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Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens : Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten

معرفی کتاب «Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens : Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten» نوشتهٔ Matthias Jacobs، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2020. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Matthias Jacobs untersucht die Zulässigkeitsvoraussetzungen der zivilprozessualen Feststellungsklage und ihre historischen und teleologischen Grundlagen. Die Tatbestandsmerkmale des § 256 Abs. 1 ZPO - das Rechtsverhältnis und das rechtliche Interesse - werden heute allzu großzügig interpretiert. Man bedient sich ihrer oft nur noch als Leerformeln; die Ergebnisse werden statt dessen von Billigkeitserwägungen oder prozeßökonomischen Überlegungen getragen. Die damit verbundene Ausweitung der Rechtsschutzzone der Feststellungsklage ist durch einen Bedeutungsverlust des Rechtsverhältnisses sowie eine Flucht in das Feststellungsinteresse gekennzeichnet. Viele Feststellungsurteile rücken damit in die Nähe von Rechtsgutachten, für die Gerichte nicht zuständig sind. Der Autor legt die Schwachpunkte der überkommenen Dogmatik offen, arbeitet den materiellrechtlichen Substanzverlust der Feststellungsklage auf und versucht, die Rechtsschutzzone des § 256 Abs. 1 ZPO durch eine Rückbindung an das materielle Recht schärfer als bislang zu konturieren und einzugrenzen. Der Abschied von der prozessualen Deutung der Feststellungsklage macht den Weg frei zu einer Rückbesinnung auf das Tatbestandsmerkmal des Rechtsverhältnisses und einer Entlastung des Feststellungsinteresses. ist Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, Hamburg. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis § 1 Einleitung A. Problemstellung B. Gang der Untersuchung Erster Teil Bestandsaufnahme zur Rechtsschutzzone der Feststellungsklage § 2 Bedeutungsverlust des Rechtsverhältnisses A. Unschärfe des Tatbestandsmerkmals „Rechtsverhältnis“ I. Rechtsverhältnis als offenes Tatbestandsmerkmal II. Verzicht auf strenge Interpretationsmaßstäbe B. Feststellungsklage ohne materiellrechtlich verstandenes Rechtsverhältnis I. Rechtsverhältnis und Ablösung vom materiellen Recht 1. Feststellungsklage ohne Rechtsverhältnis 2. Feststellungsklage ohne subjektive Rechte II. Feststellungsklage und abstrakte Rechtsauskunft 1. Unzulässigkeit von Rechtsgutachten 2. Feststellungsurteil als abstrakte Norm- und Vertragsinterpretation a) Feststellungsurteil als Norminterpretationsentscheidung b) Vertragsauslegung durch Feststellungsurteil 3. Feststellungsurteil und Beschlußnichtigkeit a) Beschlußnichtigkeitsklagen im Verbandsrecht b) Beschlußnichtigkeitsfeststellung als Klärung einer abstrakten Rechtsfrage c) Feststellungsklage ohne Rechtsverhältnis aa) Beschluß der Mitgliederversammlung bb) Beschluß des Aufsichtsrats C. Feststellungsklage ohne zeitliche Begrenzung des Rechtsverhältnisses I. Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse II. Feststellung hypothetischer Rechtsverhältnisse 1. Feststellungsklage bei künftigem Rechtsverhältnis a) Abgrenzung zur Feststellung gegenwärtiger Rechtsverhältnisse mit Wirkung in die Zukunft b) Feststellung künftiger Rechtsverhältnisse als unzulässiges Rechtsgutachten c) Künftige Rechtsverhältnisse als Feststellungsgegenstände aa) Überschaubarkeit des Sachverhalts als Substrat des Rechtsverhältnisses bb) Orientierendes Feststellungsverfahren im Arbeitskampfrecht cc) Globalantrag im Mitbestimmungsrecht 2. Feststellungsurteil als Verhaltensrichtschnur a) „Ökonomisches Interesse“ als Ausgangspunkt b) „Regelungswirkung“ von Rechtssätzen für einen „real zu substantiierenden Sachverhalt“ c) Normenkontrolle und hypothetisches Rechtsverhältnis aa) Rechtsverhältnis und Merkmal der Verhaltensrelevanz bb) Planungssicherheit und materielles Recht (1) Feststellungsklage und Rechtsfortbildung (2) Feststellungsklage in Dauerrechtsbeziehungen D. Feststellungsklage über Elemente eines Rechtsverhältnisses I. Abgrenzung von Elementen eines Rechtsverhältnisses zu Rechtsverhältnissen im eigentlichen Sinne 1. Elemente eines Rechtsverhältnisses 2. Rechtsverhältnisse im engeren und im weiteren Sinne 3. „Vorfragen“ eines Rechtsverhältnisses als Rechtsverhältnis II. Elementenfeststellung und Prozeßökonomie 1. Rechtsverhältnis und Elementenfeststellung 2. Prozeßökonomie statt Rechtsverhältnis a) Prozeßökonomische Elementenfeststellung b) Statusfeststellung als Feststellung einer Eigenschaft c) Materiellrechtlich begründete Elementenfeststellung III. Feststellung von Tatsachen 1. Rechtsverhältnis und Tatsachenfeststellung 2. Klage auf Feststellung der Unwahrheit einer ehrverletzenden Behauptung E. Feststellungsklage über Drittrechtsverhältnisse I. Rechtsverhältnis und Drittrechtsverhältnis II. Feststellungsklage und Drittrechtsverhältnis 1. Drittrechtsverhältnis als Feststellungsobjekt 2. Kategorien von Drittrechtsverhältnissen a) Rechtsverhältnis zwischen einer Prozeßpartei und einem Dritten aa) Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und einem Dritten bb) Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und einem Dritten b) Rechtsverhältnis zwischen Dritten F. Zwischenbefund § 3 Akzentverlagerung auf das rechtliche Interesse A. Konturenlosigkeit des Tatbestandsmerkmals „rechtliches Interesse“ I. Weite Auslegung des Feststellungsinteresses und billiges Ermessen des Gerichts II. Rechtliches Interesse als ökonomisches Interesse B. Rechtsgefährdung und Feststellungsinteresse als klägerisches Interesse I. Grenzfälle der Rechtsgefährdung durch den Beklagten 1. Klägerische Unsicherheit als Rechtsgefährdung 2. Subjektive Zweifel des Klägers und Feststellungsinteresse a) Rechtsgefährdung durch konkludentes Verhalten des Beklagten aa) Stillschweigendes Bestreiten bb) Rechtliches Interesse und Streitverkündung b) Rechtsgefährdung ohne Zutun des Beklagten aa) Nichtstun des Beklagten bb) Schweigen und Treu und Glauben cc) Negative Feststellungsklage und Entlastung des Geschäftsführers dd) Feststellungsinteresse bei drohender Verjährung ee) Feststellungsinteresse bei drohendem Verlust von Beweismitteln c) Rechtsgefährdung durch Dritte 3. Intensität der Rechtsgefährdung und Parallele zur Unterlassungsklage a) Anmaßung einer Geldforderung b) Mündliches Bestreiten fremden Eigentums II. Prozeßökonomie statt Feststellungsinteresse 1. Aufweichung des Dogmas von der Subsidiarität der Feststellungsklage a) „Subsidiarität“ der Feststellungsklage b) Ausnahmen von der Subsidiarität aa) „Gesunde Prozeßökonomie“ statt „formalistischer Anwendung“ des Feststellungsinteresses bb) Fallgruppen zu Ausnahmen vom Subsidiaritätsgrundsatz (1) Erwartung eines rechtstreuen Verhaltens des Beklagten (2) Schwierigkeiten bei der Bezifferung von Leistungsanträgen (3) Schwierigkeiten bei der Zwangsvollstreckung 2. Sachurteil ohne Prüfung des Feststellungsinteresses C. Rechtliches Interesse und Bedeutungsverlust des Rechtsverhältnisses I. Feststellungsinteresse und Sachlegitimation 1. Sachlegitimation bei der Feststellungsklage 2. Ermittlung der Sachlegitimation und rechtliches Interesse a) Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation aa) Feststellungsklage gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung bb) Feststellungsklage gegen Beschlüsse des Aufsichtsrats b) Feststellungsinteresse und Passivlegitimation II. Feststellungsinteresse und fehlendes gegenwärtiges Rechtsverhältnis 1. Feststellungsinteresse bei der Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse 2. Feststellungsinteresse bei der Feststellung hypothetischer Rechtsverhältnisse a) Wahrscheinlichkeit der Entstehung des Rechtsverhältnisses b) Feststellende Norminterpretationsentscheidung c) Feststellungsverfahren als objektives Kompetenzabgrenzungsverfahren d) Tarifliches Normenkontrollverfahren und kollektives Feststellungsinteresse III. Elementenfeststellung und schutzwürdiges Interesse des Klägers IV. Feststellungsinteresse bei der Feststellung von Drittrechtsverhältnissen D. Zwischenbefund § 4 Entdeckung der Feststellungsverfügung A. Feststellungsverfügung als neue Rechtsschutzform B. Feststellungsverfügung im Spiegel der Rechtsanwendung C. Begründungsversuche I. Widersprüchliches zum Verfügungsanspruch und zum Verfügungsgrund II. Verhaltenssteuerung durch Feststellungsverfügung D. Zwischenbefund Zweiter Teil Historische Entwicklung und dogmatische Einordnung der Feststellungsklage § 5 Dogmengeschichtliche Entwicklung der Feststellungsklage A. Vorläufer der Feststellungsklage I. Anfänge des Feststellungsverfahrens 1. Feststellungsmittel des römischen Rechts a) Actiones praeiudiciales b) Kautions- und Liberationsklagen 2. Feststellungsmittel des kanonischen und des italienischen Rechts a) Extraiudicialappellation b) Remedium ex lege diffamari und remedium ex lege Si condendat aa) Remedium ex lege diffamari bb) Remedium ex lege Si condendat II. Gemeinrechtliche Praxis des Feststellungsverfahrens 1. Ausbau und Verbreitung der bisherigen Feststellungsmittel a) Präjudicialklagen b) Provokationen c) Kautions- und Liberationsklagen 2. Dogmatische Neuausrichtung der Feststellungsmittel a) Rechtliches Interesse statt Rechtsverletzung b) Feststellungsmittel als Prozeßantizipation 3. Dringendes praktisches Bedürfnis nach vereinheitlichender Kodifikation B. Kodifikation der Feststellungsklage I. Ruf nach dem Gesetzgeber 1. Partikulargesetzgebung 2. Gesetzesentwürfe für eine Reichszivilprozeßordnung II. Zivilprozessuale Feststellungsklage 1. Einführung der zivilprozessualen Feststellungsklage 2. Ergänzung der Feststellungsklage durch die „Zukunftsklagen“ III. Feststellungsklagen in öffentlichrechtlichen Verfahrensordnungen 1. Verwaltungs- und finanzgerichtliche Feststellungsklagen 2. Sozialgerichtliche Feststellungsklage C. Zwischenbefund § 6 Eingliederung der Feststellungsklage in das Rechtsschutzsystem A. Materiellrechtliche Deutungsversuche der Feststellungsklage I. Feststellungsklage als Anerkennungsklage II. Spielarten der Anerkennungsklage B. Feststellungsklage als rein „processualisches Gebilde“ I. Abschied vom Anerkennungsanspruch II. Lehre vom Rechtsschutzanspruch 1. Aufspaltung der actio in Anspruch und Klagerecht 2. Feststellungsklage als Bestätigung der Lehre vom Rechtsschutzanspruch C. Feststellungsklage als prozeßrechtliches Institut eigener Art I. Abschied vom Rechtsschutzanspruch II. Feststellungsklage als rein prozessuales Rechtsinstitut D. Zwischenbefund § 7 Ausweitung der Rechtsschutzzone der Feststellungsklage A. Schwierigkeiten bei der materiellrechtlichen Erfassung der Rechtsbeziehungen zwischen den Prozeßparteien I. Rechtliches Interesse statt Rechtsverhältnis 1. Feststellungsinteresse und Vernachlässigung des Beklagten 2. Verblassen des Rechtsverhältnisses II. Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Drittrechtsverhältnissen als Beleg 1. Prätendentenstreit 2. Feststellung absoluter Rechte B. Überspielen materiellrechtlicher Wertungen als Erbe des Rechtsschutzanspruchs I. Loslösung des Prozeßrechts aus den „Banden einer zivilistischen Betrachtungsweise“ II. Flucht aus dem materiellrechtlichen Durcheinander III. Verdrängung der Interessen des Beklagten aus der rechtlichen Wertung 1. Akzentuierung der Anspruchsbeziehung des Klägers zum Staat 2. Verstärkung der klägerfreundlichen Tendenz durch öffentlichrechtliche Feststellungsklagen C. Bestätigung durch die zeitweilige Zurückdrängung subjektiver Rechte D. Zwischenbefund § 8 Abschied von der publizistischen Deutung der Feststellungsklage A. Andeutung einer Gegenbewegung I. Feststellungsklage und Klagebefugnis im Verwaltungsprozeß II. Rückbesinnung der zivilprozessualen Feststellungsklage auf ihre materiellrechtlichen Grundlagen 1. Fortentwicklung der Anspruchsinhalte 2. Renaissance des Anerkennungsanspruchs 3. Suche nach materiellrechtlichen Elementen des Feststellungsinteresses III. Schwächen der bisherigen Ansätze B. Kritik am prozessualen Verständnis der Feststellungsklage I. Fehlverständnis von der Spaltung der actio 1. Trennung von Anspruch und Klage als Prämisse für die Emanzipation des Prozeßrechts a) Klagerecht auf „Hülfe des Staates“ als dogmatischer Wendepunkt b) Prozeßrechtsverhältnis und Rechtsschutzanspruch 2. Subjektives Privatrecht und „prozessuale Zutat“ a) Gerichtliche Verfolgbarkeit als „Consequenz des Rechtes“ b) Bestätigung durch neuere Deutungen des subjektiven Rechts c) Gestaltungsrecht und Gestaltungsrechtsschutz II. Geistig-politischer und methodengeschichtlicher Hintergrund der prozessualen Selbständigkeitsbestrebungen 1. Entstehung publizistischer Klagerechte in der Entwicklung des modernen Staats 2. Trennungsdenken als Ergebnis wissenschaftlicher Systembildung III. Konsequenzen für das publizistische Verständnis der Feststellungsklage 1. Feststellungsklage als Prüfstein für die Anwendbarkeit der „hergebrachten Begriffe“ 2. Bedeutungslosigkeit des „außerprozessualen Thatbestandes“ 3. Prozessuale Deutung der Feststellungsklage und Ausweitung ihrer Rechtsschutzzone a) „Richterrechtliche“ und gewohnheitsrechtliche Anerkennung der prozessualen Deutung b) Legitimation durch gesetzliche Anerkennung 4. Rückwirkungen durch andere prozessual verstandene Rechtsschutzeinrichtungen a) Unterlassungsklage und Gestaltungsklage im Erkenntnisverfahren aa) Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage bb) Gestaltungsrecht und Gestaltungsklage cc) Harmonisierung der Klagentrichotomie b) Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage als vollstreckungsrechtliche Besonderheit 5. Abschied von der publizistischen Deutung der Feststellungsklage C. Materiellrechtliche Deutung der Feststellungsklage I. Dogmatische Neuausrichtung II. Rückbesinnung auf das Tatbestandsmerkmal des Rechtsverhältnisses als materiellrechtliches Band zwischen den Prozeßparteien D. Zwischenbefund Dritter Teil Rückbesinnung auf das Rechtsverhältnis § 9 Prozeßzweck und materielles Recht A. Zweck des Zivilprozesses I. Verwirklichung, Schutz und Durchsetzung subjektiver Rechte 1. Rechtsdurchsetzung im Zivilprozeß a) Verwirklichung subjektiver Rechte b) Materielles Recht und Rechtsfortbildung c) Begriff des subjektiven Rechts aa) Subjektives Recht als Rechtsmacht zur Befriedigung von Interessen bb) Moderne Deutungen des subjektiven Rechts 2. Dienende Funktion des Prozeßrechts a) Subjektives Recht und Rechtsschutzzusage b) Zuschnitt des Zivilprozeßrechts auf die Verfolgung subjektiver Rechte 3. Objektive Rechtskontrolle als Fremdkörper im System des Rechtsschutzes a) Popularklagen b) Abstrakte Norminterpretationsregelungen II. Erlangung eines rechtskraftfähigen Urteils 1. Verbindliche Streitentscheidung und Rechtsgewißheit als Rechtskraftzweck 2. Prozessuale Rechtskrafttheorie und richterliche Bindung a) Wiederholungsverbot bei identischem Streitgegenstand b) Widerspruchsverbot und präjudizielle Wirkung bei abweichendem Streitgegenstand 3. Rechtskraftwirkung und Rechtsfolgenverbindlichkeit a) Rechtsfolgenbehauptung als Streitgegenstand aa) Streitgegenstandsbegriffe bb) Streitgegenstand bei der Klage auf Feststellung des Eigentums cc) Streitgegenstand als vom Kläger beanspruchter Ausspruch einer Rechtsfolge b) Rechtskraftwirkung als verbindliche Festlegung einer Rechtsfolge aa) Subsumtionsschluß im Normanwendungsstreit (1) Überschaubarkeit des Rechtsstreits und materielle Rechtskraft (2) Rechtsfolgenentscheidung als Gegenstand der materiellen Rechtskraft (3) Nicht rechtskraftfähige „Urteils-Elemente“ (a) Präjudizielle „Rechtsverhältnisse“ (b) Tatsachen (c) Abstrakte Rechtsfragen bb) Präklusion und geschehener Lebenssachverhalt cc) Rechtskrafterstreckung auf Dritte als Ausnahme III. Schutz subjektiver Rechte durch materielle Rechtskraftwirkung 1. Instrumentale Absicherung des Prozeßzwecks durch materielle Rechtskraft 2. Materielle Rechtskraft und objektive Rechtskontrolle B. Zweck der Feststellungsklage I. Verwirklichung und Schutz materiellrechtlicher Rechtspositionen 1. Gefahr feststellender Popularklagen 2. Feststellung subjektiver Rechte als Grundsatz a) Feststellungsklage im System der Geltendmachung subjektiver Rechte durch Klage b) Rechtsverhältnis als „materiellrechtliches Substrat“ der Feststellungsklage II. Erlangung von Rechtsgewißheit durch materielle Rechtskraftwirkung als besonderer Zweck der Feststellungsklage 1. „Rechtssicherheit“ durch Feststellung als Leitgedanke 2. Rechtsgewißheit durch Präjudizialität des festgestellten Rechtsverhältnisses a) Wiederholungsverbot bei abweichendem Streitgegenstand als Anknüpfungspunkt b) Schließung von Rechtskraftlücken bei der Feststellung von „Urteils-Elementen“ aa) Feststellungsklage als notwendige Ergänzung zur beschränkten Rechtskraftwirkung bb) Rechtsverhältnis und „Urteils-Elemente“ als Rechtsfolgenbehauptung cc) Präklusion und Rechtskrafterstreckung c) Prozeßantizipation und „Klammerfunktion“ der Feststellungsklage III. Feststellungsurteil als „Planungsbasis“ für zukünftiges Verhalten 1. Konkretisierung der Normsituation mit Hilfe der Feststellungsklage 2. Ermöglichung normgemäßen Verhaltens als Funktion des materiellen Rechts a) Anwendungs- und Auslegungsrisiko des materiellen Rechts b) Risikominimierung durch materiellrechtliche Konkretisierung 3. Materiellrechtliche Begründung einer verfahrensrechtlichen Mitverantwortung a) „Auskunftsanspruch“ im öffentlichen Recht b) Treue- und Kooperationspflichten in Dauerrechtsbeziehungen 4. Orientierungshilfe durch richterliche Rechtsfortbildung mit Hilfe der Feststellungsklage C. Gleichrangigkeit der Klagearten D. Zwischenbefund § 10 Subjektives Recht, materielle Rechtskraft und rechtsschutzfähiges Rechtsverhältnis A. Grundlagen des Rechtsverhältnisses I. Rechtsverhältnis und Zweck der Feststellungsklage II. Rechtsverhältnis im materiellen Recht als Ausgangspunkt 1. Rechtsverhältnis und subjektives Recht a) Absolutes Recht und relatives Recht als Rechtsverhältnis b) Rechtsverhältnis im weiteren Sinne aa) Rechtsverhältnis als Quelle von Rechten und Pflichten bb) Vergleichbarkeit des absoluten Rechts 2. Rechtsverhältnis und Rechtsfolge B. Rechtsverhältnis als materiellrechtliches Substrat der Feststellungsklage I. Subjektives Recht als Element des Rechtsverhältnisses 1. Anlehnung an das materielle Rechtsverhältnis 2. Subjektives Recht und Rechtsverhältnis 3. Konkretisierung des Rechtsverhältnisses a) Rechtsverhältnis im engeren Sinne aa) Relatives Recht als Rechtsverhältnis bb) Absolutes Recht als „latentes Rechtsverhältnis“ b) Rechtsverhältnis im weiteren Sinne aa) Rechtsverhältnis als „Komplex von zusammengehörigen subjektiven Rechten“ bb) Vergleichbarkeit des absoluten Rechts II. Rechtsverhältnis und materielle Rechtskraft 1. Rechtsfolgenentscheidung und materielle Rechtskraft 2. Rechtsfolgen als konstituierende Elemente des Rechtsverhältnisses a) Subsumtionsschluß und Rechtsfolge b) Eintritt von Rechtsfolgen als Möglichkeit C. Zwischenbefund § 11 Rechtsverhältnis und Rechtsschutzzone der Feststellungsklage A. Fehlendes materiellrechtlich verstandenes Rechtsverhältnis I. Klärung abstrakter Rechtsfragen bei der Norm- und Vertragsinterpretationsfeststellungsklage 1. Fehlen subjektiver Rechte a) Eintritt von Rechtsfolgen durch Subsumtion subjektiver Rechte b) Norminterpretierendes Feststellungsurteil c) Vertragsauslegendes Feststellungsurteil 2. Unverbindlichkeit des Feststellungsurteils a) Materielle Rechtskraft und Einmaligkeit des Rechtsschutzes b) Norm- und Vertragsinterpretationsfeststellung in der praktischen Umsetzung 3. Unzulässigkeit der Feststellungsklage ohne Rechtsverhältnis a) Abstrakte Norminterpretation b) Abstrakte Vertragsauslegung II. Suche nach Rechtsverhältnissen bei der Beschlußnichtigkeitsfeststellungsklage 1. Beschluß als mehrseitiges Rechtsgeschäft eigener Art 2. Beschluß als Rechtsverhältnis a) Beschluß der Mitgliederversammlung aa) Beschluß als materiellrechtliches Substrat der Beschlußnichtigkeitsfeststellungsklage bb) Fehlende Rechtswirkung des Beschlusses auf Dritte b) Beschluß des Aufsichtsrats 3. Materielle Rechtskraft des Beschlußnichtigkeitsfeststellungsurteils B. Rechtsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung I. Feststellungsklage und vergangenes Rechtsverhältnis 1. Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse als unzulässige Norminterpretation a) Echte vergangene Rechtsverhältnisse b) Fehlen subjektiver Rechte c) Bestätigung durch den Rechtsgedanken der Fortsetzungsfeststellungsklagen 2. Untauglichkeit einer Kompensation durch das Feststellungsinteresse 3. Suche nach einer materiellrechtlichen Verbindung zwischen den Prozeßparteien a) Herleitung von Folgen für die Gegenwart oder Zukunft b) Notwendigkeit einer Differenzierung aa) Feststellung gegenwärtiger Rechtsverhältnisse im engeren Sinne bb) Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse im weiteren Sinne (1) Präjudizialität des vergangenen Rechtsverhältnisses (2) „Nachwirkendes“ Rechtsverhältnis als Quelle von gegenwärtigen Rechtsverhältnissen im engeren Sinne II. Feststellungsklage und zukünftiges Rechtsverhältnis 1. Hypothetisches Rechtsverhältnis als „Rechtszustand“ a) Fehlen subjektiver Rechte und Nichteintritt von Rechtsfolgen aa) Feststellung hypothetischer Rechtsverhältnisse als unzulässiges Rechtsgutachten bb) Hypothetisches Rechtsverhältnis im kontradiktorischen Verfahren (1) Prozeßeinleitung und Prozeßgegner (2) Tatsachenermittlung und Subsumtionsschluß (3) Prozeßbeendigung und Kostenlast b) Ermöglichung normgemäßen Verhaltens statt Verfolgung subjektiver Rechte aa) Fehlender Bezug zu subjektiven Rechten bb) Fehlende Begrenzbarkeit ausufernder Auskunftsbegehren cc) Fehlende Konkretisierbarkeit der verhaltensbestimmenden Wirkung 2. Materielle Rechtskraft und Urteilswirkungen bei der Entscheidung von „Rechtsfragen auf Vorrat“ a) Bedingte Rechtskraftwirkung bei hypothetischen Rechtsverhältnissen aa) Materielle Rechtskraft und „geschehener“ Lebenssachverhalt bb) Bedingte Rechtskraft und materiellrechtlich unrichtige Feststellungsurteile cc) Unschärfe der bedingten Rechtskraftwirkung und Gefahr nutzloser Feststellungsurteile b) Tatsächliche Urteilswirkungen und Konkretisierung der Normsituation aa) Tatsächliche Wirkungen des Feststellungsurteils bb) Konkretisierung der Normsituation (1) Rechtskraft als Bewertungsmaßstab für spätere Klagen (2) Außerachtlassung einzelfallbezogener Tatumstände 3. Unzulässigkeit von Feststellungsklagen über zukünftige Rechtsverhältnisse a) Arbeitskampf- und Tarifvertragsrecht b) Globalantrag im Mitbestimmungsrecht C. Elemente eines Rechtsverhältnisses I. Elementenfeststellung als abstrakte Rechtsauskunft 1. Element als Entstehungsvoraussetzung eines subjektiven Rechts 2. Materielle Rechtskraft bei der Elementenfeststellung a) Element und Rechtsfolge b) Elementenfeststellung und Überschaubarkeit 3. Unzulässigkeit der Feststellungsklage über Elemente eines Rechtsverhältnisses 4. Auslegung und Umdeutung von unzulässigen Elementenfeststellungsanträgen II. Feststellung von Tatsachen 1. Fehlen subjektiver Rechte 2. „Rechtskraft“ von Tatsachenfeststellungen D. Rechtsverhältnisse mit und zwischen Dritten I. Inkongruenz zwischen dem Rechtsverhältnis bei der Feststellungsklage und dem materiellen Rechtsverhältnis 1. Drittrechtsfeststellung als abstraktes Rechtsgutachten a) Ablösung der Drittfeststellungsklage vom materiellen Recht b) Fehlen eigener subjektiver Rechte des Drittfeststellungsklägers c) Feststellungsklage in Prozeßstandschaft als Bestätigung 2. Drittrechtsverhältnis im kontradiktorischen Verfahren a) Anerkenntnis im Feststellungsprozeß über Drittrechtsverhältnisse b) Verschiebung des Kostenrisikos und Erhaltung der Zeugenstellung II. Beschränkte Rechtskraftwirkung des Drittfeststellungsurteils 1. Fehlende Rechtsgewißheit über das Drittrechtsverhältnis a) Fehlende Rechtskrafterstreckung auf den Dritten b) Irrelevanz einer tatsächlichen Erwartungshaltung 2. Gefahr sich einander widersprechender Urteile E. Zwischenbefund § 12 Ausweitung der Rechtsschutzzone der Feststellungsklage durch Rechtsfortbildung A. Abstrakte Norminterpretation I. Norminterpretationsregelungen als gesetzliche Ausnahmen 1. Erstattung von Rechtsgutachten a) Gerichtliche Rechtsgutachten b) „Außerstreitiges Gutachtensverfahren“ 2. Gerichtliche Normenkontrolle a) Verfassungsgerichtliche Normenkontrolle b) Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle c) Normfeststellungsklage zwischen Tarifparteien 3. Norminterpretation durch Vorlageverfahren a) Vorlage an den Großen Senat eines Bundesgerichts b) Rechtsentscheid in Mietsachen II. Norminterpretierende Feststellungsklage im Wege der Rechtsfortbildung 1. Analogie zu norminterpretierenden Feststellungsverfahren a) Planwidrige Unvollständigkeit der Zivilprozeßordnung b) Analogiefähigkeit spezieller Norminterpretationsregelungen aa) Strukturunterschiede als unüberwindbare Hürde (1) Spezielle Zweckrichtungen (2) Unterschiede bei der Einleitung des Verfahrens (3) Unterschiede bei der Kostentragung bb) Uneinheitlichkeit der Bindungswirkungen 2. Abstrakte Norminterpretation als dringendes Verkehrsbedürfnis III. „Abstrakte Urteile“ als rechtspolitischer Wunsch B. Feststellung eines künftigen Rechtsverhältnisses I. Fortsetzungsfeststellungsklage über vergangene Rechtsverhältnisse als Modell 1. Fehlendes Feststellungsinteresse bei der Feststellung vergangener Rechtsverhältnisse als Ausgangspunkt 2. Analogie zu gesetzlichen Regelungen über Fortsetzungsfeststellungsklagen a) Entsprechende Anwendung der Fortsetzungsfeststellungsklagen in kollektivrechtlichen Feststellungsverfahren b) Fehlen einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes c) Fehlende Analogietauglichkeit II. Einführung von Informativ- und Testverfahren als rechtspolitische Aufgabe C. Feststellung von Elementen eines Rechtsverhältnisses und von Tatsachen I. Elementenfeststellung 1. Prozeßökonomische Elementenfeststellung a) Prozeßzweck und Prozeßökonomie aa) Dogmatische Ableitung der Prozeßökonomie bb) Inhalt und methodische Umsetzung der Prozeßökonomie cc) Prozeßzweck als Schranke b) Prozeßökonomie und Elementenfeststellung aa) Beliebigkeit prozeßökonomischer Überlegungen bb) Methodische Ungereimtheiten cc) Begrenzung durch den Prozeßzweck 2. Analogie zu gesetzlichen Ausnahmevorschriften a) Elementenfeststellung als Ausnahmetatbestand b) Rechtskraft von „Urteils-Elementen“ aa) Materielle Rechtskraftwirkung trotz unklarer gesetzlicher Grundlage bb) Rechtskraftwirkung bei tenorierter Elementenfeststellung c) Planwidrige Unvollständigkeit 3. Elementenfeststellung als dringendes Verkehrsbedürfnis 4. Materiellrechtlich begründete Elementenfeststellung 5. Elementenfeststellung als rechtspolitischer Wunsch II. Tatsachenfeststellung 1. Tatsachenfeststellung als eng begrenzter gesetzlicher Ausnahmetatbestand 2. Tatsachenfeststellung als rechtspolitischer Wunsch D. Feststellung von Drittrechtsverhältnissen I. Drittrechtsfeststellung als Gewohnheitsrecht II. Auslegung des „Rechtsverhältnisses“ 1. Offenheit des Wortlauts 2. Prozeßökonomie und Prozeßzweck III. Drittrechtsfeststellung durch Rechtsfortbildung 1. Hilfe durch richterliche Rechtsfortbildung a) Analogie zu gesetzlichen Ausnahmeregelungen b) Drittrechtsfeststellung als dringendes Bedürfnis des Rechtsverkehrs 2. Prätendentenstreit oder Feststellung absoluter Rechte als Modell a) Prätendentenstreit aa) Gesetzliche Anerkennung bb) Materiellrechtliche Deutung (1) Entsprechende Anwendung der Eingriffskondiktion (2) Negatorisches Abwehrrecht des Erstprätendenten (3) Schutz der Zuständigkeit an der Forderung b) Feststellung absoluter Rechte IV. Kompensation durch das rechtliche Interesse oder die Klagebefugnis 1. Feststellungsinteresse 2. Klagebefugnis V. Rechtsgewißheit durch Rechtskrafterstreckung auf Dritte 1. Unzulässigkeit einer pauschalen Rechtskrafterstreckung extra legem 2. Rechtskrafterstreckung nach Beiladung des Dritten a) Öffentlichrechtliche Verfahrensregelungen b) Fehlende Übertragbarkeit auf den Zivilprozeß 3. Rechtskraft kraft materieller Abhängigkeit und Drittwirkung der Rechtskraft a) Drittwirkung der Rechtskraft b) Rechtskraft kraft materieller Abhängigkeit 4. Bindung kraft schuldrechtlicher Vereinbarung VI. Auswege 1. Drittbeteiligung im Zivilprozeß a) Streitgenossenschaft und Nebenintervention b) Prozeßstandschaft statt Drittrechtsfeststellung 2. Materielle Rechtsverhältnisse in Drittfeststellungsprozessen a) Feststellungsantrag und materielles Rechtsverhältnis b) Suche nach Rechtsverhältnissen zwischen den Prozeßparteien aa) Rechtsverhältnis im Prätendentenstreit bb) Sonstige Rechtsverhältnisse zwischen den Prozeßparteien (1) Vertragliche Rechtsverhältnisse (2) Rückgriffsansprüche (3) Deliktisches Verhalten des Drittfeststellungsbeklagten (4) Sonstige Einzelfälle cc) Rechtsverhältnisse im Gesellschaftsrecht (1) Mitgliedschaft als subjektives Recht und Rechtsverhältnis (2) Feststellungsklage des Aktionärs als Abwehrrecht (3) Sonstige Gesellschafterfeststellungsklagen über „Drittrechtsverhältnisse“ VII. Drittrechtsfeststellung als rechtspolitisches Ziel E. Zwischenbefund Vierter Teil Entlastung des rechtlichen Interesses § 13 Rückbesinnung auf die Sinnelemente des rechtlichen Interesses A. Rechtsverhältnis statt rechtliches Interesse als Rechtsschutzfilter I. Feststellungsinteresse zur Vermeidung von Popularklagen II. Rechtsverhältnis als „erstes großes Sieb“ B. Rechtliches Interesse als unbestimmter Rechtsbegriff I. Abschied vom „Zauberstab“ des Feststellungsinteresses II. Feststellungsinteresse als Tatbestandsmerkmal III. Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe 1. Auslegung 2. Grenzen bei der Interpretation a) Ermessen und Beurteilungsspielraum b) Auslegungsschranken bei fehlender Bestimmtheit c) Zurückhaltung bei der Interpretation des rechtlichen Interesses d) Rechtliches Interesse und institutionalisierte Interessenabwägung aa) Abschied von einer ausschließlich klägerfixierten Sichtweise bb) Berücksichtigung der Beklagteninteressen C. Sinn und Zweck des rechtlichen Interesses I. Rechtsschutzeinschränkende Sinnelemente 1. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis und rechtliches Interesse a) Feststellungsinteresse als Ausprägung des Rechtsschutzbedürfnisses b) Rechtsschutzbedürfnis und rechtliches Interesse als unterschiedliche Rechtsinstitute aa) Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis als Sachurteilsvoraussetzung (1) Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungsklagen und Gestaltungsklagen (2) Schutz der Rechtspflege und Schutz des Beklagten durch Rechtsschutzbegrenzung bb) Kritik am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis (1) Rechtsschutzbedürfnis als Sammelbecken ungelöster Probleme (2) Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis als prozessuales Rechtsmißbrauchsverbot cc) Dogmatische Bedenken gegen die Ableitung des rechtlichen Interesses aus dem allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis c) Einzelfälle des Rechtsschutzbedürfnisses 2. Feststellungsinteresse und Schutz des Beklagten und des Gerichts vor „überflüssigen“ Klagen a) Feststellungsinteresse und „Erforderniss der Bestrittenheit“ des Rechtsverhältnisses aa) Kontrolle unstreitiger Rechtsverhältnisse als offensichtlicher Rechtsmißbrauch bb) Feststellungsinteresse und Kostentragung beim sofortigen Anerkenntnis (1) Anerkenntnis bei der Leistungsklage (2) Anerkenntnis bei der Feststellungsklage cc) Sachurteil ohne Feststellungsinteresse b) Feststellungsinteresse und „besondere Umstände“ bei der Wahl der Rechtsschutzform aa) Subsidiarität der Feststellungsklage und rechtliches Interesse (1) Abschied vom „Subsidiaritätsgrundsatz“ (a) Subsidiarität durch Rechtsfortbildung (b) Subsidiarität und Prozeßökonomie (2) Wahlrecht des Klägers bei „prinzipiellem Vorrang“ der Leistungsklage (a) Freies Wahlrecht als Konsequenz unterschiedlicher Prozeßzwecke (b) Feststellungsklage bei „besonderen Umständen“ als Ausdruck des Rechtsmißbrauchsverbots bb) Rechtliches Interesse statt Prozeßökonomie II. Rechtsschutzbegründende Sinnelemente 1. Begründung des Rechtsverhältnisses mit Hilfe des Fe Matthias Jacobs examines the admissibility requirements of an action for a declaratory judgment in civil proceedings and their historical and teleological basis. He reveals the weaknesses in the traditional dogmatics, reappraises the action for a declaratory judgment's loss of substance in substantive law and attempts to outline and delimit the legal protection area in Section 256 Paragraph 1 of the Code of Civil Procedures more precisely than before by connecting it to substantive law. The break with the procedural interpretation of the action for a declaratory judgment opens the way for a recollection of the definitional element of the legal relationship and a discharge of the interest in an action for a declaratory judgment
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