Kollisionsnorm? F. Differenzierung nach Auswirkungen auf den Rechtsverkehr I. Ausgangsbefund: Konzentrations- und Streuwirkung des gewöhnlichen Aufenthalts 1. Systematik 2. Nachweis in den Kollisionsnormen der Rom I-VO II. Keine wohlfahrtsökonomischen Implikationen der Streuung von Parallelverträgen 1. Übertragbarkeit des rechtsökonomischen Diskurses innerhalb der vertraglichen Hauptanknüpfung 2. Mögliche wohlfahrtsökonomische Implikationen einer Vertragsstreuung 3. Mögliche Konsequenzen für das Verständnis des gewöhnlichen Aufenthalts 4. Keine eindeutigen ökonomischen Konsequenzen der Auswahl des Anknüpfungssubjekts 5. Zwischenergebnis G. Thesen § 10 Grundzüge einer rechtswahlakzessorischen Aufenthaltssystematik A. Legitimität I. Berechtigung der Suche nach einem Differenzierungskriterium 1. Untauglichkeit selbstständiger Differenzierungsvorschläge 2. Notwendigkeit einer Differenzierung II. Zulässige Differenzierungsgründe 1. Subjektive und objektive Aufenthaltsanknüpfungen 2. Abschichtung innerhalb der objektiven Aufenthaltsanknüpfungen B. Differenzierungsmodus und praktische Handhabung I. Abschichtungsmodus 1. Differenzierung zwischen Regel und Ausnahme 2. Abgestufter Prüfungsmaßstab im Zivilprozess II. Rechtswahlsystematik als Bezugspunkt der Abschichtung 1. Beschränkte und unbeschränkte Rechtswahl 2. Unbeschränkte Rechtswahl: Sachrechtliche Wirkungsschranken 3. Beschränkte Rechtswahl: Wählbare Rechtsordnungen 4. Zeitpunkt der Rechtswahl 5. Form III. Zusammenhang mit der Aufenthaltsanknüpfung 1. Internationales Schuldrecht 2. Internationales Familienrecht 3. Internationales Erbrecht IV. Konsequenzen für die rechtspraktische Handhabung I. Aufenthaltsanknüpfung als Rechtswahlkorrelat 1. Kein nachweisbarer Wertungszusammenhang 2. Technische und kompetenzielle Parallelen II. Praktische Gründe C. Berechtigung eines rechtswahlakzessorischen Aufenthaltsverständnisses I. Aufenthaltsanknüpfung als Rechtswahlkorrelat 1. Kein nachweisbarer Wertungszusammenhang 2. Technische und kompetenzielle Parallelen II. Praktische Gründe D. Thesen Literaturverzeichnis Sachregister Long description: Im Zuge der europäischen Kollisionsrechtsharmonisierung hat der gewöhnliche Aufenthalt erheblich an Bedeutung gewonnen. Inhaltlich und strukturell ist der Begriff aber weitgehend unerschlossen. Unklar ist auch, ob er einheitlich gehandhabt werden kann. Bettina Rentsch nimmt diese Unsicherheit zum Anlass, um den gewöhnlichen Aufenthalt sowohl historisch als auch konzeptionell und rechtspolitisch zu analysieren. Sie entwickelt eine rechtsaktübergreifende Begriffssystematik, die sich an Gegenstand und Reichweite der unionskollisionsrechtlichen Rechtswahlbestimmungen orientiert. Der so skizzierte, rechtswahlakzessorische Aufenthaltsbegriff nimmt das Gesetzesrecht ernst und führt unterschiedliche kollisionsrechtliche Rechtsquellen zusammen. So können Kohärenzdefizite im Europäischen Kollisionsrecht auf lange Sicht durch die Rechtsdogmatik eingehegt werden.Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Serick-Preis der Universität Heidelberg 2017 ausgezeichnet
دانلود کتاب Der gewöhnliche Aufenthalt im System des Europäischen Kollisionsrechts