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Das Sammelvermögen (Zivilrechtliche Und Prozessrechtliche Abhandlungen) (German Edition)

معرفی کتاب «Das Sammelvermögen (Zivilrechtliche Und Prozessrechtliche Abhandlungen) (German Edition)» نوشتهٔ Fischbach, Oskar، منتشرشده توسط نشر De Gruyter در سال 2019. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

ERSTER TEIL. EINLEITUNG. § i-DER BEGRIFF DES SAMMELVERMÖGENS. I. Es ist eine fundamentale Erscheinung im Menschenleben, daß da, wo die Kräfte des Einzelnen nicht ausreichen, um ein Werk zu vollbringen, mehrere sich verbinden und mit vereinten Kräften an's Ziel zu gelangen suchen. Die weittragende Bedeutung dieses "Assoziationsprinzips" rechtfertigt es, dasselbe als fast untrüglichen Kulturmesser zu verwerten. Im wirtschaftlichen Leben macht sich sein wachsender Einfluß bemerkbar in der ständigen Vermehrung der Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, der Syndikate, Kartelle, Trusts usw., alles Erscheinungen, welche die Gesetzgebung zum größten Teil in den entsprechenden juristischen Instituten festgelegt hat. Diese Interessengemeinschaften stellen sich allerdings meistens als materielle dar; aber auch ideale Bestrebungen werden, namentlich, weil sie in der Regel einer materiellen Grundlage nicht entbehren können, durch die Vereinigung Vieler wesentlich gefördert. Daß diese Erkenntnis sich mehr und mehr Bahn bricht, zeigt sich in der stetigen Vermehrung der Vereine und nicht zum wenigsten in einer von Tag zu Tag häufiger werdenden Erscheinung unseres "assoziativen" Lebens, den "Sammlungen". Sammlungen finden statt zu allen möglichen Zwecken. Bald will man der durch einen Brand oder eine Überscliwem-Fischbach, Das Sammelvermögen. 1 4 ) In seinem "Gutachten betreffend die Gäubahn". Jahrbücher für Dogmatik Bd. 18 S. 19. ») E. J. Bekker, Pand. Bd. II S. 283 f. ') Kleemann, Die Pflegschaft für ein Sammelunternehmen, S. 14. s ) Dies betonte zuerst Puchta in derZtschrft. f. Gesetzg. u. Rechtswissenschaft (herausgeg. v. Hinschius) Bd. II S. 473 f. 1\* ') An diese Fälle denkt wohl auch Crome, System des bürg. Rechts Bd. I S. 270, wenn er für einen Teil der Fälle, je nach den Umständen oder nach der Art der Beitragsleistung Gesellschaftsrech! eintreten läßt. 2 ) Kiepert, a. a. 0. S. 4 Nr. 2. 3 ) Kiepert, ebenda S. 24. 4 ) Kieperl, a.a.O. S. 5 Nr. 4; Kleemann, a. a. 0. S. 9 Nr. 1 bis 2. Im Gegensatz zu Kleemann ist für den Fall .3 ein echtes S. U. dann anzunehmen, wenn der Vereinszweck ein anderer als der Sammelzweck ist und das S. V. mit Kenntnis des spendenden Publikums getrennt vom Vereinsvermögen verwaltet wird. (Kiepert, a. a. 0. S. 8.) ') So auch Kiepert, a. a. 0. S. 5 und Staudinger-Engelmann, Komm. 3. Familienrecht 2. Aufl. S. 1218. s ) Zur Erläuterung sei noch folgendes Beispiel angeführt: Alljährlich finden in größeren Städten Sammlungen statt zur Ausstattung von Armenlotterien; die gesammelten Gegenstände bestehen regelmäßig nicht in Geld, sondern in Naturalgaben nach Wahl und Vermögen der Spender. Sind die oben erwähnten übrigen Voraussetzungen noch gegeben, so liegt hier ein echtes S. U. vor. Das dadurch gewonnene S. V. bildet nun den Grundstock einer durch ein Komitee oder eine Kommission noch zu veranstaltenden Armenlotterie, deren Loseabsatz sich aber hauptsächlich nach dem Wert und der Menge der Gaben, also meist nicht nach ethischen und sozialen, sondern gewinnsüchtigen Motiven richtet, und deshalb kann hier von einem S. U. nicht wohl die Rede sein. Wollte man ein solches annehmen, so hätte man im ersten Fall ein S. U., dessen Zweck die Veranstaltung eines weiteren S. U. wäre, eine zum mindesten sehr eigentümliche Erscheinung. ') So Puchta, a. a. 0. а ) Die letztere widerlegt sich schon durch den Hinweis auf die Sammlung zugunsten der "Göttinger Sieben" (1837); vgl. Jhering, a. a. 0. S. 18 u. Isay, a. a. 0. S. 446. Man lese auch Heine, Deutschland, Kap. XXI. 3 ) So erinnert Boichini Nr. 2 an die Beiträge reicher Römer behufs Beschaffung von Verteidigungsmitteln gegen Hannibal: Livius, XXIV 11, 18; XXXVI, 6, 4 ) Beispiele bei Boichini Nr. 2. (Kirchenbau, Verteidigung gegen den Feind). б ) Warum sollte es uns verwehrt sein, ein S. U. bei der in der Bibel erwähnten, von Aaron unter den Israeliten veranstalteten Sammlung zur Errichtung eines goldenen Kalbs zu erblicken! Vgl. auch die Angaben in der Encycl. Britannica 10. edit. Bd. XXIII S. 676 sub charity, wonach im 14. u. 15. Jhrh. zahlreiche Sammlungen zu kirchlichen Zwecken stattfanden. ') Vgl. dagegen das am 5. I. 05 vom 0. L. G. Karlsruhe erlassene Urteil in Puchelts Ztschrft. Bd. 37 S. 48i.

Dieser Titel aus dem De Gruyter-Verlagsarchiv ist digitalisiert worden, um ihn der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen. Da der Titel erstmals im Nationalsozialismus publiziert wurde, ist er in besonderem Maße in seinem historischen Kontext zu betrachten. Mehr erfahren Sie.

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