وبلاگ بلیان

Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft im europäischen Zivilprozessrecht : Allgemeine Lehren, Anwendung im Patent- und Kartelldeliktsrecht

معرفی کتاب «Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft im europäischen Zivilprozessrecht : Allgemeine Lehren, Anwendung im Patent- und Kartelldeliktsrecht» نوشتهٔ Nils Lund، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2014. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Die Auslegung des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft im europäischen Zivilprozessrecht wirft vor dem Hintergrund der kontroversen Rechtsprechung des EuGH zahlreiche ungeklärte Fragen auf. Was verbirgt sich hinter dem Tatbestandsmerkmal der Gefahr widersprechender Entscheidungen? Wie lässt sich die Vorschrift mit dem Gebot der Vorhersehbarkeit in Einklang bringen? Welche Mechanismen können die Erschleichung der Zuständigkeit durch den Kläger verhindern? Nils Lund entwickelt ein kohärentes Konzept zur einheitlichen und vorhersehbaren Interpretation des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft. In Anwendung der aufgestellten Vorgaben geht er sodann der Verfahrenskonzentration im Patent- und Kartelldeliktsrecht auf den Grund, zwei Gebiete auf denen der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft in jüngerer Zeit vermehrt praktische Bedeutung erlangt hat. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Sydney; 2007-13 Stipendiat der Stiftung der Deutschen Wirtschaft; 2012-14 wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Augsburg; 2014 Promotion; derzeit Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Cover Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung A. Anlass und Ziel der Untersuchung B. Abgrenzung zu früheren Untersuchungen C. Themeneingrenzung D. Gang der Untersuchung 1. Teil: Allgemeine Lehren Kapitel 1: Grundlagen der europäisch-autonomen Auslegung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO A. Methodische Vorüberlegungen B. Anwendung des klassischen Auslegungskanons auf Art. 6 Nr. 1 EuGVVO I. Die historische Begründung des Konnexitätserfordernisses II. Keine systematische Einordnung bei Art. 28 EuGVVO oder Art. 34 Nr. 3, 4 EuGVVO 1. Vermeintliche Eignung wegen des ähnlichen Wortlauts 2. Tatsächliche Untauglichkeit aufgrund der unterschiedlichen Funktion a) Funktionaler Abgleich mit Art. 28 EuGVVO b) Funktionaler Abgleich mit Art. 34 Nr. 3, 4 EuGVVO III. Telos des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO 1. Primärziel: Entscheidungsharmonie 2. Sekundärziel: Prozessökonomie IV. Ergebnis C. Allgemeine Prinzipien des europäischen Zuständigkeitsrechts I. Die restriktive Auslegung der besonderen Gerichtsstände 1. Herleitung für das europäische Zuständigkeitsrecht a) Wortlaut b) Systematik c) Historie d) Sinn und Zweck e) Fazit 2. Verwendung in der Rechtsprechung des EuGH 3. Auswirkungen des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO auf die Beklagtenrechte 4. Ergebnis zur restriktiven Auslegung II. Das Gebot der Vorhersehbarkeit der besonderen Gerichtsstände 1. Herleitung für das europäische Zuständigkeitsrecht 2. Verwendung in der Rechtsprechung des EuGH a) Zeitpunkt der Beurteilung der Vorhersehbarkeit b) Unterprinzipien 3. Vorhersehbarkeit des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft 4. Ergebnis zum Gebot der Vorhersehbarkeit D. Ergebnis Kapitel 2: Konnexität – Die enge Beziehung der Klagen A. Die Gefahr widersprechender Entscheidungen I. Beurteilungsgrundlage der Prüfung der Widerspruchsgefahr 1. Die Beziehung zwischen Anker- und Annexklage 2. Irrelevanz von Einwendungen der Beklagten 3. Fazit II. Dieselbe Sach- und Rechtslage in der Judikatur des EuGH 1. Dieselbe Sach- und Rechtslage 2. Sprunghafte Konkretisierung derselben Rechtslage a) Die materiell-rechtliche Qualität der Rechtsgrundlagen aa) Aussagekraft der Entscheidung Réunion européenne? bb) Klarstellung mit der Entscheidung Freeport b) Die nationale Herkunft der Rechtsgrundlagen aa) Restriktive Konkretisierung durch die Entscheidung Roche Nederland bb) Aufgabe der Einschränkung durch die Entscheidung Painer 3. Verwirrende Vorgaben zu derselben Sachlage 4. Verbleibende Unklarheiten in der Rechtsprechung des EuGH III. Eigenständige Konkretisierung der einheitlichen Sach- und Rechtslage 1. Vorüberlegungen a) Die prospektive Beurteilung des Widerspruchs b) Die einheitliche Sach- und Rechtslage als Gleichung mit zwei Unbekannten c) Grundannahme zur einheitlichen Sachlage 2. Die einheitliche Rechtslage a) Spannungsverhältnis zur europäisch-autonomen Auslegung b) Vollharmonisierte Rechtsgebiete c) Teilharmonisierte Rechtsgebiete: Notwendigkeit einer konkreten Gefahrenprognose? aa) Unklare Position des EuGH bb) Abstrakte Widerspruchsgefahr des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO cc) Fortwirkung der einheitlichen Sachlage in die Rechtslage dd) Ausnahme für nur unwesentlich harmonisierte Rechtsgebiete d) Nicht harmonisierte Rechtsgebiete 3. Die einheitliche Sachlage a) Teilidentische Tatsachengrundlage b) Zusammenhang der Lebensverhältnisse 4. Zusammenfassung der Vorgaben zur einheitlichen Sach- und Rechtslage IV. Ergebnis zur Gefahr widersprechender Entscheidungen B. Der streitgenössische Kontakt zum Ankerbeklagten I. Notwendigkeit zur Einführung des Kriteriums II. Unklare Position des EuGH III. Abstrakte Definition des streitgenössischen Kontakts IV. Keine unbillige Benachteiligung des Klägers V. Zusammenfassung der Vorgaben zum streitgenössischen Kontakt C. Konnexität und gemeinsame Haftung I. Die Gesamtschuld als Paradebeispiel von Konnexität? 1. Garantie der Identität der Sach- und Rechtslage 2. Nachteile des Rückgriffs auf das materielle Recht a) Vorverlagerung der Begründetheitsprüfung in die Zulässigkeit b) Spannungsverhältnis zur europäisch-autonomen Auslegung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO 3. Notwendigkeit zur eigenständigen Prüfung des streitgenössischen Kontakts II. Übertragung auf andere Fallgruppen der gemeinsamen Haftung D. Ergebnis Kapitel 3: Die Bekämpfung der Zuständigkeitserschleichung A. Die Anforderungen an die Ankerklage I. Prüfungsstandort: Konnexität, Missbrauchsvorbehalt oder eigenständiges Tatbestandsmerkmal? 1. Nachteile der Verortung beim Missbrauchsvorbehalt 2. Vorteile der Einführung eines eigenständigen Tatbestandsmerkmals II. Die Erfolgsaussichten der Ankerklage 1. Erfolgsaussichten in der Zulässigkeit a) Die Entscheidung Reisch Montage b) Analyse der Entscheidungsbegründung aa) Zur Argumentation des EuGH mit dem Gebot der Vorhersehbarkeit bb) Zur Argumentation des EuGH mit dem Gebot der europäisch-autonomen Auslegung c) Die vorzugswürdige Lösung 2. Erfolgsaussichten in der Begründetheit a) Ausgangspunkt: Die Gefahr der Erschleichung des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft b) Verifizierung der Rechtsausführungen des Klägers aa) Ansätze aus der mitgliedstaatlichen Rechtsprechung und Literatur (1) Deutschland (2) England (3) Irland (4) Frankreich bb) Eigene Konkretisierung der Prüfungsintensität c) Verifizierung der vom Kläger behaupteten Tatsachen aa) Die den Sachzusammenhang begründenden Tatsachen: Einfach oder doppelrelevant? bb) Ansätze aus der mitgliedstaatlichen Literatur und Rechtsprechung (1) Deutschland (2) England (3) Frankreich (4) Österreich cc) Eigene Konkretisierung der Prüfungsintensität d) Vereinbarkeit mit der europäisch-autonomen Auslegung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO aa) Vereinbarkeit mit dem effet utile des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO bb) Keine entgegenstehende Auffassung des EuGH 3. Ergebnis III. Die Rechtshängigkeit der Ankerklage 1. Anwendbarkeit des Grundsatzes der perpetuatio fori auf Art. 6 Nr. 1 EuGVVO 2. Perpetuatio fori auch bei Rücknahme der Ankerklage 3. Nachträgliches Entfallen der Zuständigkeit nur bei offensichtlich missbräuchlicher Klagerücknahme IV. Hierarchie der Klagen: Der Ankerbeklagte als key defendant? V. Zusammenfassung der Anforderungen an die Ankerklage B. Der subjektive Missbrauchsvorbehalt I. Aussagen des EuGH II. Echo in der Literatur III. Ablehnung eines subjektiven Missbrauchsvorbehalts 1. Methodische Defizite bei der Herleitung des Missbrauchsvorbehalts a) Keine analoge Anwendung des Art. 6 Nr. 2 Hs. 2 EuGVVO b) Allgemeines Missbrauchsverbot im europäischen Zivilprozessrecht? 2. Inhaltliche Bedenken bei der Anwendung des Missbrauchsvorbehalts 3. Praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Missbrauchsvorbehalts IV. Fazit zum subjektiven Missbrauchsvorbehalt C. Ergebnis Kapitel 4: Wohnsitz der Streitgenossen und Abgrenzung zu anderen Gerichtsständen der EuGVVO A. Wohnsitz der Streitgenossen I. Internationale Wohnsitzgleichheit der Streitgenossen 1. Vollständige internationale Wohnsitzgleichheit 2. Partielle internationale Wohnsitzgleichheit II. Drittstaatensachverhalte III. Ausblick B. Abgrenzung zu anderen Gerichtsständen der EuGVVO I. Sonderkompetenzregime der Abschnitte 3–5 1. Anwendung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO gegenüber Annexbeklagten a) Arbeitsvertragsstreitigkeiten aa) Die Entscheidung Glaxosmithkline bb) Bewertung der Entscheidung cc) Überwindung des Wortlauts des Art. 18 Abs. 1 EuGVVO? b) Versicherungssachen c) Verbrauchersachen 2. Tauglichkeit von Ankerbeklagten zur Verfahrenskonzentration 3. Ergebnis II. Auswirkungen von Gerichtsstandsvereinbarungen 1. Vereinbarung mit dem Annexbeklagten a) Der vereinbarte Gerichtsort liegt in einem Mitgliedstaat b) Der vereinbarte Gerichtsort liegt in einem Drittstaat aa) Zulässigkeit der Derogation der Gerichtsstände der EuGVVO bb) Herleitung der Derogationswirkung – anwendbare Vorschriften? cc) Keine Ausnahme für die Derogation des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft 2. Vereinbarung mit dem Ankerbeklagten 3. Ergebnis Kapitel 5: Zusammenfassung des allgemeinen Teils A. Die Rechtsprechungslinie des EuGH zum Gerichtsstand der Streitgenossenschaft B. Die eigene Auffassung zu Art. 6 Nr. 1 EuGVVO 2. Teil: Anwendung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO Kapitel 6: Anwendung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO im Patentrecht A. Einführung B. Verletzungsgegenstand – Die einheitliche Rechtslage I. Europäisches Bündelpatent 1. Differenzierung zwischen konzentrierten und parallelen Patentverletzungen 2. Konzentrierte Verletzung des europäischen Bündelpatents a) Die Entscheidung Solvay b) Zulässigkeit der Anwendung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO bei konzentrierten Patentverletzungen c) Fazit 3. Parallele Verletzung des europäischen Bündelpatents a) Die Entscheidung Roche Nederland b) Unvereinbarkeit der Roche Nederland- Entscheidung mit der Konkretisierung der einheitlichen Rechtslage c) Keine Rechtfertigung der Sonderbehandlung des europäischen Bündelpatents durch das Territorialitätsprinzip d) Praktische Notwendigkeit zur Verfahrenskonzentration e) Fazit 4. Ergebnis zum europäischen Bündelpatent II. Nationale Patente III. Ausblick: Das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung 1. Hintergrund 2. Wirkung des Einheitspatents 3. Aufbau der Europäischen Patentgerichtsbarkeit 4. Regelung des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft im EPGÜ 5. Fazit zum europäischen Patent IV. Ergebnis C. Verletzungshandlung – Die einheitliche Sachlage I. Identische Ausführungsformen 1. Herleitung der Voraussetzung 2. Abstraktheit der angegriffenen Ausführungsform II. Keine identischen Benutzungshandlungen III. Ergebnis D. Verletzerbeziehung – Der streitgenössische Kontakt zum Ankerbeklagten I. Notwendigkeit der Einführung des Kriteriums II. Analyse typischer Verletzerbeziehungen 1. Gemeinschaftliches Vorgehen a) Widersprüchliche Mindestanforderung in Bezug auf parallele Verletzungsklagen b) Hinreichende, nicht aber notwendige Form des streitgenössischen Kontakts 2. Konzernsachverhalte a) Untauglichkeit der spider in the web-Doktrin zur Einschränkung der Konzentration paralleler Verletzungsklagen b) Eigener Ansatz aa) Anwendung der Vorgaben zum streitgenössischen Kontakt auf den klassischen Unterordnungskonzern bb) Vor- und Nachteile der hier vertretenen Lösung 3. Vertragsbeziehungen 4. Verletzerketten a) „Echte“ Verletzerketten b) „Unechte“ Verletzerketten aa) Handeln auf derselben Marktstufe bb) Betroffenheit verschiedener Splitter eines europäischen Bündelpatents III. Zusammenfassung zur Verletzerbeziehung E. Ergebnis Kapitel 7: Anwendung des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO im Kartelldeliktsrecht A. Einleitung I. Einführung in die Thematik II. Fokus auf follow on-Verfahren wegen der Verletzung des EU-Kartellverbots durch Hardcore- Kartelle III. Gang der Untersuchung B. Der einfache Fall: Sämtliche Beklagte sind Adressaten der Bußgeldentscheidung (follow on-Verfahren i.e.S.) I. Klage gegen am Kartellverstoß unmittelbar beteiligte Adressaten 1. Gefahr widersprechender Entscheidungen a) Einheitliche Sach- und Rechtslage kraft einheitlichen Kartellverstoßes? b) Betrachtung der einheitlichen Sach- und Rechtslage losgelöst von den haftungsrechtlichen Verhältnissen im Kartell c) Betrachtung der einheitlichen Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der haftungsrechtlichen Verhältnisse im Kartell aa) Herleitung der gesamtschuldnerischen Haftung von Kartellmitgliedern bb) Auswirkungen der gesamtschuldnerischen Haftung von Kartellmitgliedern (1) Das Bleichmittelverfahren vor dem LG Dortmund (2) Identität der Sach- und Rechtslage (a) Identische Sachlage (b) Identische Rechtslage d) Zulässigkeit des Rückgriffs auf das nationale Haftungsrecht e) Fazit 2. Streitgenössischer Kontakt zum Ankerbeklagten 3. Ergebnis II. Klage gegen am Kartellverstoß nicht unmittelbar beteiligte Adressaten 1. Ausgangspunkt: Funktionaler Unternehmensbegriff der europäischen Kartellrechtspraxis 2. Gefahr widersprechender Entscheidungen a) Gleichlauf von bußgeldrechtlicher Adressatenstellung und zivilrechtlicher Passivlegitimation kraft Bindungswirkung? aa) Verbindliche Feststellung des Kartellverstoßes bb) Verbindliche Feststellung auch des Verschuldens? b) Auswirkungen des fehlenden Gleichlaufs auf die Prüfung der Widerspruchsgefahr 3. Streitgenössischer Kontakt zum Ankerbeklagten 4. Ergebnis C. Die komplizierten Fälle: Einzelne Beklagte sind keine Adressaten der Bußgeldentscheidung (follow on-Verfahren i.w.S.) I. Problemaufriss II. Klage gegen Muttergesellschaften von Adressaten 1. Gefahr widersprechender Entscheidungen a) Kartelldeliktische Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften im Konzern aa) Eigenständiger Kartellverstoß bb) Haftung für den Verstoß einer Tochtergesellschaft (Zurechnung „von unten nach oben“) (1) Die Aufzugskartell-Entscheidung des OGH (2) Das Konzept der wirtschaftlichen Einheit aus dem Bußgeldrecht (3) Übersetzung des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit in die Kategorien des Haftungsrechts (4) Zurechnung des Verschuldens? (5) Reichweite der Haftung cc) Fazit b) Auswirkungen auf die Prüfung der Widerspruchsgefahr 2. Streitgenössischer Kontakt zum Ankerbeklagten 3. Ergebnis zur Klage gegen Muttergesellschaften III. Klage gegen Tochtergesellschaften von Adressaten 1. Gefahr widersprechender Entscheidungen a) Kartelldeliktische Verantwortlichkeit von Tochtergesellschaften im Konzern aa) Eigenständiger Kartellverstoß bb) Haftung für den Verstoß der Muttergesellschaft (Zurechnung „von oben nach unten“) (1) Der Ansatz des High Court (a) Die Entscheidung Provimi (b) Die Entscheidung Cooper Tire (c) Die Entscheidung Toshiba (d) Fazit (2) Bewertung des vom High Court vertretenen Ansatzes (a) Keine Vorgaben aus der bußgeldrechtlichen EuGH-Rechtsprechung (b) Zulässigkeit der Zurechnung „von oben nach unten“ (c) Voraussetzungen der Zurechnung „von oben nach unten“ (d) Reichweite der haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Tochtergesellschaft cc) Ergebnis b) Auswirkungen auf die Prüfung der Widerspruchsgefahr aa) Die Tochtergesellschaft ist die Ankerbeklagte bb) Die Tochtergesellschaft ist die Annexbeklagte 2. Streitgenössischer Kontakt zum Ankerbeklagten a) Die Tochtergesellschaft ist die Ankerbeklagte b) Die Tochtergesellschaft ist die Annexbeklagte 3. Darlegung der Erfolgsaussichten einer gegen die Tochtergesellschaft erhobenen Ankerklage a) Die Ankerklage wird auf einen eigenständigen Kartellverstoß der Tochtergesellschaft gestützt aa) Der Ansatz des Court of Appeal (1) Die Entscheidung Cooper Tire (2) Die Entscheidung Toshiba bb) Würdigung der Rechtsprechung des Court of Appeal cc) Notwendigkeit der Spezifizierung und Substantiierung des eigenständigen Kartellverstoßes der Tochtergesellschaft b) Die Ankerklage wird auf den Kartellverstoß der Muttergesellschaft gestützt 4. Ergebnis zur Klage gegen Tochtergesellschaften IV. Ergebnis D. Derogation des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO durch Zuständigkeitsvereinbarungen I. Gerichtsstandsvereinbarungen 1. Hintergrund 2. Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen 3. Sachliche Reichweite allgemein gehaltener Gerichtsstandsvereinbarungen a) Das für die Auslegung maßgebliche Recht b) Rechtslage in Deutschland aa) Bisheriger Meinungsstand bb) Anwendung der Auslegungsgrundsätze (1) Auslegungsbedürftige Klausel (2) Wille der Parteien (3) Keine Einschränkung für Ansprüche aus vorsätzlicher Deliktsbegehung (4) Keine Besonderheiten bei AGB c) Rechtslage in England d) Fazit 4. Vereinbarkeit der Derogationswirkung mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz II. Geltung der Erkenntnisse für Schiedsvereinbarungen E. Ergebnis 3. Teil: Schluss Kapitel 8: Zehn Thesen zu Art. 6 Nr. 1 EuGVVO Literaturverzeichnis Sachregister
دانلود کتاب Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft im europäischen Zivilprozessrecht : Allgemeine Lehren, Anwendung im Patent- und Kartelldeliktsrecht