Der europäische Pflichtverteidiger : Die Anforderungen an Prozesskostenhilfe in nationalen und transnationalen Strafverfahren aus europäischer Perspektive
معرفی کتاب «Der europäische Pflichtverteidiger : Die Anforderungen an Prozesskostenhilfe in nationalen und transnationalen Strafverfahren aus europäischer Perspektive» نوشتهٔ Bannehr, Carolin، منتشرشده توسط نشر Duncker & Humblot GmbH در سال 2020. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Aus Anlass der Ende 2016 erlassenen Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (PKH-RL) untersucht die Arbeit, ob und inwiefern die Europäisierung durch europäische Menschenrechtsinstrumente und Richtlinien den Zugang des Beschuldigten zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe verbessern kann. Dazu wird zunächst eine europäische Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe erarbeitet, deren Grundlage die menschenrechtlichen Garantien von Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und Art. 48 Abs. 2 GRCh sind und die um die Inhalte und Garantien der PKH-RL ergänzt werden. Ausgehend von dieser europäischen Konzeption ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo des deutschen Rechts der notwendigen Verteidigung möglich. Aus diesem Vergleich kann eine Verbesserung des Zugangs und der Wirksamkeit strafrechtlicher Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten eines Strafverfahrens abgeleitet werden.»The European Public Defender – Requirements for legal aid in national and transnational criminal proceedings from a European perspective«The thesis investigates whether Europeanisation, i.e. the influence of the ECHR, the CFR and the EU Directive 2016/1919, improves the status of defence rights at the EU and the national level. After establishing a European concept of legal aid, derived from the guarantees of the ECHR, the CFR and EU Directive 2016/1919, the effects of this concept of a »European public defender« are exemplified by investigating the effects on the German system of legal aid in criminal proceedings. Aus Anlass der Ende 2016 erlassenen Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (PKH-RL) untersucht die Arbeit, ob und inwiefern die Europäisierung durch europäische Menschenrechtsinstrumente und Richtlinien den Zugang des Beschuldigten zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe verbessern kann. Dazu wird zunächst eine europäische Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe erarbeitet, deren Grundlage die menschenrechtlichen Garantien von Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und Art. 48 Abs. 2 GRCh sind und die um die Inhalte und Garantien der PKH-RL ergänzt werden. Ausgehend von dieser europäischen Konzeption ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo des deutschen Rechts der notwendigen Verteidigung möglich. Aus diesem Vergleich kann eine Verbesserung des Zugangs und der Wirksamkeit strafrechtlicher Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten eines Strafverfahrens abgeleitet werden. »The European Public Defender - Requirements for legal aid in national and transnational criminal proceedings from a European perspective« The thesis investigates whether Europeanisation, i.e. the influence of the ECHR, the CFR and the EU Directive 2016/1919, improves the status of defence rights at the EU and the national level. After establishing a European concept of legal aid, derived from the guarantees of the ECHR, the CFR and EU Directive 2016/1919, the effects of this concept of a »European public defender« are exemplified by investigating the effects on the German system of legal aid in criminal proceedings. Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern Europäisierung durch europäische Menschenrechtsinstrumente und Richtlinien den Zugang des Beschuldigten zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe verbessert. Dazu wird aus den Garantien der EMRK, GRCh und der EU-Richtlinie 2016/1919 eine europäische Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe abgeleitet, um so exemplarisch den Einfluss der Europäisierung auf die Pflichtverteidigung anhand eines Vergleichs mit dem deutschen Rechtssystem zu analysieren. Carolin Bannehr (geb. Castorf): Studium der Rechtswissenschaften von 2008 bis 2013 an der Bucerius Law School (Hamburg) und an der Waseda Law School (Tokio). 2013 Erste Juristische Prüfung. Referendariat im Bezirk des Kammergerichts. 2016 Zweite Juristische Prüfung. 2018 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit als angestellte Strafverteidigerin im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin. 2019 Promotion. Seit 2020 Richterin in Berlin. Carolin Bannehr (née Castorf) studied law at Bucerius Law School (Hamburg) and Waseda Law School (Tokyo) from 2008 to 2013. 2013 First State Examination. Legal clerkship in the district of the Kammergericht Berlin. 2016 Second State Examination. 2018 Admitted to the bar and employed as a defence counsel in Berlin. 2019 Doctorate. Since 2020 Judge in Berlin
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