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Der dienstliche Verkehr und die Amtssprache : Auf der Grundlage der Bekanntmachung der Zivil-Staatsministerien vom 28. April 1901 unter besonderer Berücksichtigung des Dienstes bei den Justizbehörden

معرفی کتاب «Der dienstliche Verkehr und die Amtssprache : Auf der Grundlage der Bekanntmachung der Zivil-Staatsministerien vom 28. April 1901 unter besonderer Berücksichtigung des Dienstes bei den Justizbehörden» نوشتهٔ Th. von der Pfordten، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2020. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

## Auf der Grundlage -er vekamtmachung der Swll-Staatsminifterien vom 28. Xprtt 1901 unter besonderer Berücksichtigung des Dienstes bei den Iustirdehörden. ## Don Th. von der Pfordten, K. Landgerichtsrat in München. ## 2. verbesserte Auflage. München 1908. ## 3-Schweitzer Verlag fArthur Sellier). fl. B. Hof-u. Nniv.-Buchdruckerci von Junge L Sohn in Erlangen. Vorwort zur ersten Auflage. Jeder Beamte, der sich mit der Ausbildung von Rechts praktikanten zu befassen hatte, wird schon die Wahrnehmung gemacht haben, daß die Aneignung der erforderlichen Ge wandtheit im formellen Dienste, insbesondere der Gewandtheit im schriftlichen Verkehre den Anfängern unverhältnismäßige Schwierigkeiten macht. Durch die einseitige Beschäftigung während der Universitätszeit sind sie in praktischen Dingen unbeholfen geworden und haben es verlernt, ihre Gedanken fließend und frei in natürlicher, gesunder Sprache darzustellen. Der Leiter der Ausbildung trägt daher oft Bedenken, sie zur selbständigen Mitarbeit bei den Amtsgeschästen heranzuziehen. Dieses Büchlein soll nun zunächst als Leitfaden für den Rechtspraktikanten dienen und ihm das Verständnis für die Formen vermitteln, in denen sich heutzutage der schriftliche Amtsverkehr bei den Behörden abspielt. Es verfolgt aber noch einen weiteren Zweck. Es ist höchste Zeit, daß die Behörden mit den alten schwerfälligen Formen auftäumen, die sie vor dem Inkrafttreten der Be kanntmachung vom 28. April 1901 anwendeten und von deren Gebrauch sie sich leider immer noch nicht entwöhnen können. ES muß sich allmählich die Erkenntnis durchringm, daß das Maß der Arbeitsleistung nicht nach dem Volumen und dem Gewichte des vollgeschriebenen Papiers bemessen werden kann. Und ebenso dringend notwendig ist es, daß die Behörden endlich wieder zu einem natürlichen Sprach gebrauche zurückkehren und das papierene Juristendeutsch ab legen. Darum will diese Schrift die jungen Juristen IV Vorwort.
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